Brutto = Netto: Was bleibt mir wirklich?

Hallo zusammen,

ich hoffe das ist das richtige Forum für meine Frage, die Suchmaschiene konnte mir
leider nicht wirklich weiterhelfen.

Wie einige sicherlich schon mitbekommen haben, geht es bei mir Richtung erste, eigene Wohnung.
Um noch etwas besser planen zu können, müsste ich zumindest einen groben ca. Wert haben, was ich denn
in meiner jetzigen Firma verdiene, da die erste Lohnabrechnung erst am 01.04 ansteht ...

Ich hab mal alte Lohnabrechnungen von 2008 ausgekramt, aber leider weiss ich nicht wieviel sich da
steuermäßig verändert hat. Die letzten 2 jahre habe ich keinen vergleich, da ich eine Umschulung gemacht habe, die dank Rückenproblemen finanziert worden ist.

Derzeit kann ich mit 1900 € Brutto und ab Mai mit 2000 € Brutto rechnen. Nicht viel, aber das ist eben das verfluchte 1te gesellenjahr ;D Und mein tarif sieht eigentlich 100 € weniger für mich vor :/

Eckdaten wären folgende:

25 jahre jung, ohne Kind, nicht verheiratet. Kirchensteuer wird gezahlt, Steuerklasse 1.
Keinen jährlichen Steuerfreibetrag, Bundesland ist NRW

Kann mir da jemand grob Auskunft geben?
Ich habe bereits einen brutto/Netto rechner verwendet, der in meinem Fall bei 1283,92 € liegt ....
aber dem traue ich nicht so ganz, weil das hätte sich dann, wenn ich von 2008 ausgehe, etwas vermehrt ...
und das kann ich mir hier in deutschland kaum vorstellen ;D

Besten Dank schonmal
Hallo Nyke,

also, wenn Du die richtigen Daten eingegeben hast, rechnen diese Rechner schon relativ gut.

Vergiss bitte nicht, dass es Steuererleichterungen gegeben hat.

Wenn Du dem Ergebniss nicht traust, dann rechne die Sache mit drei oder vier verschiedenen Rechnern durch. Du wirst sehen, bis auf wenige Euros gleichen sich die Ergebnisse.

Achja, zum Thema Einsparungen würde mir noch einfallen, das mit der Kirchensteuer zu überdenken, falls das für Dich in Frage kommt.

Gruß

Highlander
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Tipp:Frag deinen Chef nach einer Verdienstbescheinigung für den Mietvertrag wink.gif
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Moin Nyke,

Deine Nettobezüge kann ich Dir auch nicht ausrechnen. Da solltest Du vielleicht mal bei der Chefsekretärin/der Lohnbuchhalterin - falls eine von beiden die Gehaltsabrechnungen macht - mit einem Kaffee und einem süßen Stückchen vorbei schneien und sie lieb fragen, ob sie Dir das schon mal vorab ausrechnen könnte. Das nennt sich kleiner Dienstweg.

Als Faustregel gilt bei Unverheirateten ohne Kinder und Lohnsteuerklasse eins sowie Kirchensteuerpflicht, dass vom Brutto so etwa 55% netto übrig bleiben. Insofern scheint Dein verwendeter Brutto/Netto-Rechner ziemlich genau hinzukommen.

Übrigens hatten wir hier kürzlich ebenfalls einen interessanten Thread, der sich mit diesem Thema befasste. Frag Dich doch mal durchs Archiv.

Grüßle,

Egeria

Tante Edit sagt: @Wurst, Du bist der Beste. So geht's natürlich auch. Sogar ohne Bestechung.

Bearbeitet von Egeria am 20.03.2012 14:15:02
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Hallo, Nyke,
das, was Dir der Gehaltsrechner als Netto ausgerechnet hat, dürfte in etwa der Realität entsprechen. Bei den verschiedenen Rechnern im Netz kommen nur geringfügige Schwankungen vor. Du kannst dem Ergebnis also durchaus vertrauen.
Wie auch schon erwähnt wurde, solltest Du mal in Eure Buchhaltung gehen und um eine Gehalts-Bescheinigung für Deinen zukünftigen Vermieter bitten. Ich bin sicher, man wird Dir eine solche Bescheinigung auch schon jetzt ausstellen. Es geht ja bei den Beträgen letztendlich darum, daß Du dem Vermieter Dein Nettoverdienst nachweisen kannst. Er braucht ja nicht die gesamte Aufstellung über die Abzüge, welche vom Brutto noch runtergehen. Deshalb bin ich sicher, daß ein Gehaltsnachweis "außer der Reihe" zum Zweck der Anmietung einer Wohnung sicher ausgestellt werden kann.

Murmeltier
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Vielen Dank für die Hinweise!

Der Vermieter sprach von einer Schufa Auskunft oder eben einem Gehaltsnachweis bzw meinem Arbeitsvertrag als "Sicherheit" für ihn.

Ich denk ich werd mal den Weg in die Buchhaltung gehen und den Kollegen mal ganz nett bitten ;D
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klassischer Weise wollen sie immer eine Schufa Auskunft, 3 Gehaltsnachweise (mit Arbeitsvertrag oder halt eine Bürgschaft als Alternative) und eine Mietschuldenfreiheit als Ausfkunft. Wie teuer soll denn deine Wohnung sein?
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Zitat (Nyke, 20.03.2012)
.... aber dem traue ich nicht so ganz, weil das hätte sich dann, wenn ich von 2008 ausgehe, etwas vermehrt ...
und das kann ich mir hier in deutschland kaum vorstellen ;Dl

Doch, wie Highlander schon schrieb, es hat Steuererleichterung gegeben, zB. in der Form das im Jahr 2008 der Grundfreibetrag bei 7664 € lag und inzwischen 2012 bei 8004 € angelangt ist.
Macht zwar bloß 340 € Differenz aus, aber wenn man zB. einen Steuersatz von 20% hast, könnten das ungefähr 68 € weniger Steruern sein.
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