Nachrüsten von Außenrollos in Eigentumsohnung, im

In: Wohnen
Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Eigentumswohnung in der 3. Etage. Die Wohnung hat Süd-Ost-Lage und keine Außenrollos, es wird unerträglich warm. Nur die Wohnung im Parterre hat Rollos.

Kann ich in meiner Wohnung Außenrollos nachrüsten, ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

Ich habe irgend wo mal gelesen (leider weiß ich nicht mehr wo), wenn im Parterre Außenrollos sind, kann das Nachrüsten in anderen Etagen nicht abgelehnt werden.

Herzlichen Dank an alle, die hilfreiche Tipps haben.

Bearbeitet von Erdbeerfrau am 10.08.2014 17:20:52
Ich würde mich an Deiner Stelle mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen und dort abklären, wie es sich mit der Nachrüstung der Außenrollläden verhält! Kannst Du ohne Mehrheitsbeschluß nachrüsten, wird man es Dir von dort aus mitteilen und Du brauchst Dir keine weiteren Gedanken mehr zu machen.
Sollte es jedoch der Fall sein, daß die Eigentümerversammlung hierzu das Ja geben muß, dann sorge dafür, daß diese Sache bei der nächsten Versammlung auf die Tagesordnung gesetzt wird und dränge darauf, daß eine zügige Abstimmung erfolgen sollte!

Zur weiteren Sicherheit kannst Du ja auch einmal unverbindlich bei einem im Eigentumsrecht bewanderten Anwalt nachfragen, wie es sich in Deinem Fall mit den Rollläden verhält. Du brauchst ja nicht direkt ein Gerichtsdrama aus der Sache zu machen. Dazu ist immer noch Zeit, falls sich jemand zu Deinem Wunsch partout querstellen möchte!

Bearbeitet von Murmeltier am 10.08.2014 17:29:47
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Normalerweise wird so ein Anliegen bei der ETV besprochen. Da wird dann auch die Farbe festgelegt, damit es zum Gesamtbild und zu den übrigen Außenrollos passt.
Wird auch in der Niederschrift fest verankert.
Frag den Verwalter.
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