Mein Mieter behauptet, dass ich als Vermieterin keinen Schlüssel der Mietwohnung besitzen darf, nicht einmal für Notfälle. Stimmt das ? Selbstverständlich würde ich die Wohnung trotzdem nicht unerlaubt betreten, aber im Notfall z.B.bei einem Wasserschaden müsste ich ein Zutrittsrecht haben, oder?
Darf Vermieter Schlüssel der Mietwhg.haben?
In: Wohnen
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein Elektronisches Türschloss ist empfehlenswert, da es sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter ermöglicht, Zugangscodes für Notfälle zu nutzen, ohne physische Schlüssel auszutauschen. So hat der Vermieter im Bedarfsfall Zutritt, ohne dauerhaft einen Schlüssel besitzen zu müssen.
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Der Vermieter hat kein Recht auf den Schlüssel der Mietwohnung.
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Ja, das stimmt, was der Mieter sagt.
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spontan würde ich sagen: der Mieter hat recht, kann es aber nicht belegen.
Aber: wenn ich eine Mietwohnung beziehe, ist das erste, was ich tue, ein neues (mein!) Schloß einbauen, bei dem ich ganz sicher bin, wer alles einen Schlüssel hat. Das vorliegende Schloß wird aufbewahrt und bei Auszug wieder eingebaut.
Aber: wenn ich eine Mietwohnung beziehe, ist das erste, was ich tue, ein neues (mein!) Schloß einbauen, bei dem ich ganz sicher bin, wer alles einen Schlüssel hat. Das vorliegende Schloß wird aufbewahrt und bei Auszug wieder eingebaut.
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Zitat (Binefant @ 22.02.2015 19:19:38) |
Aber: wenn ich eine Mietwohnung beziehe, ist das erste, was ich tue, ein neues (mein!) Schloß einbauen, bei dem ich ganz sicher bin, wer alles einen Schlüssel hat. Das vorliegende Schloß wird aufbewahrt und bei Auszug wieder eingebaut. |
Genau so handhabe ich es auch.
Der Vermieter hat kein Recht auf den Schlüssel.
Für den Notfall hat er die Tel-Nr. meiner Vertrauensperson, bei der ich einen Schlüssel hinterlegt habe.
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Genau so ist es. Vermieter hat keinen Anspruch auf die Schlüssel der Mieterwohnung.
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Als wir damals in diese Wohnung einzogen, hat unser Vermieter uns angeboten, einen Schlüssel für die Wohnung zu behalten, falls wir uns mal ausschließen sollten. Das war uns recht, und wir haben das in den letzten 15 Jahren auch schon weidlich ausgenutzt. Sprich, wir haben uns öfter schon ausgeschlossen. Das war aber ein Angebot unseres Vermieters und keine Pflicht.
Grundsätzlich muß kein Mieter seinem Vermieter oder wem auch immer, einen Schlüssel zu seiner Wohnung überlassen. Zwar ist der Vermieter Eigentümer der Wohnung, hat aber das Nutzungsrecht abgetreten und damit auch das Recht, jederzeit Zugang zu der Wohnung zu haben.
Grundsätzlich muß kein Mieter seinem Vermieter oder wem auch immer, einen Schlüssel zu seiner Wohnung überlassen. Zwar ist der Vermieter Eigentümer der Wohnung, hat aber das Nutzungsrecht abgetreten und damit auch das Recht, jederzeit Zugang zu der Wohnung zu haben.
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Zitat (Binefant @ 22.02.2015 19:19:38) |
spontan würde ich sagen: der Mieter hat recht, kann es aber nicht belegen. Aber: wenn ich eine Mietwohnung beziehe, ist das erste, was ich tue, ein neues (mein!) Schloß einbauen, bei dem ich ganz sicher bin, wer alles einen Schlüssel hat. Das vorliegende Schloß wird aufbewahrt und bei Auszug wieder eingebaut. |
Genauso handhabe ich es auch.
Hier der Beweis :)
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Hallo,
ich kenne die Ausrede "mir als Vermieter steht ein Schlüssel zu" auch. Kein Problem, sie hat sich den 2.Schlüssel behalten und wir haben uns ein neues Schloß eingebaut - erledigt.
Sollte wirklich mal der Notfall eintreten und es brennt oder so was, dann kann sie ja die Feuerwehr rufen. Die brechen dann ja eh die Wohnungstür auf und löschen......
ich kenne die Ausrede "mir als Vermieter steht ein Schlüssel zu" auch. Kein Problem, sie hat sich den 2.Schlüssel behalten und wir haben uns ein neues Schloß eingebaut - erledigt.
Sollte wirklich mal der Notfall eintreten und es brennt oder so was, dann kann sie ja die Feuerwehr rufen. Die brechen dann ja eh die Wohnungstür auf und löschen......
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Wenn der Mieter von sich aus vorschlägt, dass er Dir einen Reserveschlüssel gibt, dann ist das etwas Anderes. Aber grundsätzlich hast Du kein Recht darauf, einfach einen Schlüssel einzubehalten oder gar einen nachmachen zu lassen und heimlich einzubehalten. Stichwort: Wahrung der Privatsphäre.
Ansonsten sehe ich das so wie @Babsi: Wenn's brennt, muss die Feuerwehr die Tür aufbrechen.
Und nein, Du hast auch nicht das Recht, jederzeit unangemeldet zur Inspektion auf der Matte zu stehen. Lässt der Mieter Dich trotzdem rein: Glück gehabt. Du musst Dich vorher anmelden, dann muss Dich der Mieter auch reinlassen.
Schau bitte auch mal hier rein, was der Mieterbund dazu sagt: http://www.mieterbund.de/index.php?id=566
Grüßle,
Egeria
Ansonsten sehe ich das so wie @Babsi: Wenn's brennt, muss die Feuerwehr die Tür aufbrechen.
Und nein, Du hast auch nicht das Recht, jederzeit unangemeldet zur Inspektion auf der Matte zu stehen. Lässt der Mieter Dich trotzdem rein: Glück gehabt. Du musst Dich vorher anmelden, dann muss Dich der Mieter auch reinlassen.
Schau bitte auch mal hier rein, was der Mieterbund dazu sagt: http://www.mieterbund.de/index.php?id=566
Grüßle,
Egeria
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Wir vermieten auch und haben mit unseren Mietern vereinbart, dass wir einen Ersatzschlüssel für sie aufbewahren. Der Schlüssel wird in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt, auf dem die Mieter und wir als Vermieter über die Verschlussklappe unterschreiben und darüber Tesafilm geklebt, so dass ein unberechtigtes Öffnen Spuren hinterlassen würde. So haben die Mieter die Sicherheit, das niemand unberechtigt in ihre Wohnung geht. Die Briefumschläge werden zudem im Safe aufbewahrt. Aber es hat sich schon oft gezeigt, dass sich unsere Mieter ausgeschlossen haben und dann dankbar waren, dass nicht der teure Schlüsseldienst in Anspruch genommen werden musste. Ich würde auch als Vermieter niemals einen Schlüssel zu den Mietwohnungen einfach nur so, ohne Sicherheit aufbewahren. Eine andere Möglichkeit ist, einen Schlüsseltresor zu nutzen, in dem für Ernstfälle ein Ersatzschlüssel aufbewahrt wird, an den man nur mit Zahlencode heran kommt. Die Schlüsseltresore werden oft im häuslichen Pflegebereich eingesetzt. Sie werden im Eingangsbereich plaziert und sind auch nicht einfach zu öffnen. Wer also die Zahlkombination nicht kennt, kommt nicht an den Schlüssel.
So viel ich weiß, gibt es keine Rechtsgrundlage, dass der Vermieter einen Schlüssel von der Mietwohnung haben darf. Bin mir da aber nicht sicher.
So viel ich weiß, gibt es keine Rechtsgrundlage, dass der Vermieter einen Schlüssel von der Mietwohnung haben darf. Bin mir da aber nicht sicher.
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Zitat (Binefant @ 22.02.2015 19:19:38) |
spontan würde ich sagen: der Mieter hat recht, kann es aber nicht belegen. Aber: wenn ich eine Mietwohnung beziehe, ist das erste, was ich tue, ein neues (mein!) Schloß einbauen, bei dem ich ganz sicher bin, wer alles einen Schlüssel hat. Das vorliegende Schloß wird aufbewahrt und bei Auszug wieder eingebaut. |
So haben wir es auch gemacht :daumenhoch:
Ups, muss erst einmal das alte Schloss rauskramen rofl
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Aus unserer Zeit als Mieter weiß ich es nicht anders, als dass man -theoretisch- dem Vermieter auch einen Ersatzschlüssel zur Wohnung geben muß, wenn man das Schloß auswechselt.- Müßte an sich auch im Mietvertrag stehen.
Bei "Gefahr im Verzuge", wenn z.B. die Feuerwehr die Tür gewaltsam "öffnen" muß, können die Kosten hierfür (zumindest für die Tür und die Zargen) an den Mieter weiterbelastet werden.- ICH würde mich dahingehend mal beim Mieterbund oder der Verbraucherzentrale informieren lassen.
Bei "Gefahr im Verzuge", wenn z.B. die Feuerwehr die Tür gewaltsam "öffnen" muß, können die Kosten hierfür (zumindest für die Tür und die Zargen) an den Mieter weiterbelastet werden.- ICH würde mich dahingehend mal beim Mieterbund oder der Verbraucherzentrale informieren lassen.
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Wenn es brennt wird die Feuerwehr nicht erst beim (womöglich weiter entfernt wohnenden) Vermieter die Schlüssel abholen. Dann wird die Tür sofort aufgemacht.
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Zitat (Jeannie @ 23.02.2015 17:13:12) |
Wenn es brennt wird die Feuerwehr nicht erst beim (womöglich weiter entfernt wohnenden) Vermieter die Schlüssel abholen. Dann wird die Tür sofort aufgemacht. |
Klar.....Gefahr in Verzug.....wenn man dadurch Menschenleben retten kann,
wären mir selbst dann die Euros egal.
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Zitat (Ping @ 23.02.2015 17:19:28) |
Klar.....Gefahr in Verzug.....wenn man dadurch Menschenleben retten kann, wären mir selbst dann die Euros egal. |
Sehe ich genauso.
Was ich damit aber sagen wollte: "Gefahr im Verzug" ist kein Argument, mit dem der Vermieter einen Schlüssel einfordern könnte.
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Zitat (Jeannie @ 23.02.2015 17:31:34) |
Sehe ich genauso. Was ich damit aber sagen wollte: "Gefahr im Verzug" ist kein Argument, mit dem der Vermieter einen Schlüssel einfordern könnte. |
Stimmt :pfeifen:
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Bei "Gefahr in Verzug" pflegt die Polizei die Türen einzutreten. :sarkastisch:
Na und die Feuerwehr fragt eh nicht nach dem Schlüssel wenn es brennt.
Na und die Feuerwehr fragt eh nicht nach dem Schlüssel wenn es brennt.
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Leute, es geht nicht nach der gängigen Praxis von Polizei und Feuerwehr.- Im Zweifelsfall wird ein Vermieter versuchen, sich das Geld für eine neue Tür beim Mieter zu holen.- Hätte jedenfalls je der der Halsabschneider getan, bei denen wir all die Vorjahre pünktlich unsere Mieten abgedrückt haben.- Da wäre es um' s Prinzip gegangen: "Sie haben ja das Schloß auswechseln lassen"...
Aber: muß Jede/r für sich selbst entscheiden.
Aber: muß Jede/r für sich selbst entscheiden.
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Hallo,
die Rechtslage ist ja wohl eindeutig: Schlüssel beim Vermieter nur auf freiwilliger Basis.
Und wenn die Jungs und Mädels in den roten Autos anrücken und ihre Wasserspiele veranstalten, ist eine kaputte Eingangstür das geringste Übel, das man dann haben wird, wenn sie wieder weg sind. Und die Kosten übernimmt dann entweder die Hausratversicherung (Mietersache) oder die Hausversicherung (Vermietersache). Bin da nicht sicher.
Gruß
Highlander
die Rechtslage ist ja wohl eindeutig: Schlüssel beim Vermieter nur auf freiwilliger Basis.
Und wenn die Jungs und Mädels in den roten Autos anrücken und ihre Wasserspiele veranstalten, ist eine kaputte Eingangstür das geringste Übel, das man dann haben wird, wenn sie wieder weg sind. Und die Kosten übernimmt dann entweder die Hausratversicherung (Mietersache) oder die Hausversicherung (Vermietersache). Bin da nicht sicher.
Gruß
Highlander
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Zitat (Highlander @ 23.02.2015 20:02:56) |
... Und wenn die Jungs und Mädels in den roten Autos anrücken und ihre Wasserspiele veranstalten, ist eine kaputte Eingangstür das geringste Übel, das man dann haben wird, wenn sie wieder weg sind. ... |
... der zwangsläufig entstehende Wasserschaden durch die Löscharbeiten macht die Wohnung ohnehin auf längere Zeit unbewohnbar. Da fällt eine möglicherweise demolierte Wohnungseingangstür nicht mehr wirklich ins Gewicht ...
Bearbeitet von Egeria am 23.02.2015 20:22:51
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Zitat (Egeria @ 23.02.2015 20:12:42) |
... der zwangsläufig entstehende Wasserschaden durch die Löscharbeiten macht die Wohnung ohnehin auf längere Zeit unbewohnbar. Da fällt eine möglicherweise demolierte Wohnungseingangstür nicht mehr wirklich ins Gewicht ... |
Genau :daumenhoch:
Aber wir wollen mal hoffen, dass das nicht passieren wird...
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