Brauche ich seine Zustimmung für eine Scheidung? Ehemann verweigert Zustimmung

Hallo ihr Lieben,
ich hätte niemals gedacht, mich in einer solchen Situation vorzufinden aber wie das Leben nunmal spielt… Ich habe vor ca 1 Jahr geheiratet, da die Beziehung zu dem Mann ein Traum war. Wir haben zu der Zeit noch nicht zusammen gewohnt, was ich aber im Nachhinein jedem angehenden Ehepaar raten würde! Seitdem wir verheiratet sind und in einem Haushalt leben hat sich das Miteinander komplett gewandelt. Er hilft mir überhaupt nicht im Haushalt und lässt sich bekochen usw. – fühle mich schon wie seine Mutter! Und als ob das nicht reicht, kann er auch überhaupt nicht mit unserem Geld umgehen. Ich lege das Geld lieber an, kümmere mich um meine Altersvorsorge, während er sich teure Kleidung kauft, die wir uns überhaupt nicht leisten können! Ich habe ihm daher am Wochenende in einem Streit gesagt, dass ich mich scheiden lassen möchte. Er nahm mich gar nicht ernst und meinte plötzlich, dass ich eh seine Zustimmung für eine Scheidung bräuchte und dass er nie zustimmen würde. Das hat mich sehr schockiert, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das in Deutschland der Fall ist. Kann er die Scheidung wirklich verhindern? Oder zumindest unnötig verzögern?
Danke im Voraus für eure Antworten!
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3 hilfreiche Antworten, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Zitat (Jule10 @ 29.06.2022 11:56:56)
Er nahm mich gar nicht ernst und meinte plötzlich, dass ich eh seine Zustimmung für eine Scheidung bräuchte und dass er nie zustimmen würde. Das hat mich sehr schockiert, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das in Deutschland der Fall ist. Kann er die Scheidung wirklich verhindern? Oder zumindest unnötig verzögern?

Ja, das kann er.
Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass beide 1 Jahr getrennt leben.
Das kann auch im gemeinsamen Haushalt erfolgen.
Stimmt ein Partner einer Scheidung nicht zu, muss der andere 3 Jahre getrennt leben.
Erst danach ist eine Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen möglich.
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gehe unbedingt zu einem Anwalt und lasse dich beraten, versuche parallel für dich eine eigene Wohnung zu finden.

Es kann wirklich der Horror werden, wenn der Mann alles torpediert, denn wenn ihr im gemeinsamen Haushalt getrennt lebt, braucht er nur das Gegenteil behaupten, bzw. bestimmte Verhaltensregeln nicht einhalten.

Für einen Auszug sammle unbedingt jetzt alle Rechnungen über Dinge, die du bezahlt hast, um dein Eigentum zu beweisen ....Möbel,
Hast du Belege oder Fotos deiner früheren Wohnung, damit du belegen kannst was du mitgebracht hast ...und und und

Richte auf deinem PC/Laptop einen zweiten Nutzer mit extra sicherem !!! Passwort ein, wo du diese Belege etc eingescannt / abfotografiert archivierst.
Eröffne dort auch ein zusätzliches Mailpostfach bei einem anderen Anbieter, für die Kommunikation bei Mietangeboten.

Habt ihr getrennte Konten ? - sofort !!! Dein Gehalt auf ein eigenes Konto.

Für Miete und Lebenshaltung, dann genau die Hälfte auf das Konto überweisen, von dem diese Kosten bestritten werden ....am besten dafür ein Extrakonto einrichten - gemeinsam! und nur dafür.
Beide zahlen dann dort ein ....ggf du mit der Vollmacht über das gemeinsame Konto, aus dem du dich kurz danach "ausklinkst".
Gerade, wenn ein Konto überzogen wird, wird es sonst schwierig und du sitzt mit seinen Schulden da!
Du brauchst unbedingt - solange du die Vollmacht hast !!! (danach ist es Unrecht) Kopien der Auszüge. Ganz besonders, wenn du ausziehst vom letzten "gemeinsamen Tag! - ab da auflaufende Schulden werden nicht mehr "geteilt".

Die Wartezeit beträgt bei "echter" Trennung 1 Jahr - plus die Zeit für das Verfahren.

....bei euch sind keine Kinder mit im Spiel ? ...da wird es um einiges schwieriger.

Bearbeitet von Tortenhummelchen am 29.06.2022 12:35:32
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Ich kann mich meiner Vorschreiberin nur anschließen - nichts wie ab zum Anwalt oder zumindest einer Beratungdstelle (die ist erstmal umsonst). Die Fehler, die du jetzt machst, kannst du nie mehr ausbügeln!
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Zitat (jsigi @ 29.06.2022 12:05:33)
Ja, das kann er.
Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass beide 1 Jahr getrennt leben.
Das kann auch im gemeinsamen Haushalt erfolgen.
Stimmt ein Partner einer Scheidung nicht zu, muss der andere 3 Jahre getrennt leben.
Erst danach ist eine Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen möglich.

So ist es...
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Liebe Jule,
was ich dir mütterlich für deine Beziehung raten soll, weiß ich gar nicht so richtig. Vielleicht nur eins: Wenn du schon das Gefühl hast, die Hochzeit überstürzt zu haben, überstürze nicht auch die Scheidung, sondern suche das Gespräch und versucht gemeinsam, die traumhafte Beziehung vor einem Jahr wieder aufleben zu lassen. Wenn das nicht geht, höre auf dein Herz und trenne dich.
Falls du dich also doch dafür entscheidest, dich zu trennen: Grundsätzlich ist die [URL*** Link wurde entfernt ***]Scheidung ohne Zustimmung[/URL] deines Ehegatten möglich. Die absolute Grundvoraussetzung dafür ist, dass ihr das Trennungsjahr hinter euch bringt. Wenn dein Ehemann dann immer noch nicht zustimmt, kann es noch einmal 2 Jahre länger (also insgesamt 3 Jahre) dauern, bis ihr wirklich geschieden werdet. Das Gericht will diese Zeit quasi als Beweis dafür, dass eure Ehe wirklich „gescheitert“ ist. Mit Zustimmung von beiden kann man das auch vorher annehmen, aber wenn dein Ex nicht zustimmt, sieht es eben aus, als würde er noch an die Ehe glauben und darum kämpfen. Insofern kann er das schon verzögern. Bei einer Freundin von mir wurde die Ehe aber auch ohne Zustimmung nach einem Jahr geschieden, weil sie in der Zwischenzeit einen neuen Partner hatte und von ihm schwanger war. Es kommt wohl eher darauf an, ob das Gericht für eure Ehe noch eine Chance sieht.
Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen. Hab dir auch nochmal einen Beitrag dazu verlinkt, falls du mehr nachlesen willst. Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles so entwickelt, dass du wieder glücklich bist!
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Moin.
Also, korrekt ist:

- du musst ein Jahr getrennt leben. Aber ob dies nach nur einem Jahr Ehe auch so ist, kann nur ein Anwalt sagen.

- du benötigst einen Anwalt. Der alle Formalitäten erledigt.

Nicht korrekt ist:

- eine Scheidung kann nur mit der Zustimmung des Ex-Partners erfolgen. Da hat sich einiges geändert in der letzten Zeit. Das geht mittlerweile auch ohne Zustimmung. Auch hier gilt ein Jahr Trennung.

Du siehst, bei den Muttis haben schon etliche eine Trennung hinter sich. Immer unter anderen Randbedingungen. Die ändern sich immer wieder.
Also gehe zum Anwalt deines Vertrauens und lass dich von ihm beraten.
Hast du kein bzw. nur wenig Geld, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Bearbeitet von Highlander am 29.06.2022 19:22:46
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