Genauigkeit des Gewichtes beim Einkauf

Kürzlich kaufte ich Obst im Einzelhandel. Dieses wurde an der Kassenwaage gewogen, und der Preis somit ermittelt. Aus Interesse habe ich zu Hause nochmal den Einkauf nachgewogen mit meiner Balkenwaage und geeichten Gewichten. Ich mußte hier feststellen, dass die Gewichtsbestimmung an der Kasse um 1,4% höher war, als ich es gewogen hatte.
Die Frage: Wie genau muß eine Waage das Gewicht von Handelswaren im Einzelhandel bestimmen?
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Ich weiß nur, dass bei einer Tüte mit Mehl, welche einen Inhalt von einem Kilo haben müsste, 15 Gramm fehlen dürfen.

Wie das bei Obst ist... ? keineahnung.gif
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Das wäre ein Fehler von 1,5%. Dann wäre die Gewichtsbestimmung noch in Ordnung gewesen ..
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Hallo,

??=war das Obst/Gemüse in einem Beutelchen? Das wurde mitgewogen? an der Kasse und zuhause evtll. nicht. Vielleicht kommt es daher.
Vielleicht war die Waage an der Kasse auch nicht geeicht? Obwohl das regelmässig gemacht werden soll.

LG
Rheinkiesel
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Die Waagen im Handel sind geeicht. Mit Siegel.
Und im Normalfall wird spätestens an der Kasse das Gewicht der Verpackung abgezogen.
Wenn jetzt deine heimatliche Waage nicht geeicht ist, kannst du davon ausgehen, dass sie ein falsches Gewicht angezeigt hat. Und das Gewicht von der Händlerwaage das korrekte ist.

Bearbeitet von Highlander am 20.08.2022 21:28:21
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Leider gibt es ein Gesetz, das ein gewisses Mindergewicht als Toleranz regelt.
Gedacht war es zu einer Zeit wo die Maschinen noch nicht Computergesteuert einfach leichte Differenzen ergaben.

Nur heute wundert man sich kein bisschen whistling.gif ca.gif , dass wirklich jede Tüte exakt diese Toleranz aufs Zehntel Gramm ausnutzt.

Macht alle 66 Tüten Mehl eine zusätzliche ...innerhalb der Toleranz.
Ein Schelm der böses dabei denkt ...denn jede Wette werden täglich mehrere 10000 Tüten in einer Großmühle abgepackt - macht je 10000 150 Tüten extra à ⌀ 1,20 € = 180 €

Keine Ahnung wieviel das im Jahr ist, was wir Endverbraucher durch diesen gesetzlich in der Steinzeit hängen gebliebenen Beschiss, den Besitzern der Mühlen an Superurlaub, Luxuskarossen, Megavillen undundund "subventionieren".

Das geht bei Nudeln, Stärke, Erbsen, Bohnen ....ja allen Nahrungsmitteln so weiter.

Bearbeitet von Tortenhummelchen am 20.08.2022 22:39:30
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Du könntest spaßeshalber ein geeichtes Gewichtsstück mit zum Einkauf nehmen mit der Bitte es zu wiegen. Sollte die Abweichung größer sein, gäbe es eine Gesprächsgrundlage.
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Sorry, aber wegen 1,4 Prozent rege ich mich nicht auf. Da gibt es genug andere Sachen, über die..........

Zu der Gewichtsdifferenz von dem Obst würde mir u.a. Verdunstung oder aber auch ein auf dem Heimweg verloren gegangenes Obst-Insekt einfallen.
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Frau Hummel.
Was hat dein Beitrag mit der Eingangsfrage zu tun?
Ich meine, nichts.
Du behandelst industriell abgepackte Ware. Da mag alles so sein, wie du es beschrieben hast.
Die Frage aber bezieht sich auf lose in der Auslage befindliche Ware, von der jeder die persönlich gewünschte Menge einpacken kann.
Zur Bezahlung wird das aktuelle Gewicht ermittelt und in Zahlungsmittel umgerechnet.
Zu Hause aber ermittelt der TE ein anderes Gewicht als das auf seiner Quittung stehende.
Und seine Frage lautet: welche Waage hat das korrektere Gewicht ausgewiesen?
Richtige Antwort: die geeichte Waage.
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Herr Highlander, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen thumbup.gif
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Danke Idun.
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Zitat (Highlander, 21.08.2022)
Frau Hummel.
Was hat dein Beitrag mit der Eingangsfrage zu tun?
Ich meine, nichts.
Du behandelst industriell abgepackte Ware. Da mag alles so sein, wie du es beschrieben hast.
Die Frage aber bezieht sich auf lose in der Auslage befindliche Ware, von der jeder die persönlich gewünschte Menge einpacken kann.

Hm, wie oft wird nicht auf Eingangsfragen eingegangen
und darüber hinweggesehen?

Warum wird da zugelassen, dass ganze Threads verhunzt werden?
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Immerhin fanden bis jetzt 10 Mitglieder Tortenhummelchens Beitrag hilfreich (eine davon war ich).
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Zitat (lassie, 21.08.2022)
Warum wird da zugelassen, dass ganze Threads verhunzt werden?

Was ist so schlimm an etwas Thread-Drift? Das ist doch gerade das Interessante hier. Um die Übersicht zu behalten, gibt es doch den Button "War diese Antwort hilfreich?" - da wird nicht gefragt "findest Du die Antwort besonders toll", wie es wohl oft missverstanden wird!
Aber zurück zum Thema (denn das gehört hier auch nicht rein): was mich etwas stört, ist die schlampige Verwendung vom Wort "geeicht": das darf nur ein staatlich anerkannter Prüfer. Weil ich das Thema interessant finde, habe ich mal etwas gegoogelt: die üblichen Handelswaagen entsprechen der Genauigkeitsklasse III. Auf den gefundenen Seiten wird leider umhergeworfen mit Begriffen wie "Eichwert", "Verkehrsfehlergrenze" usw., damit bin ich jetzt auch überfordert - vielleicht kennt sich jemand damit aus?
Ich vermute, der Fehler sollte bei einer geeichten Waage jeweils plus/minus ein Skalenteil sein.

Wem das hier nicht passt, der kann mich ja auf seine virtuelle Ignore-Liste setzen cool.gif

Bearbeitet von chris35 am 21.08.2022 21:38:22
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Zitat (Tortenhummelchen, 20.08.2022)
Leider gibt es ein Gesetz, das ein gewisses Mindergewicht als Toleranz regelt.
Gedacht war es zu einer Zeit wo die Maschinen noch nicht Computergesteuert einfach leichte Differenzen ergaben.

Nur heute wundert man sich kein bisschen  whistling.gif  ca.gif , dass wirklich jede Tüte exakt diese Toleranz aufs Zehntel Gramm ausnutzt.

Gesetzlich ist das so geregelt:

Mess- und Eichverordnung - MessEV
-----------------------------------------------------------
§ 23 Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten
(2) Wer ein Messgerät verwendet, darf Verkehrsfehlergrenzen nicht zu seinem Vorteil ausnutzen.

§ 57 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 1 Nummer 26 des Mess- und Eichgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 23 Absatz 2 eine Verkehrsfehlergrenze ausnutzt

Mess- und Eichgesetz - MessEG
----------------------------------------------------
§ 60 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
26. einer Rechtsverordnung nach § 41 Absatz 1 Nummer 4, 6, 7, 8 oder Nummer 10 oder § 44 Absatz 2 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 6, 7, 9 oder Nummer 11 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist oder
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 14, 15, 19, 21 und 22 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 18 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.

Also von wegen Fehlerintervall systematisch zu seinem Vorteil ausnutzen. Es droht Bußgeld bis 20.000 EUR. sleep.gif

Die amtlichen Vorgaben bzgl. Eigenschaften und Fehlergrenzen von eichpflichtigen Meßgeräten sind hier zu finden:
Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
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Jede Waage im Handel muss mit Tara ausgerichtet sein , damit die Verpackung nicht mitgewogen werden kann .
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Zitat (Schnuff, 22.08.2022)
Jede Waage im Handel muss mit Tara ausgerichtet sein , damit die Verpackung nicht mitgewogen werden kann .

Das funktioniert bei loser Ware.
Aber vieles ist eingeschweißt - man hat auch mit den, in der Obst- und Gemüseabteilung stehenden, Kontrollwaagen, keine Chance ...das geht erst Zuhause

Bearbeitet von Tortenhummelchen am 22.08.2022 19:44:17
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Die/der TE hatte aber lose Ware gekauft, die erst an der Kasse abgewogen wurde. Genau deshalb wurde die Ware ja auch zu Hause noch einmal nachgewogen, wobei dann die Differenz beim Gewicht aufgefallen ist.

Die abgepackten Obst- und Gemüsearten haben in den allermeisten Fällen bereits eine Gewichts- und/oder Preisauszeichnung und werden an den Kassen nicht mehr gewogen, sondern nur noch für die Eingabe gescannt.

Bearbeitet von Barracuda am 23.08.2022 13:44:16
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Vielen Dank für die vielen Meldungen. Ich fand jede Antwort irgendwie hilfreich. Ich habe in anderen Foren schon haarsträubende Meldungen zu einem Thema bekommen, die in keiner Weise passten.

Nun zu meiner Kontrollwiegung: Aufgrund meiner Erfahrungen habe ich mein Wägesystem genauer untersucht. Ich verwende eine Balkenwaage. da ist keine Genauigkeits-Uberprüfung erforderlich. Bei einem Gewichtsunterschied von 1/2 Gramm gehen die Zungen um ca. 3m,m auseinander. Ein halbes Gramm Unterschied ist also sehr deutlich zu erkennen.

Ich habe einen kleinen geeichten Gewichte-Satz zu Hause. Damit habe ich meine Gewichte überprüft. Aufgrund von Verunreinigung waren diese teilweise zu schwer. Also hatte ich bereits falsch gewogen, die Ware war noch leichter, als ich es vorher ermittelt hatte. Das 1-kg-Gewicht, das ich untersucht hatte war viel zu schwer. Es war ein Einkauf über Ebay. Vorbesitzer hatten dieses Gewicht mit schwarzer Farbe angemalt. sad.gif sad.gif

Ich will den Namen des Einzelhandels nicht nennen, um niemand zu verunglimpfen. Aber die Tara war extrem schwer: ein Karton. Auf dem Boden des Kartons war die Tara mit 69 Gramm angegeben. Das Mädchen an der Kasse war überfordert, darauf zu reagieren. Ich kontaktierte das Handelsunternehmen per E-Mail. Die versprachen Besserung.

Meine Vergleichsmessung war also auch unbrauchbar, aber die Messung hätte noch weniger ergeben müssen. Eine neue Messung wird nötig sein.

Meine anfängliche Frage war so gemeint, ob jemand über die Genauigkeit einer Eichung Bescheid weiß. Über Eichung kann ich viele Seiten aufrufen, aber die Antworten sind eher für Insider gedacht, die sich mit den ganzen Fachbegriffen auskennen.
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Dann hat sich das ursprüngliche Problem ja wohl geklärt: da ist an der Kasse ein Fehler passiert, wie es oft mal passiert - meistens wohl einfach durch Vertippen, Sonderangebot nicht erfasst usw. Ich finde, zum Einkauf gehört auch ein gewisses Mass an Vertrauen; etwas Kontrolle hilft, aber man muss sich auch nicht gleich beschweren.
Zur Eichung habe ich auch nichts "Einfaches" gefunden; da muss man sich wohl genau einlesen. So aus der Erinnerung:
Nein, Du hast keinen geeichten Gewichtssatz - vielleicht war er das mal, als die (gegen Rost) schwarz angestrichenen Gewichte bei irgendeinem Gemüsehändler verwendet wurden. Genauere Gewichte sind gegen Korrosion vergoldet.
Doch, auch bei einer Balkenwaage ist eine Justierung nötig: vielleicht sind die Zungen verbogen? Hast Du mehrfache Messungen gemacht, mit Vertauschen der Probegewichte auf beiden Seiten und leichtem Pendeln der Schalen, bis sie von selbst zur Ruhe kommen?
Hier hast Du einen Link, wie man einen Liter in ein Kilogramm umrechnen kann: gar nicht so trivial, wie es sich anhört wink.gif
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Ich kaufte in einem Feinostladen ein und die Ware war nicht billig. Dafür die Tüte dazu war ca 6 Gramm
die hatte er mit gewogen. Bei 6,90 € für 100 Gramm war das zusätzlich ist 0,41€ für die Tüte. Zuhause habe ich es erst Gemerkt. Wenn man an der Kasse wieg wirt auch die Tüte mitgewogen und das ist Betrug.
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@winski : deswegen gibt es Tara , welches an jeder Waage eingestellt sein muss damit die Verpackung bei loser Ware nicht mit gewogen werden kann . Achte beim nächsten Einkauf mal darauf ob der Verkäufer das wieder tut , nimm den Kassenbon mit . Du kannst Dich bei der Kontrollstelle - Lebensmittelaufsichtsbehörde ? beschweren .

Bearbeitet von Schnuff am 26.08.2022 16:50:56
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Eine Digitalwaage bekommt man für ca 10 €. Die Auflösung beträgt 1 g, der Messbereich geht bis 5 kg.
Eine zwei Euromünze wiegt 8,5 g, Anzeige 9 g. Nimmt man einen Messbecher bis 1000 ml und stellt die Waage mit der Tarataste auf null dann wiegt ein Liter Wasser 1000 g. Die Genauigkeit wäre für Wiegeaufgaben im Haushalt perfekt.
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Zitat (Schnuff, 26.08.2022)
@winski : deswegen gibt es Tara , welches an jeder Waage eingestellt sein muss damit die Verpackung bei loser Ware nicht mit gewogen werden kann . Achte beim nächsten Einkauf mal darauf ob der Verkäufer das wieder tut , nimm den Kassenbon mit . Du kannst Dich bei der Kontrollstelle - Lebensmittelaufsichtsbehörde ? beschweren .

Das ist richtig, was du sagst, aber woher weist der Verkäufer der es wiegt wievielt Gramm die Tüte hat und Einsicht hat man zur wage sowieso nicht.
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Die Plastik-Tüten haben ein Standard-Taragewicht in den Supermärkten, das muss keiner kennen. Dazu gibt es an der Kassenwaage die Tara-Taste, diese ist mit dem Tütengewicht vorbelegt und das wird dann automatisch abgezogen.
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Also bei uns war es so dass die/der ML vor Arbeitsbeginn Tara eingestellt hatte , wenn es nicht automatisch eingestellt war . Denke auch dass das Vorschift ist , Waagen für lose Ware nur mit eingestellter Tara zu bedienen .
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Entweder Nettowiegung: Verpackung auf Waagschale und Waage auf Null stellen, Ware dazu, die angezeigte Masse ist dann der zur Preisfindung verbindliche Wert.
Oder Ware in Verpackung wiegen und die Masse der Verpackung abziehen, wobei der subtrahierte Wert mindestens der tatsächlichen Verpackungsmasse betragen muß.
§ 26 (Angabe von Gewichtswerten) MessEV

@winksi, bring die leere Tüte zurück und verlang Umtausch in die korrekte Ware oder ersatzweise das dafür bezahlte Geld zurück. Ist ja unbestreitbar falsch gelieferte Ware. sleep.gif
Am besten dann wenn möglichst viele Kunden im Laden sind.
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Zitat (Tortenhummelchen, 22.08.2022)
man hat auch mit den, in der Obst- und Gemüseabteilung stehenden, Kontrollwaagen, keine Chance

Doch hat man, weil man bei den Kontrollwagen sein eigenes geeichtes Gewicht von Zuhause für die Gegenprüfung draufstellen kann. Zudem gibt es Supermärkte, bei denen der Kunde die Ware selbst abwiegt und ein Aufkleberchen an der Waage bekommt. Da kann man auch das eigene Gewicht zur Prüfung draufstellen. Wenn man Pech hat macht man deswegen ein Fass auf und am Ende liegt der Fehler beim eigenen Gewicht. ;)
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@melibi : diese Waagen werden aber immer weniger weil viele Kunden (hier in unserer Region) Schmuh machen .
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@Schnuff, hier ist es eher so, dass die Kunden vergessen die Ware selbst zu wiegen. An der Kasse wird es dann bemerkt und dann maulen die Leute in der Schlange, weil der Kunde zur Kundenwaage an den Kassen rennen muss und alles stockt. Manchmal rennt auch die Kassiererin zu dieser Waage. Dann ist das Gemaule weniger.
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Zitat (melibi, 30.08.2022)
Doch hat man, weil man bei den Kontrollwagen sein eigenes geeichtes Gewicht von Zuhause für die Gegenprüfung draufstellen kann. Zudem gibt es Supermärkte, bei denen der Kunde die Ware selbst abwiegt und ein Aufkleberchen an der Waage bekommt. Da kann man auch das eigene Gewicht zur Prüfung draufstellen. Wenn man Pech hat macht man deswegen ein Fass auf und am Ende liegt der Fehler beim eigenen Gewicht. wink.gif

da hast du meinen Beitrag aber sowas von aus dem Zusammenhang gerissen! ....er war eindeutig auf bereits verpackte/eingeschweißte Ware bezogen, die garantiert unterschiedliche Tara haben
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