Hallo und guten Tag,
wir quälen uns gerade durch/mit der Feststellungserklärung ab und haben folgende Frage:
Zählt ein alter Bungalow aus DDR-Zeiten zu den weiteren Gebäuden, welche als Kellerersatz für ein Einfamilienhaus, nicht eingetragen werden muss?
Im Voraus vielen Dank
wir quälen uns gerade durch/mit der Feststellungserklärung ab und haben folgende Frage:
Zählt ein alter Bungalow aus DDR-Zeiten zu den weiteren Gebäuden, welche als Kellerersatz für ein Einfamilienhaus, nicht eingetragen werden muss?
Im Voraus vielen Dank