Strafzettel wegen falsches Parken

Ich habe einen Strafzettel von über 30€ wegen falsches Parken in der zweiten Reihe bekommen. Habe mir daraufhin mal eine Tabelle rausgesucht, weil ich es für zu teuer gehalten habe. Aber anscheinend stimmt es, kann mich aber nicht daran erinnern so lange da gestanden zu haben...
Das
wieso bekommst DU dann den strafzettel, oder machst du seine post auf ?
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Zitat (laluna*, 30.11.2017)
wieso bekommst DU dann den strafzettel, oder machst du seine post auf ?

Ich mach die Post von meinem Mann auf - er meine auch.
Nur früher bei den Kinder die, die blieb zu.
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Was heißt "so lange"? Wie lange hast du denn in zweiten Reihe geparkt? Davon abgesehen kann es gut möglich sein, dass du entsprechend beobachtet wurdest und daraus die Zeit und das Bußgeld resultiert.

Weshalb soll dein Partner vom Falschparken nichts erfahren? Ich finde das nicht weiter schlimm. Das ist dann halt das Pech des Falschparkers, der letztendlich löhnen muss. :D
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Du hast falsch geparkt (in zweiter Reihe) und musst dafür zahlen, alles rechtens ... wenn dein Partner nicht die Überweisung sieht, wird er davon auch nichts erfahren (warum das schlimm ist, verstehe ich aber nicht ... muss ich ja auch nicht).


Und nein, ich finde es sogar noch zu billig, denn diese Zweitreihenparker behindern den allgemeinen Verkehr. das aber nur am Rande, bist nicht persönlich damit gemeint.
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Zitat (Binefant, 30.11.2017)
Du hast falsch geparkt (in zweiter Reihe) und musst dafür zahlen, alles rechtens ... wenn dein Partner nicht die Überweisung sieht, wird er davon auch nichts erfahren (warum das schlimm ist, verstehe ich aber nicht ... muss ich ja auch nicht).


Und nein, ich finde es sogar noch zu billig, denn diese Zweitreihenparker behindern den allgemeinen Verkehr. das aber nur am Rande, bist nicht persönlich damit gemeint.

hab nichts hinzuzufügen
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Es spielt für die Höhe des Verwarnungsgeldes keine Rolle, ob Du dort in zweiter Reihe nur 3 oder 30 Minuten geparkt hast, falsch geparkt ist falsch geparkt, Basta!

Und ja, ich finde ebenfalls, daß die Höhe des Verwarnungsgeldes generell zu niedrig ist!

Bearbeitet von Brandy am 30.11.2017 15:10:19
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Ja, bezahl ihn sofort (innerhalb von 7 Tagen, lieber zu früh als zu spät) Dann kriegt Dein Partner nix mit.
Klebte der Strafzettel an der Windschutzscheibe?!?!
Manchmal hat man einfach keinen Bock, sich die Strafpredikt vom Partner anzutun, der ja immer vorschriftsmäßig und überhaupt.......
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Wieso Post aufmachen? Soche Zettel werden doch hinter den Scheibenwischer geklemmt.

Was die Höhe betrifft, gebe ich den anderen Recht.
Ich meine, bis du selbst mal mit dem Fahrrad in so eine heikle, gefährliche Situation gekommen bist, wirst du sicher auch denken: viel zu billg.....
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Standardantwort für solche Fälle (aus einem Fachforum): "Zahlen bringt Frieden." ;)

Bearbeitet von Jeannie am 30.11.2017 20:14:45
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Ja, wir machen gegenseitig unsere Post auf, allerdings klebte der Zettel unter der Windschutzscheibe.
Ach, wir hatten im letzten Monat eine schöne und nette Diskussion über Strafzettel und das ich ja viel mehr Umkosten verursachen würde, als andersherum... Deswegen wollte ich nicht noch eine Steilvorlage liefern ;)

Ich mag das Parken in der zweite Reihe auch gar nicht, es ging nur leider diesmal nicht anders. Die Warnblinkanlage hatte ich aer wenigstens an :)
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Achja, unter 15 Minuten hätte ja 20€ anstatt 30€ gekostet...
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Deiner Signatur stimme ich voll und ganz zu. :P
Uneinsichtig bist du also auch noch....
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Zitat (Bronoco, 01.12.2017)
Ja, wir machen gegenseitig unsere Post auf, allerdings klebte der Zettel unter der Windschutzscheibe.
Ach, wir hatten im letzten Monat eine schöne und nette Diskussion über Strafzettel und das ich ja viel mehr Umkosten verursachen würde, als andersherum... Deswegen wollte ich nicht noch eine Steilvorlage liefern ;)

Ich mag das Parken in der zweite Reihe auch gar nicht, es ging nur leider diesmal nicht anders. Die Warnblinkanlage hatte ich aer wenigstens an :)

;-) und der nächste 'Fehler', die darfst du gar nicht einschalten, wenn nicht ein Notfall vorliegt... lies dich mal durch, wann die Warnblinkanlage benutzt werden darf.

Und ja, es gibt immer eine Alternative zum Falschparken, notfalls eben gar nicht dort parken und schlimmstenfalls etwas laufen müssen. Oder rechtfertigt z.B. ein 'ging nicht anders' auch ein Parken im Kurvenbereich, dass einem abbiegenden PKW die Sicht versperrt wird und man nicht mehr gefahrlos abbiegen kann? Oder ein Parken am abgesenkten Bordstein? Wer erklärt dann dem Rollstuhlfahrer, dass er einen Umweg fahren muss, weil er anders nicht vom Bürgersteig kommt, weil ein PKW-Fahrer zu bequem zum laufen war?

Einzig ein Notfall (und damit meine ich einen echten Notfall) rechtfertigt Verstöße bzw erklärt zumindest die Ausnahmesituation.
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Ich würde nicht anfangen zu handeln oder dem Bescheid zu widersprechen, falls du das vorhast. Du hast falsch geparkt und trägst die Konsequenzen.

Außerdem hast du den Warnblinker missbräuchlich eingeschaltet, da du keine Panne mit dem Auto hattest. Das kostet eigentlich nochmal was on Top.
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Bin da vollkommen bei Binefant. Btw sollte man sich auch im Klaren sein, was man zT durch solches Verhalten den sehbeeinträchtigten Menschen für lebensgefährliche Hindernisparcoure baut. Wenn diese nämlich den Umweg über die Straße nehmen müssen ist das echt nicht witzig.

Ich wünsche mir ehrlich, dass man (ja, vor allem auch beim Parken) wieder anfängt, mehr Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Dieses "ICH habe ja einen Parkplatz" macht mich regelmäßg wütend. :wallbash: :labern:
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Der einzige Wagen, der mal im Ausnahmefall in der zweiten Reihe parken darf, ist ein Rettungswagen.
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Ich denke, wenn man die Dummheit nicht als eine natürliche Begabung sieht, würde man nicht mehr mit so vielen Leuten kommunizieren ;) Abgesehen davon ist das einfach nur ein Spruch.

Wie dem auch sei... Im puncto Einsicht, die Straße war nicht sonderlich dolle befahren, dementsprechend habe ich den Verkehr auch nicht gestört. Sonst hätte ich mich da nicht hingestellt :)
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Es ist nicht erlaubt. Punkt. Egal ob die Straße stark befahren ist oder nicht...

Dieses 'hätte, wäre, wenn' und 'ist ja nicht so schlimm, wenn ich was unerlaubtes tue, hat ja niemanden gestört. Ja, man kann für jedwedes Fehlverhalten eine Ausrede finden. richtiger macht es das trotzdem nicht. Wenn sich jeder so verhält, kommt man dann eben nicht mehr durch.
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Zitat (Bronoco, 01.12.2017)
Wie dem auch sei... Im puncto Einsicht, die Straße war nicht sonderlich dolle befahren, dementsprechend habe ich den Verkehr auch nicht gestört. Sonst hätte ich mich da nicht hingestellt :)

Bei diesem Spruch müsste wegen Vorsatz das Bußgeld noch verdoppelt werden. :wacko:
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Entschuldige bitte, auch wenn die Straße nicht großartig befahren ist und du deiner Meinung nach den Verkehr nicht gestört hast (15 Minuten alles im Blick gehabt? Kann ich mir nicht vorstellen!) - du hast da nicht zu stehen.

Ich finde gerade, dass 30 Euro viel zu wenig sind...
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hehe ihr seit ja süß wie Zitronen :)

Es müsste mehr Menschen wie euch geben, die alles immer korrekt machen ;) Ich hatte die Straße im Block, da ich auf meinen Kleinen gewartet hatte. Nur leider hat er dieses mal etwas länger gebraucht, so dass ich ich hoch bin...
Und ja, ich habe vorsätzlich meinen Kleinen abgeholt und nach der dritten Runde Parkplatz suchen einfach beschlossen, in der zweiten Reihe zu parken. <_<
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Nun ist es doch glasklar von Dir erklärt: Du hast auch nach dreimaliger Rumfahrerei keinen Parkplatz gefunden und Dich dann vorsätzlich in die 2. Reihe zum Parken hingestellt.

Du hast also ganz genau gewußt, was Du da verbotenerweise machst und somit hast Du auch nicht den geringsten Grund, Dich über den Strafzettel beschweren!

Sei froh, daß die Knöllchen für's Falschparken hier noch so humane Preise haben, bezahl die Ordnungswidrigkeit und park beim nächsten Mal da, wo Du es auch darfst.

Zur Not mußt Du Dich eben ein paar Schritte zu Fuß fortbewegen!
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Also meines Wissens nach darf man bis zu 5 Minuten in der 2. Reihe parken zum Be- und Entladen... Natürlich wollte ich nicht die Zeit ziehen und hab auch echt nicht damit gerechnet, dass das alles so lange dauert bzw. gedauert hatte.
Aber natürlich sehe ich meine Schuld ein, ordne es aber, glaube ich, nicht so hoch ein wie ihr :wacko:
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Hier geht’s um die Sache als solche und nicht darum stets alles korrekt zu machen. Ich zähle mich nicht dazu.

Deine „Einordnung“ sehe ich eher bei „letztendlich mir doch egal“ und dein allgemeines Unverständnis. Jetzt fängst du auch noch von Be- und Entladen an. :wacko:

Nun denn, park weiter in der zweiten Reihe, du findest bestimmt Gründe, die das rechtfertigen.

:gestatten:

Bearbeitet von Wecker am 01.12.2017 18:40:22
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Auf jedes Argument, das dir hier präsentiert wird, fällt dir wieder eine neue Ausrede ein.
Daraus schließe ich auf fehlendes Schuldbewusstsein und eine ausgeprägte "LmaA"-Haltung.

Ich bin hier raus. :winkewinke:
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Zitat (Bronoco, 01.12.2017)
Also meines Wissens nach darf man bis zu 5 Minuten in der 2. Reihe parken zum Be- und Entladen... Natürlich wollte ich nicht die Zeit ziehen und hab auch echt nicht damit gerechnet, dass das alles so lange dauert bzw. gedauert hatte.
Aber natürlich sehe ich meine Schuld ein, ordne es aber, glaube ich, nicht so hoch ein wie ihr :wacko:

Ja, das Phänomen kennt jeder Richter, dass der Beschuldigte das Vergehen nicht so schlimm einschätzt.

Deine Einschätzung bzw. dein Wissen stimmt so nicht. Halten ist beispielsweise „für maximal drei Minuten an einer Stelle zu stehen und das Auto dabei immer im Blick zu haben.“ Trifft bei dir beides nicht zu, oder?

Vielleicht lernst du ja was draus, einen sehr einsichtigen Eindruck machst du ja nicht gerade, ist das immer so?
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Ich würde niemals in 2. Reihe parken, einfach deshalb, weil ich zu viel Angst hätte, das jemand mein Auto nicht rechtzeitig sieht oder träumt und dagegen fährt.
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Zitat (dahlie, 01.12.2017)
Deiner Signatur stimme ich voll und ganz zu. :P
Uneinsichtig bist du also auch noch....

Stimmt also immer noch. :angry:
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Zitat (Bronoco, 01.12.2017)
hehe ihr seit ja süß wie Zitronen :)

Hm, das klingt verdächtig sexistisch.... :unsure: :unsure:
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Auweia...deutsche Sprache, schwere Sprache: es muss heißen "wegen falschen Parkens". Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod.

Ansonsten lautet die Antwort auf die Frage: Knöllchen sollte man bezahlen und draus lernen. Wenn man ständig welche bekommt, könnte man ja Mal sein eigenes Handeln überdenken. Muss man aber nicht, dafür gibt's ja dann eben jede Menge Strafzettel. Sieh es einfach als Spende für die Stadt und das Allgemeinwohl an. Amen.
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Zitat (Cat_Rina, 03.12.2017)
Auweia...deutsche Sprache, schwere Sprache: es muss heißen "wegen falschen Parkens". Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod.

Das war jetzt aber super wichtig, dass du darauf hinweisen musstest? :ruege: :stuhlklopfen:
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Zitat (Cat_Rina, 03.12.2017)
Auweia...deutsche Sprache, schwere Sprache: es muss heißen "wegen falschen Parkens". Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod.

Ansonsten lautet die Antwort auf die Frage: Knöllchen sollte man bezahlen und draus lernen. Wenn man ständig welche bekommt, könnte man ja Mal sein eigenes Handeln überdenken. Muss man aber nicht, dafür gibt's ja dann eben jede Menge Strafzettel. Sieh es einfach als Spende für die Stadt und das Allgemeinwohl an. Amen.

Thema verfehlt. Das was Du bemängelst, war nicht die Frage. -_-
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Ich gebe Kampfente Recht :daumenhoch: ... hier schreiben auch User/innen deren Muttersprache eben nicht Deutsch ist, oder solche die schon Jahrzehnte lang in einem anderen Land leben :pfeifen:

feiner Einstand von dir Cat_Rina :ruege:

Bearbeitet von GEMINI-22 am 03.12.2017 13:24:21
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Zitat (Cat_Rina, 03.12.2017)
Sieh es einfach als Spende für die Stadt und das Allgemeinwohl an. Amen.

Das Erheben und Eintreiben dieser „Spenden“ kostet den Steuerzahler wesentlich mehr als diese „Spenden“ wert sind. Die Bezeichnung ist also falsch. Es geht um das Aufzeigen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr, nicht um eine gute Tat wie es eine Spende wäre.

Bearbeitet von HörAufDeinHerz am 03.12.2017 14:13:26
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Zitat (Bronoco, 01.12.2017)
Also meines Wissens nach darf man bis zu 5 Minuten in der 2. Reihe parken zum Be- und Entladen... Natürlich wollte ich nicht die Zeit ziehen und hab auch echt nicht damit gerechnet, dass das alles so lange dauert bzw. gedauert hatte.
Aber natürlich sehe ich meine Schuld ein, ordne es aber, glaube ich, nicht so hoch ein wie ihr  :wacko:

Und, was hast du entladen ?
Ich wünsche jedem 2.Reihe Parker einen Abschleppwagen, da sind die 30 € dann Pillepalle die du zahlen sollst.

Frage<. parkst du auch auf Behindertenparkplätzen, wenn du es eilig hast?

Bearbeitet von idun am 03.12.2017 20:46:16
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Zitat (GEMINI-22, 03.12.2017)
Ich gebe Kampfente Recht :daumenhoch: ... hier schreiben auch User/innen deren Muttersprache eben nicht Deutsch ist, oder solche die schon Jahrzehnte lang in einem anderen Land leben :pfeifen:

feiner Einstand von dir Cat_Rina :ruege:

Devise ist: Hauptsache Klug schei ssern

Off Topic: die Katze ist einfach zum Küssen :wub:
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Zitat (Bronoco, 01.12.2017)
Ich denke, wenn man die Dummheit nicht als eine natürliche Begabung sieht, würde man nicht mehr mit so vielen Leuten kommunizieren ;)

Dann lass es doch, wenn Du meinst hier sind alle natürlich dumm. Deine Respektlosigkeit drückt sich hier ja auch aus.

Bearbeitet von hatschepuffel am 03.12.2017 22:18:52
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Zitat (Bronoco, 01.12.2017) "Ich denke, wenn man die Dummheit nicht als eine natürliche Begabung sieht, würde man nicht mehr mit so vielen Leuten kommunizieren".
Zitat (hatschepuffel, 03.12.2017)
Dann lass es doch, wenn Du meinst hier sind alle natürlich dumm. Deine Respektlosigkeit drückt sich hier ja auch aus.

Vermutlich meint Bronoco sich selbst, wenn sie hier von "natürlicher Begabung" schreibt, die man mMn auch als "Denkbefreiung" bezeichnen könnte.
Und sie hat Recht: Ohne ihre geradezu geniale Lernresistenz wäre dieser Thread schon im Ansatz verhungert. :sarkastisch:

Bearbeitet von Jeannie am 03.12.2017 23:21:19
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Zitat (dahlie, 01.12.2017)
Deiner Signatur stimme ich voll und ganz zu. :P
Uneinsichtig bist du also auch noch....

So isses.
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Zitat (Cat_Rina, 03.12.2017)
Auweia...deutsche Sprache, schwere Sprache: es muss heißen "wegen falschen Parkens". Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod

haut mich aber mich macht der Fehler in der Überschrift auch irre ... aber ich habe - was das angeht - auch echt einen an der Waffel :gnade:
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ja, ich finde den Schreibfehler auch nicht toll, gravierender finde ich aber den Rest ...
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Zitat (Brandy, 30.11.2017)
Es spielt für die Höhe des Verwarnungsgeldes keine Rolle, ob Du dort in zweiter Reihe nur 3 oder 30 Minuten geparkt hast, falsch geparkt ist falsch geparkt, Basta!

Soweit mir bekannt, ist nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (vulgo Bußgeldkatalog) die Dauer des Verstoßes je nach Tatbestand auch relevant. Aber eben nicht bei jedem Typ von Verstoß. Aber Beispiel wäre TBNR 112285 (länger als drei Stunden). Und für den hier genannten Tatbestand geht es wohl um TBNR 112414:

Zitat
Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in der zweiten Reihe.
§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 58.2 BKat
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