Erbfragen

In: Kinder
Der Bruder meiner Mutter hat das Erbe ausgeschlagen.(ich war enterbt)
Nun war ich Erbe und habe es ebenso für mich und meinen behinderten Sohn ausgeschlagen (habe Vermögensvorsorge)
Jetzt ist eine Rechtspflegerin eingeschaltet worden(???)
Zwischenzeitlich wurden die Kinder bzw.Enkel des Bruders wegen dem Erbe angeschrieben!
Wie geht das,wenn das eine noch gar nicht abgeschlossen ist?
Wie ist denn da die gesetzliche Rangfolge?Verstehe auch nicht,weshalb sich das Amtsgericht jetzt einmischt,es kann doch jeder ausschlagen,wir sind doch alle vor dem Gesetz gleich!?
Danke für Eure Antwort
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Erbrecht Ratgeber ist hier hilfreich, da er dir einen Überblick über die gesetzliche Rangfolge und die Auswirkungen von Erbausschlagungen gibt. So kannst du besser nachvollziehen, warum das Amtsgericht und ggf. ein Rechtspfleger involviert sind und was als nächstes zu erwarten ist.

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Rechtsfragen sollte jemand beantworten, der sich damit auskennt, kein Haushaltsforum.
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nur ganz kurz aber ohne rechtliche Verbindlichkeit_
du enterbt
dein Bruder Ganzerbe
er schlägt aus
du wieder Ganzerbe
du schlägst aus
nun eure Kinder zu Anteilen
wer jetzt von Kindern nicht erben will, muss ausschlagen
wenn du Vormund für deinen behinderten Sohn
muss du in seinem Namen ausschlagen
allen, denen das Erbe noch angeboten wird, müssen ausschlagen, sonst sind sie Erbe egal ob was vorhanden ist oder nur Schulden da sind

wir hatten vor Jahren mal einen ähnlich gelagerten Fall und sind alle gemeinsam zum Gericht und haben gemeinsam das Erbe ausgeschlagen, dann war Ruhe

Bearbeitet von idun am 17.06.2022 16:50:17
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meines Wissens ist die Frist auch sehr kurz, also aufpassen!
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Zitat (chris35 @ 17.06.2022 20:56:28)
meines Wissens ist die Frist auch sehr kurz, also aufpassen!

Die Frist für eine Ausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.
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