Überhöhte Stromrechnung

Hoffe mir kann hier jemand helfen. Meine kleine Schwester hat mir gestern erzählt, dass sie eine Stromrückzahlung i.H.v 700,- zahlen muss!!!

Ihr (und mir auch) kommt dieser Betrag viiiel zu hoch vor. Meine Schwester ist erst 19 Jahre alt und hat natürlich nicht so die Erfahrung mit solchen Sachen und
lässt sich sicherlich auch schnell etwas unterbuttern.

Kennt ihr irgendwelche Stellen, wo man sich als Verbraucher melden kann, damit die einem helfen? Irgendjemand muss solche Rechnungen doch überprüfen können.

Habe schon ein bissel bei Google gesurft aber nix gefunden.

Bin für jede Hilfe dankbar smile.gif
Am besten währe es, wenn sie sich erst mal an die Servicestelle des Stomanbieters wenden würde, dort soll sie sich mal erklähren lassen, wie diese Rechnung zustande kommt. meistens klährt sich das dann auf. Wenn das nichts bringt, kann sie sich immer noch an die Verbraucherschützer wenden.
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ganz wichtig wäre auch selbst den Zählerstand zu notieren und die Jahresabrechnungen so nachzu prüfen, in meiner ersten Wohnung hatte ich das selbe Problem, leider hat der Anbieter mir einen zu geringen Abschlag in Rechnung gestellt so das mich am Jahresende auch so ein Hammer traf.
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Ich vermute auch, dass es so ist, wie Denza sagt.Wahrscheinlich war der Mieter vor Deiner Schwester ein Stromsparbrötchen und deshalb ist die monatliche Zahlung so/zu niedrig angesetzt worden.
Am besten Ratenzahlung für die Nachzahlung mit dem Stromanbieter vereinbaren.(Ich nehme mal an, Deine Schwester hat die 700,- € nicht einfach übrig). Und dann vor allem die monatlichen Beiträge erhöhen lassen, damit am Jahresende nicht der dicke Hammer kommt.Meistens machen die Anbieter das von allein, wenn sie sehen, dass der Betrag zu niedrig angesetzt war, aber besser mal nachhaken.
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Hallo,

ich habe was ähnliches erlebt. wacko.gif Meine Vormieterin war teilweise Wochen bis Monate gar nicht in ihrer Wohnung, weil sie in den Semesterferien in ihre Heimatstadt gegangen ist. Dementsprechend niedrig war ihr Stromverbrauch und ich habe den monatlichen Abschlag übernommen. Dann drei Jahre den Zähler nicht abgelesen, bis jemand vom Stromanbieter zum ablesen kam. BUMMS: 1700 Euro Nachzahlung!

Das war mir eine bittere Lehre. Kann nur empfehlen sich gut zu informieren, ob man einen realistischen Abschlag zahlt. Dazu am besten monatlich den Zähler ablesen und ausrechnen, ob der Abschlag ungefähr stimmt. Wenn nicht, am besten sofort anpassen, bevor man am Ende eine böse Überraschung erlebt.

Gruß
Libelle
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hier kannste stromanbieter und gasanbieter super einfach und schnell wechseln!
Werbung entfernt - B. hab ich auch gemacht!!!

Bearbeitet von Bücherwurm am 02.01.2008 23:21:08
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da wäre noch etwas zu bedenken.
Klar das Sie sich erst einmal mit dem Stromlieferanten in verbindung setzen sollte, um eine ratenzahlung der 700 € zu gewährleisten, was in der regel, mit mind. 5ß% sofort ausgleich getan werden soll, um den rest zu stückeln. Das zweite ist, das der Stromanbieter die nächsten Monatlichen Vorraus zahlungen schon erhöht hat, Sie aber von sich aus, monatl. und nich alle 2 monate die abschläge von sich aus erhöhen sollte, um das gleiche niocht bei der nächsten abrechnung zu erleben.
Jahres abrechnung im Dez 07 bekommen, die nachzahlung und der erste abschlag wären im Januar fällig, und nun auf gepasst. wenn der zweite abschlag fällig ist, sollte Sie sich mit dem Anbieter schon auf eine Raten lösung verständigt haben, und auch schon was bezahlt haben, sonst???????? gibt es für teueres abklemmen und wieder neu anklemmen keinen strom.
Und nun mein Vorschlag, Sie soll mal alles an elekrtischen teilen wie lampen, und alles andere was strom braucht komplett abschaltzen, Stecker ziehen, und dann mal sehen ob der Zähler sich noch dreht. oder alöle sicherungen raus nehmen, und noch mals kontrollieren. Dreht sich der Zähler trotzdem, habt Ihr ewin Problem, Ihr müßt nun selber feststellen wer sich denn da auf euerem Zähler strom entwendet.
harte worte aber nur so kann man was tun, der Hauswirt wäre dann gefragt, oder/ und wenn sich ein fremder mit Eurem Strom vergnügt einen straf antrag stellen, und die kosten von 700 € in jedem fall unter Vorbehalt zahlen. Zahlenm muß Sie so oder so.
gruß
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