ALT - Vertrag

Moin

wir haben seit 27 jahren oder so eine gebäudeversicherung.

einen sogenannten Alt - Vertrag.

nun ruft die versicherung an, daß der vertrag umgestellt werden MUSS

dabei höre ich immer, niemals nen altvertrag umstellen, das seien die besten............

kennt sich jemand aus ?

dankeschön
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hat die Versicherung einen Grund für das MUSS genannt?
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Also ich würde mir das MUSS auch erklären lassen und nochmal bei einer unabhängigen Stelle nachfragen.
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Hat die Versicherung mitgeteilt, was sich dadurch ändert?

Stichworte dazu: Versicherungsumfang, Leistungsumfang, Beitragshöhe.

Hat das Vorteile für Dich durch höheren Leistungsumfang bei gleichbleibendem Beitrag?

Hat das Vorteile für die Versicherung durch weniger Leistungsumfang bei höherem Beitrag?

Aufgrund welchem Umstand MUSS die Versicherung umgestellt werden?

Mein Tipp: Lass' Dich nicht ins Bockshorn jagen, sondern bitte um eine schriftliche Erklärung. Dann kannst Du weitersehen.

Grüßle,

Egeria
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Hallo,

hier ist eine Erklärung für den Wunsch der Versicherung nach Umstellung des Vertrages:

Die Obliegenheitsregelung

edit: noch eine weitere Erklärung:

Erklärung von "Stiftung Warentest"

edit vom Edit: Noch ein interessanter Artikel:

Interessant

edit vom edit des edits: letzter Artikel:

Unwirksamkeit von Teilen eines Vertrages

Bearbeitet von Highlander am 31.03.2017 09:40:56
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Ich muss zugeben, Gebäudeversicherung ist nicht meine Baustelle. Aber z.B. in der Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Unfallversicherung ist es absolut notwendig, die Veträge hin und wieder zu aktualisieren, weil sich die Bedingungen zum Teil gravierend verbessert haben - im Sinne der Versicherungsnehmer. Die Versicherer wollen schließlich auch wettbewerbsfähig bleiben und überarbeiten regelmäßig ihre Tarife.

Gerade in der Unfallversicherung sind bei uns jetzt Sachen mit drin, die früher undenkbar waren. Nur wissen die Kunden das nicht, dafür sind wir Außendienstler ja da. Und in dem Zuge der Besuchs versuchen wir natürlich, die Bedarfssituation zu analysieren und entsprechende Angebote zu machen, um auch Neuabschlüsse zu generieren, ist ja klar. Ganz oft gibt es größere Wohnungen, neue Kinder, Scheidungen, Enkelkinder und und und....da ist immer was zu tun. Oder die Kunden rutschen einfach in eine andere Altersklasse und bekommen günstigere Tarife, das gibt's auch, weil sie statistisch gesehen weniger Schäden verursachen.

Und von manchen Umstellungen lässt man besser die Finger.

Nicht alles Neue ist schlecht!! Genau informieren lassen. Du kannst ja deinen Berater bitten, dir die neuen und die alten Bedingungen zukommen zu lassen und um Bedenkzeit bitten. Meines Wissens nach kann dich keiner zur Umstellung zwingen. Schlimmstenfalls wird dir gekündigt, und dann schließt du halt irgendwo eine andere ab.

Bearbeitet von Isamama am 31.03.2017 18:20:10
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