OhWeh, das gibt jetzt einen Vortrag. Sorry vorab.
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Kopie: @ Wald10 Hallo aus einen Neubau! das Thema kommt mir bekannt vor. Wir sind jetzt 2 Jahre im Haus und ärgern uns über große Hohlklangstellen und auch über einzelne lockere Fliesen (Eckenbereich). Ähnlich wie bei euch sind es schwere (Feinsteinzeug) 30x60er Fliesen. Diese wurden aber nur im Floating Verfahren (also nicht kombiniert = Buttering) gelegt. Fußbodenheizung haben wir auch. |
#Über Hohl klingen oder Hohl liegen habe ich ja hier schon berichtet. Wenn allerdings im Format 30/60 größere Hohlstellen sind (klingen), ist dieses ein Mangel. Den bei diesem Format sollte eine Haftung von ca. 90% gegeben sein.
#Ein Floting Verfahren bei diesem Format ist möglich, liegt aber im Grenzbereich. Wenn vermehrt größere Hohl klingende Stellen auftauchen liegt den Grund in der falsch gewählten Verlegeart.
# Das Floting - Verfahren neigt aber ebenfalls, bei großformatigen Platten, zu vermehrt auftretenden "Überzähnen" (Höhenunterschiede benachbarter Platten). Diese sind in einem kombinierten Verfahren geringer.
#Eine Fußbodenheizung ist immer problematisch. Da ist die Verlegung besonders sorgfältig durchzuführen. WICHTIG dabei ist immer die komplette Entkopplung zum umgebenden Mauerwerk. Wenn also heftig aufgetreten wird, darf der Schall zwar in der Fläche zu spüren sein, aber nicht in den Wänden.
#Bei neu erstellten Estrichen (Neubau) ist immer eine CM-Messung (Trockenheit des Materials) durchzuführen. Der erreichte Wert muß dabei an der feuchtesten Stelle unter oder gleich 1,8 CM% liegen, gemessen aus dem unteren Drittel des Estrichs. Schon etwas dadrüber kann zu Problemen führen (War es den tatsächlich die feuchteste Stelle?)
Im Zweifel sollte hier über die Handwerkskammer ein geeigneter Sachverständiger (öffentlich bestellt und vereidigt) hinzugezogen werden.
- keramische Fliesen > Fliesen, Platten und Mosaikleger
- Natursteinfliesen > Steinmetz- und Steinbildhauerhanderk; Fachrichtung Bau
Die Kosten liegen etwa bei 100,-€/Std. Für ein mündliches Gutachten (ohne schriftliche Ausarbeitung) sind das Kosten von ca 200,- bis 300,-€ (bei 1-2 Std Ortstermin). Sollten erhebliche Schäden festgestellt werden, kann ein schriftliches Gutachten folgen. ca. 800,-€ oder mehr.
Wenn tatsächlich Schäden vorhanden sind empfehle ich Privatkunden die mich als Sachverständiger beauftragen, den Ausführenden bei einem mündlichen Ortstermin hinzuzuziehen.(ca 300,- bis 500,-€ bei 2-4 Std Ortstermin) Das hat den Vorteil, das der Ausführende ein Schuldanerkenntnis machen kann, wenn durch den Sachverständigen dem Ausführenden der Ernst der Lage deutlich gemacht wird. Damit kann ggf. der juristische Weg (2-3 Jahre) vorerst hinausgezögert werden.
Zudem können Fragen zur Verlegung auftauchen die der Privatmann kaum beantworten kann.
Dadurch das der Sachverständige aus dem Fachbereich des Ausführenden kommt, kann dieser auch nicht mit Ausflüchten kommen oder auf der Unwissenheit seiner Kunden hoffen. Vielfach können hier auch Sanierungskonzepte erstellt werden.
Bei einem (schriftlichen) Schuldanerkenntnis seitens des Ausführenden wird somit ein gerichtliches Verfahren ausgesetzt.
(Aufgrund rechtlicher Voraussetzungen bin ich verpflichtet mitzuteilen, das ich natürlich in Rechtsfragen nicht ausgebildet bin und diese auch nicht beantworten kann. Daher sollte für Rechtsfragen ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.)
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Was für Erfahrungen habt ihr zwischendurch gemacht? Wir hören von Bauleuten/Fachleuten etwas über einen Schaden zw. 15-20tsd EUR; der Bauunternehmer möchte nur die 3 lockeren Fliesen neukleben und bietet uns 1000 Nachlass |
Für drei lockere Fliesen einen Nachlass (Minderung) von 1.000,-€ (in Worten Tausend) ??? Achtung, das stinkt nach mehr....
Eine Minderung liegt grundsätzlich unterhalb der in Rechnung gestellten Kosten je qm. (1qm = 100,-€ >> Ausrechnung: Format 30/60 = 0,18qm = 18,-€ >> Minderung max. 10,-€) (darüber wäre der Schaden so groß, das Reparaturen notwendig sind). Zuzüglich zur Minderung kommt noch der merkantile Minderwert (Wertverlust durch vorhandenen Schaden), der in etwa das 2 - 3,5 fache des Minderwertes beträgt. (10,-€+10,-€ x 2,5= 35,-€ je Fliese)
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Da gibts dann wohl nichts, ausser abwarten und neu erfassen in ein paar Monaten, oder? Gruß |
Soweit ich weiß max. ein Jahr nach Feststellung des Schadens muß bei Gericht ein Antrag gestellt werden. Kann auch ein halbes Jahr sein.
Durch abwarten wird der Schaden auch nicht besser.
Sagt der Ausführende jedoch selber, das er lieber abwarten möchte (ggf. um Festzustellen ob der Schaden vielleicht größer wird), dann laßt euch das unbedingt schriftlich geben, das er in vollem Umfang (bei einer GmbH auch privat) für den Schaden aufkommt (Rechtsanwalt fragen, siehe oben).
PS
Bitte nicht wieder über die bösen Handwerker schimpfen, die doch alles verkehrt machen und einen für Dumm verkaufen. Das ist nicht fair.
Sicherlich gibt es schwarze Schafe, aber der Großteil versucht nur seinen Job zu machen.
Vielerorts gehen die Preise in den Keller. Die Materialkosten sind aber für jeden gleich. Wenn jemand also (nicht du Wald10) sich den preiswertesten Fliesenleger raussucht, kann er den Preis nur über die kalkulierten Lohnkosten wieder reinholen.
Geringe Lohnkosten bedeutet aber schnell fertig. Schnell fertig bedeutet aber mitunter nicht sorgfältig arbeiten. Nicht sorgfältig arbeiten bedeutet Fehler. Fehler bedeuten vielfach Mängel .....
Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn sie zu viel bezahlen, verlieren sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko das Sie eingehen etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um etwas Besseres zu bezahlen. (John Ruskin ca. 1900)