Frage zur Kfz-Versicherung

Ist eigendlich ganz einfach

Eigentümer ist z.B. im Moment bei uns noch der Autohändler (zumindest bis nächste Woche), weil der Wagen noch nicht ganz bezahlt ist. (könnte auch eine Bank sein, wenn man den Brief als Sicherheit hinterlegt hat.

Halter bin ich, da ich den Wagen auf meinen Namen angemeldet habe.

Versicherungsnehmer ist allerdings mein Mann, da wir auf dessen Prozente und auf den Beamtenstatus (wird noch einmal günstiger) nicht verzichten wollten.

Du siehst, du kannst Halter sein, ohne selber Eigentümer oder Versicherungsnehmer zu sein.

Wichtig ist nur, daß du eine HAftpflicht-Versicherung für das Fahrzeug hast

Lieben Gruß, Rita
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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"Eigentümer ist z.B. im Moment bei uns noch der Autohändler (zumindest bis nächste Woche)"

Der Händler oder die Bank?
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Hallo Bassman90 :)

- das dürfte ähnlich wie Eigentümer und Besitzer einer Sache sein :

- du kaufst ein
- du überlässt das Auto jemandem - der es dann besitzt - also Besitzer ist.
- wenn nun eine dritte Person ins Spiel kommt - dann der Nutzer - der Fahrer eben.

Bearbeitet von kati am 12.08.2009 13:46:09
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Du mußt ja nicht Zwansläufig selbst der Versicherungsnehmer und der Halter sein, wohl aber der Eigentümer des Fahrzeugs.
Gleichzeitig ist der Besitzer derjenige, der die Macht darüber hat- im Zweifel also auch ein Dieb.
Der Halter ist allerdings derjenige, der die Verantwortung trägt. Es kann also sein, daß Du der Eigentümer bist. Ein Dieb ist der Besitzer. Dieser verursacht einen Unfall. Halter ist beispielsweise Dein Vater- und er ist dann für den Schaden haftbar. Und für diesen tritt dann die Haftpflichtversicherung ein. :)
Wenn das Fahrzeug nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert war, wird dem Halter eine Schuld zugesprochen- die Versicherung nimmt ihn in Regreß. Und der Halter tritt dann an den Eigentümer heran... :heul:
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Hallo,

ich will mir demnächst zwecks Studium mein erstes eigenes Auto kaufen und beschäftige mich grad ein bisschen mit dem ganzen Versicherungs-Kram. Dabei bin ich auf folgende Definition gestoßen:

"Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer gegen berechtigte Haftpflichtansprüche Dritter ab"
( Quelle )

Dass der Fahrer nicht unbedingt der Halter sein muss ist mir klar, aber weiß jemand wo genau der Unterschied zwischen Halter und Eigentümer ist? Und muss der Eigentümer nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer sein :blink: ??
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Hallo!

Die Autoversicherung ist in Deutschland Pflicht für jeden, der ein Auto angemeldet hat, zumindestens die Haftpflicht. Teil- und Vollkasko sind freiwillig, aber vor allem bei teuren und neuen Autos unbedingt empfehlenswert.
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Es ist ja glaube ich auch so, dass der Halter nicht gleich der Eigentümer ist. Der Eigentümer ist der, dem das Auto gehört, sprich die Person, die im Kaufvertrag, den sie mit dem Händler abgeschlossen hat, angegeben ist. Der Halter ist meines Wissen nach die Person, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist und das muss sich ja nicht mit dem Eigentümer decken. Wie schon erwähnt bezieht sich die Auto Haftpflicht Versicherung ja auf das Fahrzeug und schützt eben Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer, das können beliebig viele verschieden Personen sein (man nehme ein Firmenauto als Beispiel, das von verschiedenen Mitarbeitern gefahren wird).
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