Staffelgeschoss in NRW (§ 2 Abs. 5 BauO NRW)

Hallo.

Ich möchte gerne ein Haus bauen, In dem Wohngebiet ist beträgt die zulssäige Zahl der Vollgeschosse 1. Ergänzend wird jedoch daraufhin gewiesen, dass eine Traufhöhe von 4,5 Metern zulässig ist. Bei einem Flachdach sogar 7 m. Solange es sich um eine Staffelbauweise im Sinne des § 2 Abs. 5 BauO handelt.

Kann mir jemand sagen, ob eine Garage, welche fest in das hausintegriert ist, zu der Fläche des Erdgeschosses gehört?

Vielen Dank.
Hallo,
die verlässlichste Antwort auf Deine Frage bekommst Du bei der für die Baugenehmigung zuständigen Behörde. Oder beim Architekten/ Statiker, der das Haus plant.
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