Vermieter lügt um mich unter Druck zu setzen: was haltet Ihr davon?

In: Wohnen
Hallo,
nach längerer Pause meld ich mich mal wieder, bin mittleweile stolzer Besitzer eines 12 Jahre alten Ford Fiesta geworden !!!! Seit vier Jahren ohne

Aber ich wollte noch gerne eine Meinung von Euch über ein aktuelles Thema haben.
Ich habe vor drei Wochen die Nebenkostenabrechnung bekommen, ich lebe ja erst seit fünf Monaten hier neu. Ich muß 100 Euro nachzahlen !!!! Nur für Wasser und Heizung !!
Als er mir sie gegeben hatte, sagte ich ihm, daß ich das noch überprüfen will, weil es so hoch ist. Dann ist mir eingefallen, daß ja meine Heizung beim Einzug schon vorher kaputt waren. Sie bullerten immer auf Stufe fünf, hatte phasenweise ja fast 30 Grad in der Wohnung. Ich konnte sie nur ganz ausschalten oder sie bullerte auf Stufe fünf. Nach drei bis vier Wochen kam der Heizungsmensch udn hat die Thermostate ausgetauscht. Jetzt am Mittwoch hat mich mein Vermieter angerufen, er hätte Kontoauszüge geholt und gesehen, daß ich noch nicht bezahlt hatte. Stimmt. Da hab ich ihm gesagt, daß ich es nicht einsehe, daß ich für etwas zahlen soll, daß nicht in Ordnung ist und längst vor meinem Einzug (die Wohnung stand eineige Monate leer vorher) hätte repariert werden können. Das hat der bestimmt vor meinem Einzug schon gewußt (seine Frau meinte mal, mein Vorgänger hätte auch immer gesagt,daß es gut warm wird). Nach einigem Hin und Her im Gespräch meinte er dann, "die anderen (noch zwei weitere Wohnungen im Haus) hätten das scho nbezahlt". Dann hab ich mich gestern mit einem Nachbarn unterhalten. Bei ihm war der Vermieter auch schon persönlich. Er hat auch noch nicht bezahlt !!! Das ist doch in meinen Augen eine Unverschämtheit. Mich mit einer Lüge unter Druck setzen zu wollen, die Nebenkostenabrechnung schneller zu bezahlen. Eigentlich ist das sogar ein Vertrauensbruch. Ich hätte üble Lust ihm einen Brief zu schreiben, meinen Standpunkt zu erklären und mitzuteilen, daß ich mich mit ihm nur noch schriftlich "unterhalten" werde.

Was meint Ihr denn dazu? Wie würdet Ihr reagieren?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo Daniel,

setz dich am besten mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung. Und merk dir für die Zukunft, dass du als Mieter durchaus auch Rechte hast, diese aber umgehend einfordern solltest. Für eine nicht funktionierende Heizung bzw. nicht funktionierende Thermostate könntest du z. B. Mietminderung anmelden! Allerdings geht das wohl nicht im Nachhinein.

100 EUR Nachzahlung- da würd ich mal nachrechnen und prüfen ob alle Posten korrekt angesetzt wurden. Es darf nicht alles auf die Mieter umgelegt werden! Ich bin grad am Überlegen was für meine Wohnung nachgezahlt werden musste letztes Jahr- das war für's ganze Jahr ungefähr 250 EUR. Die Abrechnung war allerdings korrekt, die monatlichen Nebenkosten waren vom Vermieter der Wohnung einfach zu niedrig angesetzt.
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Erst mal Glückwunsch zum Auto

Also ich würd da nicht gleich in die Vollen gehen , das kann man schon noch im Gespräch abklären ,kannst ja bei Gelegenheit erwähnen dass du dich mit dem anderm Mieter unterhalten hast und er da bestimmt was verwechselt
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Zitat (Valentine @ 08.07.2006 - 16:25:54)
setz dich am besten mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung.

Der hilft aber nur, wenn du da Mitglied bist. Ich nehme mal an, dass das nicht nur in Hamburg so ist.

Ich finde den Standpunkt von Soly ok.
Nicht gleich so hoch hängen. Du bist doch man gerade erst eingezogen!

Bearbeitet von gert am 08.07.2006 16:45:49
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Ich kenn mich zwar nicht so ganz aus mit Nebenkostenabrechnungen, aber es darf nicht vergessen werden, das der Winter dieses Jahr recht kalt und lang war, das wirkt sich natürlich auch auf die Nebenkosten aus. Wie sich das Rechtlich mit der kaputten Heizung verhält kann ich nicht sagen, aber wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, kannst du doch mal einen Anwalt fragen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hatt.
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Wenn die Heizung nicht abgestellt wurde als sie leer stand bist du nicht dafür verantwortlich die Kosten zu tragen, das bleibt dann Vermietersache. Du musst erst die Kosten ab deinem Einzug zahlen. Ab da ist er übrigens verpflichtet dir alle Belege der Abrechnung zur Einsicht bereit zuhalten. Er muss dir genau erklären können wie es dazu kommt.

Dann würde ich vielleicht noch mal mit den anderen Mietern sprechen ob ihr da gemeinsam was machen könnt, erst danach würde ich, falls du drin bist, den Mieterschutzbund oder einen Anwalt einschalten.

Sicherlich ist es dumm, gerade wo du erst so kurz eingezogen bist. Aber ich finde das man sich deswegen nicht abzocken oder belügen lassen muss.

Viel Glück :blumen:

Bearbeitet von Rheingaunerin am 08.07.2006 17:04:55
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Hallo an alle,
lieben Dank für die Postings. Ich bin weder in einem Rechtsschutz noch in einem Mieterschutzbund drin. Und da bekommt man tatsächlich nur Auskunft wenn man Mitglied ist. Als ich das Auto angemeldet hatte, ahb ich allerdings (aus weiser Voraussicht) gleich ein Rechtsschutz-Paket mit Auto, Privat und Beruf abgeschlossen ;)
In diesem Falle dürfte die Rechtsschutz aber noch nicht greifen, da sie vor dem Abschluß passiert ist.

Die Heizung wurde im übrigen direkt an meinem Einzug nochmal abgelesen. Streng genommen hätte man nach der Reparatur derer nochmal ablesen müssen. Aber das hätte man dann wieder extra bezahlen müssen. Die andere Frage ist halt auch, wie sollte man sowas berechnen, welche Summe sollte angesetzt werden um den erhöhten unnötigen Heizungsbedarf gerecht abzusetzen???? Das ist das eigentlich schwierige. Mein Vermieter hat dazu nur gemient, wenn ich jetzt weniger bezahle, macht er Verluste, da er die Rechnung schon bezahlt hat. Übrigens, bei mienem Nachbarn, der auch noch nicht bezahlt hatte, hatte er schon was von Verzugszinsen zu bezahlen geredet. Der scheint ordentlich kleinlich zu sein. Mir gegenüber hat er das allerdings nicht erwähnt. Ich glaube, da werd ich mal bei der Abrechnungsfirma am Montag anrufen, ob die da nen Tipp wissen. Das ist halt immer schwer, wenn es eigentlich NUR um ein paar Euro Abzug geht, deswegen rumzustreiten. Das sind rechtlich eigentlich immer Bagatellfälle und man hat immer nen schweren Stand.

Anscheinend, meinte mein Bruder, sei das auch ein Trick von Vermietern, wenn sie die Wohnung nicht vermietet bekommen (sie stand vor mir ja ein paar Monate leer), daß sie die Kaltmiete erhöhen und die Nebenkosten gering ansetzen und dadurch die Mieter anschließend eine saftige Nachzahlung bekommen. Fakt ist, daß die Vorauszahlungen auch zu niedrig angesetzt wurden.
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Die Vorrauszahlungen kannst du aber auch nach Absprache mit deinem Vermieter erhöhen damit du am Ende nicht so viel nachzahlen musst. Was zahlst du denn monatlich an Nebenkosten? ich hatte nach Rückzahlung durch meinen Vermieter knapp 70€ im Monat, gezahlt habe ich immer 100€, da war noch Spielraum. Er ist ja verpflichtet dir das Guthaben wieder auszuzahlen.

Wenn die Heizung an deinem Einzug abgelesen wurde dann muss auch nur dein tatsächlicher Verbrauch aufgeführt sein. Was vorher war braucht dich nicht zu interessieren. Wenn der Zähler nachweislich bis zum Neuersatz falsch gerechnet hat weiß ich nicht wer dann die Kosten zu tragen hat, meist kann man bei sowas auch eine Einigung aushandeln, zb du zahlst den normalen Verbrauch und dein Vermieter die Mehrkosten. Hatte ich mal mit meinen Vermietern so ausgehandelt als der Wasserzähler kaputt war und ständig mehr anzeigte als verbraucht.

Versuche auf jeden Fall mit deinem Vermieter eine gütliche Einigung zu erzielen, ein Dach überm Kopf zu haben ist sehr wichtig :blumen:
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Zitat (Rheingaunerin @ 08.07.2006 - 17:23:49)
Die Vorrauszahlungen kannst du aber auch nach Absprache mit deinem Vermieter erhöhen damit du am Ende nicht so viel nachzahlen musst. Was zahlst du denn monatlich an Nebenkosten? ich hatte nach Rückzahlung durch meinen Vermieter knapp 70€ im Monat, gezahlt habe ich immer 100€, da war noch Spielraum. Er ist ja verpflichtet dir das Guthaben wieder auszuzahlen.

Wenn die Heizung an deinem Einzug abgelesen wurde dann muss auch nur dein tatsächlicher Verbrauch aufgeführt sein. Was vorher war braucht dich nicht zu interessieren. Wenn der Zähler nachweislich bis zum Neuersatz falsch gerechnet hat weiß ich nicht wer dann die Kosten zu tragen hat, meist kann man bei sowas auch eine Einigung aushandeln, zb du zahlst den normalen Verbrauch und dein Vermieter die Mehrkosten. Hatte ich mal mit meinen Vermietern so ausgehandelt als der Wasserzähler kaputt war und ständig mehr anzeigte als verbraucht.

Versuche auf jeden Fall mit deinem Vermieter eine gütliche Einigung zu erzielen, ein Dach überm Kopf zu haben ist sehr wichtig :blumen:

Hallo Rheingaunerin,

ich zahle in einem 3-Wohnungspartienhaus 50 € Nebenkosten. Das man die Vorauszahlungen erhöhen kann, weiß ich, aber das war auc hein wichtiger Grund für mich, diese Wohnung zu nehmen, da sie günstig angeboten wurde. Ich habe in der Stadt in der ich arbetie (ca 15km weg) keine annähernd günstige Wohnung gefunden und habe jaj jetzt dadurch auch meine Fahrtkosten. In der Stadt in der ich auch arbiete sind die Mietpreise generell höher als auf dme Lande, mitunter sogar schweine teuer. Aber wenn jetzt die Nebenkosten noch erhöht werden (wieviel auch immer), lohnt sich das bald kaum mehr und ich kann mich nach einer Wohnung in der Stadt schlau machne. Übrigens wäre dieser STreit, wenn es denn zu einem dadurch kommt, kein Kündigungsgrund für den Vermieter.

Wie hast Du denn das ausgehandlet mit Deinem Vermieter mit dem Wasserzähler?
Wie habt Ihr den Betrag ausgerechnet, der dann abgezogen wurde??? Das interessiert mich. Das Problem ist ja das gleiche. Nur meckert mein Vermieter ja, weil ich überhaupt weniger bezahlen möchte, da er dadurch Verlust macht. Da kann ich ihm dann schon damit kommen, daß er unrecht hatte, als er mir sagte, daß die anderen schon bezahlt hätten. Vielleicht sieht er das dann ein. Zumal er wirklich dazu verpflichtet ist, die Wohnung ordnungsgemäß (tauglich quasi) zu übergeben, bzw. neu zu vermieten und wenn jemand drin wohnt, muß er dafür Sorge tragen, daß sie eben wohntauglich sit (mit 30 Grad im Winter in der Wohnung sage ich, daß sie nicht wohntauglich war). Bei einer Mietminderung hätte er genauso abgeblockt, vermute ich.
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Zitat (Daniel @ 08.07.2006 - 17:13:41)
In diesem Falle dürfte die Rechtsschutz aber noch nicht greifen, da sie vor dem Abschluß passiert ist.


Das siehst du (aus deiner Interessenlage leider) richtig.
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Im Grunde ist es vom Vermieter immer eine Auslegungssache. Wenn er einem die Wohnung kündigen will findet er einen Weg. Klar man kann dann dagegen angehen, aber oftmals lohnt es sich nicht.

50€ als Nebenkosten finde ich etwas zu wenig, da erscheint es mir fast als ok das du 100€ nachzahlen musst. Normal sagt man so zwischen 60 und 80€ für einen alleine. Wir zahlen jetzt für uns beide 135€ an Nebenkosten. Aber wie gesagt, lass es dir von deinem Vermieter vorrechnen, belegen und ruf auch noch mal bei der Abrechnungsfirma an. Meist sind die Zettel die man bekommt so undurchsichtig das man die wirklich erklärt bekommen muss.

Wir haben es damals so ausgehandelt:
Als ich feststellte das die Wasseruhr läuft ohne das jemand den Wasserhahn aufdrehte hab ich über ein halbes Jahr Buch geführt. Ich hab den Wasserstand aufgeschrieben als ich morgens zur Arbeit bin und abends als ich wieder nachhause kam. Mein Vermieter hat es stichprobenartig mitgemacht da er es erst nicht glauben wollte, dann aber feststellte das dem wirklich so ist.
Diese Differenz die in meiner Abwesenheit verbraucht wurde haben wir dann zusammengerechnet und wussten von dem halben Jahr den Mehrverbrauch. Das mal zwei genommen, hatten wir fürs ganze Jahr. Dann haben wir nachgeschaut was das Wasser kostet, haben den Preis pro Liter ausgerechnet und mal den Mehrverbrauch genommen und es kam ein Betrag von 20 DM (ja, DM ;) ) raus im Monat.

Das war schn eine ganze Menge. Wir haben das dann in kostenlose Waschmaschinen- und Trocknernutzung für mich umgesetzt und dann wars ok, denn da ich keine eigenen hatte haben sie mir eine Waschmachine "vermietet"

Danach wurde dann der Zähler erneuert und es ging alles seinen normalen Gang

Bearbeitet von Rheingaunerin am 08.07.2006 17:48:13
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Hallo Daniel,

es ist immer besser erst mal die Sache so zu regeln, ohne das Du dem Vermieter mit Anwalt usw. "drohst".

Sag Deinem Vermieter ruhig, Du zahlst den offenen Betrag "unter Vorbehalt",
d.h. Du kannst dann in aller Ruhe zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt gehen.
Diese Beratungsgespräche sind, in der Regel, kostenlos. (Nachfragen !)
Der kann Dir dann auf jeden Fall sagen, ob Du mit einem Widerspruch gegen die Nachzahlung Erfolg haben wirst oder nicht.
Solltest Du Erfolg haben, muß der Vermieter bei dem "unter Vorbehalt" bezahlten Betrag die Differenz auf die nächste Abrechnung gutschreiben oder zurück überweisen.

Viel Erfolg

kittacat
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Zitat (kittacat @ 08.07.2006 - 23:04:21)
Diese Beratungsgespräche sind, in der Regel, kostenlos.

Also ich kenne wirklich KEINEN Anwalt, der kostenlos berät...

Bearbeitet von Knackwurscht am 09.07.2006 00:01:06
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Zitat (Knackwurscht @ 09.07.2006 - 00:00:42)
Zitat (kittacat @ 08.07.2006 - 23:04:21)
Diese Beratungsgespräche sind, in der Regel, kostenlos.

Also ich kenne wirklich KEINEN Anwalt, der kostenlos berät...

Doch, ich glaube im Bürgerbüro im Rathaus, da ist einmal die Woche so ne Bürgersprechstunde. Dort trifft man glaube auch Anwälte
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Zitat (Knackwurscht @ 09.07.2006 - 00:00:42)
Zitat (kittacat @ 08.07.2006 - 23:04:21)
Diese Beratungsgespräche sind, in der Regel, kostenlos.

Also ich kenne wirklich KEINEN Anwalt, der kostenlos berät...

Das ist individuell von Anwalt zu Anwalt verschieden, es gibt durchaus welche, die 1x/Monat so eine kostenlose Frage-und Beratungsstunde durchführen.
Allerdings sind diese meist sehr überlaufen und man sollte sich vorher erkundigen, wo-wie -wer.

Du könntest hier im Forum mal labens kontakten, der ist rechtlich wirklich fit. :blumen:

Oder Dich an den örtlichen Mieterverein wenden.

Ansonsten: alles zu Besprechende zwischen Dir und Vermieter nur noch per Schriftform, so sicherst Du Dich ab. Und alle Wohnungsmängel penibel auflisten.

Ich drück Dir die Daumen, Daniel.
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Das würde ich in jedem Fall auch vorschlagen alle Mängel schriftlich festhalten. Am Besten im Beisein des Vermieters. Deswegen sagte ich ja auch schon, versuch dich mit deinem Vermieter zu einigen :)

Ob du das Geld, wenn du "unter Vorbehalt" angibst, wieder zurück bekommst wage ich zu bezweifeln. Denn du hast gezahlt, das ist sowas wie ein "Schuldanerkenntniss" und somit ist die Sache erledigt. Aber wenn labens sich rechtlich gut auskennt wird er/sie dir das bestimmt sagen können.

Beratungsgespräche sind meines Wissens auch nicht kostenlos. Es kommt da auf den Streitwert an. Aber bei ausstehenden 100€ wird es gewiss nicht so teuer werden ;)

Bearbeitet von Rheingaunerin am 09.07.2006 09:27:30
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