Sohnemann macht ne Umschulung in seinem Wohnort. Da er Arbeislosengeld II (Hartz) bekommt werden die Fahrkosten übernommen. Wie siehtn das mit Verpflegungsgeld/Verpflegungsmehraufwand oder so aus, könnte er das auch bekommen?
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viertelvorsieben
Glaube nicht, daß es sowas gibt. Ich würde mich aber trotzdem mal beim Arbeitsamt informieren.
Bearbeitet von viertelvorsieben am 10.12.2013 16:21:34
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1Sterni3.950 Beiträge Dabei seit: 11.05.13
Da hatte er schonmal nachgefragt, die haben gesagt gibbet nicht.
Aber mal ehrlich, die Aussage muß ja nicht sein (wäre ja nciht das erste Mal) :pfeifen:
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tante ju
Ich denke auch nicht, dass es so etwas gibt wenn die Umschulung am Wohnort ist.
Warum sollte es so etwas eigentlich geben? Er hat doch keinen Mehraufwand. :verwirrt:
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1Sterni3.950 Beiträge Dabei seit: 11.05.13
Doch hat er Mehraufwand, denn das Kantinenessen kostet ja mehr als das was er sich zu Hause kochen würde.
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Truller429 Beiträge Dabei seit: 28.04.10
er muß da ja nicht essen
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Cambria10.547 Beiträge Dabei seit: 27.11.06
Kantinenessen ist hochgradig durch den Arbeitgeber subventioniert. Bei uns kommen beispielsweise zu den 1,70 die wir Mitarbeiter für das stammessen zahlen, nochmal 5 euro dazu, die el cheffe grande dazu tut... wo ist da der Mehraufwand?
Wem das spottbillige Kantinenessen zu teuer ist oder nicht schmeckt, bringt sich Bütterken von zuhause mit - fertig ist der Lack. Die Verköstigung der Mitarbeiter ist nicht Aufgabe des Betriebs. Wenns ne Kantine gibt, ist das freiwillig.
Ich glaube nicht, dass das AA VMA zahlt. Denn würde er Zuhause sein, müsste er ja auch was essen - Mittagessen ist also kein Kostenpunkt, der durch die Arbeit verursacht wurde. Dass er in der Kantine mehr ausgibt, als zuhause, ist sein Privatvergnügen. Es gibt ja (angeblich) billigere alternativen.