Eine Freundin ist vor 6 Jahren eingezogen, hat erst vor ca. 3 Jahren festgestellt, dass die Wanne innen mit irgendeiner Farbe übermalt wurde und nun langsam abplatzt und bröckelt, z.B. beim putzen. Sie möchte nun die ganze Farbe ablösen, alle Mittel aus dem Baumarkt haben nicht funktioniert. Wer weiß wie und mit was man das weg bekommt und die Wanne wieder in den Urzustand versetzen kann?
Badewanne übermalt, Farbe bröckelt, wie lösen?
In: Heimwerken
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
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handelt es sich hier um eine Mietwohnung oder Eigentum?
Bei Mietwohnung: Vermieter informieren, denn ohne seine Einwilligung darf an der Badewanne nichts verändert werden. Im Normalfall ist er auch für die Wiederherstellung bzw. den Neueinbau zuständig.
Bei Eigentum: ich würde Fotos davon mal in einem Sanitärfachmarkt zeigen und die fragen, was man tun könnte. Da sie vermutlich nicht weiß, mit was die Wanne gestrichen wurde (wurde sie wirklich gestrichen oder platzt evtl. Emaille ab?), könnte das schwierig werden. Ich persönlich würde da eher eine neue Wanne einbauen bzw. eine 'Wanne-in-Wanne' zum Einsatz bringen, je nach den finanziellen Möglichkeiten der Freundin.
Bei Mietwohnung: Vermieter informieren, denn ohne seine Einwilligung darf an der Badewanne nichts verändert werden. Im Normalfall ist er auch für die Wiederherstellung bzw. den Neueinbau zuständig.
Bei Eigentum: ich würde Fotos davon mal in einem Sanitärfachmarkt zeigen und die fragen, was man tun könnte. Da sie vermutlich nicht weiß, mit was die Wanne gestrichen wurde (wurde sie wirklich gestrichen oder platzt evtl. Emaille ab?), könnte das schwierig werden. Ich persönlich würde da eher eine neue Wanne einbauen bzw. eine 'Wanne-in-Wanne' zum Einsatz bringen, je nach den finanziellen Möglichkeiten der Freundin.
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Hallo
Danke für die Antwort
es ist eine Mietwohnung, die Eigentümerin ist sehr alt, die Tochter sagt, es ginge sie nichts an, hätte aber nichts dagegen, wenn meine Freundin das selbst mache, sie mache nichts, klar, sie müsste das
tun, weil die aber so eine doofe Zicke ist, will meine Freundin keinen Streit, sie will es selbst ablösen, und evtl. neu streichen, es sieht so ja nicht besonders gut aus. Mit den Vermietern ist da nicht zu rechnen, Streit oder ausziehen will meine Freundin aber auch nicht, sondern es selbst versuchen, und sich das von der Vermietertochter bestätigen zu lassen. :mellow:
Danke für die Antwort
es ist eine Mietwohnung, die Eigentümerin ist sehr alt, die Tochter sagt, es ginge sie nichts an, hätte aber nichts dagegen, wenn meine Freundin das selbst mache, sie mache nichts, klar, sie müsste das
tun, weil die aber so eine doofe Zicke ist, will meine Freundin keinen Streit, sie will es selbst ablösen, und evtl. neu streichen, es sieht so ja nicht besonders gut aus. Mit den Vermietern ist da nicht zu rechnen, Streit oder ausziehen will meine Freundin aber auch nicht, sondern es selbst versuchen, und sich das von der Vermietertochter bestätigen zu lassen. :mellow:
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Dann würde ich mir bestätigen lassen, dass die Vermieter die Kosten übernehmen und eine 'Wanne-in-Wanne' Lösung nehmen.
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Tja, das ist das Problem, das wollen die nicht, und meine Freundin will keinen Streit, deswegen will sie versuchen den Belag ab zu bekommen ohne die Wanne großartig zu beschädigen, um diese mit einer "richtigen" Wannen- Farbe wieder neu zu bestreichen, denn wenn die einfach übermalt wurde, ist die sicher schon defekt, was man ja ausbessern könnte vor dem neuen richtigen Belag. Die Vermieterin weigert sich bei allem. Da die Wanne eingebaut ist, müsste man alles "abschlagen" und neu machen, auch wenn man eine andere Wanne nimmt, das ist zu teuer und ein riesiger Aufwand für eine Mietwohnung, die in einer super Lage liegt, weswegen meine Freundin nicht ausziehen will,
wir haben hier in Villingen/Schwarzwald Mietpreise wie in München am Hauptbahnhof, schon deswegen will sie das selbst machen, und sucht lieber ein Mittel womit sie die Farbe wegbekommt,
die ja nur aufgemalt ist, und sich offensichtlich nicht mit dem Email verbunden hat, sonst würde sie vermutlich nicht blättern? keine Ahnung, stelle ich mir so vor. :(
wir haben hier in Villingen/Schwarzwald Mietpreise wie in München am Hauptbahnhof, schon deswegen will sie das selbst machen, und sucht lieber ein Mittel womit sie die Farbe wegbekommt,
die ja nur aufgemalt ist, und sich offensichtlich nicht mit dem Email verbunden hat, sonst würde sie vermutlich nicht blättern? keine Ahnung, stelle ich mir so vor. :(
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Ich würde mich bei einem Fachmann erkundigen, wie man das selbst reparieren kann.
Bearbeitet von viertelvorsieben am 28.11.2015 12:30:45
Bearbeitet von viertelvorsieben am 28.11.2015 12:30:45
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Hallo,
danke für die Antwort :)
das sie und haben mehre gemacht, sie hat Mittel gekauft, die alle angeblich helfen sollen, war aber nicht so, leider, kostet leider auch alles viel Geld um es auszuprobieren, geht dann aber nicht,
vielleicht gibt es jemanden, der das schon mal hingekriegt hat.?
Evtl. könnte man das doch dann mit Wanne-in Wanne versuchen, Vorschlag von Bienefant wenn es keine andere Möglichkeit gibt...
Leider muß ich nun weg, gucke aber gleich nach Rückkehr wieder nach Antworten und schreibe zurück. :)
danke für die Antwort :)
das sie und haben mehre gemacht, sie hat Mittel gekauft, die alle angeblich helfen sollen, war aber nicht so, leider, kostet leider auch alles viel Geld um es auszuprobieren, geht dann aber nicht,
vielleicht gibt es jemanden, der das schon mal hingekriegt hat.?
Evtl. könnte man das doch dann mit Wanne-in Wanne versuchen, Vorschlag von Bienefant wenn es keine andere Möglichkeit gibt...
Leider muß ich nun weg, gucke aber gleich nach Rückkehr wieder nach Antworten und schreibe zurück. :)
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Zitat (Heteline @ 28.11.2015 12:46:34)Evtl. könnte man das doch dann mit Wanne-in Wanne versuchen,
Das hat mal eine ehemalige Kollegin von mir machen lassen. Ist super geworden.
Weiß nicht, ob man das selbst hinkriegt. :unsure:
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Aktuell habe ich auch noch eine Wanne in Wanne in meinem Bad (weil die finanziellen Mittel für die komplette Renovierung noch nicht da sind). Die innere Wanne wird in die bestehende eingesetzt. Wenn Du Glück hast, muss die alte nicht mal auseinanadergenommen werden, sondern die neue passt so hinein. Aber trotzdem würde ich - da eine MIetwohnung - einen Fachman ranlassen. Nicht dass die Vermieter / Tocher da plötzlich doch Streß machen.
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Ich nehme mal an, daß die Badewanne vor einigen Jahren mal von so einer "speziellen" Fachfirma neu beschichtet worden ist. Man nahm da seinerzeit irgendwelche Kunststofflacke für, welche auf die defekte Wannenoberfläche aufgesprüht wurden. Diese Lacke haben aber die häßliche Eigenschaft, daß sie sich nach einigen Jahren durch die ständige Heiß-Kaltwasser-Einwirkung vom Wannenuntergrund ablöste und dicke Blasen warf, die dann nach und nach aufplatzen und so bröselt dann die Kunststofflackierung Stück für Stück ab!
Um die Wanne wieder ansehnlich und auch benutzbar zu machen, hilft entweder nur das von Bine empfohlene Wanne-in-Wanne-System oder aber eine gänzlich neue Badewanne mit allen Reparatur- und Umbaukosten!
Wenn die Vermieterin bzw. deren Tochter meint, für die Reparatur der Badewanne nicht zuständig zu sein und nichts investieren zu wollen, so müßte sie mir schriftlich geben, daß ich die Kosten der Badreparatur in drei Monatsraten von der monatlichen Mietzahlung einbehalten kann oder aber sie gibt mir schriftlich, daß ich bei einem eventuellen Auszug aus der Wohnung die Kosten für die Instandsetzung der Badewanne von ihr erstattet bekomme!
Wenn sie all das nicht möchte, so sei sie daran erinnert, daß sie als Vermieterin nicht nur Rechte hat, sondern ebenso wie ihre Mieter auch Pflichten, denen sie genauso nachzukommen hat wie die Mieter ihren Pflichten. Und zu den Pflichten der Vermieterin gehört es nun mal, die Mietsache so in Ordnung zu halten, daß diese zu 100 % von den Mietern genutzt werden kann! Hält sie die Mietsache nicht dementsprechend funktionstüchtig, so kann der Mieter die Miete - am besten nach Rücksprache mit dem Mieterverein oder einem Anwalt - entsprechend kürzen, bis daß die beanstandete Sache wieder zu 100 % nutzbar ist!
Ich meine, man sollte sich als Mieter nicht vom Vermieter mundtot machen lassen und vor allem sollte man Mängel an der Mietsache gegenüber dem Vermieter auch höflich, aber in jedem Fall bestimmt, vertreten! Es gibt nicht den geringsten Grund, hier die sogenannten "kleinen Brötchen" zu backen!!
Der Vermieter will, daß die Mieter ruhig, sauber und ordentlich sind und sich an die Hausordnung halten und vor allem will er pünktlich sein Geld! Und weil das so und nicht anders ist, kann der Mieter ebenfalls eine in jeder Lage funktionstüchtige und einwandfreie Mietsache erwarten und verlangen!
Ich würde hier nicht zurückstecken und Kosten, die der Vermieter zu tragen hat, übernehmen, nur weil der zu geizig ist, in sein Eigentum zu investieren!
Bearbeitet von Murmeltier am 28.11.2015 14:42:31
Um die Wanne wieder ansehnlich und auch benutzbar zu machen, hilft entweder nur das von Bine empfohlene Wanne-in-Wanne-System oder aber eine gänzlich neue Badewanne mit allen Reparatur- und Umbaukosten!
Wenn die Vermieterin bzw. deren Tochter meint, für die Reparatur der Badewanne nicht zuständig zu sein und nichts investieren zu wollen, so müßte sie mir schriftlich geben, daß ich die Kosten der Badreparatur in drei Monatsraten von der monatlichen Mietzahlung einbehalten kann oder aber sie gibt mir schriftlich, daß ich bei einem eventuellen Auszug aus der Wohnung die Kosten für die Instandsetzung der Badewanne von ihr erstattet bekomme!
Wenn sie all das nicht möchte, so sei sie daran erinnert, daß sie als Vermieterin nicht nur Rechte hat, sondern ebenso wie ihre Mieter auch Pflichten, denen sie genauso nachzukommen hat wie die Mieter ihren Pflichten. Und zu den Pflichten der Vermieterin gehört es nun mal, die Mietsache so in Ordnung zu halten, daß diese zu 100 % von den Mietern genutzt werden kann! Hält sie die Mietsache nicht dementsprechend funktionstüchtig, so kann der Mieter die Miete - am besten nach Rücksprache mit dem Mieterverein oder einem Anwalt - entsprechend kürzen, bis daß die beanstandete Sache wieder zu 100 % nutzbar ist!
Ich meine, man sollte sich als Mieter nicht vom Vermieter mundtot machen lassen und vor allem sollte man Mängel an der Mietsache gegenüber dem Vermieter auch höflich, aber in jedem Fall bestimmt, vertreten! Es gibt nicht den geringsten Grund, hier die sogenannten "kleinen Brötchen" zu backen!!
Der Vermieter will, daß die Mieter ruhig, sauber und ordentlich sind und sich an die Hausordnung halten und vor allem will er pünktlich sein Geld! Und weil das so und nicht anders ist, kann der Mieter ebenfalls eine in jeder Lage funktionstüchtige und einwandfreie Mietsache erwarten und verlangen!
Ich würde hier nicht zurückstecken und Kosten, die der Vermieter zu tragen hat, übernehmen, nur weil der zu geizig ist, in sein Eigentum zu investieren!
Bearbeitet von Murmeltier am 28.11.2015 14:42:31
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Danke an alle! für wirklich gute Tipps,
das von Murmeltier ist auch super, da kann meine Freundin die Kosten über die Miete einfach abrechnen lassen, und da was vereinbaren, das ist ein super Weg, egal was sie nun machen will.
Habe heute mittag noch weitere Infos eingeholt, unter anderem, daß man es mit einem speziellen starken Heißluftfön versuchen könnte, den z.B. Maler oder Handwerker nutzen, um die erweichte Farbe abschaben zu können.
Ich finde alle Tipps sehr gut, die kann man alle nutzen ! Danke!
Gut, daß es Internet gibt, und "frag Mutti", da ist man mit Problemen nicht alleine, und sehr schön, wenn man super Antworten bekommt...vielen Dank, ich werde berichten, was meine Freundin nun machen will, und sich vor allem nun mit Euren Vorschlägen auch absichern kann.
Vielen Dank und liebe Grüße aus dem schönen Schwarzwald von Heteline :D
das von Murmeltier ist auch super, da kann meine Freundin die Kosten über die Miete einfach abrechnen lassen, und da was vereinbaren, das ist ein super Weg, egal was sie nun machen will.
Habe heute mittag noch weitere Infos eingeholt, unter anderem, daß man es mit einem speziellen starken Heißluftfön versuchen könnte, den z.B. Maler oder Handwerker nutzen, um die erweichte Farbe abschaben zu können.
Ich finde alle Tipps sehr gut, die kann man alle nutzen ! Danke!
Gut, daß es Internet gibt, und "frag Mutti", da ist man mit Problemen nicht alleine, und sehr schön, wenn man super Antworten bekommt...vielen Dank, ich werde berichten, was meine Freundin nun machen will, und sich vor allem nun mit Euren Vorschlägen auch absichern kann.
Vielen Dank und liebe Grüße aus dem schönen Schwarzwald von Heteline :D
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Ich schließe mich dem Murmeltier vollkommen an!
Ein Vermieter hat durchaus die Pflicht, das Mietobjekt in Ordnung zu halten,
darauf kann ein Mieter bestehen!
Zurzeit habe ich gerade Streit mit meiner ehemaligen Vermieterin, es geht um horrende Energiekosten-Nachforderungen. Als vor Jahren die Dauerstreiterei wegen diverser Dinge begann, bin ich dem hiesigen Mieterverein beigetreten und habe es nicht bereut. Sollte eine solche Angelegenheit vor Gericht gehen, so, wie bei mir, stellt der Mieterverein auch den entsprechenden Anwalt.
Das ist in so einem Fall das gleiche, wie bei einer Rechtsschutzversicherung.
Ich bezahle einen Beitrag von € 60,- Im Jahr.
Ein Vermieter hat durchaus die Pflicht, das Mietobjekt in Ordnung zu halten,
darauf kann ein Mieter bestehen!
Zurzeit habe ich gerade Streit mit meiner ehemaligen Vermieterin, es geht um horrende Energiekosten-Nachforderungen. Als vor Jahren die Dauerstreiterei wegen diverser Dinge begann, bin ich dem hiesigen Mieterverein beigetreten und habe es nicht bereut. Sollte eine solche Angelegenheit vor Gericht gehen, so, wie bei mir, stellt der Mieterverein auch den entsprechenden Anwalt.
Das ist in so einem Fall das gleiche, wie bei einer Rechtsschutzversicherung.
Ich bezahle einen Beitrag von € 60,- Im Jahr.
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Habe ich es richtig verstanden, daß die alte Dame die Vermieterin der Wohnung ist?
Gehört dieser nur diese Wohnung oder das ganze Haus?
Mit wem hast Du überwiegend zu tun, mit der Eigentümerin, der Tochter oder der Schwiegertochter?
Wer ist berechtigt, bzw. bevollmächtigt die Vermieterin zu vertreten?
Liegt eine notarielle Vollmacht, notarielle Bevollmächtigung vor?
Unter Umständen wäre es angebracht beim Vormundschaft-/Amtsgericht nachzufragen, ob die Vermieterin überhaupt noch geschäftsfähig ist. Sie scheint ja nicht in der Lage zu sein, notwendige Reparaturen vornehmen zu lassen. Vielleicht nicht nur bei Dir, sondern auch bei anderen, sofern die Eigentümerin mehrere Wohnungen besitzt.
Auf jeden Fall mußt Du Dich schriftlich absichern!
Sonst mußt Du beim Auszug für Schäden anderer aufkommen.
Gehört dieser nur diese Wohnung oder das ganze Haus?
Mit wem hast Du überwiegend zu tun, mit der Eigentümerin, der Tochter oder der Schwiegertochter?
Wer ist berechtigt, bzw. bevollmächtigt die Vermieterin zu vertreten?
Liegt eine notarielle Vollmacht, notarielle Bevollmächtigung vor?
Unter Umständen wäre es angebracht beim Vormundschaft-/Amtsgericht nachzufragen, ob die Vermieterin überhaupt noch geschäftsfähig ist. Sie scheint ja nicht in der Lage zu sein, notwendige Reparaturen vornehmen zu lassen. Vielleicht nicht nur bei Dir, sondern auch bei anderen, sofern die Eigentümerin mehrere Wohnungen besitzt.
Auf jeden Fall mußt Du Dich schriftlich absichern!
Sonst mußt Du beim Auszug für Schäden anderer aufkommen.
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Aber hallo, Teddy!!
Wer wird denn gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Vertragspartnerin für die Freundin von Heteline ist ja wohl die alte Dame als Besitzerin der Wohnung/des Hauses und somit ist diese auch die Ansprechpartnerin! Wenn die alte Dame jedoch über ihre Tochter ausrichten läßt, daß sie nicht bereit ist, sich um die Reparatur oder den Ersatz der Badewanne zu kümmern, so kann die Freundin von Heteline die Tochter fragen, ob diese denn von ihrer Mutter schriftlich bevollmächtigt ist, die Reparatur der Wanne abzulehnen und sie kann die Tochter auch fragen, ob sie desweiteren nunmehr auch als Vertragspartnerin im Mietvertrag erscheinen soll/wird.
Ob eine möglicherweise bestehende Vollmacht notariell beglaubigt ist oder nicht, darüber braucht die Tochter der Mieterin keine Auskunft zu erteilen und erst recht wird die Mieterin als Privatperson vom Amtsgericht/Vormundschaftsgericht keine Auskunft über die Geschäftsfähigkeit der alten Dame erhalten!!
Wenn überhaupt, so wird sicher nur eine anwaltliche Anfrage bei Gericht beantwortet werden!
Aber soweit muß es ja gar nicht kommen! Ich hatte es bereits angesprochen, den ggfs. von der Mieterin vorgelegten Rechnungsbetrag für die Schadensbehebung an der Badewanne in 3 monatlichen Raten von der jeweiligen Kaltmiete einzubehalten oder aber so lange - wie bereits vorab beschrieben nach Rücksprache mit Mieterverein oder Anwalt -, die Kalt-Miete in Höhe eines entsprechenden Prozentsatzes zu mindern, bis die Vermieterin für die Reparatur bzw. den Ersatz der Badewanne gesorgt hat.
Ich denke mal, diese Vorschläge sind sicher nicht so "explosiv" und "streitfördernd", wie die von Dir zu verlangende Vollmacht bzw. die gerichtliche Nachfrage bezüglich der Geschäftsfähigkeit der alten Dame!!!
Wer wird denn gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Vertragspartnerin für die Freundin von Heteline ist ja wohl die alte Dame als Besitzerin der Wohnung/des Hauses und somit ist diese auch die Ansprechpartnerin! Wenn die alte Dame jedoch über ihre Tochter ausrichten läßt, daß sie nicht bereit ist, sich um die Reparatur oder den Ersatz der Badewanne zu kümmern, so kann die Freundin von Heteline die Tochter fragen, ob diese denn von ihrer Mutter schriftlich bevollmächtigt ist, die Reparatur der Wanne abzulehnen und sie kann die Tochter auch fragen, ob sie desweiteren nunmehr auch als Vertragspartnerin im Mietvertrag erscheinen soll/wird.
Ob eine möglicherweise bestehende Vollmacht notariell beglaubigt ist oder nicht, darüber braucht die Tochter der Mieterin keine Auskunft zu erteilen und erst recht wird die Mieterin als Privatperson vom Amtsgericht/Vormundschaftsgericht keine Auskunft über die Geschäftsfähigkeit der alten Dame erhalten!!
Wenn überhaupt, so wird sicher nur eine anwaltliche Anfrage bei Gericht beantwortet werden!
Aber soweit muß es ja gar nicht kommen! Ich hatte es bereits angesprochen, den ggfs. von der Mieterin vorgelegten Rechnungsbetrag für die Schadensbehebung an der Badewanne in 3 monatlichen Raten von der jeweiligen Kaltmiete einzubehalten oder aber so lange - wie bereits vorab beschrieben nach Rücksprache mit Mieterverein oder Anwalt -, die Kalt-Miete in Höhe eines entsprechenden Prozentsatzes zu mindern, bis die Vermieterin für die Reparatur bzw. den Ersatz der Badewanne gesorgt hat.
Ich denke mal, diese Vorschläge sind sicher nicht so "explosiv" und "streitfördernd", wie die von Dir zu verlangende Vollmacht bzw. die gerichtliche Nachfrage bezüglich der Geschäftsfähigkeit der alten Dame!!!
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