Zitat (Tortenhummelchen, 20.08.2022)Leider gibt es ein Gesetz, das ein gewisses Mindergewicht als Toleranz regelt.
Gedacht war es zu einer Zeit wo die Maschinen noch nicht Computergesteuert einfach leichte Differenzen ergaben.
Nur heute wundert man sich kein bisschen :pfeifen: :sarkastisch: , dass wirklich jede Tüte exakt diese Toleranz aufs Zehntel Gramm ausnutzt.
Gesetzlich ist das so geregelt:
Mess- und Eichverordnung - MessEV-----------------------------------------------------------
§ 23 Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten
(2) Wer ein Messgerät verwendet, darf Verkehrsfehlergrenzen nicht zu seinem Vorteil ausnutzen.
§ 57 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 1 Nummer 26 des Mess- und Eichgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 23 Absatz 2 eine Verkehrsfehlergrenze ausnutzt
Mess- und Eichgesetz - MessEG----------------------------------------------------
§ 60 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
26. einer Rechtsverordnung nach § 41 Absatz 1 Nummer 4, 6, 7, 8 oder Nummer 10 oder § 44 Absatz 2 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 6, 7, 9 oder Nummer 11 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist oder
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 14, 15, 19, 21 und 22 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 18 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.
Also von wegen Fehlerintervall systematisch zu seinem Vorteil ausnutzen. Es droht Bußgeld bis 20.000 EUR. -_-
Die amtlichen Vorgaben bzgl. Eigenschaften und Fehlergrenzen von eichpflichtigen Meßgeräten sind hier zu finden:
Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt