Vermieterin will dass ich streiche: Muss ich?

In: Wohnen
Hi ihr Lieben,

habe ein doofes Problem. Ich ziehe jetzt nach etwas weniger als drei Jahren aus meiner Wohnung aus. Die Vermieterin hat bei der Wohnungsübergabe gesagt dass 2008 im Sommer erst gestrichen wurde und dass es nicht nötig sein würde dass ich streiche es sei denn ich hätte Löcher gebohrt oder Farbe an die Wand gebracht.

Jetzt wo es um den Auszug geht meint sie plötzlich im Mietvertrag steht ja alle 5 Jahre muss gestrichen werden, 3 von 5 Jahren sind 60%, also müsste ich entweder selbst streichen oder zumindest 60% der Kosten übernehmen.

Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock auf den Streit und werde vermutlich einfach zahlen, damit es gut ist. Jedoch würde ich mal gerne wissen ob ich nicht vielleicht doch im Recht bin. Im Internet findet man immer wieder, dass man nicht renovieren muss als Mieter.
Außerdem sind meine Vermieter total gaga: meinten es wurde 2008 vom Maler gestrichen (aha und dann kommt die Tapete fast runter? Sehr professionell) und behaupten sie hätten vor meinem Einzug ne neue Kloschüssel eingebaut (ja nee ist klar - die Brille wackelte schon damals und beim Einzug habe ich 1 Stunde das Klo geschrubbt weil es so zugepi**t war). Achja und gut ist auch dass die Klospülung kaputt ist (es läuft 24/7 Wasser).

Naja, wenn jemand Ahnung hat, bitte erzählt sie mir!

Danke :blumen:

Edit: Ich habe gerade in einem Post (bzgl. Nachbarnmobbing) gelesen, Rechtsberatung sei hier verboten. Möchte deutlich unterstreichen, dass ich keinerlei Rechtsberatung erfrage! Ich wünsche mir lediglich dass ihr eure Erfahrungen und/oder Tipps mit mir teilt. Danke :)

Bearbeitet von pipelette am 15.04.2012 13:04:13
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Farbroller Set wäre hilfreich, da es dir ermöglicht, die notwendigen Malerarbeiten selbst durchzuführen, falls du dich entscheidest, die Wände zu streichen. So kannst du die Kosten für externe Malerdienste sparen und den Streit mit der Vermieterin vermeiden.

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Hallo Pipilette,

das Problem ist, dass alles, was Dir hier weiterhelfen könnte, in die Richtung Rechtsberatung gehen könnte. Und Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Was ich Dir sagen kann, ist folgendes:

Google mal nach "Hamburger Mietvertrag" zusammen mit "starre Renovierungsfristen".

Da kommen interessante Antworten zu Deiner Frage heraus, was das Renovieren an sich angeht.

edit 2: einschliesslich interessante Gerichtsurteile.

Ansonsten sei Dir gesagt: Hast Du eine Rechtschutzversicherung, wäre dies eine gute Gelegenheit, sie in Anspruch zu nehmen.
Bist Du im Mieterverein, befrage den.
Ansonsten könntest Du noch eine entsprechende Beratung in der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Die würde allerdings was kosten.

Gruß

Highlander

edit:
und was die Defekte angeht, da hättest Du schon vor längerer Zeit dem Vermieter eine entsprechende Liste übergeben müssen zusammen mit der Aufforderung, in angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.

Bearbeitet von Highlander am 15.04.2012 13:06:50
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Danke für deine Antwort... Habe meinen Beitrag editiert. Bitte beachten ;-)

Es ging ja auch im Post nicht darum dass ich wissen wollte wo ich rechtliche Unterstützung bekomme sondern einfach nur ob ich Recht habe oder nicht. Ich will einfach wissen dass meine Vermieterin die dumme Schnepfe ist und nicht ich ;-)

Finde es schade dass hier in letzter Zeit immer mehr Threads mit ärztl./rechtl. Beratung abgespeist und teils sogar geschlossen werden. Man will sich ja einfach nur austauschen, keine offizielle rechtliche Beratung suchen. Schade dass manche Leute so abgespeist werden. Ich will doch nur mit euch drüber reden dass mir meine doofe Vermieterin blöd kommt und keine juristische Diskussion starten :heul:

Edit: Danke, aber nochmal: Ich will nicht wissen was ich juristisch machen könnte-sollte-hätte etc. sondern mich einfach wissen ob ihr Erfahrungen habt und ob man Recht hat, und vielleicht einfach ein bisschen schmollen und mich über meine Vermieterin ärgern. Ich dachte wir Fragmuttis sind füreinadner da bei sowas ;-) :pfeifen:

Bearbeitet von pipelette am 15.04.2012 13:09:59
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Pipilette,

deshalb sagte ich ja, google mal nach obigen Stichworten.
Da kommen interessante Antworten heraus. Insbesondere, wenn Du einen "Hamburger Mietvertrag" abgeschlossen hast, der ist ja nicht nur auf Hamburg begrenzt ;)

Gruß

Highlander

Bearbeitet von Highlander am 15.04.2012 13:09:34
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ein guter Rat für die neue Wohnung: vor dem Einzug ein Übergabeprotokoll anfertigen (zusammen mit dem Eigentümer/Vermieter) und darin wirklich haarklein jeden Mangel und jede Vereinbarung vermerken ... das wird dann von euch beiden unterschrieben und ist ein wichtiges Dokument beim späteren Auszug !!
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Liebe Pipelette,

ich würde es nett finden, wenn du nicht von "abspeisen" schreiben würdest, wo doch die Gründe für eine Beendigung eines Themas bekannt sind, die sich mit medizinischen und anderen Themen, die in die Richtung Rechtsberatung/medizinische Hilfen usw. gehen, befassen. Viele Themen gehen über den Erfahrungsaustausch hinaus und dem wirken wir entgegen - das ist in vielen anderen Foren ebenso. Es dient nicht nur zum Schutz des Users.

Du fragst, ob du "Recht" hast. Das kann dir niemand beantworten, auch wenn es jemand noch so gut meint. Jeder Fall ist anders und ob Vermieter-/innen Schnepfen sind, kann man so nicht beurteilen. Man kann dir vielleicht durch guten Zuspruch ein gutes Gefühl geben, dass du durch die Befähigung eines Dritten (Mieterverein, Rechtsschutz usw.) zu deinem Recht kommst, das deinen Vorstellungen nahe kommt. Dann kannst du deine Vermieter-/in auch als Schnepfe bezeichnen ;)

Highlander hat dir eine gute Hilfestellung gegeben, die dir weiterhelfen kann, die Sache für dich selbst aus verschiedenen Sichten zu beurteilen. Zu dieser Beurteilung zählt auch, dass du das Übergabeprotoll zur Hand nimmst (von dem ich ausgehe, dass es existiert; oder ähnliches schriftliches, in dem du bspw. den WC-Zustand gerügt hast) und über bspw. die desolate Toilette und evtl. Renovierungen (bzw. Wohnung in den übergebenen Zustand versetzen, "besenrein" übergeben, was auch immer) liest, was und ob etwas vereinbart wurde, was im Mietvertrag steht, ggf. lässt du dir über den Toiletteneinbau die Rechnung zeigen usw.

Da die ganze Sache umfangreicher sein kann als du denkst, würde ich in der Tat fachlich kompetente Hilfe hinzu ziehen. Was kann dir besseres passieren, als vom Fachmann einen Rat zu bekommen, der sich individuell auf deine Angelegenheit bezieht. Was andere erfahren haben muss ja nicht zu deiner Sache passen und "gültig" sein, so dass es bei dir Anwendung findet.

Viel Erfolg! :)

Bearbeitet von Wecker am 15.04.2012 14:12:28
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Zitat
meint sie plötzlich im Mietvertrag steht ja alle 5 Jahre muss gestrichen werden, 3 von 5 Jahren sind 60%, also müsste ich entweder selbst streichen oder zumindest 60% der Kosten übernehmen.


Kommt auf den genauen Wortlaut an. Sind starre Fristen vereinbart so ist diese Klausel ungültig und
der Mieter braucht gar nichts zu machen siehe hier

Wenn du nicht zahlen willst hilft dir nur, wie schon geschrieben einen Anwalt, Mieterverein oder evtl. Verbraucherschutz einzuschalten.
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Wenn du nicht zahlen willst, zahlst du einfach nicht. Anwalt, Mieterverein oder Verbraucherschutz brauchst du dafür nicht.
Wenn die Vermieterin trotzdem von dir Geld haben will, muß sie dich verklagen. In dem Fall kriegst du dann Post vom Amtsgericht. 14 Tage hast du Zeit zu antworten, ob du dich verteidigen willst; andernfalls ergeht Säumnisurteil zu deinen Ungunsten. Begründen brauchst du innerhalb der Zeit nichts, dafür hast du weitere 14 Tage um deine Argumentation nachzureichen.
Auch für deine Verteidigung brauchst du keinen Anwalt. Du darfst alles selbst machen, auch darfst du dich von einer nicht juristisch ausgebildeten Person deines Vertrauens unterstützen lassen, diese zu einer evtl. Verhandlung mitnehmen und diese dort für dich reden lassen.

Steht alles in dem Brief, den du vom Gericht erhältst. Ist auch für Nichtjuristen verständlich verfaßt.
Vorher aber - wie du es gerade machst - deine Chancen ausloten, ;)

Mit Anwälten ist das so eine Sache. Wenn sich das finanziell nicht recht lohnt, zeigen die oft wenig Einsatz. Ich bekam von einem auch schon die Empfehleung, Säumnisurteil ergehen zu lassen, so käme es am billigsten. :angry: Hab ich natürlich nicht gemacht, sondern alles selbst erledigt und auch gewonnen. :D Nun ja., der Zeitaufwand war relativ hoch für die 25 EUR, um die gestritten wurde. rofl
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Zitat (Dudelsack @ 15.04.2012 22:40:08)
Wenn du nicht zahlen willst, zahlst du einfach nicht. Anwalt, Mieterverein oder Verbraucherschutz brauchst du dafür nicht.

Aber da ist noch die Kaution :pfeifen: die kann die Vermieterin bis zu einen Jahr zurückhalten. B)
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Zitat (Sparfuchs @ 15.04.2012 20:09:43)

Kommt auf den genauen Wortlaut an. Sind starre Fristen vereinbart so ist diese Klausel ungültig und
der Mieter braucht gar nichts zu machen siehe hier

Wenn du nicht zahlen willst hilft dir nur, wie schon geschrieben einen Anwalt, Mieterverein oder evtl. Verbraucherschutz einzuschalten.

Danke, Sparfuchs, für den hochinteressanten Link!!! :blumen: :blumen: :blumen:
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Zitat (wurst @ 15.04.2012 22:49:43)
Aber da ist noch die Kaution :pfeifen:

Vielleicht, vielleicht auch nicht. ;)
Ich hab jedenfalls in den wenigsten Fällen Kaution hinterlegen müssen.
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Zitat (wurst @ 15.04.2012 22:49:43)
Aber da ist noch die Kaution :pfeifen: die kann die Vermieterin bis zu einen Jahr zurückhalten. B)

Ich kenn die Frist nur mit nem halben Jahr. Meine letzte Vermieterin hat dieses halbe Jahr auch voll ausgereizt.
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So genau kann man das nicht sagen, dazu hier mehr
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Nach meinem Wissen muss der/die VermieterIn die Nebenkosten- bzw. Betriebskosten-Abrechnung innerhalb eines Jahres vorlegen. Gleiches gilt wohl für die Rückzahlung der Mietkaution.

Doch alle Forderungen müssen begründet werden. Und zwar schriftlich. Es mag zwar ein nettes Angebot des/der VermieterIns sein, dass man jederzeit zu geschäftsüblichen Zeiten Einsicht in die Unterlagen nehmen könne. Das muss man aber nicht akzeptieren. Der/die VermieterIn hat schließlich die Forderung gestellt und will Kohle haben. Sprich: Für alles gilt die Schriftform.

Grüßle,

Egeria
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Vielen Dank für eure Antworten!!! Sehr hilfreich, wenn auch nicht ganz das worauf ich hinaus wollte.
Meine Eltern, die meine Wohnung bezahlen (bin Studentin und nicht Bafög berechtigt) haben keine Lust auf den ganzen Ärger mit Verklagen etc.
Die Vermieterin hat die Kaution, also wäre es an uns sie evtl. zu verklagen und nicht umgekehrt. Daher haben sie gesagt lieber zahlen sie als dass sie noch ewig lange rumstreiten. Die Wohnung ist so klein, viel kosten kann das nicht.

Allerdings glaube ich dass die Vermieterin nur scharf auf Kohle ist. Am 31. zieh ich aus und am 1.6. zieht die Nachmieterin ein, wann soll da bitte gestrichen werden? So ein ätzender Sch...
Ich könnte ko*** weil es einfach Leute gibt die nur auf Stress aus sind. Ich habe weder Zeit noch Lust auf einen Rechtsstreit. :( Manno.
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Un darauf spekuliert Deine Vermieterin nur.

Wenn Du am letzten Tag des Mietverhältnisses ausziehst, ist es an Dir, wie Du die vereinbarte Renovierung hinbekommst.
Und warscheinlich wird sie es so hinrechnen, dass sie zur Kaution auch noch weiteres Geld bekommen wird (ich weiss ja nicht, wie hoch die Kaution ist), denn die Kaution wird mit Sicherheit nicht für das "fachgerechte" Streichen der Wohnung ausreichen.
Das wird mit Sicherheit noch mehr Stress geben, als wenn es Deine Eltern jetzt "drauf ankommen lassen".

Auf jeden Fall fotografiere die Wohnung in allen Details, wenn Deine Möbel usw. draussen sind.
Nach Möglichkeit mit einer aktuellen Tageszeitung. Als Beweis für den Fall, dass Dir noch was zusätzlich angehängt werden soll.
Und nimm unabhängige Zeugen (Freunde) mit zur Übergabe. Lasse die Zeugen auch auf dem Übergabeprotokoll unterschreiben.

Letztes Foto: Zeuge mit Tageszeitung und Protokoll in der Wohnung.

Gruß

Highlander
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Gab es da nicht neue gesetzliche Regelungen zugunsten der Mieter??? Was ist dabei rausgekommen? Musstest du streichen?
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Ich wünsche dir viel Erfolg in deinem Fall. Leider hör ich in letzter Zeit immer öfter von solch abstrusen Forderungen durch Vermieter in meinem Bekanntenkreis. SOlange er nix schriftliches hat, denke ich das du im Recht bist :-)
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