Küche Angebot jetzt plötzlich Herd nicht dabei

Hallo. Ich habe eine Küche im Angebot gekauft und nun wurde mir der

Bearbeitet von jeannette-sommer am 13.09.2018 23:26:09
1 hilfreiche Antwort, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Hilfreichste Antwort
Hast Du nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung bekommen und war der Herd mit aufgeführt?
War diese Antwort hilfreich?

Hast Du nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung bekommen und war der Herd mit aufgeführt?

War diese Antwort hilfreich?

Wende dich bitte an eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder die Verbraucherzentrale. Dort bekommst du verbindlichen, professionellen Rechtsrat. Wir sind ein Haushaltsforum und für andere Dinge Experten :blumen:

War diese Antwort hilfreich?

Man sollte darauf bestehen dass man das Angebot so bekommt wie es auch auf dem Angebotszettel steht und nicht anders.

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (viertelvorsieben @ 13.09.2018 23:53:13)
Hast Du nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung bekommen und war der Herd mit aufgeführt?

Ich würde auch mal auf die Auftragsbestätigung schauen.
Wenn da kein Herd angeführt ist und du es unterschieben hast, ist es doof :(

War diese Antwort hilfreich?

Ich würde auch bei der Verbraucherzentrale oder beim Anwalt nachfragen, denn ich kann mir vorstellen, dass man da pauschal nicht viel sagen kann. Soweit ich weiß kommt es darauf an, wie irreführend die Werbung tatsächlich war und wie offensichtlich der Druckfehler. Das wird jemand vom Fach prüfen müssen.

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (Cambria @ 14.09.2018 06:22:03)
Wende dich bitte an eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder die Verbraucherzentrale. Dort bekommst du verbindlichen, professionellen Rechtsrat. Wir sind ein Haushaltsforum und für andere Dinge Experten :blumen:

So siehts aus! :daumenhoch:

Davon abgesehen steht oft auf den Reklamezetten oder ähnlichen, dass es sich um Beispiele handelt, die Angebote variieren können und kein Anspruch auf die abgebildeten Dinge bestehen.

War diese Antwort hilfreich?

Die Angebote in der Werbung sind in der Regel freibleibend. Das Wort bedeutet so viel wie unverbindlich.

Was in Deinem persönlichen Angebot steht - darauf kommt es an.

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (Orgafrau @ 14.09.2018 06:25:37)
Man sollte darauf bestehen dass man das Angebot so bekommt wie es auch auf dem Angebotszettel steht und nicht anders.

Ausschlaggebend ist der Schriftliche Vertrag den man geschlossen hat, was darauf steht, das ist bindend für beide Seiten.
Würde mich aber beim Anwalt beraten lassen

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (Orgafrau @ 14.09.2018 06:25:37)
Man sollte darauf bestehen dass man das Angebot so bekommt wie es auch auf dem Angebotszettel steht und nicht anders.

Man kann darauf bestehen, darauf einzugehen ist der Verkäufer rechtlich allerdings nicht verpflichtet!
Sobald ein Normalverbraucher erkennen kann, dass ein Verkaufs-Angebot überdurchschnittlich niedrig ist, muss er hinnehmen, dass der Verkäufer sich aus dem Kaufangebot des Interessenten zurückzieht und das mit Druck-Fehler begründet.

Sobald allerdings ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag vorhanden ist, sind sowohl Verkäufer als auch Käufer an den Vertrag gebunden ( von gewissen Rücktrittsklauseln mal abgesehen).

Bearbeitet von whirlwind am 14.09.2018 14:56:30

War diese Antwort hilfreich?

Hallo danke für die Antwort. Es war mein Schwiegersohn der hat es auch schon bezahlt :( Wahrscheinlich ist da im Nachhinein nix mehr zu holen. ich werde persönlich nochmal dort vorsprechen. ich kenn das nämlich selbst auch , habe einen Carport gekauft da waren die Bodenhülsen mit abgebildet und nicht dabei . Hab sie dann zur Hälfte bekommen, wenigstens was :rolleyes: Alles Gute und LG Jeannette

War diese Antwort hilfreich?

Ok vielen Dank und LG

War diese Antwort hilfreich?

Hallo danke für die Antwort. Es war mein Schwiegersohn der hat es auch schon bezahlt :( Wahrscheinlich ist da im Nachhinein nix mehr zu holen. ich werde persönlich nochmal dort vorsprechen. ich kenn das nämlich selbst auch , habe einen Carport gekauft da waren die Bodenhülsen mit abgebildet und nicht dabei . Hab sie dann zur Hälfte bekommen, wenigstens was :rolleyes: Alles Gute und LG Jeannette

War diese Antwort hilfreich?

Nach dem 5. Mal haben wir es jetzt alle verstanden. :P

War diese Antwort hilfreich?

Wieviel Schwiegersöhne hast du denn? Haben die alle eine Küche gekauft??? :wacko: :wacko: :wacko:

War diese Antwort hilfreich?

Sorry bin noch nicht so firm hier konnte nicht erkennen ob die Antwort raus ist, jetzt hab ich es :D

War diese Antwort hilfreich?

doch nicht :( lass es lieber

War diese Antwort hilfreich?

Habe mal ein paar Antworten gelöscht.

Wenn du auf „Antwort hinzufügen“ klickst, wird die Antwort hinzugefügt. ;)

War diese Antwort hilfreich?

Wenn Du den Herd nicht bekommst gibts es inzwischen viel Foren wo Du den Küchenanbieter das Leben schwer machen kannst. facebook, Googlelocal bewerten bist sicher nicht die einzige der das passiert.

War diese Antwort hilfreich?

Normalerweise ist doch neben den Angeboten so ein kleines Kästchen, wo drin steht, was alles inklusive ist, zB.
Daran müssen die sich doch halten.

Und der Schreibfehler, wie @whirlwind schrieb, muss eindeutig zu erkennen sein. Das wird bei einem Küchenangebot nicht so einfach sein.

Wenn ein Jahreswagen mit 1000, statt 10000€ ausgepriesen ist, dann ist die fehlende 0 eindeutig. Aber wenn bei einer Küche statt 3500 nur 3000€ stehen, finde ich das nicht unmissverständlich.

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (meckerecke @ 16.09.2018 15:50:00)
Wenn Du den Herd nicht bekommst gibts es inzwischen viel Foren wo Du den Küchenanbieter das Leben schwer machen kannst. facebook, Googlelocal bewerten bist sicher nicht die einzige der das passiert.

Dann sollte man sich aber vorher SEHR!!! sicher sein, dass man im Recht ist, sonst geht der Schuss eventuell nach hinten los ... :pfeifen:

War diese Antwort hilfreich?

Auf jeden Fall ist bindend, was im Kaufvertrag steht, nicht, womit Werbung gemacht wurde.

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (Binefant @ 16.09.2018 16:25:53)
Dann sollte man sich aber vorher SEHR!!! sicher sein, dass man im Recht ist, sonst geht der Schuss eventuell nach hinten los ... :pfeifen:

Kann man da nicht anonym seinen Senf dazu geben?

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (meckerecke @ 16.09.2018 15:50:00)
Wenn Du den Herd nicht bekommst gibts es inzwischen viel Foren wo Du den Küchenanbieter das Leben schwer machen kannst. facebook, Googlelocal bewerten bist sicher nicht die einzige der das passiert.

Sowas finde ich immer etwas hilflos. Wenn man im recht ist, gibts Anwälte und den Rechtsweg. Wenn man nicht im recht ist, muss man auch einfach mal akzeptieren, dass man einen Fehler gemacht hat oder einem Irrtum aufgesessen ist. Das Mäusefäustchen wütend gen Himmel zu schütteln interessiert niemanden, insbesondere nicht die Unternehmen, vor allem nicht, wenn sie im recht sind.

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (VIVAESPAÑA @ 17.09.2018 08:26:06)
Kann man da nicht anonym seinen Senf dazu geben?

Warum anonym? Find ich immer bisschen feige. Wenn ich meine Recht zu haben, kann ich das auch vertreten.

War diese Antwort hilfreich?
Zitat (idun @ 17.09.2018 19:57:29)
Warum anonym? Find ich immer bisschen feige. Wenn ich meine Recht zu haben, kann ich das auch vertreten.

:daumenhoch: ... entweder habe ich Recht, dann kann ich auch meinen Namen druntersetzen, oder ich bin im Unrecht, dann sollte ich aber aufpassen, was ich schreibe ... Verleumdung und so.

War diese Antwort hilfreich?

Zurück zum Thema: Was steht im Kaufvertrag? Das ist bindend. Wenn im Vertrag steht, der Herd Nummer ABC ist im Angebot inkludiert, dann darf er nicht extra berechnet werden. Dann hat sich der Rechnungssteller vertan und es lässt sich sicherlich aufklären. Dann braucht es auch keinen Shitstorm in den sozialen Netzwerken. Sowas regelt man im eigenen Interesse diskret.

Da wir nun nicht wissen, ob auch wirklich der Herd Nummer ABC geliefert wurde und ob der im Angebot inkludiert war, ist es müßig, Schlachtpläne zu entwickeln. Vielleicht wurde auch der Herd Nummer EFG geliefert. Der wäre dann möglicherweise nicht inkludiert. Es sei denn, es wurde schriftlich festgehalten. Dann käme es auch noch darauf an, warum eventuell ein anderer Herd geliefert worden wäre. Alles, was vom Angebot abweicht, kostet extra.

Also: Erst mal lesen. Dann überlegen. Dann handeln. So nötig.

Unabhängig davon ist es sicherlich unschädlich, bei Tante Guugle oder Onkel Bing mal nachzufragen, welchen Ruf diese Firma hinter sich herzieht. Und man sollte im Hinterkopf behalten, dass irren menschlich ist und nicht grundsätzlich einen bösen Willen unterstellen.

Grüßle,

Egeria

War diese Antwort hilfreich?

Es kommt drauf an was im Kaufvertrag steht sonst könnte man sich auf § 434 BGB beziehen

War diese Antwort hilfreich?

"Liefermöglichkeit, Modell-, Farbabweichungen und Irrtümer vorbehalten" oder "Für den gesamten Inhalt sind Irrtümer vorbehalten".
Ich habe mir gerade zwei x-beliebige Prospekte aus dem Altpapierstapel gezogen und fand auch hier ganz klein an der Längsseite obigen Text. Sowas in der Art steht auf jedem Möbelprospekt.
Wie die anderen schon schrieben: schau im Vertrag nach.

War diese Antwort hilfreich?
Neues ThemaUmfrage

Passende Tipps
Fettablagerungen in der Küche mit Teppichspray entfernen
13 3
Roulade vom Rind oder dem Ross
40 40
Tex-Mex-Hühnersuppe aus dem Schnellkochtopf
Tex-Mex-Hühnersuppe aus dem Schnellkochtopf
9 50
Von Macken und Marotten
Von Macken und Marotten
21 24