Rückwirkende Krankschreibung möglich?

Hallo smile.gif

ich bin seit 4 Tagen krank, seit 2 Tagen bin ich nun Zuhause. Heute wollte ich eigentlich zum Arzt gehen aber der hat leider Urlaub. wacko.gif Es gibt hier noch einen anderen Arzt aber der hat leider jetzt schon geschlossen und erst morgen wieder geöffnet.
Gestern war der Höhepunkt der Grippe und heute geht es mir schon wieder etwas besser.
Meint ihr, wenn ich morgen zum Arzt gehe kann der mich noch für gestern, heute und morgen Krankschreiben?
soweit ich weiß, darf ein Arzt nicht rückwirkend krankschreiben, nur ab dem Datum des Arztbesuches.
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so ist es. eine krankschreibung muss ab dem ersten tag der krankmeldung beim arbeitgeber ausgestellt sein.

Bearbeitet von seidenloeckchen am 15.03.2012 13:29:53
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Also mein Arzt schreibt mich 1 Tag rückwirkend krank wenn ich wirklich nicht in der Lage bin zum Arzt zu gehen wegen migräne fieber oder sonstigem.
Wenn der Arzt Urlaub hat kann er auch in dieser Zeit keine AU ausstellen das kann nur der Vertretungsarzt.
Das die AU am ersten Tag in der Firma sein muss ist bei mir nicht so. Bei mir spätestens am dritten Tag aber natürlich am ersten Tag direkt anrufen!
Geh morgen direkt zum Arzt und erklär ihm deine Lage.
Es wird bestimmt eine Lösung geben!

Gute Besserung! flowers_2.gif
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Bei meinem Arbeitgeber hatte ich mich gleich am 1. Tag morgens krank gemeldet, also gestern. Da ging es mir so schlecht, dass ich gar nicht aus dem Haus gehen wollte und konnte. Vorhin hatte ich mich zum Arzt begeben und an der Tür hing dann das Schild, dass der Arzt im Urlaub ist und es einen Vertretungsarzt gibt. Bei dem habe ich mich erkundigt. Die hatten aber, als ich angerufen hatte, nur noch 10 Minuten geöffnet. Das hätte ich nicht geschafft.

Bei mir ist es auch so, dass ab dem 3. Krankheitstag eine Bescheinigung vom Arzt verlangt wird.

Ich habe noch einen Arzt gefunden, der zwar einige Kilometer entfernt ist aber heute Nachmittag wieder geöffnet hat. Könnte ich da auch hingehen, obwohl ich bei dem Arzt nicht in der Kartei aufgenommen bin und dies kein Vertretungsarzt meines eigentlichen Arztes ist?
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Zitat (Cyda, 15.03.2012)
Ich habe noch einen Arzt gefunden, der zwar einige Kilometer entfernt ist aber heute Nachmittag wieder geöffnet hat. Könnte ich da auch hingehen, obwohl ich bei dem Arzt nicht in der Kartei aufgenommen bin und dies kein Vertretungsarzt meines eigentlichen Arztes ist?

Natürlich kannst du da hingehen.
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Ok danke, dann werde ich mal versuchen dort einen Termin zu bekommen.
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Zitat (Binefant, 15.03.2012)
soweit ich weiß, darf ein Arzt nicht rückwirkend krankschreiben, nur ab dem Datum des Arztbesuches.

In begründeten Fällen darf der Arzt max. 2 Tage rückwirkend krankschreiben.

Steht im SGB V, aber ich habe jetzt keine Lust §en zu googeln. smile.gif

Ob die AU am ersten oder am dritten Tag vorliegen muss, ist vom jeweiligen Betrieb abhängig.
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das Thema hatten wir hier schonmal flowers_2.gif
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Zitat (compensare, 15.03.2012)
das Thema hatten wir hier schonmal  flowers_2.gif

Hab ich jetzt total vergessen, weil sich dieses Thema Mitte 2011 für mich von selbst erledigt hat. schaem.gif
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War vorhin dann noch zu einem Arzt und der hat mich für gestern, heute und morgen rückwirkend krank geschrieben.
Nun hat er mir noch 2 gelbe Scheine mitgegeben. Einen für den Arbeitgeber und einen für die Krankenkasse. Kann ich beide bei meinem Arbeitgeber abgeben oder muss ich den einen Schein zur Krankenkasse per Post schicken?
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Hallo Cyda,

da musst Du aufpassen!

Nur den für Deinen Arbeitgeber bestimmten Schein gibst Du dort ab.

Den anderen, meist größeren Schein, erhält die Krankenkasse. Auf dem für die KK bestimmten Schein steht die Diagnose(n) drauf. Und die gehen den Arbeitgeber nix an!

Auf dem Arbeitgeber-Schein steht nur, von wann bis wann Du (voraussichtlich) krank sein wirst. Und nur das muss ein Arbeitgeber wissen.

Welcher Schein für wen ist steht drauf.

Gruß

Highlander
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Der für die Krankenkasse muss zur Krankenkasse und der für den Arbeitgeber muss zum Arbeitgeber! wink.gif
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@tante ju: bei mir wars auch schon kurz vor der geistigen Rundablage... laugh.gif
dachte bei meinem Posting halt dran, dass die beiden Freds eventuell mal zusammengeführt werden könn(t)en flowers_2.gif

@Cyda: mal abgesehen davon, dass auf dem KK-Exemplar die Diagnose steht (!), hab ich früher ganz selten mal davon gehört, dass der AG das Verschicken übernommen hätte (btw: warum eigentlich??)... ich schick den Schein für die KK jedenfalls schon immer in Eigenregie dahin smile.gif

Gute Besserung flowers_2.gif
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Wenn man ganz geschickt ist und sich einen Weg sparen möchte steckt man sich bereits auf dem Weg zum Arzt zwei Adressierte und im Idealfall schon frankierte Umschläge ein, und schmeißt die dann auf dem Heimweg schnell in den Postkasten. flowers_2.gif
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Ob du es glaubst oder nicht. In den 4 Jahren, die ich jetzt arbeite war ich noch nie 3 Tage oder länger krank. Ab dem 3. Tag muss ich ja erst zum Arzt einen gelben Schein holen.
Nun weiß ich gar nicht, wo der Schein der Krankenversicherung hin muss. Da werde ich mich nochmal schlau machen.
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Es gibt auch Krankenkassen, die Freiumschläge anbieten. Einfach mal nachfragen.
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