eine Frage:
Ist es in NRW tatsächlich Pflicht am Schüleraustauschprogramm teilzunehmen?
So wurde dies jedenfalls von der Schule behauptet, ein bis zwei Wochen soll meine Tochter an eine ausländische Schule und dafür müsste in dieser Zeit ein ausländisches Kind bei mir als Gast sein.
Wie soll dies gehen?
Ich bin alleinerziehend und die meiste Zeit des Tages nicht daheim. Wie soll ich mich dann um den Gast kümmern?
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man uns (meine Tochter und mich) zu so etwas zwingen kann – wo soll der Nutzen sein, wenn ein Kind für ein bis zwei Wochen in eine Schule außerhalb Deutschlands gehen soll?
Bearbeitet von Anita144 am 30.11.2017 14:04:07