Umzug/Wohnung renovieren?

In: Wohnen
Meine Frage ist, ich bin in meiner Wohnung vor 14 Jahren eingezogen, diese war nicht renoviert.
Wir hatten dafür ein Monat nur die Kaltmiete zahlen dürfen.
Ich habe mal in einem Artikel gelesen, wer in einer nicht renovierten Wohnung einzieht,
braucht die Wohnung, wo er auszieht, nicht zu renovieren.
Ist das richtig, mir wurde geantwortet, das ist veraltert.
Danke im voraus,
Rosemarie
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Dir auch einen schönen guten Abend!

Was steht denn in deinem Mietvertrag?

Als ich letztes Jahr hier eingezogen bin, habe ich auch die Renovierung gemacht in zwei Räumen, Bad und Flur war gerade frisch gemacht worden.
Im Wohnzimmer war eine rote Wand, welche ich nicht haben wollte, die wir dann umgestrichen haben. Der Vormieter durfte die rote Wand lassen, da in seinem Mietvertrag stand, dass er die Wohnung unrenoviert übergeben darf.
In meinem Vertrag wiederum steht drin, dass ich die Wohnung mit hellen Wänden abzuliefern habe. Also wird bei meinem Auszug die von uns dunkel gestrichene Wand wieder hell gestrichen werden müssen.
Das ist mir auch bewusst, da ich den Mietvertrag vorab erhalten hatte, gründlichst gelesen und dann unterschrieben habe.

Schau in deinen Vertrag, was da drin steht und was du unterschrieben hast.
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Nein, das ist nicht veraltet. Normalerweise stimmt das. Wenn Du unrenoviert übernommen hast, mußt Du beim Auszug nichts machen. Aber schau mal in Deinen Mietvertrag. Da müßte etwas darüber stehen.
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Hallo Emmi2015! herzlich Willkommen bei den FMuttis/FVatis :blumen:
Zufällig habe ich diese Woche in einer Fernseh-Zeitschrift unter "Achtung, Rechts-Irrtümer! gelesen:

"Beim Auszug muss der Mieter immer renovieren"
Antwort: NEIN!

Was auch immer im Mietvertrag vereinbart ist: Wer in eine unrenovierte Wohnung einzieht, muss diese beim Auszug auch nicht renovieren, es sei denn, er bekommt dafür einen angemessenen Ausgleich. Selbst wenn es eine Vereinbarung mit dem Vormieter gibt, muss nicht renoviert werden.

(BGH-Urteil vom 22.8.2018, Az.: VIII ZR 277/16)
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Zitat (Emmi2015! @ 26.02.2020 20:28:26)
Wir hatten dafür ein Monat nur die Kaltmiete zahlen dürfen.

Ich las eben nochmal die Anfrage durch und könnte obiger Satz wie einen angemessenen Ausgleich zu sehen sein. :hmm:
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Backoefele, dein Einwand ist berechtigt!

Es gab von 2018 ein Urteil vom BGH, in dem gesagt wurde, dass ein Mieter der in eine unrenovierte Wohnung einzieht bei Auszug nicht renovieren muss. Das gelte selbst dann wenn eine schriftliche Vereinbarung, z.B. eine Klausel im Mietvertrag, vorliegt.
ABER, du muesstest nachschauen ob dir dein Vermieter den Monat Kaltmiete als Ausgleich bereitgestellt hat. Wenn dem so ist musst du renovieren. Das solltest du bestimmt irgendwo schriftlich haben. Zum Beispiel als Zusatz in deinem Mietvertrag.
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Es gibt viele Meinungen dazu . Am besten wendet man sich an den Mieterbund . Die wissen es zu 100% , was richtig ist .
Das mit der roten Wand kommt mir bekannt vor , hatten wir auch in der Stube...
Denke , wenn es helle Wände sind , die Tapeten nicht in Fetzen hängen und sonst alles sauber ist , dürfte der Vermieter nicht meckern....
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Ich habe mir damals beim Einzug von der Vermieterin schriftlich geben lassen, dass ich die Wohnung im nicht renovierten Zustand übernommen habe. Auch, dass das Parkett total abgetreten war und ich es habe abschleifen und neu versiegeln lassen, so dass spätere Kratzer nicht beim Auszug beanstandet werden können.
Das war auch gut so, denn bei meinem Auszug war die Vermieterin längst verstorben und der Sohn wusste von nichts. Da ist es klar von Vorteil, diese Dinge schriftlich zu haben.
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