Darf ich waehrend einer Suchtreha autofahren?

Hallo, ich bin zur Zeit in einer Suchtreha ( Alkohol ).
Jetzt dazu meine Frage: Darf ich während dieser Reha mit meinem
wie ist es rechtlich, wenn ich einen Unfall habe?
RSHA wird von der LVA bezahlt.
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Ja, genau das würde ich meinen behandelnden Arzt fragen. Frag - Mutti ist ein Haushaltsforum keine Suchtklinik.
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Das kann dir wirklich nur dein Arzt beantworten. Ich weiß vom gleichen Fall im Kollegenkreis, dass der Mann definitiv kein Auto fahren durfte. Meist ist Alkoholkranken auch der Führerschein genommen.
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Nein und nein und nein!!!

Du darfst kein Auto selbst fahren während Deiner Kur!! Auch wenn Du noch im Besitz des Führerscheins sein solltest, darfst Du nicht fahren! Ich weiss es aus einem Fall in der Familie!
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Trotzdem: Arzt fragen! Denn der entscheidet. Egal ob es allgemeine Richtlinien gibt, denn wenn er es begründet, kann er davon abweichen.

Es wundert mich, dass du hier diese Frage stellst. blink.gif blink.gif
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Ja, frage Deinen Arzt. Die Fahrtüchtigkeit kann durch den Alkoholentzug beeinträchtigt sein.
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Frag auf jeden Fall den behandelnden Arzt.- Zur Versicherung kann ich dir nur soviel sagen: wenn dein "Problem" bekannt ist, bzw. im Rahmen eines Unfalls würde, dürfte der Versicherer Schwierigkeiten machen.- Zumindest gäbe es ein dickes Gerangel wegen evtl. Haftungsfragen.
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Zitat (pussel63, 14.04.2015)

Jetzt dazu meine Frage: Darf ich während dieser Reha mit meinem Auto fahren, und wie ist es rechtlich, wenn ich einen Unfall habe?

Das sollte dir doch schon der Menschenverstand sagen:
HÄNDE WEG vom STEUER.

Selbst wenn du dich stocknüchtern hinter das Steuer setzt, DU wirst immer der SUCHTKRANKE bleiben.
DENN dann bist DU im schlimmsten Fall in der Beweißpflicht.
Und dem komm dann mal nach.

Also: guter Rat, holt euch ein Taxi, lass das Auto stehen.
Selbst wenn du absolut nix- aber auch rein gar nix - für einen eventuellen Unfall kannst. Du bist auffällig geworden, also wird irgendwer ein Haar in der Suppe finden.
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Eifelgold, es geht um die Zeit in der Reha.
Wenn du Recht hättest, müsste man allen Alkoholkranken, auch jenen, die vollkommen abstinent leben, den Führerschein abnehmen.

Und bei einem Unfall oder sonstigem Verkehrsverstoß gilt doch der aktuelle Befund, nicht das , was mal war. flowers_2.gif

Bearbeitet von dahlie am 14.04.2015 21:02:06
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Zitat (dahlie, 14.04.2015)
Eifelgold, es geht um die Zeit in der Reha.

das hab ich wohl verstanden, darum habe ich diese Zeilen Editiert.

vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt: in der Zeit der Reha Hände weg vom Steuer.
Einen Unfall kann man nicht voraussehen. Der passiert und 50 % können da noch nix mal mehr was für.

Doch wer einmal auffällig geworden ist, der hat immer die schlechten Karten.
Daher, Hände weg vom Steuer während einer Reha.
So lang ist ne Reha nicht, dass man nicht mal aufs Auto verzichten kann.
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Vielleicht bei Nr. 8.4 mal nachlesen.

.Verkehrsportal
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Hallo zusammen flowers_2.gif

Tag für Tag stelle ich neuen Patienten bei der Aufnahme bei uns in der Suchtreha die Frage nach dem Führerschein. Vielen wurde er entzogen, aber einigen auch nicht. Das betrifft sowohl Alkohol- als auch BTM-Abhängige. Manche reisen auch mit dem Auto bei uns an, immer gut erkennbar an "bisher unbekannten Fahrzeugen" auf dem Parkplatz wink.gif Manche sind übrigens sogar Berufskraftfahrer, Lokführer o.ä.

Die Fahrerlaubnis kann aufgrund einer Abhängigkeitserkrankung entzogen werden, auch dann, wenn der Betroffene nicht (nachweislich) intoxikiert am Straßenverkehr teilgenommen hat. Das bloße Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung reicht aus. Bei dieser Entscheidung geht es um die "Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen" und eben diese kann aufgrund der Suchterkrankung angezweifelt werden. Der Führerschein ist dann nicht unbedingt für immer verloren, sondern das Wiedererlangen ist i.d.R. an bestimmte Auflagen gebunden, z.B. Abstinenznachweise über einen bestimmten Zeitraum und das Bestehen einer MPU (welche auch einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellt).
Dass jedem Abhängigkeitserkrankten pauschal die Fahrerlaubnis abgenommen wird, stimmt so aber auch nicht. Dafür muss es ja überhaupt erst mal dazu kommen, dass ein solches Beurteilungsverfahren eingeleitet wird.

Bei uns (das heißt, das Folgende bezieht sich auf die Behandlung in unserer Klinik und ist nicht allgemein gültig) gilt: Wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, darf prinzipiell auch fahren. Wir haben es mit erwachsenen, mündigen Menschen zu tun und sind Behandler und weder Polizisten noch Richter. Es ist nicht unsere Entscheidung, ob jemand fahren darf oder nicht.
Ein Sonderfall liegt bei Rückfälligkeit vor, das heißt, bei Intoxikation reagieren wir natürlich schon. Aber das kommt eher selten vor, der Entzug erfolgt ja vor der Reha, sodass die Patienten in aller Regel abstinent sind und keine Entzugssymptomatik aufweisen.
Ich erinnere mich auch an einen Patienten, der akut psychotisch war und Auto fahren wollte. Auch da haben wir interveniert, da er definitiv eine Gefahr darstellte.

Frag deine Behandler, wie das in "deiner" Rehaklinik gehandhabt wird.
Viele Grüße, LaVie flowers_2.gif
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Diese Fragesollte Dir Dein Arzt beantworten! Lg und viel Erfolg beim Entzug 🍀
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Aber mal ganz abgesehen von der angesprochenen Problematik.......mir ist es vollkommen neu, daß es nach einem Alkohol-Entzug auch noch eine Reha obendrauf gibt???

Das hab ich - ehrlich gesagt - noch nie gehört! Ich weiß nur, wie schon angemerkt bei einem Fall im weiteren Familienumfeld, daß der Suchtkranke zum einen während der gesamten Dauer des Entzuges - sechs Monate - kein Fahrzeug führen durfte und zum anderen war mit dem Ende der Entzugsmaßnahme auch eine weitere Behandlung durch eine Reha-Maßnahme nicht angesagt. Dem nunmehr "trockenen" Alkoholiker wurde empfohlen und angeraten , sich einer anonymen Gruppe anzuschließen oder aber die Gesprächsrunden der zuständigen Sozialstation seiner Stadt regelmäßig besuchen.

Eine Reha-Maßnahme gab es nicht!
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Kommt immer auf den Einzelfall an. Oft werden Entzug und stationäre Therapie von einer Einrichtung gemacht. Der klassische Entzug ist "nur" die Entgiftung - also die erste Phase des "Trockenlegens". Wird manchmal medikamentös unterstützt, manchmal nicht, je nach Schwere der Erkrankung. Direkt nach dieser ersten Phase schließt sich die stationäre Therapie an, in der man lernt, sein Verhalten so zu ändern, dass man ohne Stoff auskommt. Oft geht das mit Psychotherapie etc einher. Viele Suchtkranke suchen sich nach der stationären Therapie ambulante Nachsorge, zB regelmäßige Termine bei Therapeuten oder Psyhologen. Viele beginnen auch, Selbsthilfegruppen zu besuchen. Anonyme Alkoholiker, Blaues Kreuz, Angebote von Diakonie oder Caritas, ...

Die Arten, wie therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, sind so unterschiedlich wie die Betroffenen selbst. Viel hängt vom behandelnden Arzt und der Unterstützung im Umfeld ab.
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Zitat (Murmeltier, 15.04.2015)
Aber mal ganz abgesehen von der angesprochenen Problematik.......mir ist es vollkommen neu, daß es nach einem Alkohol-Entzug auch noch eine Reha obendrauf gibt???

Das hab ich - ehrlich gesagt - noch nie gehört! Ich weiß nur, wie schon angemerkt bei einem Fall im weiteren Familienumfeld, daß der Suchtkranke zum einen während der gesamten Dauer des Entzuges - sechs Monate - kein Fahrzeug führen durfte und zum anderen war mit dem Ende der Entzugsmaßnahme auch eine weitere Behandlung durch eine Reha-Maßnahme nicht angesagt. Dem nunmehr "trockenen" Alkoholiker wurde empfohlen und angeraten , sich einer anonymen Gruppe anzuschließen oder aber die Gesprächsrunden der zuständigen Sozialstation seiner Stadt regelmäßig besuchen.

Eine Reha-Maßnahme gab es nicht!

Liebes Murmeltier,

wenn sich der Betroffene sechs Monate lang in stationärer Behandlung befand, dann gab es durchaus eine Reha... oder anders gesagt: Das war (aller Wahrscheinlichkeit nach, ich wüsste nicht, was es sonst gewesen sein sollte) die Reha.

Es wird unterschieden zwischen Entgiftung (der eigentliche "Entzug", meist im Krankenhaus auf einer speziellen Entgiftungsstation, in wenigeren Fällen auch ambulant), die wenige Wochen (bis zu vier, i.d.R. um die zwei) dauert. Darauf folgt die Reha zwecks Entwöhnung ("Therapie", stationär/teilstationär, die dauert Wochen bis Monate, je nach Kostenträger und -zusage) und im besten Fall im Anschluss die ambulante Nachsorge. Es gibt auch noch die Möglichkeit, eine Adaptionsbehandlung dazwischen zu schalten.

Im allgemeinen Sprachgebrauch vermischt sich das alles, die meisten Leute benutzen für alles zusammen einfach das Wort "Entzug", das ist so aber nicht richtig.

Viele Grüße! LaVie flowers_2.gif
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Vielleicht sehe ich das ja jetzt falsch. Aber wenn man in einer Reha ist, wäre es dann nicht das Naheliegenste, dort die behandelnden Ärzte zu fragen anstatt sich in einem Haushaltsforum anzumelden und dort die Frage zu stellen? Ich meine, im Endeffekt ist das doch abhängig von der individuellen Therapie und deren Fortschritt.
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Zitat (GEMINI-22, 14.04.2015)
Ja, genau das würde ich meinen behandelnden Arzt fragen. Frag - Mutti ist ein Haushaltsforum keine Suchtklinik.

Shaila, genau das habe ich schon geschrieben.
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Wei gesagt Gemini, ich verstehe auch die Logik dahinter nicht. Das ist nicht böse gemeint, aber ich kann das einfach nicht verstehen. Immerhin sind die Ärzte und Therapeuten dort ja vor Ort und erreichbar.
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Vielleicht haben die Ärzte aber der TE eine ihr/ihm nicht befriedigende Antwort gegeben. So fragt man dann halt nochmal, wie andere das so sehen.
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Als mein Schwiegervater wegen Alkoholsucht in einer Rehaklinik war, hatten die Teilnehmer sogar regelmäßig Fahrdienst, da sie Ausflüge unternommen haben.
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