Aufmaß Malerarbeiten nach VOB

Wir haben einen großen Raum von einem Maler streichen lassen, dieser Raum besitzt zahlreiche Nischen und Fenster unterschiedlicher Größe. Der Maler rechnet bei seinem Aufmaß die Laibungen hinzu, das ist nachvollziehbar. Aber er rechnet auch die Nischenrückwände doppelt ab, er argumentiert, dass die Nischen extra abgerechnet werden müssen. Ist das so richtig?
Musst Du in die VOB schauen oder einen Ombudsmann befragen.
Die Malerinnung kann Dir auch Auskunft geben.

Gruß

Highlander
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