Brustverkleinerung: brauche Infos

Hallo!

Bitte um hilfe,weil ich mich bei diesem Thema so gar nicht auskenne!
Es geht um folgendes.
Meine Freundin hat zwei Schwangerschaften hinter sich.
Sie hat auch gestillt.
Jetzt nach der Stillzeit,fühlt Sie sich nicht wohl,was ihre Brust angeht.
Sie hat den grossen Wunsch,eine Brustverkleinerung zu machen.
Ich würde ihr das sehr gerne auch ermöglichen,denn Sie leidet sehr.

Da ich null Ahnung habe,wollte ich einfach mal hier paar Infos sammeln,(falls sich jemand hiermit auskennt)
damit ich nicht stundenlang woanders suchen muss!

Danke!

LG
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Wenn es sich um Deine Freundin handelt, dann rate ihr, sie soll sich von einem Arzt, der sich mit solchen OPs auskennt, intensiv beraten lassen. Sinnvollerweise sollte es ein plastischer Chirurg sein.
Dieser wird Dich bzw. Deine Freundin entsprechend informieren über alle anfallenden Notwendigkeiten, die bei einer solchen OP zu beachten sind. In erster Linie werden das wohl die Folgen und auch Risiken einer Brustverkleinerung sein aber es gehören dazu selbstverständlich auch die nicht gerade geringen Kosten, denn eine Krankenkasse wird diese selbstverständlich nicht übernehmen.

Mehr als diese allgemeinen Aussagen wird Dir wohl niemand geben können oder auch wollen, denn es ist einzig und allein die Verantwortung Deiner Freundin oder Dir und die des Arztes, der Dich/Euch entsprechend beraten kann.
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Zunächst ein Gespräch mit dem Frauenarzt Deiner Freundin suchen, der kann schon mal eine Menge dazu beitragen, ob eine OP sinnnvoll ist, oder ob z.B. ein gezieltes Muskeltraining die Brustmuskulatur wieder straffen und damit die Brust in Form bringen kann. Er kann auch ggf. Hinweise auf einen Facharzt geben, der ordentliche Arbeit leistet. Der Titel Plastischer Chirurg ist meines Wissens nach nicht geschützt, den kann sich jeder zulegen, der Arzt ist.
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Die Plastische Chirurgie ist entgegen Deiner Meinung sehr wohl ein anerkanntes Fachgebiet in Deutschland und noch längst nicht jeder Chirurg darf sich der Bezeichnung Plastischer Chirurg bedienen. Hierzu bedarf es einer besonderen Zusatzausbildung, die u. a. aus der Wiederherstellungs-Chirurgie resultiert.

Das, was Du meinst, ist die Bezeichnung Schönheitschirurg. Dieser Begriff ist nicht geschützt und jeder Arzt bzw. Chirurg darf sich so nennen, wenn es ihm gefällt.

Natürllich ist es aber sicher sinnvoll, auch den Frauenarzt um die entsprechend fachlich untermauerte Meinung zu bitten. Die Entscheidung, ob nun eine Brust-OP stattfinden soll oder auch nicht, bleibt letztendlich der Patientin selbst überlassen. Wenn sie diese unbedingt möchte, wird sie sich nicht davon abhalten lassen.

Bearbeitet von Brandy am 26.02.2018 13:18:37
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Die Veränderung der Brüste bedingt nur durch zwei vorangegangene Schwangerschaften und Stillzeiten wird mit großer Wahrscheinlichkeit für die Krankenkasse(n) kein Grund sein, die Kosten einer OP zur Verkleinerung der Brüste zu übernehmen.

Von nichts anderem als den beiden Schwangerschaften und den hieraus resultierenden Veränderungen der Brüste war hier die Rede des TE.
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wie @ Brandy schon schrieb, die Bezeichnung "Facharzt für Plastische, wiederherstellende und Handchirurgie" ist eine Facharztausbildung in eben diesem Gebiet.

Ob der/die Chirurg/in die gesamte Allgemeinchirurgie hinter sich haben, liegt am Zeitpunkt des Beginns der FA-Ausbildung zum Chirurgen/in.

Ich würde mich da an meinen Gyn wenden und mit ihmbesprechen, was er davon hält. Wenn er eine Brustverkleinerung für angemessen hält, wird er die Frau an einen FA der o.a. Fachrichtung überweisen und die KK werden voraussichtlich die Kosten übernehmen.

Krankenkassen halten sich meist an die Empfehlung der Ärzte.
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Das ist die richtige Bezeichnung, die Angemessenheit!

Die Kostenübernahme der Krankenkasse ist sehr abhängig davon, in wieweit und wie überzeugend der Arzt die "Notwendigkeit" der OP untermauern wird!

Bearbeitet von Brandy am 26.02.2018 20:28:50
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Klar kommt es auch auf die Begründung an, aber auch auf die Krankenkasse.

Eine Bekannte von mir hat vor Jahren mal für einen kleineren und ambulanten Eingriff 1800 Euro privat bezahlt.

Ich habe dann an einem anderen Ort einen Arzt der gleichen Fachrichtung nach den Kosten gefragt und er war erstaunt, dass ich es privat bezahlen wollte, weil es die KK übernehmen würde.

Außer den Fahrtkosten hatte ich für denselben Eingriff keinerlei Kosten.
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