Angenommen, Ihr habt auf einem der gängigen Portale ein Ferienhaus oder eine -wohnung gefunden, die Ihr gerne buchen wollt. Kurz bevor Ihr den Sack zumacht, also verpflichtend bucht, bekommt Ihr folgende Bedingung vor Augen geführt: 10 - 20 % innerhalb der ersten Woche als Anzahlung, den Rest 4 Wochen vor Urlaubsantritt. :blink: Ein paar Zeilen tiefer scharrt dann auch schon ein Anbieter für Reiserücktrittsversicherungen mit den Hufen... :pfeifen: Was nun? Schluckt Ihr die Kröte <_< oder sagt Ihr: Sollen die sich mal einen anderen Dummen suchen! :toktok: ?
Also gegen die erste Anzahlung ist nichts einzuwenden, damit bekundet man seine ernsthafte Absicht auf Vertragserfüllung. Aber 100% Zahlung ohne Gegenleistung? Das Zumselchen meint, faire Geschäfte macht man anders (Zug um Zug). :yes:
Bearbeitet von zumselchen am 29.01.2018 15:03:59
Also gegen die erste Anzahlung ist nichts einzuwenden, damit bekundet man seine ernsthafte Absicht auf Vertragserfüllung. Aber 100% Zahlung ohne Gegenleistung? Das Zumselchen meint, faire Geschäfte macht man anders (Zug um Zug). :yes:
Bearbeitet von zumselchen am 29.01.2018 15:03:59