Urlaubsdomizil buchen - Vorkasse

Angenommen, Ihr habt auf einem der gängigen Portale ein Ferienhaus oder eine -wohnung gefunden, die Ihr gerne buchen wollt. Kurz bevor Ihr den Sack zumacht, also verpflichtend bucht, bekommt Ihr folgende Bedingung vor Augen geführt: 10 - 20 % innerhalb der ersten Woche als Anzahlung, den Rest 4 Wochen vor Urlaubsantritt. :blink: Ein paar Zeilen tiefer scharrt dann auch schon ein Anbieter für Reiserücktrittsversicherungen mit den Hufen... :pfeifen: Was nun? Schluckt Ihr die Kröte <_< oder sagt Ihr: Sollen die sich mal einen anderen Dummen suchen! :toktok: ?

Also gegen die erste Anzahlung ist nichts einzuwenden, damit bekundet man seine ernsthafte Absicht auf Vertragserfüllung. Aber 100% Zahlung ohne Gegenleistung? Das Zumselchen meint, faire Geschäfte macht man anders (Zug um Zug). :yes:

Bearbeitet von zumselchen am 29.01.2018 15:03:59

Also unser Skidomizil haben wir auch bei Buchung angezahlt und kurz vorher komplett, das klappt schon seit Jahren so.

4 Wochen vor Reiseantritt alles zu bezahlen, ist meist die übliche Forderung. In diesem Fall würde ich auch über eine Reiserücktrittsversicherung nachdenken.

Zitat (zumselchen, 29.01.2018)
Angenommen, Ihr habt auf einem der gängigen Portale ein Ferienhaus oder eine -wohnung gefunden, die Ihr gerne buchen wollt. Kurz bevor Ihr den Sack zumacht, also verpflichtend bucht, bekommt Ihr folgende Bedingung vor Augen geführt: 10 - 20 % innerhalb der ersten Woche als Anzahlung, den Rest 4 Wochen vor Urlaubsantritt. :blink:

Das ist eine normale Vorgehensweise, ist bei mir auch immer so. Um eine Rücktrittsversicherung kümmere ich mich nicht, denn die ist in meiner Automobilversicherung enthalten.

Für unsere Ferienwohnung zahlen wir nach der Buchung innerhalb von 2 Wochen eine 10 %ige Anzahlung vom Gesamtpreis und 4 Wochen vor Urlaubsbeginn den restlichen Betrag sowie die Kurtaxe für uns beide für die Tage des Aufenthalts.
.Das ist allgemein übliche Praxis und da gibt es auch nichts gegen einzuwenden. Bucht man eine Flugreise - egal ob übers Internet oder im Reisebüro -, bekommt man ja auch noch vor dem Antritt der Reise die Rechnung zur Bezahlung des gesamten Restbetrages!

Bearbeitet von Brandy am 29.01.2018 15:35:26

Wichtig ist es, auf den Original Sicherungsschein bei Pauschalreisen zu achten.

HIER kann man sich informieren.

Hm, diese "übliche" Praxis ist mir neu. Bisher wurde immer erst vor Ort gezahlt. Dabei fällt mir ein, dass ich in den letzten 2 Jahren sehr kurzfristig, d.h. eine Woche vor Reisebeginn gebucht habe. Dabei relativiert sich natürlich das Risiko (für beide Seiten).

Wir buchen unsere Ferienwohnung zwangsläufig schon spätestens im Januar für den August! Würden wir später reservieren wollen, wäre alles ausgebucht!

So ist die frühzeitige Buchung unbedingt notwendig und es ist deshalb auch nachvollziehbar, daß sich der Vermieter mit der Anzahlung unmittelbar nach der Buchung und Restzahlung vier Wochen vor Urlaubsantritt ebenfalls absichern möchte.

Bearbeitet von Brandy am 29.01.2018 16:58:11

Alles normal. Genauso wie bei Pauschalreisen.

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