Scheidung bei geringem Gehalt: Scheidung

Hallo Zusammen,

mein Mann und ich haben nach nunmehr fast dreijähriger Trennung entschieden uns nun auch scheiden zu lassen, um so den Weg für eine neue Zukunft mit neuen Partnern zu ebnen.

Nun habe ich jedoch gelesen, dass eine Scheidung sehr teuer sein soll. Ich arbeite jedoch in einem Friseursalon und mal ganz abgesehen von Corona-Kurzarbeitergeld etc. habe ich nicht wirklich viel Geld zur Verfügung.

Ich wollte daher fragen, ob hier jemand weiß mit welchen Kosten dabei in etwa zu rechnen ist und unter welchen Voraussetzungen ggfs. die Möglichkeit besteht staatliche Hilfe bei den Kosten in Anspruch zu nehmen....

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende! :-)
Hallo Tänzerin, du hast nicht geschrieben in welchem Land du lebst.
Für Deutschland kannst du unter dem Stichwort Prozesskostenhilfe googeln.
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Hallo Tänzerin,

das kann dir hier niemand sagen, welche Kosten auf dich zukommen und ob du ggf. Prozesskostenhilfe bekommst. Bitte erkundige dich bei deinem zuständigen Amtsgericht, Abteilung Familiengericht.
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Hallo Tänzerin,

ich rate Dir, dich erst einmal an das für deinen Wohnort zuständige Amtsgericht zu wenden. Nimm die Unterlagen über dein Einkommen/sonstige Einnahmen und deine Ausgaben/ev. Schulden mit. Lass dir dann dort sagen, wo sich die "Rechtsantragsstelle" befindet. Dort legst du deine Unterlagen vor und beantragst einen "Beratungsschein" - möglicherweise musst du auch noch einen Antrag ausfüllen, das ist unterschiedlich. Wenn Du ihn bekommst, kannst du dich gegen eine geringe Gebühr (diese kann auch erlassen werden, hängt vom Anwalt ab) beraten lassen, natürlich auch zu diesem Termin alle Unterlagen mitbringen. Nur der Anwalt kann dich hier kompetent beraten, da die Kosten einer Scheidung von vielen Dingen abhängen. Der Anwalt kann dir auch sagen, ob du möglicherweise "Prozesskostenhilfe" bekommen kannst und diese dann ggfs. für dich beantragen.
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Hallo "Tänzerin",

da sprichst du jetzt eine ganze Reihe von Themen an. Ich versuche mal, so ausführlich wie nötig und so kurz wie möglich darauf zu antworten.

Ja, man kann staatliche Hilfe für ein Gerichtsverfahren, auch für das Scheidungsverfahren beantragen. Das heißt Prozesskostenhilfe bzw. im Fachterminus Verfahrenskostenhilfe. Darauf hat man bei sehr geringem Einkommen oder Sozialhilfe-Bezug Anspruch. Wirklich sicher kann das nur ein Anwalt für dich prüfen. Die Voraussetzungen findet man aber auch, wenn man das Thema googlet.

Ansonsten kommen in der Tat nicht unerhebliche Kosten auf dich zu, die man aber senken kann. Hast du schonmal etwas von einer einvernehmlichen Scheidung gehört, oder von einer Online-Scheidung? Das sind beides Maßnahmen, die Geld sparen. Ansonsten musst du bei deiner Scheidung Gericht und Anwalt bezahlen.

Falls du noch genauere Fragen hast, melde dich gerne nochmal.

Viele Grüße und alles Gute für die Scheidung.

Lukas
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Zitat (
das kann dir hier niemand sagen, welche Kosten auf dich zukommen und ob du ggf. Prozesskostenhilfe bekommst. Bitte erkundige dich bei deinem zuständigen Amtsgericht, Abteilung Familiengericht.

Das ist natürlich mühsam, zum Amtsgericht zu gehen. Klar, letztendlich führt daran kein Weg vorbei, aber man kann gedanklich schonmal durchgehen, wie die Aussichten auf Erfolg bei der Prozesskostenhilfe *Link entfernt* sind. Letztendlich kommt es nämlich auf vier Voraussetzungen an:

1. Die Partei kann die Prozesskosten nicht stemmen (z.B. bei Hartz IV).

2. Gericht glaubt, dass das Verfahren zum Erfolg führen wird.

3. Auch wenn die Parteien die Kosten selbst stemmen müssten, würden sie das Verfahren führen (Hypothetische Überprüfung).

4. Niemand außer der Staat würde die Kosten bezahlen (z.B. Versicherung oder Verein).

Ich denke, dass so ein Überblick den meisten schonmal weiterhilft und die Leute daher abschätzen können, ob es was wird mit der PKH.

Bearbeitet von Wecker am 30.11.2020 10:39:20
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Zitat (Indigo_66 @ 28.11.2020 13:25:33)
Hallo Tänzerin,

ich rate Dir, dich erst einmal an das für deinen Wohnort zuständige Amtsgericht zu wenden. Nimm die Unterlagen über dein Einkommen/sonstige Einnahmen und deine Ausgaben/ev. Schulden mit. Lass dir dann dort sagen, wo sich die "Rechtsantragsstelle" befindet. Dort legst du deine Unterlagen vor und beantragst einen "Beratungsschein" - möglicherweise musst du auch noch einen Antrag ausfüllen, das ist unterschiedlich. Wenn Du ihn bekommst, kannst du dich gegen eine geringe Gebühr (diese kann auch erlassen werden, hängt vom Anwalt ab) beraten lassen, natürlich auch zu diesem Termin alle Unterlagen mitbringen. Nur der Anwalt kann dich hier kompetent beraten, da die Kosten einer Scheidung von vielen Dingen abhängen. Der Anwalt kann dir auch sagen, ob du möglicherweise "Prozesskostenhilfe" bekommen kannst und diese dann ggfs. für dich beantragen.

Vollkommen korrekt...

Es bleibt nur zu erwähnen, dass für die Einreichung der Scheidung, zwingend ein Anwalt benötigt wird...
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