Von Brutto auf Netto??

Zitat (gewitterhexe @ 17.08.2006 20:25:49)
du hast das jetzt richtig verstanden :lol:

wozu so ein forum doch gut ist... :pfeifen:

Obwohl es mir immer noch nicht logisch ist...

Ich dachte immer, bei Prozentrechnung geht man immer von 100% aus...Also der Ausgangsbetrag ist 100%...

Aber so habe ich das auch immer im Matheunterricht gemacht...null verstanden, einfach nach Beispielaufgabe gerechnet :pfeifen: und mit Note 4 durchgemogelt...

Und mal ganz ehrlich...34,10 Euro/35Euro...sind wa doch mal großzügig....passt scho...ist doch fast das gleiche Ergebnis :pfeifen: rofl

Wer hätte jetzt noch Zweifel, daß ich in die Wirtschaft gehen sollte?! :pfeifen: rofl
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da sind ganz viele in der wirtschaft, die mindestens genauso wie du rechnen - deshalb ist es ja so, wie es ist... :lol:

ich mein jetzt nicht die gastwirtschaft - jeder wirt freut sich über solche gäste :blumen:
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Zitat (Mellly @ 17.08.2006 20:28:58)
Ich dachte immer, bei Prozentrechnung geht man immer von 100% aus...Also der Ausgangsbetrag ist 100%...

nicht soviel denken, sondern lieber richtig machen... B)

der betrag setzt sich ja aus einem nettowert (100%) +steuer zusammen, es ist schon richtig, das als ausgangswert anzusehen, aber eben als 116 % :)
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Zitat (gewitterhexe @ 17.08.2006 20:34:22)
Zitat (Mellly @ 17.08.2006 20:28:58)
Ich dachte immer, bei Prozentrechnung geht man immer von 100% aus...Also der Ausgangsbetrag ist 100%...

nicht soviel denken, sondern lieber richtig machen... B)

der betrag setzt sich ja aus einem nettowert (100%) +steuer zusammen, es ist schon richtig, das als ausgangswert anzusehen, aber eben als 116 % :)

Mh, also das habe ich irgendwie mit den 16% schon ausgehandelt... :pfeifen:

Merke: bei Umsatzsteuer immer mit 116% naja, noch...nächstes Jahr dann 119% odder???

Bitte sagt jetzt, ja das stimmt....sonst nehm ich nen Strick und erschieß mich.... rofl
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ja, das stimmt

:lol: :lol: :lol:
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Zitat (gewitterhexe @ 17.08.2006 20:40:03)
ja, das stimmt

:lol: :lol: :lol:

Lebensretterin :lol:
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bitte als orden und herschicken :P
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Zitat (carlos @ 17.08.2006 11:25:12)
Zitat (gwendolyn @ 17.08.2006 11:04:47)
einfache formel: brutto : 1,16 = netto

willst du auf netto die mwst. droben haben, gilt:

netto mal 1,16 = brutto

viel spaß bei der steuererklärung! :P

Exakt. :blumen:
Formel für die schnelle unkompliziert denkende Truppe! :lol:

meine formeln sind doch ganz einfach. wozu der ganze lange thread? :wallbash:
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Zitat (gwendolyn @ 18.08.2006 00:01:09)
meine formeln sind doch ganz einfach. wozu der ganze lange thread? :wallbash:

... weil etliche diesen langen Fred machen oder brauchen.

Es sollen doch möglichst alle künftig
die MwSt. raus- oder reinrechnen können. :blumen:
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Warum sagt eigentlich Semperoni nix mehr zu dem Thema?
Oder hab ich das überlesen? :hmm:
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Zitat (Rheingaunerin @ 18.08.2006 06:18:43)
Warum sagt eigentlich Semperoni nix mehr zu dem Thema?
Oder hab ich das überlesen? :hmm:

Vielleicht ist er entsetzt, wieviel das Finanzamt abhaben will.

Bearbeitet von FranzBranntwein am 18.08.2006 06:59:57
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Das könnte natürlich sein :pfeifen:
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Hallöle,
muß gerade mal ne Rechnung schreiben, wer hat Lust die MwSt von 248,40 € zu errechnen! :D *fg*
Grüße AnCathara
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wenn 248,40 euro der nettowert ist, dann ist die steuersumme 39,74 euro, der bruttowert also 288,14 euro.

wenn es schon der bruttowert ist, ist der darin enthaltene steuerbetrag 34,26 euro (214,14 netto).

mellly, bitte nachrechnen :lol:
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hmmmm ich hab 33,85 €
muß nochmal nachrechnen
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bin wieder auf 33,85 € gekommen
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Gewitterhexe hat Recht !! :blumen:

248,40 € : 1,16 = 214,14 € also beträgt die MwSt.: 34,26 €
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ich hirni hab versehntlich 248,40€ tippt statt 245,40€
SOOOOORRRYYYYY :pfeifen: :pfeifen: :blumen: :blumen:
Jedenfalls danke!
Die Rechnung ist schon fertig!
Jetzt kann ich übers WE wegfahren! :D
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das kann schonmal passieren im Eifer des Gefechtes :lol:

dann habt Ihr beide Recht gehabt :blumen:
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Zitat (niliqb @ 17.08.2006 10:47:04)
Die Tochter ist also minus 9 Monate (ein Dreivierteljahr) alt, was bedeutet, dass sie in exakt neun Monaten zur Welt kommen wird. Somit ist der derzeitige Aufenthaltsort des Vaters doch recht klar umrissen  :pfeifen:

Würde ich nicht behaupten wollen. Möglicherweise hat der Postbote der guten Frau gerade tiefgekühltes Sperma übergeben ...
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Zitat (gewitterhexe @ 18.08.2006 15:48:58)


mellly, bitte nachrechnen :lol:

rofl

Bearbeitet von carlos am 18.08.2006 17:59:47
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Zitat (carlos @ 18.08.2006 17:59:22)
Zitat (gewitterhexe @ 18.08.2006 15:48:58)


mellly, bitte nachrechnen :lol:

rofl

Ich...äh....rechne noch....*qualm* :ph34r:
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Richtig geil wirds erst, wenn man ne Rechnung hat mit zwei verschiedenen Steuersätzen, also 7 und 16 %. :P :P :P
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Was ist eigentlich in der Silvesternacht. Wenn ich am 31.12. bestelle und erst am 1.1. zahle? 16% oder 19%Mwst.? Am besten vor Mitternacht zahlen, oder?
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Zitat (FranzBranntwein @ 22.08.2006 12:37:38)
Was ist eigentlich in der Silvesternacht. Wenn ich am 31.12. bestelle und erst am 1.1. zahle? 16% oder 19%Mwst.? Am besten vor Mitternacht zahlen, oder?

Da gilt dann wohl das Rechnungsdatum 31.12.2006, also 16%. :blumen:

Oder meinst die just in den Stunden aufgenomme alkoholische Flüssigkeit?

Bearbeitet von fiona123 am 22.08.2006 12:42:16
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ich denk, für dich als privatperson macht das eh keinen unterschied, du wirst einen preis zahlen müssen - und der unternehmer führt ja dann den entsprechenden steuersatz ab.

gerade vorhin hab ich gelesen, dass bei auto- oder möbelbestellungen, die aber erst nächstes jahr geliefert werden, der neue steuersatz zur anwendung kommt - dabei gilt also nicht das bestelldatum als grundlage für die festlegung des steuersatzes - sondern das "abrechnungsdatum".

was hältst du davon, zu silvester selber einzukaufen und das gemütlich zu hause zu essen und zu trinken - mit dem reinen gewissen für 7 bzw. 16%? B) :P
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Ich denke, da man bei uns nicht wirklich überall rund um die Uhr einkaufen kann, ist das irrelevant. Ausserdem ist die Mehwertsteuererhöhung ja sowieso ein schleichender Prozess, der bereits begonnen hat.

Wenn du Restaurant meinst (reinfeiern ins neue Jahr z.B.) wird es genauso sein. Nur die Mehrwertsteuerausweisung wird sich ändern.

Ansonsten denke ich ist der "Kaufabschluss" von Bedeutung und nicht der Tag der Zahlung. :unsure: Wenn ich meine Rechnung von den Weihnachtseinkäufen vom 23.12. erst am 25.01. bezahle, können die mir ja auch nicht noch ein paar Prozent drauf brummen, nur weil seit 1.1. andere Sätze gelten. :P
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Zitat (FranzBranntwein @ 22.08.2006 12:37:38)
Was ist eigentlich in der Silvesternacht. Wenn ich am 31.12. bestelle und erst am 1.1. zahle? 16% oder 19%Mwst.?

Kommt drauf an, was du bestellst.
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Das Datum des Kaufvertrages gilt.
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Zitat (carlos @ 22.08.2006 12:47:28)
Zitat (FranzBranntwein @ 22.08.2006 12:37:38)
Was ist eigentlich in der Silvesternacht. Wenn ich am 31.12. bestelle und erst am 1.1. zahle? 16% oder 19%Mwst.?

Kommt drauf an, was du bestellst.

Wenn du vor 24h z.B. Milch orderst und die Milch nach 00h bezahlst, bleibts der gleiche Preis (USt-Anteil 7%).
Die Ausnahmen vom vollen Umsatzsteuersatz sind in der Anlage zum UStG ge-
listet. Milch gehört dazu, Trinkwasser auch.
Apfelsaft aber nicht. rofl
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Zitat (FranzBranntwein @ 22.08.2006 12:37:38)
Was ist eigentlich in der Silvesternacht. Wenn ich am 31.12. bestelle und erst am 1.1. zahle? 16% oder 19%Mwst.? Am besten vor Mitternacht zahlen, oder?

letztens kam im Radio ein Bericht darüber das ab September der Betrag von 19% schon ausgewiesen sein muss.
Da zwar das Kaufdatum gilt lieber mal nachrechnen ob es nicht schon mehr sind als 16%.
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