Knallende Türen im Treppenhaus: Brandschutztüren fallen laut ins Schloss

Hallo zusammen - hoffe mal, ich bin hier richtig - wenn nicht, gerne das Thema an den richtigen Ort verschieben. Ich hab ein Problem mit den Brandschutztüren in unseren Treppenhaus. Ich wohne in einem 10-Parteien-Haus, wir sind hier zu einem Großteil alle Eigentümer.
Die Brandschutztüren zur Tiefgarage hin fallen seit einiger Zeit ziemlich laut zu, was tagsüber ja noch irgendwie verkraftbar ist, weil man eh nicht da ist oder irgendein Geräusch das Ganze überlagert - nachts aber stehen meine Frau und ich stocksteif im Bett, wenn unsere Nachbarn wieder auf Tour gehen, da unser Schlafzimmer genau über der Schleuse liegt.

Da bisher alle Anstrengungen nicht gefruchtet haben (Nachbarn freundlich drauf ansprechen, Schild an der Tür anbringen) und wir wegen des Brandschutzes nicht die Türen offen stehen lassen können, sind wir langsam mit unserem Latein am Ende. Habt ihr vielleicht ein paar Vorschläge, was wir noch machen können?
Hilfreichste Antwort
Zitat (Egeria, 16.02.2017)
Moin Goemon,

vielleicht reicht es auch schon aus, den Hausmeister zu bitten, den Türschließer entsprechend einzustellen. Ich meine diese Dinger, die an jeder Sicherheitstür dran sind: https://www.abus.com/ger/Objektsicherheit/T.../Tuerschliesser

Grüßle,

Egeria

Wir haben auch eine Feuerschutztür am Heizraum. Die ballert genau so zu, weil so ein einstellbarer Türschließer nicht dran ist - und auch nicht vorgesehen ist. Mittlerweile sind neben der Tür schon Risse im Mauerwerk. Deshalb würde mich eine Antwort auch interessieren.
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Hallo Goemon,

sind an den Türen evtl. Türdämpfer die man einstellen kann? Türdämpfer/Brandschutztüren

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Moin Goemon,

vielleicht reicht es auch schon aus, den Hausmeister zu bitten, den Türschließer entsprechend einzustellen. Ich meine diese Dinger, die an jeder Sicherheitstür dran sind: https://www.abus.com/ger/Objektsicherheit/T.../Tuerschliesser

Grüßle,

Egeria

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Zitat (Egeria, 16.02.2017)
Moin Goemon,

vielleicht reicht es auch schon aus, den Hausmeister zu bitten, den Türschließer entsprechend einzustellen. Ich meine diese Dinger, die an jeder Sicherheitstür dran sind: https://www.abus.com/ger/Objektsicherheit/T.../Tuerschliesser

Grüßle,

Egeria

Wir haben auch eine Feuerschutztür am Heizraum. Die ballert genau so zu, weil so ein einstellbarer Türschließer nicht dran ist - und auch nicht vorgesehen ist. Mittlerweile sind neben der Tür schon Risse im Mauerwerk. Deshalb würde mich eine Antwort auch interessieren.
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Unsere Brandschutztür lässt sich einstellen, so dass es für die Mitbewohner nicht störend ist. Falls es diesen einstellbaren Mechanismus an eurer Tür nicht gibt, würde ich den entsprechend austauschen lassen. Diese Kosten sollten aus dem Rücklagentopf genommen werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich in dem Haus um Eigentum.

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Zitat (Drachima, 16.02.2017)
Unsere Brandschutztür lässt sich einstellen, so dass es für die Mitbewohner nicht störend ist. Falls es diesen einstellbaren Mechanismus an eurer Tür nicht gibt, würde ich den entsprechend austauschen lassen. Diese Kosten sollten aus dem Rücklagentopf genommen werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich in dem Haus um Eigentum.

Du kannst doch nicht einen Mechanismus austauschen, den es gar nicht gibt. Wenn schon, müsste die komplette Tür ausgetauscht werden. Wenn man alleiniger Eigentümer ist, ist das schon eine ganz schöne Investition.
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... das stimmt so nicht ganz @SieErPaar: Brandschutztüren sind selbstschließende Türen und MÜSSEN einen Schließmechanismus haben. Denn die wenigsten Brandschutztüren werden sich in Hanglage befinden, so dass sie stets von alleine zufallen ...

Siehe bitte hier: http://www.uni-trier.de/fileadmin/organisa...chutztueren.pdf

Grüßle,

Egeria

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wird dort wo ErSiePaar zu Hause ist bestimmt gaaaanz anders sein, dort gibt es solche Vorschriften bestimmt nicht dm.gif whistling.gif

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Vielleicht gibt es in Meckpomm
1) keine Eigentümerhäuser, wo die Gemeinschaft der Eigentümer so was beschließt,
2) keine solche Häuser mit einer Tiefgarage -
3) und wenn, reicht eine normale Tür, da es keine Vorschriften gibt - warum sollte man dann so was Teures einbauen?



Vielleicht versteht ein stellvertretender Bürgermeister darum nicht, wovon die Rede ist. unsure.gif



Edit: a - b - c als Einteilung ging nicht, weil das b konsequent so abgeändert wurde: cool.gif egal, ob das b groß oder klein geschrieben wurde... aufmbodenliegenundlachen.gif aufmbodenliegenundlachen.gif

Bearbeitet von dahlie am 17.02.2017 10:39:46

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@Egeria - Du hast Recht, ich habe mich womöglich etwas falsch ausgedrückt. Natürlich hat auch unsere Tür so einen Mechanismus. Er ist aber nicht von außen angebaut, wie es auf dem Foto zu sehen war. Er ist in die Scharniere integriert, da kann man nichts austauschen.

@dahlie: Auch du hast ein wenig Recht. In der Tat bevorzugt man bei uns Häuser, die nicht einer Eigentümergemeinschaft gehören, sondern im Alleineigentum des Bewohners stehen. So ist es auch bei dem von uns bewohnten Haus.

Um nochmals (abschließend) auf die Sache mit dem Zaun und dem Bauplan zurück zu kommen: Solange mir niemand sagen kann, wo es steht (bitte mit Gesetz und Paragraf), dass man:

- einen Bauplan haben MUSS,
- die Gemeinde zur Gestaltung des Zaunes fragen MUSS und
- der jeweilige Nachbar sich hälftig an den Kosten zur Erstellung und Pflege des Zaunes beteiligen MUSS,

glaube ich es einfach nicht.

Bearbeitet von SieErPaar am 18.02.2017 18:38:52

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Huhu,

gute Frage. Hab von sowas absolut keine Ahnung. Aber vom Geräuschpegel scheint da ehrlich gesagt gar nichts zu dämpfen.

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Zitat (SieErPaar, 16.02.2017)
Deshalb würde mich eine Antwort auch interessieren.

Huch... jetzt ist das die hilfreichste Antwort... Sorry, nicht falsch verstehen, aber wenn ich jetzt die Antwort entferne, verschwindet die dann komplett? Wollte lediglich "liken", weil ich hier scheinbar Leidensgenossen gefunden habe ^^
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Zitat (Drachima, 16.02.2017)
Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich in dem Haus um Eigentum.

Das ist richtig - mich würde dabei allerdings auch noch interessieren, ob die anderen Parteien dem zustimmen müssen. Die fühlen sich in ihren Dachgeschosswohnungen oder im zweiten Stock sicherlich nicht so davon gestört, wie wir...
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Ich denke mal, die Tiefgarage gehört zum sogenannten Gemeinschaftseigentum, da sie ja vermutlich von all den Wohnungseigentümern genutzt werden kann, die einen Tiefgaragenplatz mitgekauft haben. Von daher muß wohl die Eigentümergemeinschaft dem Kauf und der Installation eines Türdämpfers zustimmen und auch die Kosten sollten demnach aus dem Gemeinschaftstopf beglichen werden.

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Auch bei uns gehört die Tiefgarage zum Gemeinschaftseigentum. Selbst der Eigentümer, der nicht im Haus wohnt, sondern vermietet hat, musste sich an den Kosten für das defekte elektrische Garagentor beteiligen, obwohl er selbst die Garage ja nicht nutzt. So ist das auch mit der Brandschutztür, die die Tiefgarage vom Hausflur trennt. Alle Eigentumsparteien müssen sich an den Kosten beteiligen bzw. es wird aus dem Rücklagentopf genommen, egal, ob es den Eigentümer nun direkt betrifft oder nicht. So etwas geht auch aus der Teilungserklärung hervor.

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Genau so ist es, Drachima. Ich bin nicht so sehr ins Detail gegangen mit meinem Posting, weil ich nicht wieder der Unwissenheit bzw. der Besserwisserei betitelt werden wollte.

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Ohja, das ist ein sehr leidiges Thema.
Wir haben bei uns im Haus ein ähnliches Problem: Tür zur TiGa knallt immer megalaut zu, das schallt hoch bis in den 5. Stock - Tag und Nacht, sobald jemand vom Treppenhaus in den Keller oder die Tiefgarage geht und wenn jemand rein kommt. So ein Treppenhaus ist ja super für die Geräuschentwicklung mad.gif

Ich hab mich deshalb mal etwas schlau gemacht - es gibt ja gesetzliche Verordnungen für Brandschutztüren und Türschließer und so weiter...
Was ich gefunden habe: Close Motion Türschließer!*** Link wurde entfernt ***
Das ist ein Türschließer, der an Brandschutztüren (also bei uns an der Tiefgarage möglich) angebaut werden kann - irgendein Mechanismus sorgt wohl dafür, dass die Tür dabei (egal wie sehr man sie zuschlägt) leise zugehen soll.
Ich hab das mal an unsere Hausverwaltung weitergeleitet und hoffe, dass bald Ruhe im Haus ist!
Vielleicht hilft euch das ja auch.

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Als "Neuer" kannst du noch nicht verlinken, wird bei den ersten (bis 20) Beiträgen im Forum automatisch entfernt.
Aber das ist dann wohl so was, wie es ähnlich bei IKEJA für Schubladen gibt: Eine Art Puffer, der auf den letzten Zentimetern greift.

Muss man dafür wirklich das Ganze erneuern? - Ist nicht an vorhandenen Schließungen so was einstellbar mit einer Stellschraube? unsure.gif


Edit: ich habe mal den Suchauftrag "Close motion" bei startpage eingegeben. Da kommt u.a. dieses Filmchen:
https://www.youtube.com/watch?v=vc6HiV4Cz1U

Die Firma heißt wohl Assa Abloy?

Bearbeitet von dahlie am 27.02.2017 15:39:33

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Zitat (SieErPaar, 18.02.2017)
@dahlie: Auch du hast ein wenig Recht. In der Tat bevorzugt man bei uns Häuser, die nicht einer Eigentümergemeinschaft gehören, sondern im Alleineigentum des Bewohners stehen. So ist es auch bei dem von uns bewohnten Haus.

Wenn ein Haus im Alleineigentum des Bewohners steht, ist es evtl. entweder ein Einfamilienhaus oder, wenn sich mehrere Wohnungen im Haus des Eigentümers befinden, sind diese wahrscheinlich von ihm, dem Alleineigentümer, an weitere Personen/Familien vermietet.

Sind aber die in einem Mehrfamilienhaus befindlichen Wohnungen als Eigentumswohnungen an die unterschiedlichen Interessenten verkauft worden, sind diese somit Eigentümer der einzelnen Wohneinheiten geworden und bilden demnach eine Eigentümergemeinschaft, die sodann auf Grund der Teilungserklärung unter anderem auch darüber abstimmen müssen, ob und wann welche Renovierungen, Reparaturen, Veränderungen usw. am sogenannten Gemeinschaftseigentum vorgenommen und sodann aus den Hausgeldrücklagen bezahlt werden sollen.

Es kann natürlich sein, daß diese Dinge in Meck-Pomm total anders gehandhabt werden, zumal es ja bevorzugt schon keine Häuser mit Eigentümergemeinschaften dort gibt, sondern alle Häuser - auch die mit mehreren Eigentumswohnungen - grundsätzlich auch immer nur einem einzigen Eigentümer gehören.

Das kann ich dann natürlich nicht wissen, weil ich ja im Westen lebe und von den Sitten und Gepflogenheiten in Meck-Pomm demnach sicher keinerlei Ahnung habe.

Bearbeitet von Brandy am 27.02.2017 22:05:13
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Zitat (Brandy, 27.02.2017)
Wenn ein Haus im Alleineigentum des Bewohners steht, ist es evtl. entweder ein Einfamilienhaus oder, wenn sich mehrere Wohnungen im Haus des Eigentümers befinden, sind diese wahrscheinlich von ihm, dem Alleineigentümer, an weitere Personen/Familien vermietet.

Sind aber die in einem Mehrfamilienhaus befindlichen Wohnungen als Eigentumswohnungen an die unterschiedlichen Interessenten verkauft worden, sind diese somit Eigentümer der einzelnen Wohneinheiten geworden und bilden demnach eine Eigentümergemeinschaft, die sodann auf Grund der Teilungserklärung unter anderem auch darüber abstimmen müssen, ob und wann welche Renovierungen, Reparaturen, Veränderungen usw. am sogenannten Gemeinschaftseigentum vorgenommen und sodann aus den Hausgeldrücklagen bezahlt werden sollen.

Es kann natürlich sein, daß diese Dinge in Meck-Pomm total anders gehandhabt werden, zumal es ja bevorzugt schon keine Häuser mit Eigentümergemeinschaften dort gibt, sondern alle Häuser - auch die mit mehreren Eigentumswohnungen - grundsätzlich auch immer nur einem einzigen Eigentümer gehören.

Das kann ich dann natürlich nicht wissen, weil ich ja im Westen lebe und von den Sitten und Gepflogenheiten in Meck-Pomm demnach sicher keinerlei Ahnung habe.

Dieser Sachverhalt ist mir durchaus bekannt. Du hast ihn perfekt erklärt. ?
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Zurück zur Eingangsfrage: Das Problem ließe sich vorerst durch gegenseitige Rücksichtnahme zumindest etwas erträglicher machen:

Man benutze die Türklinke zu dem Zweck, zu dem sie an der Tür angebracht ist. Man nehme sie in die Hand und schließe die Tür händisch. So leise, wie eben möglich.

Grüßle,

Egeria

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Zitat (Egeria, 28.02.2017)
Zurück zur Eingangsfrage: Das Problem ließe sich vorerst durch gegenseitige Rücksichtnahme zumindest etwas erträglicher machen:

Man benutze die Türklinke zu dem Zweck, zu dem sie an der Tür angebracht ist. Man nehme sie in die Hand und schließe die Tür händisch. So leise, wie eben möglich.

Grüßle,

Egeria

thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif
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Zitat (Egeria, 28.02.2017)
Man benutze die Türklinke zu dem Zweck, zu dem sie an der Tür angebracht ist. Man nehme sie in die Hand und schließe die Tür händisch. So leise, wie eben möglich.

ca.gif
Stimmt wohl - unsere Mitbewohner nutzen das, um noch mal Schwung zu holen - zumindest habe ich das Gefühl wink.gif

So oder so - erst mal vielen Dank für eure Antworten. Ich schaue mir das alles mal an - das Teil aus dem Video scheint jedenfalls in die richtige Richtung zu gehen. Rede ich mal mit unserer Eigentümergemeinschaft.
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