Schimmel

Hallo,


wir haben das Problem, dass die Wohnung unter uns nicht vermietet ist. Deshalb bildet sich immer wieder unten an den Außenwänden Schimmel. Gibt es eine Möglichkeit, das wir die Wand behandeln damit sich kein Schimmel mehr bildet?

Wir lüften 2x am Tag 10 min. und heizen.

Vielen Dank!
Lieber öfter und kürzer lüften. Zu langes Lüften kühlt die Wände aus und das fördert den Schimmel.
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Ich würde den Vermieter informieren und ihm Bescheid geben, dass die untere Wohnung auch zumindest "grundgeheizt" werden soll. Soweit ich weiß, muss auch eine leere Wohnung etwas beheizt werden, damit eben kein Schaden entsteht, auch in der leeren Wohnung nicht.

Wie ihr sonst den Schimmel vermeiden könnt, weiß ich ehrlich gesagt nicht, da die Wände durch die nicht geheizte untere Wohnung immer wieder kalt sein werden und sich Feuchtigkeit absetzt. Lüftet ihr richtig quer, d.h. die Fenster richtig auf und Durchzug?
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@ Binefant wir haben schon mit der Vermieterin gesprochen. Der Typ, dem die Wohnung gehört, ist psychisch Krank. Laut Mieterbund können wir auch nichts machen. Falls du eine Rechtsgrundlage hast, wegen dem Heizen immer her damit.
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@ KW123 dafür müsste aber jemand tagsüber zu Hause sein.
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Zitat (Lebensmittelchemikerin, 03.01.2014)
@ KW123 dafür müsste aber jemand tagsüber zu Hause sein.

Das ist nicht erforderlich. Feuchtigkeit in der Wohnung entsteht ja hauptsächlich beim baden/duschen, kochen, atmen. Also muß ja einer zu Hause sein... Methoden gibts sicher viele. Von chemischen Anstrichen. Mittel, die man mit unter die Farbe rührt, richtigem kurzen Stoßlüften mit Durchzug (ich reiße immer die Fenster auf, wenn ich den Müll rausbringe oder mit dem Hund 5 min. Gassi gehe) bis hin zu elektrischen Luftentfeuchtern. Der Kauf von Hygrometern wäre sicher auch angebracht um zu kontrollieren, dass die Luftfeuchtigkeit nicht über 50% steigt.

Ob rechtlich nix geht, würde ich wirklich noch mal genauer überprüfen lassen. Es gilt doch immer das Verursacher-Prinzip und wenn man es so betrachtet ist Schimmelbildung krankheitsgefährdent und nach meiner Auffassung auch eine Gefahr für die Bausubstanz. Wenn du nachweisen kannst, dass nicht du, sondern jemand anderes dafür verantwortlich ist, und dein Eigentum oder deine Gesundheit dadurch gefährdet ist, dann hat der andere die Kosten dafür zu tragen. Aber ich will mich da nicht aus dem Fenster legen. Das sollten Anwälte klären.

mal eben gegoogelt:

Heizpflicht der Mieter/innen
Wann müssen die Mieter/innen die Heizung anmachen?
Es muss gewährleistet sein, dass keine Schäden durch die Untertemperaturen eintreten. Für einfrierende Wasserleitungen oder Feuchtigkeitsbildung an den Wänden – sprich vorhersehbare Schäden aufgrund der Kälte – sind in solch einem Fall die Mieter/innen verantwortlich (LG Berlin, Urteil vom 14.09.2007, AZ: 63 S 359/06).

Bearbeitet von KW123 am 03.01.2014 20:03:38
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Zitat (KW123, 03.01.2014)
Das ist nicht erforderlich. Feuchtigkeit in der Wohnung entsteht ja hauptsächlich beim baden/duschen, kochen, atmen. Also muß ja einer zu Hause sein... Methoden gibts sicher viele. Von chemischen Anstrichen. Mittel, die man mit unter die Farbe rührt, richtigem kurzen Stoßlüften mit Durchzug (ich reiße immer die Fenster auf, wenn ich den Müll rausbringe oder mit dem Hund 5 min. Gassi gehe) bis hin zu elektrischen Luftentfeuchtern. Der Kauf von Hygrometern wäre sicher auch angebracht um zu kontrollieren, dass die Luftfeuchtigkeit nicht über 50% steigt.

Ob rechtlich nix geht, würde ich wirklich noch mal genauer überprüfen lassen. Es gilt doch immer das Verursacher-Prinzip und wenn man es so betrachtet ist Schimmelbildung krankheitsgefährdent und nach meiner Auffassung auch eine Gefahr für die Bausubstanz. Wenn du nachweisen kannst, dass nicht du, sondern jemand anderes dafür verantwortlich ist, und dein Eigentum oder deine Gesundheit dadurch gefährdet ist, dann hat der andere die Kosten dafür zu tragen. Aber ich will mich da nicht aus dem Fenster legen. Das sollten Anwälte klären.

@ KW123 wir haben hier in der Wohnung mehrere Hydrometer stehen, weil wir in der letzten Wohnung auch Schimmelprobleme hatten. War aber eine ganz andere Stadt.

Wir haben jetzt ein Gutachten in Auftrag gegeben, damit festgestellt wird wer der Ursacher ist. Zudem werde ich mit dem Gesundheitsamt reden, weil die Wohnung schon ca. 10 Jahre leersteht und wir vermuten, dass dort der Schimmel blüt. Das Haus hat keine Zentralheizung und somit kann er seine Heizung nicht auf Frostwächter einstellen.
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Na, dann kannst Du nicht viel mehr tun.
Ich würde die kritischen Stellen gut belüften, also Möbel nur in größerem Abstand, möglichst auch die Fußleiste entfernen. Bei Schränken an den Innenwänden auch darauf achten, daß die Schrankseiten keine schlecht belüfteten Ecken an der Außenwand bilden: 10 cm Spalt könnten schon zu knapp sein!
Keine Tapete (Pilze mögen den Leim), mit Küchenfarbe (Anti-Schimmel) streichen. Keine Angst vor der Chemie: die bleibt auf der Wand.

Bearbeitet von chris35 am 04.01.2014 00:30:13
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Hallo Chris,

wir haben schon nichts mehr an den Außenwänden stehen, außer unsere Schreibtische. Tapete haben wir nicht, weil unsere Vermieterin die Wohnung mit Putz versehen hat, welcher nur frabig gestrichen ist. Denke es liegt auch ein wenig an der Bauart des Hauses. Diese stammt aus der Zeit zwischen 1965-1969, nicht groß gedämmt und darauf ausgelegt, dass die Wohnungen sich gegenseitig heizten.


Vor Chemie habe ich keine Angst, das ist meinen Leidenschaft.

Gibt es die Anti-Schimmelfarbe auch die klar, damit man diese auf dem vorhandem Anstrich auftragen kann.

@ Binefant es gibt einige Urteile, das ein Eigentümer die Wohnun g bei Leerstand nicht haizen muss.

Bearbeitet von Lebensmittelchemikerin am 04.01.2014 10:58:38
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Zitat (Lebensmittelchemikerin, 03.01.2014)
@ Binefant wir haben schon mit der Vermieterin gesprochen. Der Typ, dem die Wohnung gehört, ist psychisch Krank. Laut Mieterbund können wir auch nichts machen. Falls du eine Rechtsgrundlage hast, wegen dem Heizen immer her damit.

ohmy.gif Heißt es nicht: Eigentum verpflichtet? Und die Antwort vom Mieterbund finde ich ehrlich gesagt, sehr dürftig. Es kostet sicherlich nen Haufen Nerven aber ich würde mich nicht so abspeisen lassen.

Der Vermieter ist verpflichtet, seine Wohnungen bewohnbar zu halten. Und wenn nachweislich der Schimmel bei euch wegen der unteren Wohnung entsteht, ist der Eigentümer/VErmieter in der Pflicht.

Aber die speisen einen ja gern mal ab mit den Worten: Sie lüften falsch, bla blubb.
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Mellly,


guck dir bitte mal den Link an.
http://www.merkur-online.de/aktuelles/wirt...mm-1539907.html

Werde jetzt mal abwarten was der Gutachter sagt. Ansonsten spreche ich mit dem Gesundheitsamt, ob die Wohnung nicht eine Gefährdung für die Allgemeinheit ist.
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Bei der Situation wird der Schimmel wohl im Putz sitzen.
Wenn der Vermieter nix tut, kleine Selbsthilfe: Schimmel plattmachen mit DanKlorix (stinkt) oder H2O2 (gibts verdünnt beim Portugiesen als Agua Oxigenada zum Putzen oder konzentriert beim örtlichen Terroristen).
Putz abschlagen und neu machen wäre besser, aber Sache vom Vermieter.
Dann könntest Du einfach lösemittelfreien Tiefengrund draufmachen (klar wie Wasser, spritzt aber auch so, Augen und Möbel schützen): das wird so eine harte Plastikschicht, da wird der Schimmel nur von außen anrennen, aber nicht durchkommen.
Dann eben Anti-Schimmel-Farbe drauf; kenn ich nur in weiß, müsstest Du aber färben können. Wenn keine Feuchtigkeit von außen kommt, kannst Du auch Latex nehmen - nur der Nachmieter wird sich freuen, wenn er das Zeugs runterkriegen will. "Atmen" muss die Wand dort nicht, im Gegenteil: sie soll ja hier keine Feuchtigkeit puffern, sondern einfach trocken bleiben.

Bearbeitet von chris35 am 04.01.2014 13:53:46
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Chris, wir haben immer den oberflächlichen Schimmel mit H2O2 beseitigt. Was will man sonst nehmen?

Naja, morgen kommt unsere Vermieterin, mal sehen was Sie bei dem Typen von der Wohnung erreichen konnte.

@ all es ist so, wir müssen versuchen, egal was es kostet, gegen die Kälte von unten anzuheitzen. Erst wenn wir ein Gutachten haben, das beweist dass der Schimmel von unten kommt können wir rechtliche Schritte einleiten. Und dann ist es fraglich wenn etwas passiert. Die Gerichte haben Zeit und der Typ ist krank. Eine andere Wohnung wird schwierig hier, dank Hochwasser und Studentenmassen.
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Gegen die Kälte von unten können auch lose gelegte Teppiche helfen.

Wenn Du Mitglied im Mieterverein bist, können die wirklich helfen.
Falls Du an einen wohl eher desinterressierten Berater/Anwalt dort geraten bist, sag Du willst einen anderen. Musste ich auch schon mal machen, siehe da, es ging bergauf.
Berechtigte Mietminderung ist bei Schimmelbefall keine Seltenheit.

Es ist überhaupt nicht dein Problem, warum eine Nachbarwohnung nicht ausreichend beheizt wird, zieh dir den Socken garnicht erst an.

Du bezahlst Miete für eine schimmelfreie Wohnung, der Vermieter hat dafür zu sorgen (solange es nicht von dir verursacht wird) oder er bekommt einen Mietabzug.
Wünsche dir viel Erfolg!
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@ Dackel ich werde mir bestimmt keine Teppiche auf das Pakett legen.

Das Problem ist, selbst wenn wir nachweisen können, dass wir am Schimmel nicht schuld sind. Wie weit soll mir das helfen? Klar ich kann die Miete mindern, aber deshalb ist das Problem nicht gelöst. Leider ist in D Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge.

Meine Vermieterin war vorhin da, Sie hatte versucht mit dem Typen zu reden. Das Ergebnis ist, Sie ist bedroht worden.Der Wohnungsinhaber ist psysisch krank.
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Also irgendwie komme ich hier nicht klar, Lebensmittelchemikerin.

Erst schreibst Du "... Wir müssen versuchen, egal was es kostet, gegen die Kälte von unten anzuheizen ..." Und dann "Ich werde mir bestimmt keine Teppiche aufs Parkett legen".

Tjo, wünsche Dir trotzdem alles Gute.
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