Hat schon mal jemand in diesem Jahr den Stromanbieter gewechselt? Wie wird bei dem Wechsel die Strompreisbremse umgesetzt? Verrechnen die Anbieter das untereinander oder wie läuft das? Ich habe etwas Sorge, dass das quasi "unter den Tisch" fällt.
Er von SieErPaar
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein Energieverbrauchsmonitor wäre sinnvoll, da er dir hilft, deinen Stromverbrauch im Blick zu behalten und zu analysieren. So kannst du effizient deinen Anbieterwechsel planen und nachvollziehen, ob die Umstellung der Strompreisbremse korrekt erfolgt ist.
Ja, habe zum 1. April von Vattenfall Berlin Grundversorgung (41,41 ct/kWh zzgl. 9,50 EUR/Monat, moderne Meßvorrichtung 20 EUR/Jahr) zu Stadtwerke Schwerin (35,47 ct/kWh, zzgl. 7,44 EUR/Monat, moderne Meßvorrichtung schon inklusiv) gewechselt. Warte aktuell noch auf die Schlußrechnung. :D
Es lohnt sich aktuell, nach einem besseren Lieferanten zu suchen. Ich gucke mir die Auswahl immer auf diversen Vergleichsportalen an, Vertrag mache dann über das Portal vom neu ausgesuchten Anbieter. -_-
Nachgerechnet wird von mir immer mit spitzem Bleistift (ist ja nur simple Algebra :P ). Wenn was nicht stimmt, gibt's Beschwerde an den Versorger. Versprochene MwSt.-Reduktion wurde z.B. vom Vorvorversorger nicht vollständig weitergereicht; aus ca. 1,50 EUR wurden dann 5,00 EUR "Kulanz"-Rückerstattung (ist zwar keine Kulanz, aber mir im Endeffekt auch so recht rofl).
Nachrechnen -> Ergebnis präsentieren -> mit Beschwerde bei Bundesaufsicht drohen dürfte erforderlichenfalls das Verfahren sein, damit nichts unter den Tisch fällt.
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SieErPaar904 Beiträge Dabei seit: 06.01.17
Zitat (ghostrider @ 11.04.2023 20:13:49)
Ja, habe zum 1. April von Vattenfall Berlin Grundversorgung (41,41 ct/kWh zzgl. 9,50 EUR/Monat, moderne Meßvorrichtung 20 EUR/Jahr) zu Stadtwerke Schwerin (35,47 ct/kWh, zzgl. 7,44 EUR/Monat, moderne Meßvorrichtung schon inklusiv) gewechselt. Warte aktuell noch auf die Schlußrechnung. :D
Es lohnt sich aktuell, nach einem besseren Lieferanten zu suchen. Ich gucke mir die Auswahl immer auf diversen Vergleichsportalen an, Vertrag mache dann über das Portal vom neu ausgesuchten Anbieter. -_-
Nachgerechnet wird von mir immer mit spitzem Bleistift (ist ja nur simple Algebra :P ). Wenn was nicht stimmt, gibt's Beschwerde an den Versorger. Versprochene MwSt.-Reduktion wurde z.B. vom Vorvorversorger nicht vollständig weitergereicht; aus ca. 1,50 EUR wurden dann 5,00 EUR "Kulanz"-Rückerstattung (ist zwar keine Kulanz, aber mir im Endeffekt auch so recht rofl).
Nachrechnen -> Ergebnis präsentieren -> mit Beschwerde bei Bundesaufsicht drohen dürfte erforderlichenfalls das Verfahren sein, damit nichts unter den Tisch fällt.
Ja, das klingt gut. Aber du hast meine Frage nicht beantwortet.
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ghostrider444 Beiträge Dabei seit: 05.04.19
Hab keine Ahnung, ob und wie das gesetzestechnisch geregelt ist. Wahrscheinlich wird die Umsetzung eh fehlerhaft sein. Daher selbst berechnen, korrekt nach physikalischen Grundlagen (die haben für mich sowieso höheren Stellenwert als Juristisches). Das dürfte insgesamt erfolgversprechender sein.
Meine Empfehlung an dich: such dir einen neuen Anbieter, bei dem die Strompreisbremse nicht zum Tragen kommt; davon gibt es mittlerweile akzeptable. Fest zugesagt ist die Kappung auf 40 ct/kWh eh nur bis zum 31.12.2023. -_-
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SieErPaar904 Beiträge Dabei seit: 06.01.17
Zitat (ghostrider @ 11.04.2023 20:35:14)
Hab keine Ahnung, ob und wie das gesetzestechnisch geregelt ist. Wahrscheinlich wird die Umsetzung eh fehlerhaft sein. Daher selbst berechnen, korrekt nach physikalischen Grundlagen (die haben für mich sowieso höheren Stellenwert als Juristisches). Das dürfte insgesamt erfolgversprechender sein.
Meine Empfehlung an dich: such dir einen neuen Anbieter, bei dem die Strompreisbremse nicht zum Tragen kommt; davon gibt es mittlerweile akzeptable. Fest zugesagt ist die Kappung auf 40 ct/kWh eh nur bis zum 31.12.2023. -_-
Einen Anbieter mit Preisen unter 40 Cent gibt es bei uns leider nicht. Selbst wenn sie sie so halbwegs in die Nähe kommen (d.h. unter 50 Cent), dann sind sie mit heftigen Grundpreisen gekoppelt.
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ghostrider444 Beiträge Dabei seit: 05.04.19
Das ist echt übel. :o
Wegen Handhabung bei Lieferantenwechsel habe ich mal gesucht. In § 8 (Lieferantenwechsel) Strompreisbremsegesetz - StromPBG findest du die gesetzliche Regelung.