Hallo.
Wir haben beim Einzug die gerade erst nagelneu eingebaute Haustür mit einem Kratzer versehen. Ich habe die Möglichkeit das fachmännisch, kostengünstig reparieren zu lassen aber der Vermieter besteht darauf, das DER Schreiner, der die Tür eingebaut hat auch die Reparatur macht. Er meinte er hat Garantie drauf - das ist aber doch die Herstellergarantie?, oder? ...dann ist es doch Wurscht wer die Verkleidung repariert, solange es ein Fachmann ist und die Gewährleistung übernimmt, oder?
Ich würde damit über 1000 Euro sparen!
Darf der Vermieter vorschreiben, wer Reparaturen übernimmt, die ICH dann bezahlen muss?
Wir haben beim Einzug die gerade erst nagelneu eingebaute Haustür mit einem Kratzer versehen. Ich habe die Möglichkeit das fachmännisch, kostengünstig reparieren zu lassen aber der Vermieter besteht darauf, das DER Schreiner, der die Tür eingebaut hat auch die Reparatur macht. Er meinte er hat Garantie drauf - das ist aber doch die Herstellergarantie?, oder? ...dann ist es doch Wurscht wer die Verkleidung repariert, solange es ein Fachmann ist und die Gewährleistung übernimmt, oder?
Ich würde damit über 1000 Euro sparen!
Darf der Vermieter vorschreiben, wer Reparaturen übernimmt, die ICH dann bezahlen muss?