Zitat (linda07 @ 24.01.2022 21:01:12) Schrecklich, auch ich und Freundinnen mussten derartiges jahrelang durchmachen.
Vorab, keinesfalls rächen und selber lärmen, dadurch werden Dritte gestört und es entsteht eine Art Kleinkrieg mit dem Störenfried.
Vernünftiger Ablauf, nachdem ein erfolgtes Gespräch mit dem Problemverursacher nichts gebracht hat:
1. Beweise sammeln, vom Gericht wird vorrangig ein Lärmprotokoll akzeptiert. Alle Tage, Zeiten, Dauer und auch gefühlte Lautstärke notieren (alles, was über Zimmerlautstärke stattfindet, ist ein Verstoß gegen Mietrechtsgesetz und Hausordnung). Zeugen wären optimal, aber die meisten Menschen sind zu feige, helfen höchstens, wenn sie selbst betroffen sind.
Zu Feiglingen zähle ich auch Menschen, die einen Auszug empfehlen, was ich für ungerecht und unzumutbar halte. Obwohl, meine Tante übersiedelte zweimal hintereinander, weil sie wiederholt an Lärmterroristen geriet, in einem Fall waren es Rocker-Typen, die sie bedrohten, hier war auch ich – die sich nichts gefallen lässt - für eine Aufgabe der Wohnung.
2. Mittels Beweisen vom Vermieter Ruhe fordern, denn dieser sichert ruhiges Wohnen gemäß geltendem Mietrechtsgesetz und der separat gültigen Hausordnung zu. Man kann im Grunde alles über den Vermieter abwickeln.
Da durch Lärm und einen Konflikt mit dem Nachbarn meist psychische Probleme entstehen, kann auch der Besuch bei PsychiaterIn/PsychologIn sinnvoll sein, die/der er einem bestätigt, dass man wegen Wohnungslärm in der Praxis war.
3. Schlichtungsstelle (außergerichtliche Schiedsstelle) einschalten, dies kostet nichts. Diese Experten werden entscheiden, ob die Problematik mit dem Vermieter oder dem Mieter gelöst werden soll. Falls diese Stelle letztlich keinen Erfolg erzielt, müsste ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
(Eventuell noch vor Einschalten der Schlichtungsstelle eine Rechtsschutzversicherung mit dem V-Baustein Mietrecht abschließen.) Variante: Den Rechtsanwalt autonom beauftragen, dem Mieter (oder Vermieter) eine Forderung (nach Ruhe) mit einem Ultimatum zu stellen. Ein solcher Brief kostet um die 250 Euro. Meist reicht dieser Schritt.
Wichtig bzgl. Rechtsschutz: Es gibt nichts Ungeschickteres als via Rechtsschutz „Fragen“ bei Anwälten oder einer Versicherungshotline zu stellen. Jede Frage wird als Fall gezählt, bei drei Anlässen pro Jahr kann man gekündigt werden. Als Gekündigte® erhält man folglich keinen Rechtsschutz mehr oder nur zu einem hohen Tarif. Meist bieten Rechtsanwälte eine gratis Rechtsberatung VOR deren Beauftragung, man kann dies vorab telefonisch erfragen.
Ein etwaiger Polizeieinsatz empfiehlt sich nur innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten. Vorteil: Die Polizisten können als Zeugen der Lärmbelästigung ins Lärmprotokoll aufgenommen werden. Variante: Via Polizei gleich vor Ort eine Anzeige machen, oder am Tag nach deren Erscheinen auf dem Wachzimmer. Wenn man die Polizei einmal als Zeugen hatte, schenken sie einem auch bei weiteren Anzeigen Glauben. Somit wären auch wiederholte direkte Anzeigen möglich, die dem „Täter“ Geldstrafen erbringen.
Probleme: Meist wollen solche Nachbarn sich rächen, wenn man sich (berechtigterweise) bei diesen über deren Fehlverhalten beschwert. Hauptangriffsziel: Das Auto. Uns allen (die gegen Lärmterroristen vorgingen) wurde das Auto (teils wiederholt) zerkratzt – man kann erraten, dass die Uneinsichtigen dermaßen aggressiv wurden. Eine „Anzeige gegen Unbekannt“ sollte unterlassen werden, denn der Täter nicht überführt werden kann, es sei denn, er wurde bei der Tat beobachtet.
Unser Endergebnis: Wir alle wohnen seit Jahren in Ruhe, für mich haben ein paar Lackschäden sich rentiert, da mir ruhiges Wohnen wichtiger ist als mein Auto. (Bin gegen Vandalismus versichert, musste daher nur einen Selbstbehalt zahlen.) Wir alle – damals in Unkenntnis der Existenz einer Schlichtungsstelle – landeten, mit Rechtsschutz, vor Gericht. In allen Fällen erfolgten die Klagen gegen Vermieter, die nicht ausreichend zur Ruhe verhalfen. Wir obsiegten vor Gericht, die Lärmterroristen gaben auf, verhielten/verhalten sich normal. Ich habe nur bereut, dass ich erst nach Jahren geklagt habe.
Alles Gute, niemals aufgeben, es sei denn man gerät an Hulk oder andere Gestalten.
Ich kann nur noch einmal wiederholen:
- bei der Polizei kann man keine Anzeige gegen den Verursacher wegen Lärmbelästigung in einem Privathaus erstatten. Sowohl Polizei als auch Rechtsanwalt haben mir diese Auskunft gegeben.
Man kann die Polizisten, die auf Hilferuf gekommen sind, zwar als Zeugen angeben, die meisten sind allerdings nicht bereit, etwas zu bezeugen, was sie nicht unmittelbar mitbekommen haben. Gewievte Krachmacher achten nämlich durchaus darauf, ob die Polizei sich nähert, und drehen dann ganz schnell ihren Krach auf leise.
- Zuständig ist das Privatrecht, das durchzusetzen die Polizei nur berechtigt ist, sobald auch die Öffentliche Sicherheit gefährdet ist. In ganz krassen Fällen kann die Polizei die Technik, mir der der Krach verursacht wird, für kurze Zeit beschlagnahmen, muss sie aber zeitnah zurückgeben.
- Gegen den Lärmverursacher vorzugehen fällt also ins Privatrecht und unterliegt damit besonderen Regeln: als Betroffener/Geschädigter ist man gleichzeitig Kläger, die Beweislast liegt bei einem selbst, was nichts anderes bedeutet, als dass man als Zeuge für sich selbst weniger glaubwürdig ist, als wenn man andere Menschen als Zeugen benennen kann. Im Strafrecht ist das anders: als Geschädigter bin ich Zeuge für eine staatliche Instanz, meist die Staatsanwaltschaft, die ein Strafvergehen bei Gericht anzeigt und damit eine Strafverfolgung in Gang setzt.
- Um Gerichte nicht zu überlasten, sind im Privatrecht bestimmte Vorgehensweisen einzuhalten. Das ist einerseits die Pflicht, eine Klage nur mithilfe eines Rechtsanwaltes einzureichen, andererseits ist oft der Schlichtungsversuch einer Schiedsstelle vorgeschaltet, bevor eine Klage bei Gericht zugelassen wird.
Nur, wenn ein Schlichtungsversuch keine Einigung bringt, ist der Schritt zu Gericht möglich. Nachbarschaftslärm ist, zumindest in NRW, schlichtungspflichtig!
Dass ein Schiedsmann/eine Schiedsfrau nichts kostet, ist nicht richtig, im
Vergleich zu einem Gerichtsverfahren sind die Kosten allerdings moderat.
- Man kann den Vermieter des Krachmachers verklagen, dass er für mietvertragsgemäßes Verhalten sorgt. So, wie es LmaA-Mieter gibt, gibt es auch LmaA-Vermieter, die sich um nichts kümmern, Hauptsache die Miete kommt regelmäßig ´rein. Solche Vermieter nehmen lieber in Kauf, dass der Nörgler (= der, der sich über den Krach beschwert) auszieht, als dass er sich die Mühe macht, den Krachmacher abzumahnen etc. Neue Mieter stehen doch Schlange! Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, diese Art von Mieter in Kombination mit einem untätigen Vermieter ist die beste Voraussetzung für ein Magengeschwür und andere stressbedingte Krankheiten. Da sollte man besser gleich die Segel streichen und auf eine neue Wohnung setzen, als einer schlechten Sache noch gutes Geld für Schiedsstelle, Anwalt und Gericht hinterherzuwerfen.
Ich spreche aus sieben Jahren Erfahrung mit einer über mir wohnenden Familie mit drei Kindern. Beide Eltern arbeitslos, die Kinder grundschulpflichtig. Der Mann telefonierte Nacht für Nacht im Zimmer über meinem Schlafzimmer die gesamte Verwandtschaft in der Türkei ab - der Lautstärke nach zu urteilen, hatte er das Prinzip der Telefonie nicht verstanden. Die Kinder sprangen zu jeder Tages- und Nachtzeit in der leeren
Badewanne Trampolin. Während Dutzende von Verwandten sich in einem Zimmer versammelt hatten und lautstark halbe Nächte durchdiskutierten, sammelten sich die Kinder in einem anderen Zimmer, stiegen auf die Fensterbänke und hopsten ´runter.
Mitten in der Nacht fingen die Kinder an, durch die gesamte Wohnung Fangen oder Fußball zu spielen, knallten die Türen zu. Ich habe damals innerhalb einer Woche bis zu drei Mal die Polizei zu Hilfe gerufen, meist zwischen Mitternacht und vier Uhr morgens. Als ich mich nach einem Polizeieinsatz noch mit den Polizisten unterhielt, kam ein Teil der Verwandtschaft die Treppe herunter, der Mann sprach mich in Gegenwart der Polizisten an, machte eine Halsabschneidebewegung und drohte mir, dass er mich umbringen würde, wenn ich noch einmal die Polizei riefe. Ich ließ mir die Namen der anwesenden Polizisten geben, und erstattete gegen den, der die Drohung ausgesprochen hatte, Strafanzeige unter namentlichen Angabe der Polizisten. Vier Wochen später bekam ich von der Staatsanwaltschaft eine Nachricht, dass der Fall eingestellt würde, weil (angeblich) der Drohende nicht zu ermitteln sei, außerdem die Polizisten die Halsabschneidegeste nicht gesehen hätten, demzufolge nicht bezeugen könnten. Ich war damals kurz davor, meine von mir selbst genutzte Eigentumswohnung, in der ich bereits sei 25 Jahren wohnte, zu verkaufen. Auch ich hatte damals einen Schiedsmann eingeschaltet, zum anberaumten Termin ist keiner von der Familie gekommen. Die von mir bereits gezahlten Gebühren bekam ich darauf zurückerstattet, die wurden nun von der Familie gefordert. Da die aber Hartz-4-Empfänger waren, haben letztendlich wohl die Steuerzahler bluten müssen. Zum Glück ist diese Familie sehr plötzlich ausgezogen, sogar für ihren Vermieter überraschend, weil keine Kündigung erfolgt war. Dieser Vermieter ist so einer, dem alles gleichgültig ist, was in seiner Wohnung abgeht. Nicht einmal, als ich ihn durch einen Anwalt anschreiben ließ, hat er reagiert. Als er nach Auszug seiner Mieter die Dreistigkeit besaß, mich befragen zu wollen, ob ich wüsste, wo seine Mieter geblieben sind, habe ich ihm wortlos meine Wohnungstür vor der Nase zugemacht.
Ich bin so froh, dass jetzt ein geschiedener Vater über mir wohnt, der seine Kinder jede zweite Woche bei sich hat. Die Ruhezeiten werden eingehalten, wir haben guten Kontakt zueinander. Da spricht auch nichts dagegen, dass ich mich nicht beschwere, wenn von oben mal eine Feier angemeldet wird, bei der es lauter werden könnte. Meine Hoffnung ist, dass der untätige Vermieter seinen jetzigen Mieter nicht durch seine bisher auch gegenüber Mietern gezeigte Untätigkeit vergrault.
Bearbeitet von whirlwind am 24.01.2022 23:00:47