Unsere Wohnung wurde verkauft

In: Wohnen
Hallo,

wir haben ein Problem.

Unsere Wohnung wurde verkauft.Wir können in der Wohnung wohnen bleiben.

Es ist eine Dachwohnung mit normalen Fenstern.
Einige Fenster sehr große Längliche haben
keine Rolläden,so das wir im Winter immer
wieder das selbe Problem haben,das am
Morgen uns das Wasser runterläuft.

Trotz Stoßlüften ist das Problem nicht in den Griff zu bekommen.
Im Schlafzimmer haben wir zur anderen Seite wohl einen Rolladen
trotz das der nachts unten ist sind die scheiben innen
total nass das auch tagsüber.
Auch wenn ich die Heizung an habe.

Okay zur Zeit ist ja diese extreme Kälte,aber wir haben es auch wenn es nicht so
kalt ist im Winter.

Unser jetziger Vermieter weiß von doesem Problem.

Abe 1.Mai haben wir haben wir die Neue Vermieterin,die von diesem
Problem nichts weiß.
Auch die Immobilien Maklerin weiß nichts davon.

Kann jeden morgen um 6.Uhr aufstehen und erst mal alle 8,Fenster
rocken machen.
Und abens wieder.

Habe zu meinem Mann gesagt da wir wohnen bleiben können,sind wir die
leittragenden.
Das ist ja kein Zustand.

Was sollen wir machen?
Würde am liebsten die Neue Vermieterin anrufen und schildern was für Probleme
wir haben.

Mein Mann sagte ich solle es nicht machen.
Da wir unserem jetzigen Vermieter in den Rücken fallen.

Und das Für und Probleme bedeuten könnte.
Oder die Maklerin anrufen.

Es ist jetzt sehr schwierig was machen.
Denn das Wohnverhältnis ist sehr negativ.
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Ich würde mir eine andere Wohnung suchen.

Wenn ihr weiter still haltet wie bisher, wird die neue Vermieterin auch nix machen.

Haben andere Mieter das gleiche Problem?

Habt ihr das schon mal auf einer Mieterversammlung angesprochen?
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Was ich noch erwähnen muß,im Schlafzimmer da wo ein Rolladen vorhanden ist,haben wir
wenn ich das Fenster öffne am gummi eine Schimmelschicht.

Trotz entfernen mit einem spezillem Mittel kommt immer wieder.

Und die anderen Fenster haben innen am der Gummiverglaung auch leichten Schimmel
wegen der ständigen Nässe.
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wir suchen schon seit 3.Jahren eine andere Wohnung.
Unser Wohnungsmarkt ist bei uns Leer.

Es war kürzlich ein Großer Bericht von unserer Stadt in der Zeitung,das
bei uns der Wohnungsmarkt total Leer ist.

Haben schon Makler beauftragt mit Null Ergebnissen.

Aber ich finde die neue Vermiererin sollte das Problem wissen.

Auf unserer Seite im Haus gab es schon ganz früher Probleme haben wir
erfahren.

Die andere Seite ist besser geschütz von den Wettereinflüssen.

Ich denke da gehören bessere Fenster eingebaut.
Denn diese sind schon über 20.Jahre alt.

Bearbeitet von Anemonne am 28.02.2018 10:03:02
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Macht doch erst mal eine Mängelliste mit Datum versehen und seit wann die Mängel der Vermieterin schon bekannt sind , die ihr an die alte Vermieterin schickt. Noch ist sie ja für die Wohnung zuständig.
Bei Vorhandensein einer Liste kann sie später nicht sagen, das sie nichts von dem Problem gewusst hat.

Später bei Vermieterwechsel könnt ihr dann dem neuen Vermieter/IN eine Kopie dieser Liste einreichen mit der Bitte um Abhilfe.

Hilft gar nichts, Mieterverein oder Anwalt für Mietrechtsschutz einschalten
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Anemonne, wenn Wasser unten an den Fensterscheiben ist, hast Du eine hohe Luftfeuchtigkeit im Zimmer.
Diese schlägt sich immer an der kältesten Stelle nieder.
Dein Dachgeschoss scheint besonders gut gedämmt zu sein, denn sonst würde sich die Feuchtigkeit an einer anderen Ecke (Wand, Decke) bemerkbar machen.

Wir wischen früh den unteren Bereich der Scheiben ab und gut ist es. Schimmel haben wir noch nie gehabt.
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Mängel in Mietwohnungen sind zu melden an denjenigen, der zum Zeitpunkt des Mangels der Eigentümer ist.
Wenn der Vermieterwechsel zum 1. Mai stattfindet, dann ist der jetzige Vermieter zuständig für die Beseitigung des Problems. Da der bisher nichts getan hat - Du beschreibst ja, dass das Phänomen jeden Winter auftritt und er davon weiß- kann man davon ausgehen, dass er bis Anfang Mai auch nichts mehr tun wird.
Die Taktik, die Ihr bisher verfolgt habt und die Dein Mann offenbar weiter verfolgen will, nämlich den Mund zu halten und Euch nicht zu wehren, bringt Euch nur ein, dass Ihr weiterhin gutes Geld für eine mängelbehaftete Wohnung bezahlen müsst.
Euer bisheriger Vermieter hat Euch bezüglich des Problems im Stich gelassen, welchen Grund gibt es daher, ihm nicht "in den Rücken zu fallen"?
Außerdem sehe ich es nicht als " In-den-Rücken-fallen" an, wenn ein neuer Eigentümer von dritter Seite informiert wird über Mängel der gekauften Immobilie. Hat der Vorbesitzer den neuen Eigentümer über bestehende und ihm bekannte Mängel nämlich nicht informiert, dann handelt es sich um Betrug. Und das nicht zu klein, wenn die Fenster wirklich mangelhaft sind und erneuert werden müssen.
Woher wisst Ihr, dass die neue Vermieterin nicht über Euer Fensterproblem informiert ist? Oder ist das nur eine Vermutung?
Sofern Ihr über die Anschrift der neuen Vermieterin verfügt, solltet Ihr sie schriftlich(!) über die Mängel informieren, eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und, falls keine Reaktion erfolgt, Mietminderung ankündigen und ggf. auch durchziehen. Ich würde das alles aber nur mithilfe eines Rechtsanwaltes oder des Mietervereins angehen, beide wissen, welche Mietminderungssummen angemessen sind und welche Fristen man setzen kann. Die verfügen auch über die nötige Sprachkompetenz, um das Problem kurz und sachlich zu beschreiben.
Die Immobilienmaklerin hat mit Eurem Problem nichts zu tun, sie vermittelt nur zwischen Verkäufer und Käufer.
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Mach Bilder von den nassen Fenstern und von den Stellen,wo sich eine Schimmelbildung abzeichnet, mit
Datum/Uhrzeit.
Dann schreib deinen Vermieter und bitte um Mängelbeseitigung.
Im unteren Ende des Schreibens ( kurz vor der Unterschrift)
Bitte den Vermieter um Bestätigung deines Schreibens, oder schicke den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
!!Behalte dir eine Kopie der Bilder und des Schreibens für deine Unterlagen zurück.

Keine Rückmeldung vom Vermieter?
Dann kontaktiere den Deutschen Mietverein (DMB) in deiner Region,lass dir einen Termin geben. Die Rechtsanwälte des DMB setzen sich dann für dich ein.

Kein Mitglied im DMB? Ist nicht schlimm. Ein Mitgliedsantrag stellt auch der Anwalt beim Termin aus oder du gehst auf die Homepage des DMB.

Du musst auf jeden Fall die Schäden schriftlich geltend machen, damit du später keinen Nachteil davon hast.
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ja das stimmt schon whirlwind das die Immobilienmaklerin nichts damit zu tun hat.

Aber es kann auch sein das die neue Vermieterin ihr dann Vorwürfe macht
was Sie ihr für eine Mangelnde Wohnung verkauft hat.

Die Maklerin weiß auch genau von unserem Vermieter wenn das Dach Neu
gemacht wurde.

Denn da gabe es auf unserer Seite 4.Parteien wohnen da früher Probleme
die ganzen Parteien hatten Wasser in der Wohnung.

Unserem Vermieter lief alles vom Dach rein.

Deswegen mußte das Dach komlett gemacht werden.

Und es gäbe viele Hohlräume zwischen Beton.

Die Telefon Nummer haben wir bereits.

Wenn wir eine Liste machen,das sind ja nur die Fenster,

dann wird sie uns fragen warum wir das nicht früher gesagt haben.

Würde sie am liebsten anrufen und ein Gespräch führen.

Unser Vermieter ist geizig.

Wenn mal was kaputt war zb. letztes Jahr heitzte eine Heizung nicht mehr.
Da mußte der Handwerker als er da war erst bei unserem
Vermieter anrufen,der Handwerker mußte ihm alles genau
sagen was es kostet.

Vor 4.Monaten hat es das Wasser unten am Fenster reingedrückt
da hat es mal am Wochenende schlimm geregnet.

Wir hatten unseren Vermieter gleich angerufen.
Er sagte uns er wird einen Handwerker anrufen..

2.Monate vergingen.
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Unabdingbar, wie geizig der Vermieter ist, muss der Mangel gemeldet werden, notfalls unter Druck eines Fachanwalts, oder DMB - Fachanwalt damit ihr später keine Nachteile habt.
Sonst bekommt ihr, falls ihr mal ausziehen wollt Probleme.
Dann wird euch das alles angelastet,wenn ihr Pech habt.

Bearbeitet von SAHARA am 28.02.2018 14:09:26
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Eine Frage zwischendurch: Weshalb macht ihr nichts schriftlich? Allein von Anrufen wird euer Vermieter nicht reagieren. Und ja, weshalb habt ihr denn nicht früher etwas gemacht? Reparaturstau ist im allgemeinen nicht gut, wenn solche Dinge "vor sich hindümpeln". Im schlimmsten Fall kann es dir angelastet werden, weshalb du nicht schon früher reagiert und den Mangel geltend gemacht hast, wenn sich Schäden an den Fenstern auf Dauer ergeben. Ist übrigens nicht böse gemeint; also bitte nicht falsch verstehen.

Was eure defekte Heizung betrifft: Auch wenn es den Anschein des Geizes erweckt, hat ein Vermieter Anspruch auf Auskunft von eventuell entstehenden Kosten für die Reparatur. Die meisten lassen sich (schriftlich) Kostenvoranschläge geben. Vielleicht sind manche auch mit Telefonaten zufrieden (ich wäre es nicht).

Für euch ist es doch irrelevant, ob die neue Vermieterin der Maklerin Vorwürfe macht. Sicherlich weiß die Käuferin, dass das Dach neu gedeckt wurde; es es ist immerhin ein Punkt, der einen Immobilienkauf attraktiv und wertig macht. Kaufinteressierte stellen Fragen nach derartigen Investitionen, auch ist so etwas oft im Exposé der Makler aufgeführt.

Wie schon erwähnt, wäre es wahrscheinlich am besten, wenn ihr den Mieterverein kontaktiert und dort die Angelegenheit vortragt, wenn sich der Vermieter nicht meldet.
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Zitat (Anemonne @ 28.02.2018 13:53:16)
Aber es kann auch sein das die neue Vermieterin ihr dann Vorwürfe macht
was Sie ihr für eine Mangelnde Wohnung verkauft hat.

.

Das ist aber nicht dein Problem, dass müssen Verkäufer und Käufer unter sich ausmachen, nicht du!

Zitat (Anemonne @ 28.02.2018 13:53:16)


Wenn wir eine Liste machen,das sind ja nur die Fenster,

dann wird sie uns fragen warum wir das nicht früher gesagt haben.

Würde sie am liebsten anrufen und ein Gespräch führen.


Nochmals: das ist nicht deine Aufgabe, misch dich da nicht ein! Das müssen Verkäufer und Käufer miteinander ausmachen.

Zitat (Anemonne @ 28.02.2018 13:53:16)


Vor 4.Monaten hat es das Wasser unten am Fenster reingedrückt
da hat es mal am Wochenende schlimm geregnet.

Wir hatten unseren Vermieter gleich angerufen.
Er sagte uns er wird einen Handwerker anrufen..

2.Monate vergingen.


Und warum seid ihr dem Vermieter nicht auf die Füße getreten (schriftlich mit Fristsetzung!), wenn ihr doch wisst, dass er so zögerlich und geizig ist?

Ich kann den anderen hier nur beipflichten: alles (!) auflisten, was ihr gemeldet habt, wann ihr das gemeldet habt, was passiert (oder nicht passiert) ist. Belege beigeben, wenn schriftliches existiert. Und dann per Einschreiben mit Rückschein an den aktuellen Vermieter senden und zusätzlich den Erhalt vom Vermieter bestätigen lassen (Kopie der Liste mit einem Unterschriftenfeld versehen, dass diese Liste zur Kenntnis genommen wurde). Und diese soll er euch innerhalb einer Frist zurücksenden.

Ich verstehe echt nicht, wieso man solche Dinge nicht direkt schriftlich fixiert und auch auf Reparatur / Abhilfe dringt, sondern lieber abwartet und nix tut, dann aber irgendwann 'jammert', dass ja alles so schlimm ist. Geht jetzt nicht speziell gegen dich, aber das lese ich so häufig, dass Leute sich beschweren, aber nix dagegen tun...
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ich habe bei DEN kalten temperaturen morgens auch immer wasser an den scheiben, und nur eine luftfeuchte von 30 %.

ich hab nen hygrometer extra.
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Zitat (Binefant @ 28.02.2018 14:21:42)
Und warum seid ihr dem Vermieter nicht auf die Füße getreten (schriftlich mit Fristsetzung!), wenn ihr doch wisst, dass er so zögerlich und geizig ist?

Ich kann den anderen hier nur beipflichten: alles (!) auflisten, was ihr gemeldet habt, wann ihr das gemeldet habt, was passiert (oder nicht passiert) ist. Belege beigeben, wenn schriftliches existiert. Und dann per Einschreiben mit Rückschein an den aktuellen Vermieter senden und zusätzlich den Erhalt vom Vermieter bestätigen lassen (Kopie der Liste mit einem Unterschriftenfeld versehen, dass diese Liste zur Kenntnis genommen wurde). Und diese soll er euch innerhalb einer Frist zurücksenden.

Ich verstehe echt nicht, wieso man solche Dinge nicht direkt schriftlich fixiert und auch auf Reparatur / Abhilfe dringt, sondern lieber abwartet und nix tut, dann aber irgendwann 'jammert', dass ja alles so schlimm ist. Geht jetzt nicht speziell gegen dich, aber das lese ich so häufig, dass Leute sich beschweren, aber nix dagegen tun...

Richtig.
genau so ist es.

Guter Kommentar. :daumenhoch:
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Zitat (Anemonne @ 28.02.2018 13:53:16)
ja das stimmt schon whirlwind das die Immobilienmaklerin nichts damit zu tun hat.

Aber es kann auch sein das die neue Vermieterin ihr dann Vorwürfe macht
was Sie ihr für eine Mangelnde Wohnung verkauft hat.

Die Maklerin weiß auch genau von unserem Vermieter wenn das Dach Neu
gemacht wurde.

Denn da gabe es auf unserer Seite 4.Parteien wohnen da früher Probleme
die ganzen Parteien hatten Wasser in der Wohnung.

Unserem Vermieter lief alles vom Dach rein.

Deswegen mußte das Dach komlett gemacht werden.

Und es gäbe viele Hohlräume zwischen Beton.

Die Telefon Nummer haben wir bereits.

Wenn wir eine Liste machen,das sind ja nur die Fenster,

dann wird sie uns fragen warum wir das nicht früher gesagt haben.

Würde sie am liebsten anrufen und ein Gespräch führen.

Unser Vermieter ist geizig.

Wenn mal was kaputt war zb. letztes Jahr heitzte eine Heizung nicht mehr.
Da mußte der Handwerker als er da war erst bei unserem
Vermieter anrufen,der Handwerker mußte ihm alles genau
sagen was es kostet.

Vor 4.Monaten hat es das Wasser unten am Fenster reingedrückt
da hat es mal am Wochenende schlimm geregnet.

Wir hatten unseren Vermieter gleich angerufen.
Er sagte uns er wird einen Handwerker anrufen..

2.Monate vergingen.

Wie ich bereits schrieb: nicht die Maklerin verkauft das Haus, sondern der Noch-Besitzer. Die Maklerin vermittelt, d.h. sie bringt Verkäufer und Kaufwillige in Kontakt und sorgt u.U. dafür, dass Formalitäten erledigt werden. Manchmal beraten Makler auch über die Preisgestaltung beim Verkauf, sie haben oft den Überblick, wie die ortüblichen Preise sind. Makler haben zwar auch einen Blick für Mängel, sind aber für deren Beseitigung nicht zuständig und auch nicht haftbar zu machen, wenn der Verkäufer verborgene Mängel verschweigt.
Natürlich muss sie informiert sein über erfolgte Reparaturen einer zu vermittelnden Immobilie, sie muss ja schließlich ein aussagekräftiges Expose´ für Kaufwillige erstellen.

"... das sind ja nur die Fenster": Fenster sind ein wesentlicher Bestandteil einer Immobilie, bzw. Wohnung, sie beeinflussen das Wohnklima, die Helligkeit, die Energiebilanz. Daher haben sie in Ordnung zu sein und der Vermieter hat für ihre Instandhaltung zu sorgen.

" ....dann wird sie uns fragen, warum wir das nicht früher gesagt haben." Das ist nicht Eure Aufgabe, sondern die des Verkäufers. Ihr als Mieter habt in den Verkaufsverhandlungen überhaupt nicht mitzuspielen, auch nicht in Bezug auf Mängelmeldungen. Erst jetzt, wo feststeht, wer das Objekt gekauft hat, könnt Ihr Euch an den/die neuen Vermieter wenden.

"...würde sie am liebsten anrufen und ein Gespräch führen" Nein! Schriftlich, mit Kopie und Nachweis einer Zustellung (man muss nicht Einschreiben mit Rückantwort schicken, auch persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung oder durch vertrauensvolle Person=Zeuge übergeben lassen, ist rechtlich wirksam)

"Unser Vermieter ist geizig" Wenn ein Vermieter nach Schadensermittlung durch einen Handwerker einen Rückruf und Informaionen über die voraussichtliche Reparatursumme verlangt, dann ist das zunächt mal kein Zeichen von Geiz, sondern spricht für ganz alltägliches Geschäftsgebaren. Andere Vermieter zögern die Reparatur solange hinaus, bis sie von mehreren Handwerkern schriftliche Kostenvoranschläge bekommen haben und entscheiden sich dann für das günsigste Angebot. Solange muss der Mieter dann eben auf die Reparatur warten. Das darf der Vermieter sogar, wenn der Zustand der Wohnung noch ein bewohnbarer bleibt.

Ich habe aus Deinen Beschreibungen den Eindruck, dass Ihr es fast als Gnade anseht, dass ein Vermieter euch eine Wohnung vermietet, und Ihr Euch deswegen nicht traut, etwas zu sagen. Ihr bezahlt Miete, als Gegenleistung könnt Ihr vom Vermieter verlangen, dass die Wohnung baulich in Ordnung gehalten wird. Wenn Ihr über Mietrecht nichts wisst, dann werdet Mitglied im Mieterverein, dort wird man Euch beraten und notfalls anwaltlich vertreten.
Ich werde jetzt mal persönlich, bitte aber darum, es nicht krumm zu nehmen, da es als guter Rat gedacht ist: so, wie Du hier Eure Situation beschreibst, geht Wichtiges und Unwichtiges, Objektives und Subjektives wie Kraut und Rüben durcheinander. Wenn man´s nicht drei Mal liest, kapiert man erst einmal nur wenig von dem eigentlichen Problem. Kein Vermieter tut sich das an, aus einem Wirrwarr von Teilsätzen, Rechtschreib- und Grammatikfehlern den Sinn herauszuklamüsern. Überlasse es Fachleuten, Eure Probleme dem Vermieter präzise zu schildern, dafür sind sie geschult. Der Mieterverein wäre die richtige anlaufstelle für Euch! Nichts für ungut!

Bearbeitet von whirlwind am 28.02.2018 15:17:22
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Zitat (whirlwind @ 28.02.2018 15:09:36)
Ich werde jetzt mal persönlich, bitte aber darum, es nicht krumm zu nehmen, da es als guter Rat gedacht ist: so, wie Du hier Eure Situation beschreibst, geht Wichtiges und Unwichtiges, Objektives und Subjektives wie Kraut und Rüben durcheinander. Wenn man´s nicht drei Mal liest, kapiert man erst einmal nur wenig von dem eigentlichen Problem. Kein Vermieter tut sich das an, aus einem Wirrwarr von Teilsätzen, Rechtschreib- und Grammatikfehlern den Sinn herauszuklamüsern. Überlasse es Fachleuten, Eure Probleme dem Vermieter präzise zu schildern, dafür sind sie geschult. Der Mieterverein wäre die richtige anlaufstelle für Euch! Nichts für ungut!

Danke, das hatte ich auch gedacht beim lesen. Ich hatte auch bereits einmal in einem anderen Beitrag von Anemonne darauf hingewiesen, dass ihre Beiträge nur sehr schlecht lesbar sind, da die Absätze so unstrukturiert sind - keine Änderung erfolgt bisher.
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Vlt. gibt sie ihr Bestes und kann nicht anders.
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Sorry.

bin vor 4.Monaten an einer schweren Schilddrüsenunterfunktion erkrankt.
Habe deswegen große Probleme mit dem Denken.

Und weiß oft nicht wie was geschrieben wird.USW.
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Zitat (idun @ 28.02.2018 16:50:08)
Vlt. gibt sie ihr Bestes und kann nicht anders.

Das mag sein! Dann sollte man aber soviel Selbsteinsicht besitzen und Hilfe in Anspruch nehmen.
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Zitat (whirlwind @ 28.02.2018 17:00:25)
Das mag sein! Dann sollte man aber soviel Selbsteinsicht besitzen und Hilfe in Anspruch nehmen.

tut sie ja. Sie sucht hier Hilfe und auf sie runterzudonnern wegen nicht vorhandener Interpunktion ist auch nicht grade hilfreich.
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bin seit Monaten in Ärztlicher Behandlung.Eine erkrankte Schilddrüse ist nicht in kurzer Zeit wieder
Gesund.
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@ anemonne: das bedaure ich sehr und wünsche Dir gute Besserung!
Hol Dir Hilfe, was Eure Wohnung betrifft, damit Du nicht gleichzeitig an Deiner Gesundheitsfront und der Vermieterfront kämpfen musst. Der Körper hat nur eine bestimmte Menge Energie zur Verfügung, mit der muss er haushalten, genau wie jeder von uns mit dem Geld im Geldbeutel: was einmal ausgegeben ist, kann für anderes nicht mehr ausgegeben werden. Und Du brauchst Deine Energie für Deine Gesundheit.
Alles Gute!
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Solltet Ihr eine Rechtsschutzversicherung mit Privat-Rechtsschutz haben, so könnt Ihr auch über diese einen Anwalt, am besten mit Fachgebiet Mietrecht, in Anspruch nehmen und müßt nicht zwingend Mitglied beim Mieterverein werden. Die Kosten eines Anwalts in dieser Angelegenheit werden von der Rechtsschutz Versicherung übernommen. Eine anwaltliche Vertretung durch den Mieterverein erfolgt erst nach einer gewissen Dauer der Mitgliedschaft, vor Ablauf dieser Karenzzeit bezieht sich die Vertretung nur auf die Beratung des Mitglieds und nicht auf anwaltliche Vertretung.

Bearbeitet von Brandy am 28.02.2018 18:31:17
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Wird der Raum mit den beschlagenen Fenstern denn ordentlich beheizt? Denn beschlagene Fenster haben gar nicht soviel mit den Fenstern ansich zu tun. Durch regelmäßiges bzw. Bei diesen Temperaturen durchgängiges heizen entsteht ein gleichmäßiges Klima im Zimmer ohne Kältebrücken und eventuell enstehende Feuchtigkeit verdunstet sofort. Die Heizung muss dabei nicht gleich auf 5 stehen, auch 2 reicht aus, Hauptsache es wird gleichmäßig Wärme an den Raum abgegeben.
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Zitat (whirlwind @ 28.02.2018 17:00:25)
... Das mag sein! Dann sollte man aber soviel Selbsteinsicht besitzen und Hilfe in Anspruch nehmen. ...

... von der Selbsteinsicht, dass frau ein Problem hat, das ihr peinlich ist, bis zum Mut, die Scham zu überwinden und dies einzugestehen, damit einem geholfen wird, ist es ein weiter Weg ... :trösten:

@whirlwind: Gehe bitte nicht so hart mit @anemonne ins Gericht. Das hat sie nicht verdient. Denn bedenke: Nobody is perfect. Wir alle sind es nicht. :wub:

@Anemonne: JETZT ist für Dich DIE Gelegenheit, diesen Mangel endlich zur Sprache zu bringen. Und bitte, bitte, mache es in Deinem eigenen Interesse endlich schriftlich. Lasse Dir helfen. Schau mal Deine Versicherungspolicen durch, ob Mietrechtshilfe in einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Dann wäre es am einfachsten. Wenn dem so wäre, würde ich erstmal meinen Versicherungsmenschen fragen, wie am Besten vorzugehen ist. Ansonsten bliebe Dir der Mieterverein, der ebenfalls in diesen Sachen bestens bewandert ist.

Denn, wie bereits erwähnt wurde, stellen die nassen Fenster einen Mangel an der Immobilie dar, für die dann der neue Eigentümer des Hauses aufkommen muss, wenn der alte Eigentümer nichts daran ändert. Der neue Eigentümer könnte - wenn er dies wüsste - möglicherweise den Kaufpreis der Immobilie drücken oder ganz vom Kauf zurücktreten. Aber das ist nicht Deine Angelegenheit. Das müssen Käufer und Verkäufer miteinander aushandeln. Aber bekannt sein sollte es.

Falls der Vermieter im Haus wohnt, könnte ich verstehen, dass Du bisher nichts schriftlich, sondern immer nur mündlich gemacht hast. Dennoch kommst Du jetzt um ein paar wohlformulierte Zeilen nicht drumherum. Sonst ändert sich an dieser unbefriedigenden Situation auch weiterhin nichts.

Ich wünsche Dir für Deine Gesundheit alles Gute.

Grüßle,

Egeria
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Zitat (Letstestitbaby @ 04.03.2018 07:07:40)
...Denn beschlagene Fenster haben gar nicht soviel mit den Fenstern ansich zu tun. Durch regelmäßiges bzw. Bei diesen Temperaturen durchgängiges heizen entsteht ein gleichmäßiges Klima im Zimmer ohne Kältebrücken und eventuell enstehende Feuchtigkeit verdunstet sofort. Die Heizung muss dabei nicht gleich auf 5 stehen, auch 2 reicht aus, Hauptsache es wird gleichmäßig Wärme an den Raum abgegeben.

Dem stimme ich zu!
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Falls die Fenster schlecht wärmegedämmt sind: kann der Vermieter die Fenster austauschen gegen besser gedämmte und die Kosten als Modernisierung auf die Miete umlegen? Er wird sicher auch nichts verschenken wollen.
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Habt ihr Mal probiert einen Luftentfeuchter in dem Raum zu nutzen? Gerade über Nacht dürfte der einiges "aufsaugen".
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Darf ich mal leise anfragen, was aus dem Problem/ den Problemen geworden ist?
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