Schadensersatzforderung nach Unfall im Urlaub

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Schadensersatzforderung (wegen Urlaubsausfall) bei dem Reiseveranstalter DERTOUR? Uns wird seit Wochen nicht auf unsere Forderung geantwortet. Mein Mann hat sich im Urlaub verletzt, was auf eine grobe Fahrlässigkeit des Hotels / Reiseveranstalter zurückzuführen ist. Wir habe es bis lang nur privat versucht und noch keinen Anwalt eingeschaltet. Alles ist belegt und wir können mehrere Zeugen benennen. RL Vorort war nett und hatte uns eigenlich eine schnelle Rückmeldung und Ersatz zugesagt. Leider warten wir immer noch...
Ich freue mich über Antworten :)
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine Rechtsschutzversicherung wäre in dieser Situation empfehlenswert, da sie dir helfen kann, rechtliche Unterstützung und finanzielle Absicherung zu erhalten, falls du gegen den Reiseveranstalter vorgehen musst. Besonders bei Schadensersatzforderungen im Ausland kann das sehr wertvoll sein.

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nur noch übern anwalt und alles schriftlich

diese hinhaltetaktik ist wohl normal.... wer weiß, ob ihr wichtige fristen damit versäumt ?!?

seid ihr rechtschutzversichert ?

alles gute, grüßle
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Sucht euch schnellstmöglich einen Fachanwalt für Reiserecht.
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wenn ihr ne unfallversicherung habt, muß die das auch wissen.
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Nein, wir haben leider keine Rechtsschutzversicherung. Laufen die Fristen denn auch ab, wenn wir uns aktiv darum kümmern? Wir haben es ja nun schon mehrfach versucht und bekommen nur eine Eingangsbestätigung, in der uns mitgeteilt wird, dass unsere Forderung geprüft wird und es leider dauern kann, bis alles geklärt ist. Vielleicht bin ich da auch zu leichtgläubig... :(
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Okay, danke für den Hinweis. Dann rufe ich da nochmal an. @laluna

Bearbeitet von Rheni am 23.08.2016 13:24:59
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Hallo,

ist es richtig, dass ihr "nur" per Email korrespondiert? Eingangsbestätigungen sind schön und gut, bei großen Unternehmen kommen die Eingänge oft unten in den Stapel, der dann (wie auch immer) abgearbeitet wird.

Ich würde auf jeden Fall alles per Post als Einschreiben mit Rückschein senden.

Und ich würde einen Anwalt mit der Angelegenheit beauftragen.

Viel Erfolg!

Bearbeitet von Wecker am 23.08.2016 13:33:06
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Zitat (Rheni @ 23.08.2016 13:24:23)
Okay, danke für den Hinweis. Dann rufe ich da nochmal an. @laluna

Alles was ihr bis jetzt schriftlich unternommen habt, gut aufheben.
Ebenso, was ihr schriftlich zurückbekommen habt und sei es nur eine Eingangsbestätigung. ;)

Ja, es gibt gewisse Fristen.
Sucht euch einen Fachanwalt für Reiserecht und lasst euch einen Beratungstermin geben.
Beratungstermine sind in der Regel Preiswerter. Jedenfalls bei uns in der Region.
Der Anwalt wird euch hinreichend beraten und ihr könnt letztendlich schauen, ob ihr euch vom Anwalt vertreten lasst.
Frag nach Aussichtsmöglichkeit für den Fall und Honorar für den Anwalt.
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Ja, per Email und per Telefon. Es hat mich schon Nerven gekostet die Emailadresse zu bekommen, da mal mich 3-mal aus der Leitung geschmissen hat, als ich das Wort "Schadensersatz" in den Mund genommen habe... wie gesagt, vielleicht bin ich da zu leichtgläubig rangegangen. Hätte ich ehrlich gesagt aber bei einem so großen Unternehmen nicht gedacht - hatte mit einer zügigen Bearbeitung gerechnte und mir wahrscheinlich auch (zu sehr) gewünscht.

Danke für die Antworten!
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Auchbwenn ich Weckerli nur ungern widerspreche:

kEIN Einschreiben mit Rückschein benutzen, sondern ein EINWURFeinschreiben.
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Nanu :D Warum denn? Durch das Einschreiben mit Rückschein wird doch die Briefsendung durch den Zusteller gegen Unterschrift des Empfängers übergeben und somit die Zustellung dokumentiert. Ein Einwurfeinschreiben wird in den Briefkasten geworden, dies wird durch den Zusteller dokumentiert. Beide Varianten sind bezüglich der Zustellung nachvollziehbar, eins davon ist aber ohne Unterschrift.

:unsure:
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Soweit mir bekannt ist, laufen Fristen zur Geltendmachung von im Urlaub aufgetretenen Unzulänglichkeiten - wozu auch ein Unfall auf Grund von möglichen Fahrlässigkeiten des Reiseveranstalters oder Hotelbetreibers gehören - 4 Wochen nach Urlaubsende ab. Wichtig ist bei der Geltendmachung von Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, daß der gesamte Vorgang schriftlich dokumentiert und durch den Reiseleiter und Zeugen per Unterschriften bestätigt wird. Diese Originalunterlagen zuerst mal nicht aus der Hand geben, sondern dem Veranstalter unter Hinweis auf die vorliegenden Originale nur Kopien per Einschreiben/Rückschein zukommen lassen. Zu diesen Unterlagen gehören auch Arzt- und Behandlungsberichte des Arztes sowie Dokumentation darüber, wie lange evtl. mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist. Das ist wichtig für die Berechnung von möglichem Schmerzensgeld und Verdienstausfall!

Bearbeitet von Brandy am 23.08.2016 14:40:36
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Ich habe bereits eine Vorgangsnummer und das ganze ist bei denen auch im System. Wir möchten nur mal Antwort bekommen und einen konkreten Vorschlag bzgl. der Summe haben ;) Ich schicke trotzdem alles heute nochmal per Post raus und mache uns umgehend einen Termin beim Anwalt. Danke für das Feedback und die Hilfe!
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Die Reiseveranstalter lassen sich oftmals Zeit.
Die wollen die Zeit für sich hinauszögern. Ist leider so.

Ich drücke dir und deinem Mann die Daumen, das sich alles zu eurem Besten bestellt.
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@Rheni, wenn du nach Abschluss der Angelegenheit magst, informiere doch mal, die wie Sache ausgegangen ist.
Würde mich mal interessieren.
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Zitat (Rheni @ 23.08.2016 13:05:29)
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Schadensersatzforderung (wegen Urlaubsausfall) bei dem Reiseveranstalter DERTOUR? Uns wird seit Wochen nicht auf unsere Forderung geantwortet....

was heißt denn seit Wochen? wann war denn euer Urlaub?
ich frage deshalb, weil die Leute heutzutage immer mehr und häufiger reklamieren, auch sinnlose Dinge, deshalb kann ich mir vorstellen, das auch die Bearbeitung länger dauert
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Hallo Arjenjoris,
wir warten nun seit etwas mehr als drei Wochen auf Antwort. Hatten in unserem ersten Schreiben eine Frist von drei Wochen gestellt und jetzt nochmal mit einer Nachfrist von einer Woche. Mal sehen... Haben jetzt verschiedene Anfragen zu Anwälten geschickt.
@ SAHARA Ich schreibe gern dann nochmal, wenn sich etwas ergibt.
Einen schönen Abend noch!
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Entschuldige, aber ca. 3 Wochen finde ich absolut im Rahmen, ihr seit nicht die einzigen, die eine Forderung stellen
etwas Zeit würde ich schon noch geben
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