Ich will Arbeit

Suche Arbeit. Habe ich lange nicht aber will ich wieder. Habe ein Handycap aber ein Realschulabschulss mit einem 3er Durchschnitt.
Und was hast Du die letzte Zeit gemacht?
Wohnort? Musst schon mehr Infos geben...
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Zitat (Terence01, 12.11.2017)
Und was hast Du die letzte Zeit gemacht?
Wohnort? Musst schon mehr Infos geben...

Ich denke die Sache wird sich schon erledigt haben.
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Aber nur, wenn die Bewerbung an sich etwas informativer ausgefallen ist whistling.gif
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Ich will auch Arbeit. Ich habe Jahrelang als Reinigungskraft gearbeitet und danach habe ich noch bei einer Zeitarbeitsfirma im Logistik-Bereich gearbeitet. Letztes Jahr im August habe ich eine einjährige Ausbildung zur examinierten Altenpflegehelferin beendet. Seitdem geht es bergauf und bergab. Kurz nach der Ausbildung habe ich in einem Altenheim gearbeitet. Nach 2 Wochen bekam ich dann die Kündigung. Der Grund warum ich gekündigt wurde stand nicht drin. Dann war ich 4Wochen arbeitslos. Ende. Oktober bekam ich vom Arbeitsamt dann ein Schreiben wo drin stand dass ich kein Arbeitslosengeld 1 mehr bekomme. Ich sollte mich bei dem Jobcenter melden. Das habe ich aber nicht getan weil ich durch eine Bewerbung wieder Aussicht auf neue Arbeit als Altenpflegehelferin hatte. Das zog sich aber 4 Wochen hin. Bin dann bei einer Zeitarbeitsfirma die sich auf Alten-und Krankenpflege spezialisiert hat angefangen. Ende Dezember bekam ich wieder eine Kündigung. Jetzt bin ich aber schon beim Jobcenter gewesen und bin dabei den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 zu beantragen. Das ist echt deprimierend. Ich muss aber dazu sagen dass ich bei meiner Geburt einen Sauerstoffmangel erlitten hatte und somit eine 30% ige Behinderung habe.
Ich weiß nicht was ich noch tun soll um an eine für mich richtige Arbeit zu kommen die mir auch noch Spaß macht.
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Zitat (Orgafrau, 17.01.2018)
Ich will auch Arbeit. Ich habe Jahrelang als Reinigungskraft gearbeitet und danach habe ich noch bei einer Zeitarbeitsfirma im Logistik-Bereich gearbeitet. Letztes Jahr im August habe ich eine einjährige Ausbildung zur examinierten Altenpflegehelferin beendet. Seitdem geht es bergauf und bergab. Kurz nach der Ausbildung habe ich in einem Altenheim gearbeitet. Nach 2 Wochen bekam ich dann die Kündigung. Der Grund warum ich gekündigt wurde stand nicht drin. Dann war ich 4Wochen arbeitslos. Ende. Oktober bekam ich vom Arbeitsamt dann ein Schreiben wo drin stand dass ich kein Arbeitslosengeld 1 mehr bekomme. Ich sollte mich bei dem Jobcenter melden. Das habe ich aber nicht getan weil ich durch eine Bewerbung wieder Aussicht auf neue Arbeit als Altenpflegehelferin hatte. Das zog sich aber 4 Wochen hin. Bin dann bei einer Zeitarbeitsfirma die sich auf Alten-und Krankenpflege spezialisiert hat angefangen. Ende Dezember bekam ich wieder eine Kündigung. Jetzt bin ich aber schon beim Jobcenter gewesen und bin dabei den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 zu beantragen. Das ist echt deprimierend. Ich muss aber dazu sagen dass ich bei meiner Geburt einen Sauerstoffmangel erlitten hatte und somit eine 30% ige Behinderung habe.
Ich weiß nicht was ich noch tun soll um an eine für mich richtige Arbeit zu kommen die mir auch noch Spaß macht.

Nach 1 Jahr Ausbildung bist du keine examinierte Altenpflegerin , sondern eine Pflegeassistentin.
Eine Ausbildung zur examinierten Pflegerin dauert 3 Jahre und endet mit einem Examen. Vorher macht man noch ein 6 Monatiges Praktikum.
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Zitat (Geli68, 17.01.2018)
Nach 1 Jahr Ausbildung bist du keine examinierte Altenpflegerin , sondern eine Pflegeassistentin.

Etwas Anderes hat Orgafrau auch nicht behauptet.
Genau lesen kann da helfen...
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Zitat (Jeannie, 17.01.2018)
Etwas Anderes hat Orgafrau auch nicht behauptet.
Genau lesen kann da helfen...

Ja, genau lesen kann helfen.
Orgafrau schreibt: Nach einjähriger Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin habe ich die Ausbildung beendet.
Es könnte sein das sie die Ausbildung abgebrochen hat, aber nach einem Jahr kann man kein Examen machen.
Vielleicht schreibt Orgafrau ja noch mal was dazu
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Zitat (Geli68, 17.01.2018)
Ja, genau lesen kann helfen.
Orgafrau schreibt: Nach einjähriger Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin habe ich die Ausbildung beendet.
Es könnte sein das sie die Ausbildung abgebrochen hat, aber nach einem Jahr kann man kein Examen machen.
Vielleicht schreibt Orgafrau ja noch mal was dazu

Nein eben nicht. Sie schrieb:

Letztes Jahr im August habe ich eine einjährige Ausbildung zur examinierten Altenpflegehelferin beendet.
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Zitat (Kampfente, 17.01.2018)
Nein eben nicht. Sie schrieb:

Letztes Jahr im August habe ich eine einjährige Ausbildung zur examinierten Altenpflegehelferin beendet.

Stimmt, Altenpflegehelferin, habe ich überlesen. Aber damit ist sie immer noch keine Examinierte, sondern eine
Hilfskraft.
Ich beende jetzt das Thema, denn im Grunde soll es mir ja egal sein.
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Was man tun kann, um einen Job zu finden ist in erster Linie, sich eben nicht auf das Jobcenter zu verlassen. Es gibt im Internet diverse Jobbörsen, da dürfte für jegliche Qualifikation etwas dabei sein.
Es ist eine zeitaufwändige und kraftraubende Angelegenheit, aber es lohnt sich.
Wer zuhause sitzt und wartet, dass ein Job herbeigeflogen kommt, der ist nicht so ganz in der Realität unterwegs.

Für Bewerbungstipps und alles aus dem Bereich Beruf, Arbeit etc. kann ich wärmstens die Seite karrierebibel.de empfehlen. Einfach mal da durchklicken, lohnt sich definitiv (ich hoffe, dieser "Link" ist erlaubt, ansonsten Sorry flowers_2.gif ).
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Zitat (Geli68, 17.01.2018)
Ich beende jetzt das Thema, denn im Grunde soll es mir ja egal sein.

Stimmt, den es wird für uns vielleicht die Zeit kommen, wo wir froh sind, dass uns überhaupt jemand mit Waschen usw. versorgt.
Ich weiß wovon ich rede - ein neues Familienmitglied arbeitet, nach dreijähriger Lehrzeit, in der Pflege.
Dort wird besonders darauf geachtet genug Hilfskräfte zu beschäftigen, weil die nicht so teuer sind.
Dadurch haben die Privatinvestoren einen besonders hohen Gewinn. Super, gell...? sad.gif
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Zitat (Tessa_, 17.01.2018)
Stimmt, den es wird für uns vielleicht die Zeit kommen, wo wir froh sind, dass uns überhaupt jemand mit Waschen usw. versorgt.
Ich weiß wovon ich rede - ein neues Familienmitglied arbeitet, nach dreijähriger Lehrzeit, in der Pflege.
Dort wird besonders darauf geachtet genug Hilfskräfte zu beschäftigen, weil die nicht so teuer sind.
Dadurch haben die Privatinvestoren einen besonders hohen Gewinn. Super, gell...? sad.gif

Stimmt, ich weis wo von du sprichst. (schreibst ) i Ich habe mit schlimmer Krankheit 3 Jahre in einem Pflegeheim leben müssen. Ich kann nur sagen, das war die schlimmste Zeit meines Lebens. Die Pflegekräfte sind dermaßen überfordert, das es erschreckend ist. Einige Sachen dürfen ja nur von den Examinierten Kräften gemacht werden, wie Spritzen geben, Blutzucker messen, Tabletten verteilen, Bei Notfällen Ärzte verständigen , usw, Dabei sind so viele Fehler passiert. Ich habe ein paar mal falsche Tabletten bekommen und ich weis nicht was passiert wäre hätte ich das nicht gemerkt. Ich Es ist eine ganz gefährliche Pflege und ich bin froh dem ganzen noch mal entkommen zu sein.
.
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Ich habe zwar Arbeit, aber Spaß machts mir nicht. Deshalb stöber ich auch immer mal im Internet.
Wenn man was findet, ist es meist über eine Zeitarbeitsfirma oder nur ein Minijob.
Selbst die Jobs von der Arge sind Angebote von Zeitarbeitsfirmen.

Frag doch mal beim Arbeitsamt nach einem Vermittlungsgutschein, dann kannst du dich auch bei privaten Arbeitsvermittlern registrieren.

Hast du denn noch eine andere Ausbildung außer die Pflegehelferin?
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Zitat (Geli68, 17.01.2018)
Nach 1 Jahr Ausbildung bist du keine examinierte Altenpflegerin , sondern eine Pflegeassistentin.
Eine Ausbildung zur examinierten Pflegerin dauert 3 Jahre und endet mit einem Examen. Vorher macht man noch ein 6 Monatiges Praktikum.

Lies mal richtig. Im 3. Satz steht examinierte Altenpflegehelferin, nicht Altenpflegerin.
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Zitat (Arjenjoris, 17.01.2018)
Frag doch mal beim Arbeitsamt nach einem Vermittlungsgutschein, dann kannst du dich auch bei privaten Arbeitsvermittlern registrieren.

Hast du denn noch eine andere Ausbildung außer die Pflegehelferin?

Das Arbeitsamt ist für mich nicht mehr zuständig, da ich kein Arbeitslosengeld 1 mehr bekomme. Nur das Jobcenter kann mir noch weiterhelfen.

Ich habe von 1989 - 1991 noch eine Ausbildung zur Hauswirtschafterin ohne Abschluss gemacht.
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Zitat (Orgafrau, 17.01.2018)
Lies mal richtig. Im 3. Satz steht examinierte Altenpflegehelferin, nicht Altenpflegerin.

Stimmt, das ist längst geklärt. Aber nach einem Jahr zur Ausbildung zur Altenpflegerin kannst du kein Examen gemacht haben und bist somit auch keine examinierte Kraft. Um ein Examen zu machen brauchst du zuerst ein 6 Monatiges Praktikum und danach eine Ausbildung die 3 Jahre dauert.
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Zitat (Orgafrau, 17.01.2018)
Lies mal richtig. ...

??? das schreibt die richtige aufmbodenliegenundlachen.gif
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Zitat (Binefant, 18.01.2018)
??? das schreibt die richtige aufmbodenliegenundlachen.gif

blink.gif aufmbodenliegenundlachen.gif
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Zitat (Geli68, 17.01.2018)
Stimmt, das ist längst geklärt. Aber nach einem Jahr zur Ausbildung zur Altenpflegerin kannst du kein Examen gemacht haben und bist somit auch keine examinierte Kraft. Um ein Examen zu machen brauchst du zuerst ein 6 Monatiges Praktikum und danach eine Ausbildung die 3 Jahre dauert.

Ich darf mich Examinierte Altenpflegehelferin nennen. Das habe ich sogar durch eine Urkunde von der Bezirksregierung bestätigt bekommen. Diese Urkunde haben alle Kursteilnehmer bekommen. Soll ich das noch mit einem Foto der Urkunde beweisen?
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Zitat (Binefant, 18.01.2018)
??? das schreibt die richtige aufmbodenliegenundlachen.gif

Was soll das denn heißen?
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Zitat (Orgafrau, 18.01.2018)
Ich darf mich Examinierte Altenpflegehelferin nennen. Das habe ich sogar durch eine Urkunde von der Bezirksregierung bestätigt bekommen. Diese Urkunde haben alle Kursteilnehmer bekommen. Soll ich das noch mit einem Foto der Urkunde beweisen?

Examiniert darf sich nur nennen wer ein Examen gemacht hat. Hast du das ?

Ich darf mich auch nicht Doktor nennen wenn ich keine Doktorarbeit geschrieben habe, auch wenn ich Medizin studiert habe.
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Zitat (Orgafrau, 18.01.2018)
Was soll das denn heißen?

du bist doch diejenige, die gerne mal Sachen 'überliest' ;-)
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Geli, hast ja recht, aber schau mal hier:
unter Wie lange dauert meine Ausbildung?
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Zitat (Geli68, 18.01.2018)
Examiniert darf sich nur nennen wer ein Examen gemacht hat. Hast du das ?

Ich darf mich auch nicht Doktor nennen wenn ich keine Doktorarbeit geschrieben habe, auch wenn ich Medizin studiert habe.

Ich habe ein Examen gemacht, sonst würde ich es doch hier nicht schreiben.

Hier jetzt mal ein ganz interessanten Artikel der auch sehr informativ ist. Vielleicht glaubt man mir ja dann dass ich mich Examinierte Altenpflegehelferin nennen darf.

http://forum-altenpflege-lb.de/content.php?pageIdx=5
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Da wir ja aktuell den selben Fall haben:

Mit den Angeboten vom Arbeitsamt (oder in deinem Fall Jobcenter) kann man nichts anfangen.
Da hilft nur: Selber suchen.

Über Jobbörsen im Internet, Zeitungsannoncen, usw. Nur wer sucht kann auch was finden. Wie hier schonmal jemand erwähnt hat: Die Jobs kommen nicht einfach angeflogen.
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Zitat (Hutzibuh, 18.01.2018)
Da wir ja aktuell den selben Fall haben:

Mit den Angeboten vom Arbeitsamt (oder in deinem Fall Jobcenter) kann man nichts anfangen.
Da hilft nur: Selber suchen.

Über Jobbörsen im Internet, Zeitungsannoncen, usw. Nur wer sucht kann auch was finden. Wie hier schonmal jemand erwähnt hat: Die Jobs kommen nicht einfach angeflogen.

Was meinst du wohl was ich schon alles gemacht habe. Ich habe seit meiner Ausbildung ja schon 2 mal wieder in einem Altenheim gearbeitet. Warum ich gekündigt wurde weiß ich nicht. Ich schaue regelmäßig in die Zeitung und auch im Netz nach einem neuen Jobangebot. Erst letzte Woche habe ich wieder über eine Anonce 2 Bewerbungen abgeschickt. Von der einen Anonce bekam ich gleich am nächsten Tag eine Antwort. Dort bin ich am Dienstag zum Probearbeiten gewesen. Ich bin denen leider zu langsam. Das ist halt meine Behinderung. Von der anderen Anonce habe ich noch keine Antwort erhalten.

Es ist heutzutage alles nicht so ganz einfach mit der Jobsuche.
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Zitat (Binefant, 18.01.2018)
du bist doch diejenige, die gerne mal Sachen 'überliest' ;-)

Aber wie du siehst bin ich nicht die einzige.
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Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers muss er einen Grund angeben.
Du hast ein Recht darauf diesen zu erfahren.

Bist du schon vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes begutachtet worden? Die müssen dir dann eine entsprechende Stelle vermitteln in dem dein Handicap kein Problem darstellt.
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Zitat (Hutzibuh, 18.01.2018)
Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers muss er einen Grund angeben.
Du hast ein Recht darauf diesen zu erfahren.

Bist du schon vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes begutachtet worden? Die müssen dir dann eine entsprechende Stelle vermitteln in dem dein Handicap kein Problem darstellt.

Das war damals schon, als die 30% festgestellt wurden.
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Zitat (Hutzibuh, 18.01.2018)
Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers muss er einen Grund angeben.
Du hast ein Recht darauf diesen zu erfahren.

Bist du schon vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes begutachtet worden? Die müssen dir dann eine entsprechende Stelle vermitteln in dem dein Handicap kein Problem darstellt.

Sie ist nach zwei Wochen gekündigt worden. Wenn sie während dieser zwei Wochen noch - wie üblich - in der Probezeit war, konnte der Arbeitgeber ihr ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen.

Ein Behindertengrad in Höhe von 30 hat in der Regel keinerlei Einfluß auf die Arbeitsfähigkeit. Dies ist eher nach einem Behindertengrad von mindestens 50 der Fall.
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[QUOTE=Hutzibuh,18.01.2018 16:10:20] Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers muss er einen Grund angeben.
Du hast ein Recht darauf diesen zu erfahren.

Bist du schon vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes begutachtet worden? Die müssen dir dann eine entsprechende Stelle vermitteln in dem dein Handicap kein Problem darstellt. [/QUOTE

Das doppelte Posting hab ich gelöscht.

Bearbeitet von Brandy am 18.01.2018 19:16:04
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Zitat (Brandy, 18.01.2018)
Wenn sie sich während der zweiwöchigen Arbeit noch in der Probezeit befand, kann der Arbeitgeber auch ohne Angaben von Gründen die Kündigung aussprechen.

Ein Behinderungsgrad von 30 führt in der Regel nicht zu Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit. Dies ist meist erst ab einem Grad von 50 der Fall.

Genau so ist es.
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Oh, sorry! Das Posting sollte nur einmal kommen. :-((
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In welcher Gegend wohnst du denn? Ich hab mal kurz gegoogelt. Es gibt in einigen Kreisen spezielle Anlaufstellen für Arbeitssuchende mit Handicap.
Wie wäre es in einer Einrichtung für betreutes Wohnen?
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Zitat (Brandy, 18.01.2018)
Sie ist nach zwei Wochen gekündigt worden. Wenn sie während dieser zwei Wochen noch - wie üblich - in der Probezeit war, konnte der Arbeitgeber ihr ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen.

Ein Behindertengrad in Höhe von 30 hat in der Regel keinerlei Einfluß auf die Arbeitsfähigkeit. Dies ist eher nach einem Behindertengrad von mindestens 50 der Fall.

Beim ersten Mal bin ich nach 2 Wochen und das zweite Mal bin ich nach 4 Wochen gekündigt worden. Das war beides Mal in der Probezeit.

Mit dem zweiten Teil hast du völlig Recht.
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Zitat (Orgafrau, 18.01.2018)
Das war damals schon, als die 30% festgestellt wurden.

Wann war das denn?
Hast du einen Schwerbehindertenausweis?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Arbeitsamt wirklich sehr hilfsbereit ist wenn man wirklich motiviert ist.
Herr Hutzi hat einen GdS von 50-60, der darf also wirklich einige Berufe nicht mehr ausüben. Und das Arbeitsamt versucht wirklich alles in die Wege zu leiten, schnell eine passende Stelle für ihn zu finden.

Ich denke es war nicht schlau, damals nicht zu dem Termin beim Jobcenter zu gehen. Das mögen die nämlich garnicht. Solange du noch keinen Arbeitsvertrag unterschieben hast, musst du dich brav an alle Termine beim Amt oder Jobcenter halten. Eine Aussicht auf einen Job reicht da nicht.

Bewirbst du dich nur auf Stellen in der Pflege, oder auch auf andere Stellen?
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Die Kündigungen sind also beide Male während der Probezeit erfolgt und somit brauchte der Arbeitgeber keinerlei Gründe für die Kündigung anzugeben und er braucht sie Dir auch nicht nachträglich zu erläutern.
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Zitat (Hutzibuh, 19.01.2018)
Wann war das denn?
Hast du einen Schwerbehindertenausweis?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Arbeitsamt wirklich sehr hilfsbereit ist wenn man wirklich motiviert ist.
Herr Hutzi hat einen GdS von 50-60, der darf also wirklich einige Berufe nicht mehr ausüben. Und das Arbeitsamt versucht wirklich alles in die Wege zu leiten, schnell eine passende Stelle für ihn zu finden.

Ich denke es war nicht schlau, damals nicht zu dem Termin beim Jobcenter zu gehen. Das mögen die nämlich garnicht. Solange du noch keinen Arbeitsvertrag unterschieben hast, musst du dich brav an alle Termine beim Amt oder Jobcenter halten. Eine Aussicht auf einen Job reicht da nicht.

Bewirbst du dich nur auf Stellen in der Pflege, oder auch auf andere Stellen?

Für 30% bekommt man keinen Schwerbehindertenausweis.
Wann das war weiß ich nicht mehr. Ich müsste in meinen Unterlagen nachschauen.
Das Arbeitsamt ist NICHT mehr für mich zuständig.
Dass das mit dem Nicht wahrnehmen des Termins beim Jobcenter falsch war weiß ich jetzt auch.
In meinen alten Job als Reinigungskraft oder Hauswirtschafterin möchte ich nicht wieder zurück. Ich weiß nicht als was ich mich sonst noch bewerben soll.
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Zitat (Orgafrau, 18.01.2018)
Beim ersten Mal bin ich nach 2 Wochen und das zweite Mal bin ich nach 4 Wochen gekündigt worden. Das war beides Mal in der Probezeit.

Mit dem zweiten Teil hast du völlig Recht.

Zuerst mal die off-toppic-Frage:

Ist das jetzt neu, daß alles Postings und Kommentare hier im Forum zuerst einmal geprüft werden, bevor sie zugelassen oder auch nicht zugelassen werden?

Nun zur Sache:

Da Du ja beide Male zum Zeitpunkt der Kündigung noch in der Probezeit warst, kann Dein Arbeitgeber Dir eben auch ohne jegliche Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen.
Er ist auch nicht verpflichtet, Dir nachträglich eine Auskunft über die Gründe zu geben.
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Mit einem Grad der Behinderung von- in diesem Fall - 30 bekommt man keinen Schwerbehindertenausweis!
Du hast 2 Möglichkeiten:
1. Du bewirbst dich als Altenpflegehelferin bei den grossen Trägern von Altenpflegeeinrichtungen. Sagst nix von deiner Behinderung, denn das musst du nicht sagen.
2. Alternativ gehst du zur Agentur für Arbeit, beantragst eine sog. "GLEICHSTELLUNG" , wirst dann wie ein Schwerbehinderter Mensch mit Ausweis (den bekommt man ab einem GdB 50) behandelt, und kannst dich dann dort, was man früher INTEGRATIONSAMT und heute FACHSTELLE FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF beraten lassen und begleiten. Es ist immer zu klären, ob ein Arbeitgeber ggf. Zuschüsse bekommt, wenn er dich einstellt.

In beiden Varianten : Während du das alles anleierst, mach eine vom Arbeitsamt auf Antrag geförderte Fortbildung in INTEGRATIVER VALIDATION, da lernst du, wie man wertschätzend und beruhigend mit Demenzkranken Menschen umgeht.
Wetten du hast bald einen Job und fühlst dich wieder gut!?
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Zitat (Brandy, 19.01.2018)
Ist das jetzt neu, daß alles Postings und Kommentare hier im Forum zuerst einmal geprüft werden, bevor sie zugelassen oder auch nicht zugelassen werden?

@ Brandy: Das ist absolut nicht neu.
Lies mal hier
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Zitat (Ibufrofee, 19.01.2018)
Mit einem Grad der Behinderung von- in diesem Fall - 30 bekommt man keinen Schwerbehindertenausweis!
Du hast 2 Möglichkeiten:
1. Du bewirbst dich als Altenpflegehelferin bei den grossen Trägern von Altenpflegeeinrichtungen. Sagst nix von deiner Behinderung, denn das musst du nicht sagen.
2. Alternativ gehst du zur Agentur für Arbeit, beantragst eine sog. "GLEICHSTELLUNG" , wirst dann wie ein Schwerbehinderter Mensch mit Ausweis (den bekommt man ab einem GdB 50) behandelt, und kannst dich dann dort, was man früher INTEGRATIONSAMT und heute FACHSTELLE FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF beraten lassen und begleiten. Es ist immer zu klären, ob ein Arbeitgeber ggf. Zuschüsse bekommt, wenn er dich einstellt.

In beiden Varianten : Während du das alles anleierst, mach eine vom Arbeitsamt auf Antrag geförderte Fortbildung in INTEGRATIVER VALIDATION, da lernst du, wie man wertschätzend und beruhigend mit Demenzkranken Menschen umgeht.
Wetten du hast bald einen Job und fühlst dich wieder gut!?

Danke für die Aufklärung. Ich wusste gar nicht dass ich mich beim Arbeitsamt beraten lassen kann. Trotzdem habe ich noch eine Frage: Geht das denn auch wenn alle anderen Angelegenheiten (Geld und Jobsuche) vom Jobcenter übernommen werden?

Über die Fortbildung beim Arbeitsamt werde ich auch noch erkundigen.

Von meiner Behinderung habe ich auch bei den Arbeitgebern nicht gesprochen.
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Zitat (Jeannie, 19.01.2018)
@ Brandy: Das ist absolut nicht neu.
Lies mal hier

Aha, dann wußte ich das wohl deshalb nicht, weil ich am 18.01., also gestern, das erste Mal speziell in der Rubrik Jobbörse geschrieben habe.
Danke für die Aufklärung, Jeannie. :-))
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Zitat (Jeannie, 19.01.2018)
@ Brandy: Das ist absolut nicht neu.
Lies mal hier

Ich wusste das auch nicht. Ich habe mir ehrlich gesagt auch keine Gedanken darüber gemacht. Ich habe gedacht, die werden schon ihre Gründe dafür haben. Dass das was mit Werbung zu tun hat kann ich voll verstehen. Hier bei der Jobbörse hat Werbung auch nichts zu suchen.
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Noch ein Hinweis: ich glaube ich habe nicht deutlich genug geschrieben, dass die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf in den jew. Kommunen, sprich Rathaus , anzutreffen ist, NICHT in der AA.
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Zitat (Ibufrofee, 20.01.2018)
Noch ein Hinweis: ich glaube ich habe nicht deutlich genug geschrieben, dass die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf in den jew. Kommunen, sprich Rathaus , anzutreffen ist, NICHT in der AA.

Danke für den Hinweis. Ich werde mich dann mal bei uns im Rathaus erkundigen.
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Zitat (Ibufrofee, 20.01.2018)
Noch ein Hinweis: ich glaube ich habe nicht deutlich genug geschrieben, dass die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf in den jew. Kommunen, sprich Rathaus , anzutreffen ist, NICHT in der AA.

Mit 30% ist man nicht behindert. Ich würde eher versuchen höher gestuft zu werden.
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Zitat (viertelvorsieben, 21.01.2018)
Mit 30% ist man nicht behindert. ...

Ich glaube, dass kommt hin, denn bei 30% gibbet noch nicht mal einen Ausweis.
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Einen Behinderten Ausweis gibt's ab 50 %
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