Definition von Gästeparkplatz!

Folgendes: Wir haben vor dem Haus einen Gästeparkplatz, der so zwei - dreimal die Woche von der Freundin meines Sohnes beansprucht wird!! Jetzt wurde uns vom Vermieter gesagt, das dieser Platz für Gäste freigehalten muß!! Ich bin der Meinung sie ist schließlich Gast in unserem Haus, also alle Vorraussetzungen sind gegeben ... oder macht es einen Unterschied ob ein Gast den Parkplatz für kurze Zeit benutzt oder evtl. auch über Nacht belegt? Nur noch kurz zur Information, in unserm Haus wohnen 2 Wohnparteien, und Gäste sind bei unseren Mitbewohnern eher selten zu besuch!! Wobei wir uns dann sagen, sollte der Gästeparkplatz von anderen besetzt sein, dann ist es halt so und es wird eine andere Parkmöglichkeit (die bei uns sehr begrenzt ist) gesucht!!! Kann mir jemand die klare definition zum Thema Gästeparkplatz geben!!! Im Inet bin ich leider nicht fündig geworden.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Parkverbotszeichen könnte dir helfen, den Gästeparkplatz klar zu kennzeichnen und Missverständnisse zu vermeiden. So stellst du sicher, dass der Parkplatz wirklich nur für kurzfristige Besuche genutzt wird und alle Beteiligten die Regeln respektieren.

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Hilfreichste Antwort
Genau so sehe ich das auch!! Gast ist Gast, auch dann, wenn er länger als zum Kaffeeklatsch bleibt - also auch mal über Nacht -!

Es gibt keinen Unterschied zwischen Frühstücks-, Mittagessen-, Nachmittagskaffee- und Übernachtungsgast! Das wäre ja wohl totaler Blödsinn!

Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen! Wenn niemand Dir eine genaue Definition des "Gästeparkplatzes" mitteilen kann, dann kann - nach meiner Meinung - auch niemand darauf bestehen, daß der Parkplatz für "welche Gäste auch immer" freizubleiben hat!

Zur Not und wenn kein anderer Ausweg bleibt, würde ich mal beim Anwalt, der sich mit Miet- und Eigentumsrecht auskennt oder beim Mieterbund nachfragen!
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Zitat (badgers66 @ 06.09.2014 13:14:15)
Ich bin der Meinung sie ist schließlich Gast in unserem Haus, also alle Vorraussetzungen sind gegeben ...

So sehe ich das auch.

Steht etwas in Eurem Mietvertrag wegen des Parkplatzes?
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Ich denke auch, dass der Mietvertrag darüber Auskunft geben sollte.
Wohnt der Vermieter mit im Haus und ist der Parkplatz für seine Gäste?
Wenn es sein muss, würde ich im Mieterverein nachfragen.

LG Urseli
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Nein, nur Gästeparkplatz ...
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Nein, der Vermieter wohnt nicht bei uns im Haus. Jedoch sind die anderen Mitbewohner Eigentümer und haben sogar einen großen Garten, mit vielen Parkmöglichkeiten, den auch ihre Gäste nutzen können und tun!!! Jedoch paßt es genau diesen Menschen nicht, das eben der Gästeparkplatz gelegentlich auch als ein solcher benutzt wird. Und unser Vermieter ist ihrer Meinung. Auf meine Frage, was dann genau die definition von Gästeparkplatz sei, hatte er auch keine Antwort für mich. Daher jetzt meine Frage, ob es überhaupt eine Eingrenzung hierfür gibt?
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Gast ist Gast, auch wenn er öfter und über Nacht bleibt. finde ich jedenfalls.
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Genau so sehe ich das auch!! Gast ist Gast, auch dann, wenn er länger als zum Kaffeeklatsch bleibt - also auch mal über Nacht -!

Es gibt keinen Unterschied zwischen Frühstücks-, Mittagessen-, Nachmittagskaffee- und Übernachtungsgast! Das wäre ja wohl totaler Blödsinn!

Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen! Wenn niemand Dir eine genaue Definition des "Gästeparkplatzes" mitteilen kann, dann kann - nach meiner Meinung - auch niemand darauf bestehen, daß der Parkplatz für "welche Gäste auch immer" freizubleiben hat!

Zur Not und wenn kein anderer Ausweg bleibt, würde ich mal beim Anwalt, der sich mit Miet- und Eigentumsrecht auskennt oder beim Mieterbund nachfragen!
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Ich dank euch für eure sachlichen Antworten. Werde mir wohl diesbezüglich eine Rechtsauskunft einholen müßen! :wacko:
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Moin @badgers,

erstmal herzlich willkommen bei den Muttis.

Blöde Gegenfrage: Ist der Gästeparkplatz eindeutig als solcher deklariert? Will heißen: Steht da ein Blechschild auf einem Pfahl direkt vor dem streitgegenständlichen Parkplatz und ist auch eindeutig zuzuordnen? Oder steht das nur in beispielsweise einem Mietvertrag oder in der Hausordnung, dass das einer ist? Oder gibt es da Einkaufsgeschäfte in der Nähe, die diesen Gästeparkplatz gerne als Kundenparkplatz hernehmen würden? Grübel.

Kurz: Wie sind die genauen Umstände? Was ist eindeutig gekennzeichnet? Was kann ein Gast nicht wissen? Was ist durch eindeutige Kennzeichnung ersichtlich?

Bist Du Dir sicher, inwieweit die Hinweise auf die Blockade der Benutzung des Parkplatzes durch die Freundin Deines Sohnes - wie oft auch immer - nicht vielleicht ein Geschmäckle haben könnten? Ist aber nur eine Überlegung.

Weitere Überlegung: Hätte der Gästeparkplatz eine gute Chance, als Fest-Parkplatz an einen anderen Anwohner vermietet zu werden? Vermietete Parkplätze haben den Nachteil, dass trotzdem fremde Fahrzeuge draufstehen können. Die kann man dann aber per Abschleppen entfernen lassen. Die Kosten dafür trägt man im Vorschuss und muss sie per Anwalt rückwirkend eintreiben. Meist ein vollstreckbarer Titel, aus dem dreißig Jahre lang vollstreckt werden kann. Im Endeffekt aber eine Never-Ending-Story, bei der man immer drauflegt.

Schaue doch bitte mal in Deinen Mietvertrag, wie das geregelt ist. Beachte bitte auch genau, wie die Nutzung des Gästeparkplatzes geregelt ist. Gewohnheitsrecht gilt da eher nicht.

Wenn ein Gästeparkplatz als solcher deklariert ist, muss auch genau definiert sein, wer ihn nutzen darf.

Grüßle,

Egeria
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guten morgen @ egeria
Danke für die liebe Begrüßung, bei euch gefällt es mir, hier wird wenigstens auf menschlicher Ebene diskutiert und kommentiert!!!

Nein, auf den Gästeparkplatz wird nicht mit Schild oder Ähnlichem hingewiesen. Es ist einfach nur ein freier Platz vor der Haustüre auf dessen Besonderheit (Gästeparkplatz) wir zu beginn des Mietverhältnisses mündlich informiert wurden.
Du hast auch Recht mit der Aussage, das ganze hat ein Gschäckle ... es wurde uns mitgeteilt, wenn es uns nicht gefällt, hätten wir immer noch die Möglichkeit einer Kündigung!!
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Ist der Parkplatz auf dem GRundstück,oder ein öffentlicher, gerade vor der Haustür?
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Passt schon @badgers :wub:

Hm, der Gästeparkplatz ist also nur mündlich proklammiert. Sehe ich das richtig?

Gegen-Querdenker-Frage: Was will derjenige, der daran Anstoß nimmt, dass da zuweilen auch mal ein Fahrzeug drauf steht, denn eigentlich? Welches Problem hat der?! Außer, dass der die Mieter terrorisieren könnte ...

Nachdenkliche Grüßlies,

Egeria
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@dahlie ... der Parkplatz ist auf dem Grundstück!!!
@egeria ... du triffst den Nagel auf den Kopf!
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oops! Wenn sich der Parkplatz auf Privatgrund befindet, sieht die Sache schon etwas anders aus. Da hat der Vermieter durchaus ein Mitspracherecht, wenn es sein Grund und Boden ist.

Daher wäre mein Vorschlag - so machbar - sich mal mit dem Vermieter freundlichst ins Benehmen zu setzen, ob sich da gegen einen kleinen Nutzungsgebühr-Obolus die Wogen glätten ließen.

Grüßle und viel Erfolg,

Egeria
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Würde ich auch so sehen, wie Egeria.

Der Vermieter hat ja nicht gesagt, dass der Parkplatz immer und ewig als Gästeparkplatz nutzbar ist.
Wenn es nicht ausdrücklich im MV steht, kann er damit machen, was er will.
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Versteh jetzt nicht warum ihr da jetzt Unterschiede macht!
Natürlich muß ein Gästeparkplatz auf dem Grundstück des Hauses sein, sonst wärs ja ein öffentlicher Parkplatz!!! Außerdem ist es angeblich so im Teilungsvertrag vom Notar so hinterlegt worden.
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Ganz einfach @badgers: Auf seinem Grund und Boden hat der Eigentümer des Grund und Bodens das Hausrecht. Er kann bestimmen, ob er die Mieter bzw. Gäste auf den Parkplatz drauflässt oder nicht. Passt ihm das nicht, kann er das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen lassen, weil er das als Hausfriedensbruch ansieht. Punkt.

Doch den Privatgrund als Parkplatz könnte man mieten, also Nutzungsrechte käuflich erwerben. Wenn es dem Vermieter/Eigentümer des Parkplatzes nicht gefällt, dass das Fahrzeug der Freundin Deines Sohnes ohne seine ausdrückliche Erlaubnis des Öfteren auf diesem Gästeparkplatz steht, muss sie damit rechnen, dass er es auf ihre Kosten entfernen lässt. Stichwort: Hausrecht.

Bei einem öffentlichen Parkplatz sieht das anders aus. Da kann sich jeder draufstellen, sofern es keine Einschränkungen wie Anwohnerparkplatz (kostenpflichtige Plakette, die von der Stadt/Gemeinde erteilt wird) oder Behindertenparkplatz gibt.

Daher mein Vorschlag zur Güte: Sprecht so superfreundlich, wie Ihr es hinbekommt, mit dem Vermieter über eine einvernehmliche Regelung. Er könnte nämlich auch explizit bestimmen, dass das Fahrzeug der Freundin da definitiv nicht zu stehen hat. Er hat das Recht dazu. Außerdem ist mir da noch die Bemerkung: "Wem es nicht passt, kann kündigen" im Gedächtnis. Das lässt auf dessen Gemütslage schließen. Daher der Vorschlag, die Geschichte so freundlich wie möglich zu bereinigen. Ihr wollt schließlich etwas von ihm und nicht umgekehrt ;)

Grüßle,

Egeria

Tante Edit ist da noch über das Stichwort Teilungsvertrag gestolpert. Wie sind die genauen Besitzverhältnisse und Nutzungsrechte? Zahlen die Mitbewohner etwa für den Gästeparkplatz ein Nutzungsentgelt?

Bearbeitet von Egeria am 08.09.2014 09:51:20
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..und wenn der Ratschlag von @egeria ERfolg hat: schriftlich festhalten. Mündlich gilt zwar genauso, ist aber schwieriger zu beweisen im Streitfall.
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Danke euch mal vorerst ... wenn die rechtliche Grundlage im endeffekt so aussehen sollte, parkt sie halt auf dem Supermarktparkplatz um die Ecke!!!
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Zitat (badgers66 @ 08.09.2014 11:34:29)
parkt sie halt auf dem Supermarktparkplatz um die Ecke!!!

Auch da ist Vorsicht geboten! :blumen: :blumen:
Parkplätze von Supermärkten werden oft überwacht und es kann eine saftige Strafe kommen wer dort nicht nur zum Einkaufen parkt.
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Zitat (badgers66 @ 08.09.2014 11:34:29)
... parkt sie halt auf dem Supermarktparkplatz um die Ecke!!! ...

Viele Supermarktparkplätze sind durch eine Schranke gesichert, die außerhalb der Geschäftszeiten geschlossen ist. Auch da darf sie genau genommen nicht stehen, da Supermarktparkplätze ebenfalls als Privatgrundstück gelten. Auch hier hat der Eigentümer das Hausrecht, das zuweilen auch ausgeübt wird.

Vielleicht lässt sich der Gästeparkplatz direkt vorm Haus ja doch für Geld und gute Worte anmieten.

Grüßle,

Egeria
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Mich interessiert: WER anstelle der Freundin würde den Platz denn nutzen wollen? Gab es da jemand zuvor, der gerne darauf stand? Parkplätze sind soo oft ein Streitthema.

Vier Häuser entfernt von uns gibt es einen Mann, der extra zu uns hinter fährt, um täglich mehrfach bei uns zu wenden, statt bei sich zu rangieren. Sehr unhöflich. Er ist der einzige in der Straße, der das macht. Er wendet auch, wenn wir in der Nähe sind. Sein Problem: er hat nur einen Stellplatz, wir dagegen zwei.... Das nervt!
Wir sind entsprechend kurz mit ihm. Genaugenommen nervt er die ganze Nachbarschaft, wenn er vor anderer Leute Ausfahrten parkt statt in seiner!! Eigenen Ausfahrt, bloß um schneller loszukommen.
Mein Gedanke war, dieses Gewohnheitsdenken irgendwie zu durchbrechen, das vielleicht auch bei euch der Fall sein könnte: Das war schon immer UNSER Parkplatz.... (So in der Art) Wer hat denn vor euch drauf gestanden?
Wünsche Euch eine gute Lösung ohne Streit.
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Oder anders herum gefragt: Wer stößt sich daran, dass die Freundin des Herrn Sohns den Gästeparkplatz benutzt? Wie prekär ist die Parkplatzsituation? Welchen Zoff gibt es in der unmittelbaren Umgebung?
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