Ausbildung

Unsere Tochter befindet sich in der Ausbildung zur Altenpflegerin. Momentan hat sie Schule. Jetzt verlangt man von ihr, das sie während der zwei Wochen Schule, das Wochenende arbeiten muss. Ist das überhaupt rechtens, 14 Tage durch ohne einen freien Tag? Wann soll sie sich erholen? Wie soll sie sich auf die Schule vorbereiten (Hausarbeiten und Berichte schreiben, Vorträge ausarbeiten, usw.). Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen. mfg Tina K
Hilfreichste Antwort
Zitat (Isamama, 23.11.2020)
solche Fragen kann Idun immer gut beantworten, vielleicht meldet sie sich noch dazu.

Rein gefühlsmäßig kann ich mir nicht vorstellen, dass sie während der Schulzeit zu Wochenendarbeit verdonnert werden kann. Die freien Tage kann man ihr ja nicht einfach so nehmen.

Danke für das Kompliment Isamama.

Hierzu müsste man wissen, was im Ausbildungsvertrag steht.
So etwas muss im Ausbildungsvertrag stehen: (die zu leistenden Arbeitsstunden und die Pausen) Berufsschulstunden zählen hierbei genau wie Stunden im Ausbildungsbetrieb.
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Ich würde mich mal an die Schule wenden, denn die hat sicher ihre klaren Regeln und sollte sich auch darum kümmern, wenn in den Berieben irgendwas nicht rund läuft. Zumindest sollte es da einen Ansprechpartner geben, den man fragen kann.

Ich vermute mal, dass das sehr unterschiedlich gehandhabt wird, dass es aber auch besondere Bestimmungen gibt, wenn deine Tochter z.B. noch minderjährig ist.

Ein guter Ansprechpartner ist ggf auch die Gewerkschaft, sofern ihr Mitglied seid.
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Zitat (TinaK, 23.11.2020)
Unsere Tochter befindet sich in der Ausbildung zur Altenpflegerin. Momentan hat sie Schule. Jetzt verlangt man von ihr, das sie während der zwei Wochen Schule, das Wochenende arbeiten muss. Ist das überhaupt rechtens, 14 Tage durch ohne einen freien Tag? Wann soll sie sich erholen? Wie soll sie sich auf die Schule vorbereiten (Hausarbeiten und Berichte schreiben, Vorträge ausarbeiten, usw.). Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen. mfg Tina K

zum einen ist das Alter deiner Tochter ausschlaggebend - fällt sie noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz?

da sind Abend (Nacht) und Wochenendarbeit ganz besonders geregelt

für Volljährige gilt das Arbeitszeitgesetzt mit besonderen Regelungen für Berufsschultage


Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG
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Ich danke für die Antworten. Minderjährig ist sie nicht mehr. Sie hatte ihr Ausbildung unterbrechen müssen (Baby) und ist im September wieder eingestiegen. Das da ein kleines Kind ist interessiert den Arbeitgeber überhaupt nicht. Auch die Schule hat da keinen Einfluss, denn die bezahlen ja die Ausbildung nicht.
mfg TinaK
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Bei so etwas ist es immer gut in der Gewerkschaft zu sein.
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solche Fragen kann Idun immer gut beantworten, vielleicht meldet sie sich noch dazu.

Rein gefühlsmäßig kann ich mir nicht vorstellen, dass sie während der Schulzeit zu Wochenendarbeit verdonnert werden kann. Die freien Tage kann man ihr ja nicht einfach so nehmen.
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Zitat (Isamama, 23.11.2020)
solche Fragen kann Idun immer gut beantworten, vielleicht meldet sie sich noch dazu.

Rein gefühlsmäßig kann ich mir nicht vorstellen, dass sie während der Schulzeit zu Wochenendarbeit verdonnert werden kann. Die freien Tage kann man ihr ja nicht einfach so nehmen.

Danke für das Kompliment Isamama.

Hierzu müsste man wissen, was im Ausbildungsvertrag steht.
So etwas muss im Ausbildungsvertrag stehen: (die zu leistenden Arbeitsstunden und die Pausen) Berufsschulstunden zählen hierbei genau wie Stunden im Ausbildungsbetrieb.
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