Defekte Zugtür - Personal sperrt ganzen Wagen

Liebe Muttis,

meine (echte) Mutti ist am 03.03.2014 (genau an meinem Geburtstag) mit dem EC 249 ("Wawel") von Lüneburg nach Berlin gekommen. Sie saß vorne im ersten Wagen hinter der Lok. Und irgendwann während der Fahrt oder bei einem Zwischenstopp fiel zwischen Wagen und Lok plötzlich eine Zugtür heraus (aus welchem Grund auch immer).

Und prompt sperrte das Zugpersonal aufgrund von Lebensgefahr gleich den gesamten Waggon ab, anstatt einfach nur die Gefahrzone abzusichern. Alle Fahrgäste wurden des Wagens verwiesen, was natürlich für diejenigen sehr ärgerlich war, die Platzkarten gekauft hatten.

Etwas Ähnliches hatte ich bereits vor einiger Zeit mit dem gleichen Zug erlebt: Damals bestand zwar keine Lebensgefahr, aber eine Ein- und Ausstiegstür ließ sich nicht öffnen und prompt wurde wieder der gesamte Wagen abgesperrt!

Nun meine Frage: Wieso wird bei solchen Fällen immer gleich der gesamte Wagen abgesperrt und nicht einfach nur der betreffende Bereich des Waggons? Oder ist das nur in einigen Zügen der Fall, aber nicht "Gang und Gebe"?

Ich finde so etwas sehr übertrieben! Wie seht Ihr die Sache?

LG, Ricardo!

Bearbeitet von Riki1979 am 14.03.2014 10:07:10
Finde ich in Ordnung. Sicherheit geht vor.
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Das hängt wohl davon ab, ob ein Fahrgast die defekte Tür in irgendeiner weise noch einfach öffnen könnte. Kann der Zugbegleiter die Türe so sichern, dass sie sicher abgesperrt ist, kann der Wagen weiter genutzt werden (ist bei uns bei der Stadtbahn und S-Bahn so, die haben dann Schlüssel, mit denen sie eine manuelle Verriegelung aktivieren können.) Geht das bei der defekten Tür nicht (je nach Defekt eben), so wird eben der ganze Wagen gesperrt.

Bei einer verloren gegangenen Türe ist es ja nun offensichtlich, dass man diese nicht mehr "sichern" kann. Man kann ja nun schlecht provisorisch ein Stück Blech in die Öffnung schweißen :-)

Und wie willst du das sonst anders absichern? Ein Stück Flatterband und ein "Achtung!" Schild reichen da ja nun nicht aus. Das hat ja zu aller erst auch Versicherungsgründe.
Wenn da jemand absichtlich oder unabsichtlich aus der Türe fällt, die nicht genug gesichert ist, dann zahlt das, ganz abgesehen vom menschlichen Leid, keine Versicherung, und im Zweifel ist der Zugbegleiter schuld.

Da ist eine nicht wahrnehmbare Platzkarte für ein paar Fahrgäste kein Beinbruch, zumal es ja eh entsprechende Klauseln in den Beförderungsbedingungen gibt, dass in solchen Fällen eh kein Anspruch auf den gebuchten Platz besteht. Ist halt schlicht Pech, wenn man genau in einem solchen wagen gebucht hatte :mellow:

Bearbeitet von Bierle am 14.03.2014 11:51:56
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Zitat
Bei einer verloren gegangenen Türe ist es ja nun offensichtlich, dass man diese nicht mehr "sichern" kann. Man kann ja nun schlecht provisorisch ein Stück Blech in die Öffnung schweißen :-)


Das ist schon richtig! Verloren gegangen ist ja die Türe zwischen Wagen und Lok! Aber die andere Tür (zwischen Gang und Fahrgastraum) hätte man doch sicher abschließen können, ebenso die Ein- und Ausstiegstüren in diesem Bereich!
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Zitat (Riki1979, 14.03.2014)

Ich finde so etwas sehr übertrieben! Wie seht Ihr die Sache?


ich nicht!

Eine defekte Tür an einem Waggon ist eine ernst zu nehmende Gefahr, da muss schnell gehandelt werden.
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... alles Andere wäre grob fahrlässig und eine Gefährdung für Leib und Leben der Reisenden ...
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Total übertrieben. Das bißchen Lebensgefahr! (/Ironie)
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wäre nicht gesperrt worden und irgendetwas wäre schief gegangen, dann wären wieder tagelang die zeitungen voll schimpf und schande über die bahn gewesen.


ich finde es auch in ordnung, daß sicherheitsmaßnahmen durchgesetzt worden sind
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Für meine Neffen mußte ich oft : Eisenbahn angucken gehen. :hmm:
Da stelle ich mir die gängigen Wagons vor.
Die Verriegelung zum Verlassen des Wagons über die Puffer ist defekt.
Da fliegt bei 160 die Tür weg.
Die Tür vom Perron zum Gang ist nicht druckfest.
Beim Durchfahren einer Unterführung oder der Begegnung mit einem Gegenzug, ergibt das eine Druckwelle von 320 km/h. Da kann es einen Menschen aus der Tür nach außen befördern.
Ein EC / IC fährt planmäßig bis 185 km/h, um Verspätung aufzuholen, darf er bis 200 km/h beschleunigen.
So :ach: wo gibt es da übertriebene Vorsicht ??
:aengstlich:
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Für mich stellt sich ehr die Frage .. hat das Zugpersonal den Fargästen beim ,, Umzug,, geholfen oder nicht. Denn das sollte doch das kleine 1 mal 1 sein. Egal ob man kosten erstattet bekommt.
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Zitat (alter-techniker, 14.03.2014)
Ein EC / IC fährt planmäßig bis 185 km/h, um Verspätung aufzuholen, darf er bis 200 km/h beschleunigen.
So  :ach:  wo gibt es da übertriebene Vorsicht ??

Zwischen Köln und Frankfurt fährt der planmäßig 320 km/h.
Echt goil - sollte jeder mal auf seine "Einmal-im-Leben-Liste" setzen! B)
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Hallo Jeannie .
Ganz vorsichtig meinen Neffen zitieren .
Die meisten RE max 160 km/h,
EC / IC max 200 km/h,
ICE 1 / 2 max 280 km/h,
ICE - T max 230 km/h , was immen auch ein -T ist,
ICE 3 max 330 km/h.
Natürlich von der Strecke abhängig.
Meine Höchstgeschwindigkeit, Mitfahrt, 420 km/h Transrapied. :jupi:
War aber nur Erwachsener Begleiter für den Neffen.
rofl rofl
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