Hey, Mein Freund hatte ein wichtiges Jobinterview in München. Kurz vor Abflug schreibt Air Berlin dass der Flug sich um 3 Stunden verspätet, damit ist der Termin in München geplatzt. Eigentlich müsste die Airline ihn entschädigen, stellte sich aber auf die erste Anfrage quer.
Ich überlege den Rechtsservice http://www.flightright.de/ einzuschalten um sicher zu gehen, es geht ja immerhin um 250 €!!
Habt ihr Erfahrung / Erfolg gehabt beim einklagen von Fluggastrechten?
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JeannieDabei seit: 08.05.10 11.644 Beiträge
Zitat (stellla, 30.10.2013)
Ich überlege den Rechtsservice http://w.flightright.de/ einzuschalten um sicher zu gehen, ...
Was sagt denn dein Freund dazu?
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Egeria
Ungeachtet dessen, dass es sehr ärgerlich ist, einen wichtigen Termin auf Grund von Umständen zu verpassen, auf die man keinen Einfluss hat: Wenn die Firma ernsthaftes Interesse an dem eventuellen neuen Mitarbeiter hat, wird sie verständnisvoll reagieren und einen neuen Interviewtermin ansetzen. Wenn sie es nicht tut, lässt das ziemlich tief blicken.
Leider schreibst Du nicht, wie sich die zweihundertfünfzig Schleifen zusammensetzen. Preis des Tickets? Schadensersatz? Entgangene Interviewfreuden? Materielle Schäden sind einfach zu beziffern. Immaterielle nicht, die muss man meines Erachtens nachweisen.
Grüßle,
Egeria
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freespiritDabei seit: 18.03.12 495 Beiträge
Stella, sehe ich auch wie Egeria was einen neuen Vorstellungstermin in München betrifft. Letztlich ist es ja eindeutig das Dein Freund den Flug nicht verschlafen hat, sondern es Air Berlin verdankt das er nicht present sein konnte.
Dennoch würde ich sehr staunen wenn er von Air Berlin etwas zurück bekommen würde da hinter dem verpatzten Flug keine weiteren großen Ausgaben gestanden haben wie z. B. ein Pauschalurlaub, eine Kreizfahrt oder dergleichen. Leider sind Airlines genauso wie Reiseveranstalter auf dem Gebiet sehr knallhart wenn es darum geht Schadenersatz zu zahlen.
Und dann hätte ich noch eine Frage. Warum kümmert sich Dein Freund nicht um diese Angelegenheit selber, wenn man davon ausgehen kann das ein Mensch der sich in einer anderen Stadt um einen Job bewirbt mit großer War- scheinlichkeit ein vollmündiger Erwachsener ist? Und wenn man bedenkt das es hier wohl um sein Geld und seine Bewerbung um einen Arbeitsplatz geht?
Dir dennoch viel Erfolg bei Deinem Vorhaben und LG.
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ulrikeDabei seit: 18.12.04 407 Beiträge
Ich denke, es geht einfach darum, das Recht auf Entschädigung aufgrund der geltenden Fluggastrechte durchzusetzen. Die EUR 250,-- waren nicht der Preis für das Ticket oder sonstiges, sondern ist die Entschädigung, die die Airline aufgrund der Verordnungen zahlen muss. Diese Entschädigung richtet sich überhaupt nicht danach, wieviel das Ticket gekostet hat, ob er den neuen Job nicht kriegt oder sonstiges, sondern rein danach, welche Strecke zurückgelegt werden sollte, ob die Verspätung mindestens drei Stunden betragen hat und ob der Fluggast seinen Pflichten (z.B. rechtzeitig am Flughafen sein) nachgekommen ist. Wenn durch die Durchsetzung deiner Rechte nicht unkalkulierbare Kosten auf dich zukommen, würde ich drauf bestehen. Ich weiß von einer Freundin, die nach längerem hin un her mit EUR 600,-- für einen Transatlantikflug für zwei Personen abgespeist werden sollten und letztendlich, weil sie nicht nachgegeben haben, die ihnen zustehenden 2 x EUR 600,- auch gekriegt haben. Die Airlines probieren es eben. Es gibt sicher genügend Passagiere, die nicht auf ihrem Recht bestehen. Auf die Frage von anderen, warum du das machst, kann ich nur sagen: teilt ihr die Dinge, die zu erledigen sind, nicht zwischen den Partnern auf? Muss sich jeder um seine eigenen Sachen kümmern und keiner greift dem anderen unter die Arme? Also WIR haben das immer so gemacht.
Ulrike, auf die Frage ob man sich mit dem Partner nicht die Aufgaben teilt und einander unter die Arme greift .... klar ist das meistens so bei den Dingen die den Alltagsablauf betreffen, aber wenn es um finanzielle Angelegenheiten oder gar juristische Dinge geht sollte doch ein Jeder fähig sein das selber handzuhaben.
Zugegeben, kommt es natürlich auch darauf an wie selbstbewußt und unabhänging ein Mensch seinem Partner gegenüber steht und wie viel Selbstständigkeit von einander erwartet wird.
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JeannieDabei seit: 08.05.10 11.644 Beiträge
@freespirit: Von dir als "Insider" hätte ich nun doch eher eine Antwort auf die Ausgangsfrage erwartet. Wie man sich irren kann...:pfeifen:
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pipeletteDabei seit: 12.03.09 359 Beiträge
Mal eine Frage: wieso übernimmt denn nicht die Firma die Anreisekosten? Zumindest in meiner Branche ist das von der kleinsten bis zur größten Firma so...
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Egeria
Gute Frage @Pipelette. Übernahme der Anreisekosten ist meistens üblich. Allerdings gegen Vorlage der Bahnfahrkarte. Ob das auch für das Flugticket gilt, weiß ich nicht. Wenn das Flugticket günstiger als das Bahnticket war/ist, sehe ich da gute Chancen für die Übernahme.
Grüßle,
Egeria
P.S.: Schön, mal wieder was von Dir zu hören, Pipelette :wub:
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ulrikeDabei seit: 18.12.04 407 Beiträge
Offtopic @freespirit: ich hab für meinen Partner auch finanzielle Dinge geregelt, weil ich da besser bewandert bin.
Zu deiner Frage, pipelette: ich weiß nicht, ob die Firma auch Kosten für ein Gespräch übernimmt, das gar nicht stattgefunden hat, weil der Bewerber nicht erschienen ist. Und warum soll sie das außerdem machen, wenn ein Entschädigungsanspruch gegen die Airline besteht? Als Firma würde ich meinen Bewerber in so einem Fall auf sein Entschädigungsrecht hinweisen und ihm sicher selbst nichts bezahlen. ICH würde deshalb auf jeden Fall auf meinem Recht bestehen. Die sollen merken, dass sich nicht jeder Passagier einfach mit nichts abspeisen lässt. Wenn dir einer ins Auto
Bearbeitet von ulrike am 01.11.2013 11:09:32
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Egeria
Vollkommen korrekt @Ulrike: Fahrtkosten zu einem Bewerbungs-Interview werden nur erstattet, wenn das Interview auch tatsächlich stattgefunden hat.
Ebenfalls korrekt @Ulrike: Wenn die Airline es nicht gebacken bekommt, ihre Passagiere vertragsgemäß zu transportieren, besteht ein Entschädigungsanspruch. Prima, dass die Verbraucherrechte mittlerweile in gesetzliche Formen gegossen wurden und der enttäuschte Kunde nicht mehr machtlos ist und auf seinem Verlust sitzenbleibt.
Nochmals Zustimmung @Ulrike: Jeder Partner in einer Beziehung hat seine Stärken und Schwächen. Der Eine ist eher der kreative Typ, der Andere eher der praktische Typ. Nur mal so als Beispiel. Beide können davon profitieren, dass sie Dinge, mit denen sie sich selbst nicht auskennen und auch keine Ambitionen haben, sich damit auseinander zu setzen, vom Partner regeln zu lassen. Das nenne ich ein effektives Teamwork oder auch die perfekte Symbiose. Das setzt ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen voraus. Mal unter uns: Ist das nicht ein Vorbild an Partnerschaft, bei dem man nur noch neidlos neidisch sein kann?
Off topic Ende
Grüßle,
Egeria
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pipeletteDabei seit: 12.03.09 359 Beiträge
Hi Ulrike,
Ja ok das Gespräch hat nicht stattgefunden - aber normalerweise kann er das trotzdem einreichen, einfach mal fragen. Normalerweise übernehmen Arbeitgeber ein Flugticket aber nur, wenn Zug teurer war oder unverhältnismäßig länger gedauert hätte. Dass es bei Flugzeugen Verspätung gibt, muss man jedoch leider einplanen. Deshalb würde ich auch immer am vorherigen Tag fliegen (Unterkunft wird bei freundlicher Nachfrage auch vom Arbeitgeber finanziert). Dass man bei "nur" (ja ich weiß, so denken die Airlines aber leider) 3 Stunden Verspätung den gesamten Flugpreis zurückverlangen kann, bezweifle ich jedoch - da müsste der Flug schon ersatzlos gestrichen worden sein (und in dem Fall erhält man entweder einen neuen oder das Geld zurück).
Für die Zukunft: Vor der Buchung abklären, ob die Kosten übernommen werden - ggf. bucht die Firma die Flüge auch direkt selbst, dann hast du das Problem nicht. Weiterhin niemals kurzfristig anreisen, immer einen mehrstündigen (über Nacht!) Puffer einplanen. Bei einem Arbeitgeber, der aus solchen Gründen das Gespräch ersatzlos absagt, würde ich niemals anfangen wollen (weiß jetzt nicht ob das passiert ist hier?).
@Egeria: ähm :blumen:
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ulrikeDabei seit: 18.12.04 407 Beiträge
@pipelette: Die Entschädigung kannst du aufgrund der gültigen Fluggastrechte geltend machen. Sie ist ein Pauschalbetrag, der unabhängig von deinen Kosten ist. Gilt unter bestimmten Voraussetzungen ab 3 Stunden Verspätung, Betrag ist nur davon abhängig, wie weit du geflogen oder fliegen wolltest (Kurzstrecke, Transatlantikflug etc.). Auf der Seite, die von der Threadöffnerin dazu genannt wurde, sind die Informationen zu finden.
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stelllaDabei seit: 07.07.13 61 Beiträge
Hui! Vielen Dank für die rege Beteiligung!
Es is ja jetzt echo nein paar Tage her. Hier also mal ein Update.
Erfreuliches zuerst. Das Vorstellungsgespräch wird wiederholt :) Mein Mann konnte der Firma ja einfach zeigen, dass es an der Verspätung lag. Wir sind also guter Dinge.
Was meine ursprüngliche Frage angeht, die Firma zahlt den nicht-angetretenen Flug nicht. Den neuen Flug aber schon. Wir haben das jetzt an den flightright gegeben. Mal sehen, wann und was sich da erwarten lässt...
Über die Frage, warum mein Freund das nicht selber macht bin ich etwas verwundert und habe tatsächlich nicht drüber nachgedacht. So is das eben einfach, der eine macht das, der andere das. Wies grad passt oder wie jeder mag. Wir sind ja ein Team ^_^
Also danke euch noch mal und liebe Grüße!
Bearbeitet von stellla am 07.11.2013 18:30:58
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MikeyDreadDabei seit: 12.01.17 13 Beiträge
Ich hatte die Erfahrung gemacht das ich von BKK nach Muc 6 Stunden Verspätung hatte. Ich habe darauf hin Experten für *** Link wurde entfernt *** eingeschaltet die mir eine Rückerstattung der Reisekosten, bzw. einen Schadensersatz ermöglicht haben. Ich denke da sind unsere Fälle relativ gleich, also beschäftige dich vielleicht damit. Ich hatte damit relativ wenig Stress oder gar etwas zu tun. Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Das war gut, da ich bis dahin nur bedingt Ahnung von Fluggastrechten hatte.
Ist ja ein relativ ähnlicher Fall wie bei mir und vielleicht konnte ich dir weiterhelfen. Auf jedem Fall hoffe ich doch das die nächste Reise ohne Zwischenfälle für dich verläuft
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HighlanderDabei seit: 21.01.08 6.219 Beiträge
Nach 4 Jahren dürfte der Fall verjährt sein und die Gesetzeslage sich verändert haben.