Missverständnisse mit dem Vermieter

In: Wohnen
Ich stehe vor folgendem Problem und zwar wurde unserer Keller ausgeräumt und das vom Vermieter obwohl dieser uns zugesprochen war, er hieß es war 3 wochen lang ei Zettel dran und als sich niemand gemeldet hat ist er davon ausgegangen das der Keller ein leerstand sein ob wohl das eindeutig nicht der Fall war und ist. Wie gesagt war der Keller uns auch zugesichert im persönlichen gespräch mit ihm. beim umräumen durch die neuen Mieter wurde uns dann verschiedenes entwendet. Sogar ein lapTop ist weg.
Ich will eigentlich nicht so weit gehen und anzeige erstatten ich würde das gerne zunächst mit dem Vermieter abklären aber dieser hat sich bisher wenig hilfbereit erwiesen, was soll ich tun ?
Gegenfrage: War der leergeräumte Kellerraum ausdrücklich als Mietgegenstand im Mietvertrag schriftlich bezeichnet und vereinbart? Hattest Du den Kellerraum gesichert? Beispielsweise mit einem Vorhängeschloss, das zwecks Leerräumung geknackt werden musste?

Wenn JA: Anzeige erstatten. Schadensersatz verlangen und ausführlich beziffern.

Wenn NEIN: Rechtsanwalt befragen, wie er die Rechtslage sieht. Dann weitere rechtliche Schritte erwägen.

Fazit: Aufrüstung der Wohnfläche mit alternativen Heizmitteln dürfte zwecklos sein, da Du ohnehin mit dem Vermieter über Kreuz zu sein scheinst. Ein baldiger Umzug wird sich vermutlich nicht vermeiden lassen.

Grüßle,

Egeria
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Das ist wirklich kniffelig!!!
Doch eigentlich auch leicht zu lösen!
Ich selber habe auch schon einige male in meinem Leben Anwälte konsultieren müssen die beste Adresse sich beraten zu lassen wäre wohl die Deutsche Anwalts Cooperation. Da findest du schnell und zuverlässig den richtigen Anwalt!

Ich muss aber noch zur Antwort von Egeria hinzufügend etwas sagen, es ist nicht nur ein Schriftlicher Vertrag bindend und solange im Mietvertrag steht das ein Kellerraum zur Verfügung gestellt wird (auch wenn nicht genau beschrieben welcher) ist das ausreichend! Ein Mündlicher Vertrag im Beisein eines Zeugen ist auch ausreichend! Definitiv Anzeige erstatten, würde ich auch sagen aber da gibt es dann ja sicher kein gutes Ende für das weiter Verhältnis mit dem Vermieter...

Bearbeitet von Natze am 09.12.2016 16:16:35
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