von Bettwäsche verfärbte Wand: wie kann ich um das Streichen rumkommen?

Hallo Ihr Lieben!

ich habe ein kleines Problem.
ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen, weil einiges hier schief gelaufen ist und die Hausverwaltung mich ärgert.
Streichen ist mein Thema, da ich mir die Mühe nicht machen möchte (sind Dachschrägen und Nischen, sehr hohe Decken und ich bin klein und alleine)

um meine Schlafecke habe ich allerdings leichte Verfärbungen, die über zwei Jahre von der Bettwäsche entstanden sind.

meine Wand ist Raufaser, aber gestrichen, nicht tapeziert, es ist nur Putz und "unebene" Farbe.

meint Ihr es geht, wenn ich nur die Stellen überstreiche und am Rand evtl. mit einem Schwamm die Farbe "ausschleiche", damit man keine starken Grenzen sieht?
Schmutzradierer macht die Wand leider glatt, da sich die Farbe anlöst...

hat jemand sonst einen anderen Rat für mich?
das wird man sehen, auch wenn du die farbe ausschleichst.

mußt du die wohung denn frisch gestrichen übergeben ?
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Was steht denn im Mietvertrag? Bist Du gezwungen, die Wohnung renoviert zu hinterlassen? Wenn nicht, würde ich mir über die schmutzigen Stellen keine Gedanken machen.

Nur diese Stellen zu überstreichen, bringt nichts. Das sieht man.

Bearbeitet von Golden-Girl am 21.03.2019 15:23:21
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Kommt darauf an, wie lange das Streichen insgesamt her ist und ob du noch diesselbe oder passende Farbe hast

Ich habe auch so eine Stelle an der Wand, an der oft Kleidung entlangschrabbert. Die verfärbt sich mit der Zeit grau, was schmuddelig aussieht. Die Stelle habe ich schon mehrfach gestrichen, ohne dass man es gesehen hat. Aber irgendwann hebt sich die frische Farbe doch vom Rest ab, wenn der schon etwas älter ist.

Meine Idee wäre: Probiere es aus, die Stelle zu streichen und schau (bei guten Lichtverhältnissen), ob man es sieht. Wenn nicht, ist es gut, wenn doch, musst du eben die ganze Wand neu streichen, bzw das ganze Zimmer.
Wenn das letzte Streichen schon über zwei Jahre her ist, könnte es kritisch sein.
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Entscheidend ist, wie du die Wohnung übernommen hast und was im Mietvertrag steht.
War alles frisch gestrichen bei der Übergabe und steht im Mietvertrag, dass sie frisch gestrichen auch wieder verlassen werden muss, ist es eigentlich ziemlich klar.
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