Ich will Arbeit

Zitat (sofie1945 @ 21.01.2018 20:31:14)
Einen Behinderten Ausweis gibt's ab 50 %

Das steht bereits schon in den vorrangegangenen Postings.
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Zitat (Ibufrofee @ 20.01.2018 14:25:48)
Noch ein Hinweis: ich glaube ich habe nicht deutlich genug geschrieben, dass die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf in den jew. Kommunen, sprich Rathaus , anzutreffen ist, NICHT in der AA.

Ist dieses Fachamt gleichzusetzen mit dem Integrationsamt, Ibu?

Orgafrau, ich glaube, du solltest dich dringend um einen Termin beim Integrationsamt Link zum Integrationsamt NRW bemühen, vielleicht kann man ja auch ohne Termin hingehen. Du hast eine Umschulung gemacht, wahrscheinlich vom Jobcenter finanziert, also aus Steuergeldern. Wenn du nun in diesem Beruf nicht Fuß fassen kannst, weil du dort aufgrund einer (geringen) Behinderung zu langsam bist, ist das ja ein generelles Problem, das wird überall auftauchen und das Jobcenter wird dich (verständlicherweise) auch irgendwann unter Druck setzen, dir einen Job zu suchen, jedenfalls wenn du Leistungen wie ALGII/Hartz4 dort beziehen willst.

Ich verstehe den Arbeitgeber natürlich auch. Man muss dir das gleiche tarifliche Gehalt bezahlen wie einem durchschnittlich schnellen Mitarbeiter, dann erwartet man auch eine ähnlich durchschnittlich gute Leistung.
Hier sollte das Integrationsamt dir Hilfestellung leisten können. Alles, was mit Altenpflege zu tun hat, ist sehr gefragt, da müsste doch was zu machen sein.
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Das ist ne gute Idee. Solche Stellen wissen sicher auch, in welchen Firmen Menschen mit Handicap eingestellt werden.
Große Firmen sind auch verpflichtet integrativ zu agieren.
Ich hatte jetzt einen Artikel gelesen, da ist ein junger Mann mit Tourette und Adhs in einer Buchbinderei.
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Bei einem Behinderungsgrad von 30 hat man keinen Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz.

Dieser Anspruch entsteht erst ab einem Behindertengrad von 50.

Ich meine mich auch zu erinnern, daß die Hilfestellung eines Integrationsamtes erst ab dem Grad von 50 in Kraft tritt.
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das wissen wir ja nun schon.... :pfeifen:

Es war nur ein Beispiel und das sich @Orgafrau mal beraten lassen soll
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Zitat (Brandy @ 22.01.2018 13:32:46)
Bei einem Behinderungsgrad von 30 hat man keinen Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz.

Dieser Anspruch entsteht erst ab einem Behindertengrad von 50.

Ich meine mich auch zu erinnern, daß die Hilfestellung eines Integrationsamtes erst ab dem Grad von 50 in Kraft tritt.

Ich habe morgen um 8 Uhr einen Termin beim Versorgungsamt. Dort werde ich mich richtig beraten lassen. Die werden schon wissen was für mich das Richtige ist.
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Da bin ich von überzeugt.

Dort wird man Dir ganz genau erklären, wie es mit Deinen "Behinderten-Rechten- und Chancen" wirklich aussieht. :-))))
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Zitat (Orgafrau @ 22.01.2018 17:23:08)
Ich habe morgen um 8 Uhr einen Termin beim Versorgungsamt. Dort werde ich mich richtig beraten lassen. Die werden schon wissen was für mich das Richtige ist.

Das ist doch schon mal was.
In erster Linie musst du aber selbst wissen, was du kannst und willst, Job bezogen.
Bin gespannt, was raus kommt.
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Zitat (Arjenjoris @ 22.01.2018 20:56:41)
Das ist doch schon mal was.
In erster Linie musst du aber selbst wissen, was du kannst und willst, Job bezogen.
Bin gespannt, was raus kommt.

Ich auch. Ich werde hier berichten.
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Super! Dann denke daran, deinen Feststellungsbescheid mitzunehmen. Und frage auch, ob eine Gleichstellung für dich möglich ist. Soviel ich weiß, kann die ab einem GdB von 30 bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn aufgrund der Behinderung ansonsten ein Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann.
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Zitat (HörAufDeinHerz @ 22.01.2018 22:02:14)
Super! Dann denke daran, deinen Feststellungsbescheid mitzunehmen. Und frage auch, ob eine Gleichstellung für dich möglich ist. Soviel ich weiß, kann die ab einem GdB von 30 bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn aufgrund der Behinderung ansonsten ein Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann.

Das werde ich machen.
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Der Berater beim Versorgungsamt sagte mir dass ich mich erst an das Arbeitsamt oder auch Jobcenter wenden muss um an Arbeit zu kommen. Erst wenn ich Arbeit habe wird das Versorgungsamt in Erscheinung treten. Der Arbeitgeber bekommt dann vom Versorgungsamt einen Zuschuss. Ich kann aber beim Arbeitsamt oder Jobcenter einen Gleichstellungsantrag stellen. Ich habe auch Informationsmaterialien bekommen. Da muss ich mich auch erst mal durcharbeiten.
Ich bin aber ganz zuversichtlich dass ich bald wieder neue Arbeit gefunden habe.
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Zitat (Orgafrau @ 23.01.2018 09:33:11)
Ich bin aber ganz zuversichtlich dass ich bald wieder neue Arbeit gefunden habe.

Ich glaube, wir sind hier alle zuversichtlich. In diesem Bereich werden ja Leute händeringend gesucht. Ich finde es gut, dass du zukünftig gleich proaktiv auf die potentiellen Arbeitgeber zugehen kannst und ihnen sagen kannst, dass sie wahrscheinlich einen Zuschuss als Ausgleich bekommen. Dann haben sie nicht die Erwartung an dich, die sie sonst hätten und man kann auch von vorne herein die Kollegen informieren, dass du vielleicht anfangs etwas länger brauchst als andere.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei der Jobsuche, Orgafrau.
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Zitat (Orgafrau @ 23.01.2018 09:33:11)
Der Berater beim Versorgungsamt sagte mir dass ich mich erst an das Arbeitsamt oder auch Jobcenter wenden muss um an Arbeit zu kommen. Erst wenn ich Arbeit habe wird das Versorgungsamt in Erscheinung treten. Der Arbeitgeber bekommt dann vom Versorgungsamt einen Zuschuss. Ich kann aber beim Arbeitsamt oder Jobcenter einen Gleichstellungsantrag stellen. Ich habe auch Informationsmaterialien bekommen. Da muss ich mich auch erst mal durcharbeiten.
Ich bin aber ganz zuversichtlich dass ich bald wieder neue Arbeit gefunden habe.

Ich wünsche Dir viel Erfolg! :)
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Mit einem GRAD der Behinderung von 30 gilt man als behindert. Ja, hört sich zwar nicht gut an, aber das Problem ist hinderlich. Nennen wir das lieber gehandicapt.
Aber falsch ist, es sei keine Behinderung.
Wird dir ein GdB anerkannt, dann hast du eine Behinderung. Aus die Maus. Du musst sie nur nicht jedem auf die Nase binden! AB EINEM GDB VON 50 IST MAN S C H W E R BEHINDERT.
Das muss nicht sichtbar sein.
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Nicht wenn man gleichgestellt ist, oder wenn die Behinderung z.b. auf einer psychologisch belastenden Situation resultiert.
Ich sende euch gleich zwei links.
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Bitte googelt folgende broschüre, die kurz und hervorragend ist:
"BIH - behinderte Menschen im Beruf "
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Zitat (Ibufrofee @ 24.01.2018 14:29:26)
Nicht wenn man gleichgestellt ist, oder wenn die Behinderung z.b. auf einer psychologisch belastenden Situation resultiert.
Ich sende euch gleich zwei links.

Auf welche Aussage beziehst du dich hier? Das ist nicht klar, am besten benutzt du die Zitierfunktion.

Hier ein Link zu der von dir genannten Broschüre: https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1348i1p/
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Ich habe 3 Broschüren vom Versorgungsamt bekommen.
1. Behinderung und Ausweis
Antrag, Verfahren, Merkmale
2. stützen beraten sichern
3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche für (schwer)behinderte Menschen

Dort stehen auch sehr viele Informationen drin.
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Zitat (Ibufrofee @ 24.01.2018 14:26:47)
AB EINEM GDB VON 50 IST MAN S C H W E R BEHINDERT.
Das muss nicht sichtbar sein.

Bei meinem Mann ist das nicht sichtbar. Er hat einen Schwerbehindertenausweis.
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Zitat (Ibufrofee @ 24.01.2018 14:26:47)
! AB EINEM GDB VON 50 IST MAN  S C H W E R  BEHINDERT.
Das muss nicht sichtbar sein.

Du bist grade mal 7 Tage bei frag Mutti. Auf der Tippseite bist du nur am nörgeln und kritisieren, weißt alles besser und hier schreist du rum. Was soll das ? ... :nene:
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@Orgafrau: du hast jetzt dein Infomaterial, arbeite es in Ruhe durch, gib die Anträge ab und lass dich weiter beraten.
Wenn sich was tut, gibts du uns immer mal paar Infos. :blumen:
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Ich finde, das allergrösste Problem ist, dass der Grossteil der hier Schreibenden Pseudowissen nicht von fundiertem Wissen unterscheiden kann.
Das ist unerfreulich und kann zu Unlust führen.
Ist hier jemand, der meinen Eindruck teilt?
Gibt es eine Lösung?
Wenn ich gross schreibe, will ich nicht schreien. Nur hervorheben, betonen.
Wie oft habt ihr mir negative Signale gesetzt.
Wenn man hilfreiche Antworten gibt, was ist euch wichtiger: dass man lange dabei ist, oder dass man euch das weitergibt, was man 30 Jahre erfolgreich getan hat?
Und bitte, ich werde nicht immer den ganzen Text neu lesen. Ab und zu könntet ihr es so handhaben: was auf der Seele brennt, hat einen guten grund, bearbeitet zu werden. Der ganze Rest nicht.
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Zitat (Ibufrofee @ 24.01.2018 14:26:47)
AB EINEM GDB VON 50 IST MAN S C H W E R BEHINDERT.
Das muss nicht sichtbar sein.

Zur Aufklärung: Nur Großschreibung wird hier bei FM, sowohl im Tippbereich als auch im Forum als Schreien gesehen. Das kommt nicht so gut an.
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Zitat (Ibufrofee @ 24.01.2018 18:33:36)
Und bitte, ich werde nicht immer den ganzen Text neu lesen.

Das solltest du aber vielleicht mal tun, dann hättest du auch schon gemerkt dass der Hinweis "50% und Schwerbehindertenausweis" schon vor Deinem Hervorheben mehrmals gefallen ist.
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In dem Infomaterial stand etwas von Integrationsberater, die einem zur Seite stehen. Ich werde mich nochmals an meine Integrationsberaterin aus dem Arbeitsamt wenden. Die habe ich ja vor meiner Ausbildung zur Altenpflegehelferin kennengelernt. Vielleicht kann sie mir ja auch jetzt weiterhelfen.
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Zitat (Ibufrofee @ 24.01.2018 18:33:36)
Ich finde, das allergrösste Problem ist, dass der Grossteil der hier Schreibenden Pseudowissen nicht von fundiertem Wissen unterscheiden kann.
Das ist unerfreulich und kann zu Unlust führen.
Ist hier jemand, der meinen Eindruck teilt?
Gibt es eine Lösung?
Wenn ich gross schreibe, will ich nicht schreien. Nur hervorheben, betonen.
Wie oft habt ihr mir negative Signale gesetzt.
Wenn man hilfreiche Antworten gibt, was ist euch wichtiger: dass man lange dabei ist, oder dass man euch das weitergibt, was man 30 Jahre erfolgreich getan hat?
Und bitte, ich werde nicht immer den ganzen Text neu lesen. Ab und zu könntet ihr es so handhaben: was auf der Seele brennt, hat einen guten grund, bearbeitet zu werden. Der ganze Rest nicht.

Zitat (Orgafrau @ 24.01.2018 18:43:31)
Zur Aufklärung: Nur Großschreibung wird hier bei FM, sowohl im Tippbereich als auch im Forum als Schreien gesehen. Das kommt nicht so gut an.

Ja und ich konkretisiere: nicht nur hier bei FM, das ist allgemein im Internet so. Weltweit.

@Ibufrofee, es tut mir leid, ich verstehe oft nicht, was du sagen willst. Wer entscheidet denn hier, was Pseudowissen und was fundiertes Wissen ist? Jeder postet doch das, von dem er denkt, dass es fundiertes Wissen ist, du auch. Dass man erst mit einem GDB von 50 und mehr als schwerbehindert (schau mal, Fettdrucken geht auch zur Hervorhebung) gilt, steht doch schon einige Male da, bevor du es geschrieben hast, deswegen ist das nicht weniger richtig als das, was du geschrieben hast.
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Zitat (Orgafrau @ 24.01.2018 22:40:36)
In dem Infomaterial stand etwas von Integrationsberater, die einem zur Seite stehen. Ich werde mich nochmals an meine Integrationsberaterin aus dem Arbeitsamt wenden. Die habe ich ja vor meiner Ausbildung zur Altenpflegehelferin kennengelernt. Vielleicht kann sie mir ja auch jetzt weiterhelfen.

2 Monate später: Wie sieht es denn nun aus?
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Das frage ich mich auch gerade. Orgafrau, du schriebst im Tippbereich, dass du in der Altenpflege tätig bist und superglücklich. Dürfen wir davon ausgehen, dass du eine Lösung in Form eines neuen Jobs gefunden hast?
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Zitat (HörAufDeinHerz @ 24.03.2018 11:29:53)
Das frage ich mich auch gerade. Orgafrau, du schriebst im Tippbereich, dass du in der Altenpflege tätig bist und superglücklich. Dürfen wir davon ausgehen, dass du eine Lösung in Form eines neuen Jobs gefunden hast?

Genau das fiel mir auch auf.
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Ja, ich habe einen neuen Job. Ab dem 1.4. werde ich wieder in einem Altenheim arbeiten. Ich bekomme allerdings wegen der 30% keine Vergütung oder sonstiges. Ich habe direkt beim Vorstellungsgespräch von der geringfügigen Beeinträchtigung erzählt und das war auch gut so. Die haben mich 3 Tage hospitieren lassen. So konnten die mich einschätzen und ich konnte mir dort den Ablauf ansehen. Die waren mit mir sehr gut zufrieden. Sie hatten nur die Einschätzung dass ich nicht alleine sein kann und deshalb immer eine Fachkraft mit auf der Station sein muss. Damit lagen sie auch richtig. Die haben mir jetzt erstmal 25 Std./ Woche angeboten. Es kann aber später noch aufgestockt werden.
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Ich wünsche Dir alles Gute in Deinem neuen Job!
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Zitat
Ich bekomme allerdings wegen der 30% keine Vergütung oder sonstiges.


Verstehe ich das richtig? Du arbeitest umsonst? :blink:
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Das hört sich doch super an. Wahrscheinlich war das genau das Richtige, dass die von Anfang an wussten, dass mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist, so war die Erwartungshaltung auch entsprechend. Ich finde es auch super, dass sie dazu bereit sind, dir immer eine Fachkraft zur Seite zu stellen. Würde bestimmt nicht jede Einrichtung so machen, das ist ja auch erhöhter Aufwand.
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Zitat (HörAufDeinHerz @ 27.03.2018 15:46:43)
...Ich finde es auch super, dass sie dazu bereit sind, dir immer eine Fachkraft zur Seite zu stellen. Würde bestimmt nicht jede Einrichtung so machen, das ist ja auch erhöhter Aufwand.

Oder es ist so gemeint, dass bei jeder Schicht eine Fachkraft anwesend ist.

Ich habe allerdings auch schon gehört, dass in manchen Pflegeheimen in manchen Diensten ab und an nur angelernte Kräfte da sind. Das ist sehr riskant.
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Zitat (viertelvorsieben @ 27.03.2018 14:33:45)
Verstehe ich das richtig? Du arbeitest umsonst? :blink:

Natürlich arbeite ich nicht umsonst. Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Ich habe durch die 30% keine besonderen Vorteile.
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Zitat (Tessa_ @ 27.03.2018 18:20:43)
Oder es ist so gemeint, dass bei jeder Schicht eine Fachkraft anwesend ist.

Ich habe allerdings auch schon gehört, dass in manchen Pflegeheimen in manchen Diensten ab und an nur angelernte Kräfte da sind. Das ist sehr riskant.

Genau so haben die das gemeint.
Die Fachkraft muss nicht mit mir in einem Zimmer sein, aber auf der Station sodass ich jederzeit um Hilfe bitten kann.

Eigentlich sollte ich ja erst am Ostersonntag 1.4. dort anfangen. Heute bekam ich überraschend einen Anruf, ob ich auch schon am Gründonnerstag anfangen könnte. Die haben viele Krankheitsausfälle und brauchen deshalb meine Hilfe. Der Vorteil dabei ist: Ich bekomme die Feiertagszuschüsse.
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Gratulation zum neuen Job!!! :blumen:
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Zitat (Orgafrau @ 28.03.2018 01:30:16)
Natürlich arbeite ich nicht umsonst. Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Ich habe durch die 30% keine besonderen Vorteile.

Aha. Na dann Gratulation zum neuen Job. :)
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Zitat (viertelvorsieben @ 27.03.2018 14:33:45)
Verstehe ich das richtig? Du arbeitest umsonst? :blink:

Ich war auch kurz erschrocken.... :unsure:

Das klingt doch gut. Viel Erfolg im neuen Job. :blumen:
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Ich hoffe dass ich diesen Arbeitsplatz auf Dauer behalten kann. Die Kollegen und Kolleginnen sind alle die ich jetzt bereits kennen gelernt habe ganz nett zu mir.
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