Lagerschaden bei Waschmaschine Garantiefall?

Meine Waschmaschine (Privilleg) wurde vor 3 jahren bei Otto bestellt. Ist jetzt genau 3 Jahre alt.
Sie hat 4 Jahre Garnatie.

Jetzt schleudert sie enorm laut, auch wenn man die leere Trommel dreht, macht sie so komische Schleifgeräusche. Ich hab jetzt mal recherchiert, und denke es könnte ein Lagerschaden sein.

In der Garantiebedingung von Privilleg heisst es, dass in der Garantie die Dinge eingeschlossen sind, die auf Materialfehler hindeuten, Eigenverschulden ausgeschlossen.

Ich habe die Maschine (7kg) "normal benutzt", (Haushalt 2 Erwachsene, 1 Kind). Läuft ca. 4-5 mal die Woche.
Für BH's etc nehm ich extra die Wäschesäcke, dass kein Bügel in die Maschine kommt.
Aber eventuell sind vll Socken oä in die Trommel gekommen?

Weiß jemand, ob ein Lagerschaden unter die Garnatie fällt?

Möchte morgen bei Otto bzw Privilleg anrufen, und möchte vorbereitet sein, falls die mich abwimmeln.

Also vielen Dank für Antworten, falls sich jemand damit auskennt.
Als meine Waschmaschinen das letzte Mal so laute Geräusche machte, hatte sich ein Nagel in einem Loch der Trommel verfangen ph34r.gif
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Ruf den Kundendienst an, damit sich jemand den Schaden ansieht. Ob dieser Schaden dann unter die Garantie fällt, kann Dir der Mitarbeiter nach Durchsicht sagen! Es ist dann Deine Entscheidung, ob Du den Schaden - egal ob als Garantieleistung kostenlos oder eben gegen Bezahlung, weil keine Garantieleistung - reparieren läßt oder ob Du eine neue Maschine kaufen möchtest!

Ich glaube allerdings nicht, daß Du die Maschine möglicherweise selbst kostengünstig oder eventuell umsonst reparieren kannst!
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Der Kundendienst wird Dir möglicherweise eine Prüfpauschale zwischen fünfzig und hundert Euronen berechnen. Frage vorher nach, ob das Angebot ein Netto- oder ein Brutto-Preis ist. Also mit oder ohne Märchensteuer. Handwerker sagen gerne den Netto-Preis, weil der 19% niedriger ist. Dürfen sie qua Gesetz bei Privatkunden zwar nicht, machen sie aber trotzdem. Eigene, leidvolle Erfahrung.

Frage am besten schriftlich - beispielsweise per Mail - an. Schau vielleicht auch noch mal in die Papiere der WaMa rein, welchen Kundendienst Du bemühen musst. Stichwort: Vertragskundendienst. Solange noch Garantie auf dem Gerät ist, musst Du den Vertragspartner ansprechen. Selbst wenn die Reparatur nicht unter die Garantie fällt, ist Dein erster Ansprechpartner der Vertragspartner. Wenn es kein Garantiefall ist, kannst Du immer noch entscheiden, ob Du den Vertragspartner oder einen anderen Kundendienst mit der Reparatur beauftragst. Je nach dem, wer billiger repariert. Wenn Du nicht den Vertragspartner ansprichst, kann Dich das die weiteren Garantieansprüche kosten.

Eine drei Jahre alte WaMa würde ich auf jeden Fall reparieren lassen, solange die Reparatur nicht den Preis für eine Neuanschaffung übersteigt. Und lasse Dir auf keinen Fall raten, eine neue WaMa anzuschaffen. Zum einen hast Du das Geld dafür sicherlich nicht in der Portokasse, zum anderen ist das ein gerne genommener Verkaufstrick der Zunft.

Grüßle und viel Erfolg,

Egeria
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