Arbeit Kündigung

Hallo ihr lieben,

Soweit ich weiß ist das nicht rechtens das mein Arbeitsgeberin mich kündigt ich erläutere es kurz.

Ich bin seit 28.8.2020 in Elternzeit, vorher hatte ich Beschäftigungsverbot (Reinigung). Meine Chefin kam mit der Begründung, das sie mich kündigen muss, weil mich mein altes Objekt nicht wieder haben möchte und ich dann nicht auf meine Stunden komme. Dann hat sie auch noch geäußert das sie nicht 3 Angestellte haben kann dessen Kinder im Selben Kindergarten gehen. Mein altes Objekt war ein Hallenbad mit Sauna ect. Dieses Objekt sucht auch für sich Mitarbeiter für Sauna, Reinigung ect. Nun habe ich mich dort beworben und sieh einer an ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch 😄 die kennen mich da alle, wir waren Sonntag erst dort baden. Da haben sie mich alle gefragt wann ich wieder komme. Also komme ich zu den Entschluss das meine Chefin mich ziemlich dreist angelogen hat.

Also kündigt sie mich wirklich nur wegen meines Kleinkindes. Solche Chefs wünscht sich jeder🤬.

Wie dem auch sei. Da sie mich in der 2ten Jahreshälfte kündigt. Steht mir ja gesetzlich mein ganzer Urlaub bis Dezember zu. Diesen fange ich am 28.8.21 an. Ich dachte mir so den gefallen möchte ich ihr nicht tun und mache ab 5.9.21 krank 🙈 bin eigentlich nicht so, aber ich mag nicht mal mehr 1 Tag für sie arbeiten. Steinigt mich, och weiß das das falsch ist, gerne nehme ich Kritik an aber gerne auch Ratschläge.

Nun ist mein Problem aber das ich vielleicht auf 450 € arbeiten gehen kann bis zum 1.10 auch in der Reinigung und danach mehr Stunden bekomme. Also würde das ja garnicht klappen mit krank seh ich das richtig?

Danke für eure Antworten 🥰
12 hilfreiche Antworten, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Hallo,
Ja, das siehst du richtig: sich auf der einen Seite krank (=arbeitsunfähig) schreiben lassen und auf der anderen Seite dennoch arbeiten zu gehen ist nicht möglich. Wenn das raus kommt gibt es richtig Ärger.
Außerdem solltest du nicht vergessen, dass du auch noch ein Arbeitszeugnis zu bekommen hast, was sinnvollerweise positiv ausfallen sollte. Das kann man sich aber durch so eine Aktion schön verhageln.

Tut mir leid, dass du so eine intolerante Chefin hast, das braucht echt niemand, aber bleibe selbst einfach professionell, dann hast du ihr sogar etwas voraus 😉
Alles Gute für dich.
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Ich gebe auch noch zu bedenken: 450 Euro-Jobs müssen . soweit ich weiß - auch mit dem aktuellen Arbeitgeber abgesprochen und genehmigt werden. Und öffentlich zu schreiben "dann mache ich halt einen auf krank" ist auch eher - sagen wir mal - ungeschickt :pfeifen:
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an TE: wenn du krank machst, das vorher noch lauthals ankündigst und woanders arbeiten geht, kann deine Chefin dich sofort fristlos kündigen und sämtliche Kosten (Suche einer neuen Kraft, Aushilfe vom Jobservice, Anlernkosten usw) an dich weiterleiten und dein Zeugnis wird indirekt aussagen, was du da abgezogen hast.

Klar ist so eine Kündigung nicht schön aber, wenn man sich unberechtigt gekündigt fühlt, geht man zum Arbeitsgericht und zieht nicht o eine Welle ab.
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Zitat (idun @ 06.08.2021 14:15:24)
an TE: wenn du krank machst, das vorher noch lauthals ankündigst und woanders arbeiten geht, kann deine Chefin dich sofort fristlos kündigen und sämtliche Kosten (Suche einer neuen Kraft, Aushilfe vom Jobservice, Anlernkosten usw) an dich weiterleiten und dein Zeugnis wird indirekt aussagen, was du da abgezogen hast.

Klar ist so eine Kündigung nicht schön aber, wenn man sich unberechtigt gekündigt fühlt, geht man zum Arbeitsgericht und zieht nicht o eine Welle ab.

Jetzt sei doch nicht so streng. ;)

Versuchs beim Arbeitsgericht. Das kostet nichts. Wenn die Kündigung unberechtigt ist, bekommst du vielleicht noch ne kleine Abfindung.

Ansonsten wurde alles gesagt. Mach einfach deinen regulären Urlaub und fang dann deinen neuen Job an.
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Arjenjoris, das ist nicht streng, sondern Fakt. Ich habe nur geschrieben, wie es kommen kann.
Persönlich ist mir völlig schnurz, was die TE macht, da sie zum Glück nicht bei mir arbeitet
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Bist du in so einer Situation wie ich ?
Ich habe für Ihr nur ein Jahr Elternzeit gemacht damit Sie nicht solange mein Part übernehmen müssen.
Natürlich mache ich nicht krank, das war nur Wut die ich vorhin hatte. Wie ich schon sagte das könnte ich nicht mit mein Gewissen vereinbaren den so bin ich nicht. Meine Jetzige Chefin ruft mich nachher an. Da werde ich sie nochmals fragen ob es ok ist wenn ich arbeit auf 450€ Basis annehme und ihr im gleichen Atemzug sagen das sie daran denken soll ich biete ihr den Monat meine Arbeitskraft an kann sie mir keine Arbeit geben muss sie mir trotzdem meine 120h zahlen.
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Moin.
Was auch immer du mit ihr verabredest, mache bloß alles immer schriftlich!
Nicht per Mail, sondern analog auf Papier, mit der deutschen Post.
Und immer eine Kopie.
Evtl. sogar per Einwurf-Einschreiben.
Dann kann sich die Chefin nicht rausreden.
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an TE:
Ich habe Fakten geschrieben, sonst nichts.
Ach ja doch, ich habe geschrieben, das es mit schnurzegal ist, da du nicht für imch arbeitest.
Du hast gefragt, ich hab geantwortet.
Für mich it das Thema durch
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Zitat (idun @ 06.08.2021 14:28:22)
Arjenjoris, das ist nicht streng, sondern Fakt. Ich habe nur geschrieben, wie es kommen kann.
Persönlich ist mir völlig schnurz, was die TE macht, da sie zum Glück nicht bei mir arbeitet

So dachte ich mir das.
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Zitat (Dorie @ 06.08.2021 11:51:50)
Ja, das siehst du richtig: sich auf der einen Seite krank (=arbeitsunfähig) schreiben lassen und auf der anderen Seite dennoch arbeiten zu gehen ist nicht möglich. Wenn das raus kommt gibt es richtig Ärger.

Kommt drauf an, wie man das macht. :P

Bißchen sehr riskant mit dem Fahrrad fahren, daß es einen ordentlich runterhaut, man einen Gips an einer Extremität braucht (also wirklich gebrochener Knochen meine ich), so ist man für einen Putzjob arbeitsunfähig. :D
Auf einem Stuhl sitzen und was in den Computer tippen geht damit aber noch, sofern man bei dem Sturz den Kopf ordentlich mit Helm gegen Beschädigung geschützt hat. -_-
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Zitat (Arjenjoris @ 06.08.2021 14:25:30)
,
Versuchs beim Arbeitsgericht. Das kostet nichts.

,.

Das stimmt so nicht!
In der ersten Instanz trägt beim Arbeitsgerichtsverfahren jeder die eigenen Anwaltskosten. Da aber keine Anwaltspflicht besteht, kann man sich selbst vertreten und somit die Kosten für einen eigenen Anwalt sparen.
Die Gerichtskosten trägt auch beim Arbeitsgerichtsprozess der Unterlegene, wenn ein Urteil gesprochen wird. Im Falle eines Vergleiches entfallen die Gerichtskosten.

Ab der zweiten Instanz muss der im Prozess Unterlegene auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes und die Gerichtskosten tragen.

Komplett kostenfrei wird so ein Arbeitsgerichtsprozess nur, wenn man einen entsprechend lautenden Versicherungsvertrag mit einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
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Zitat (whirlwind @ 06.08.2021 22:30:29)
Komplett kostenfrei wird so ein Arbeitsgerichtsprozess nur, wenn man einen entsprechend lautenden Versicherungsvertrag mit einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Oder, wenn man einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.
Näheres hier:
Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutz­klage?
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Zitat (whirlwind @ 06.08.2021 22:30:29)
Das stimmt so nicht!
In der ersten Instanz trägt beim Arbeitsgerichtsverfahren jeder die eigenen Anwaltskosten. Da aber keine Anwaltspflicht besteht, kann man sich selbst vertreten und somit die Kosten für einen eigenen Anwalt sparen.
Die Gerichtskosten trägt auch beim Arbeitsgerichtsprozess der Unterlegene, wenn ein Urteil gesprochen wird. Im Falle eines Vergleiches entfallen die Gerichtskosten.

Ab der zweiten Instanz muss der im Prozess Unterlegene auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes und die Gerichtskosten tragen.

Komplett kostenfrei wird so ein Arbeitsgerichtsprozess nur, wenn man einen entsprechend lautenden Versicherungsvertrag mit einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Wir haben beim Einklagen des ausstehenden Lohnes gar nichts bezahlt. Der Antrag in der Rechtspflegestelle kostet nichts.

Da es klar war, das uns der Lohn zusteht, hatten wir auch keinen Anwalt. Wir wussten ja, das wir "gewinnen".

Nur als dann der Anwalt tätig werden musste, um das Geld auch zu beschaffen, war die SB der Rechtschutz fällig.
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@ Arjenjoris: Deine Erfahrungen widersprechen meinen Angaben nicht!

@ jsigi : die Prozesskostenhilfe hatte ich in der Tat vergessen!
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Zitat (whirlwind @ 07.08.2021 10:09:27)
@ Arjenjoris: Deine Erfahrungen widersprechen meinen Angaben nicht!

@ jsigi : die Prozesskostenhilfe hatte ich in der Tat vergessen!

Prozesskostenhilfe heisst aber du musst nachweisen, das du nix hast, also blanklegen bis aufs Hemd
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Zitat (idun @ 07.08.2021 16:04:10)
Prozesskostenhilfe heisst aber du musst nachweisen, das du nix hast, also blanklegen bis aufs Hemd

Es gibt aber Freibeträge, s. Beispiel auf der von mir verlinkten Seite.
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Zitat (jsigi @ 07.08.2021 16:12:00)
Es gibt aber Freibeträge, s. Beispiel auf der von mir verlinkten Seite.

Trotzdem musst du erst mal blankziehen
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Zitat (idun @ 07.08.2021 16:16:11)
Trotzdem musst du erst mal blankziehen

Wenn Du darunter verstehst, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen gelegt werden müssen, hast Du natürlich recht.
Schließlich zahlt die Kosten der Steuerzahler, also u.a. Du und ich.
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Das kann innerhalb der nächsten vier Jahre (auch mehrfach) geprüft werden, wie der Verdienst ist. Unter Umständen muss dann die Prozesskostenhilfe komplett zurückgezahlt werden.
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Zitat ( @ 07.08.2021 16:45:00)
Das kann innerhalb der nächsten vier Jahre (auch mehrfach) geprüft werden, wie der Verdienst ist. Unter Umständen muss dann die Prozesskostenhilfe komplett zurückgezahlt werden.

Was auch vollkommen richtig ist, weil auch in einem mehr oder weniger Sozialstaat nur die etwasbekommen sollen, die auch hilfsbedürftig sind.
Ausserdem wird vorher gprüft, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
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