Habe ich bei privatem Autokauf ein Rückgaberecht?

Du müßtest dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen.
ein Froststopfen fliegt nur heraus, wenn das Kühlsystem unter sehr hohem Druck ist. Dies kann z.B. bei einem Wasserpumpenschaden der Fall sein, durch lokale Überhitzung. Das ist in der Regel NICHT vorhersehbar, und wenn doch, dann kann man einem Laien, was der Verkäufer ja war, nicht unbedingt unterstellen, daß er es hätte sehen können.

Was anderes ist es, wenn Du ihm nachweisen könntest, daß er wegen Motorüberhitzung bereits in einer Werkstatt war, den Schaden aber wissentlich NICHT behoben hat- und ihn dir danach verschwiegen hat. Das wäre arglistig.

Aber- das ist in der Regel unmöglich. Und so wirst Du sicher die Torte haben-leider.
Allerdings ist ein Froststopfen oftmals nicht gleich ein Totalschaden. Kommt ganz auf den Zustand des Fahrzeugs an und die Verfügbarkeit z.B. eines Gebrauchtmotors, falls wirklich keine Ersatzteile mehr lieferbar sind. Aber im Netz findet man sowas- selbst für wirklich exotische Fahrzeuge.
Allerdings ist die Montage sehr oft etwas schwierig, und da mögen sich viele Werkstätten gerne vor drücken...
Zur Not frag mal bei einem Motorreparaturbetrieb nach, ob die das günstig im eingebauten Zustand machen würden. Kostet zwar nen Euro mehr, aber dafür hast Du in der Regel sogar eine Garantie für die Arbeit.
Klingt nciht so,als ob man da was machen kann. Was kam bei der Sache raus? Kann man was machen?
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da private Verkäufer keine Gewährleistung anbieten müssen, muss man beim Privatkauf vorsichtig sein, denn ein Bastlervertrag sagt eigentlich schon aus, dass das
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hallo,habe vor etwa 3 Wochen einen Wagen von Privat für 600,-€ gekauft.Nun ist der Wagen schon seit 2 Wochen in der Werkstatt,kann auf den Schrott.Ursache dafür ist,der Froststopfen ist während der Fahrt rausgeknallt und es gibt keinen mehr dafür.Beim Kauf des Wagens stand nichts im Vertragvon Bastlerfahrzeug oder gekauft wie gesehen.Danke für eine Antwort.
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Hallo ASD flowers_2.gif


"Herzlich Willkommen bei den Vatis"

Du hast das Fahrzeug " wie gesehen so gekauft " !! Du hast sicherlich eine Probefahrt gemacht oder?

Es wird also schwierig. Ich glaube kaum, dass Du Ansprüche geltend machen kannst, da nichts im Kaufvertrag von den Mängeln aufgelistet ist.
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