Schaden im Mietshaus

In: Wohnen
Hallo.
Wir haben beim Einzug die gerade erst nagelneu eingebaute Haustür mit einem Kratzer versehen. Ich habe die Möglichkeit das fachmännisch, kostengünstig reparieren zu lassen aber der Vermieter besteht darauf, das DER Schreiner, der die Tür eingebaut hat auch die Reparatur macht. Er meinte er hat Garantie drauf - das ist aber doch die Herstellergarantie?, oder? ...dann ist es doch Wurscht wer die Verkleidung repariert, solange es ein Fachmann ist und die Gewährleistung übernimmt, oder?
Ich würde damit über 1000 Euro sparen!
Darf der Vermieter vorschreiben, wer Reparaturen übernimmt, die ICH dann bezahlen muss?
Schwierig. Ich würde es der Haftpflichtversicherung melden. Hast Du eine?
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Ja, der Vermieter darf das vorschreiben. Es ist sein Eigentum. Aber schau sicherheitshalber nochmals in Deinen Mietvertrag rein. Da müsste es drinstehen.

Ansonsten ist die Idee mit der Haftpflichtversicherung prima. Außerdem würde ich noch ausgiebigst zum Thema gockeln.
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Wenn mir jemand meine nagelneue Tür beschädigt hätte, würde ich auch nicht jeden Pfuscher da ran lassen, sondern nur den Handwerker meines Vertrauens.
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wenn ich ein neues gerät kaufe und ein wenig daran kaputt geht, dann muß ich es auch dem Hersteller erlauben zu reparieren.
denn wenn jemand anderes/ oder ich etwas daran mache, ist die Garantie kaputt whistling.gif
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Zitat (gitti2810, 05.02.2015)
... denn wenn jemand anderes/ oder ich etwas daran mache, ist die Garantie kaputt whistling.gif ...

... wenn die Garantie abgelaufen ist, kann ich mit meinem Gerät machen, was auch immer mir beliebt ... aber erst dann ... da ich ansonsten die Garantie riskiere ...

Beispiel: Ein neuer Computer will nicht so, wie er soll oder ich es möchte. Schraube ich ihn vor Ablauf der Garantiezeit selbst auf und sehe nach, was es sein könnte, ist in dem Moment, in dem ich den Schraubendreher ansetze, die Garantie erloschen. Gehe ich dagegen zum Vertrags-PC-Doktor und lasse ihn das Gerät aufschrauben, bleibt die Garantie unberührt.

Grüßle,

Egeria

Bearbeitet von Egeria am 06.02.2015 01:52:07
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Zitat (Blondi07, 05.02.2015)
... nagelneu eingebaute Haustür mit einem Kratzer versehen ...
Ich würde damit über 1000 Euro sparen!

Schaden und geforderter Wertersatz stehen da wohl in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander.
Der Gebrauchswert der Tür dürfte durch die Schramme nicht beeinträchtigt, die Macke nur von kosmetischer Bedeutung sein.

Nach meiner Auffassung steht dem Vermieter nur etwas Entgelt wegen Wertminderung (Lackstift, etwas Arbeitszeitentgelt; je nachdem, wie ausgebessert werden kann) zu und kein kompletter Teileaustausch.
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Ich würde auf jeden Fall ein gutes Foto davon machen und evtl. Zeugen hinzuziehen.
Wenn es so schon losgeht, würde ich auch eine Mitgliedschaft im Mieterverein anstreben.

Sicher hat der Vermieter Anspruch auf eine gute Reparatur, die muss aber auch verhältnismäßig sein.
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Wenn es um eine Differenz von 1000 Euro geht, gibt es sicher gravierende Unterschiede in der Ausführung der Reparatur. Wie man, ohne den Schaden gesehen zu haben, darauf kommt, dass es bei einer nagelneuen Haustür sicher mit ein wenig Wertminderung und einem Lackstift getan wäre, ist mir rätselhaft. Aber Du wirst ja eine Haftpflichtversicherung haben, die solltest du fragen. Das mit der Garantie kann man nur raten, wenn man nicht mehr Informationen von dir hat als da steht, aber der Käufer hat seinen normalen Garantieanspruch gegenüber seinem Vertragspartner, und das scheint der Schreiner zu sein. Dass der Vermieter die Reparatur keinem Dritten geben will, kann ich verstehen. Sollte es mit der Tür ein Problem geben, kann er sich dann mit zwei Schreinern rumstreiten, wer schuld ist. Kann auch gut sein, dass das in den Garantiebedingungen ausgeschlossen ist, wie Egeria schon sagte.
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Zitat (Dudelsack, 06.02.2015)
Nach meiner Auffassung steht dem Vermieter nur etwas Entgelt wegen Wertminderung (Lackstift, etwas Arbeitszeitentgelt; je nachdem, wie ausgebessert werden kann) zu und kein kompletter Teileaustausch.

Beim verschuldeten Kratzer am biggrin.gif

Bearbeitet von Rumburak am 06.02.2015 11:33:09
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Zitat (Egeria, 06.02.2015)
... wenn die Garantie abgelaufen ist, kann ich mit meinem Gerät machen, was auch immer mir beliebt ... aber erst dann ... da ich ansonsten die Garantie riskiere ...

Beispiel: Ein neuer Computer will nicht so, wie er soll oder ich es möchte. Schraube ich ihn vor Ablauf der Garantiezeit selbst auf und sehe nach, was es sein könnte, ist in dem Moment, in dem ich den Schraubendreher ansetze, die Garantie erloschen. Gehe ich dagegen zum Vertrags-PC-Doktor und lasse ihn das Gerät aufschrauben, bleibt die Garantie unberührt.

Grüßle,

Egeria

Egeria genau so habe ich es ja auch gemeint! wub.gif
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Also wenn ich so was hätte, dann mache ich da gar nicht groß rum. Einmal nach nebenan, klingeln "Nachbar, kümmer Dich mal hier um den Schaden!" und schon schaut sich mein Versicherungsmakler das an. tongue.gif

In jedem anderen Fall würde ich zum Telefon greifen, meine Haftpflichtversicherung anrufen, denen noch ein Foto von dem Schaden schicken und fertig. Ich gehöre ja wirklich zu denen, die sich zu sehr aufregen und leicht in Panik zu versetzen sind, aber da würde ich mir keinen großen Kopf drum machen.

Sheila
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