Hallo Mutti´s und Vati´s, ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Die 13 Jährige Tochter einer Freundin hatte ihr Handy in der Mittagspause zum Musikhören genuzt, darauf hin hat ein Lehrer es eingezogen. Einige Tage späther am Elternabend erklärte der Lehrer der Mutter das Handy läge im Tressor der Schule, an den er jetzt nicht käme, sie einigten sich, das er das Handy dem Mädchen aushändigen solle. Nun kommt das Kind heut hein und berichtet, das der Lehrer ihr sagte das Handy sei weg, also er könne es nicht finden. Wie ist den die Lage da? Wer haftet? War ein etwas teureres Teil Geburtstagsgeschenk von allen Verwanten.Wir wohnen in Bayern hier gibt es ja ein gesetzliches Verbot Handys an Schulen zu nutzen, weiß nicht ob das evtl. etwas an der Sachlage ändert.
Lehrer verschlampt Handy
In: Kinder
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Mit einem Versicherungs-Tracker kannst du sicherstellen, dass wertvolle Gegenstände wie Handys bei Verlust oder Schaden finanziell abgesichert sind. Gerade in Fällen, in denen ein Lehrer ein Handy verschlampt, könntest du so unkomplizierten Ersatz bekommen.
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oh weia, das ist aber ärgerlich :angry:
Mein gesunder Menschenverstand , aber ohne juristischen Background, sagt mir: der Lehrer muss das Handy ersetzen.Ein 13 jähriges Mädchen kann ja noch nicht haftbar sein, auch wenn sie gegen die Regel verstoßen hat..
Mein gesunder Menschenverstand , aber ohne juristischen Background, sagt mir: der Lehrer muss das Handy ersetzen.Ein 13 jähriges Mädchen kann ja noch nicht haftbar sein, auch wenn sie gegen die Regel verstoßen hat..
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Der Lehrer muss für den Verlust aufkommen, es sei denn er hat es wirklich im Sekretariat in den Tresor einschließen lassen, dann müssen die haften. Das hat mit dem Nutzungsverbot an Schulen nichts zu tun.
Lediglich wenn das Handy in der Schule gestohlen wird, gibt es kein Ersatz.
Lediglich wenn das Handy in der Schule gestohlen wird, gibt es kein Ersatz.
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Zitat (Sparfuchs @ 10.12.2010 19:25:16) |
Der Lehrer muss für den Verlust aufkommen, es sei denn er hat es wirklich im Sekretariat in den Tresor einschließen lassen, dann müssen die haften. Das hat mit dem Nutzungsverbot an Schulen nichts zu tun. Lediglich wenn das Handy in der Schule gestohlen wird, gibt es kein Ersatz. |
Dieser Meinung schließe ich mich an.
Wenn der Lehrer das Handy konfisziert, hat er auch dafür zu sorgen, dass es der Schülerin oder den Eltern wieder ausgehändigt werden kann.
Da die Schule sicherlich über eine Haftpflicht-Versicherung verfügt, dürfte das doch auch eigentlich kein Problem sein, oder?
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Danke für eure Antworten, ich war mir nicht sicher, jetzt kann ich etwas weiter helfen, mei Freundin war ganz schön aufgelöst und die Tochter eh nur noch am weinen, weil sie so viele schöne Fotos drauf hat, wenn die weg sind ist es ärgerlich genúg. :labern:
Edit sagt: ich geb euch Bescheid wie die sache ausgeht, hab das heut gegoogelt wie ne wilde aber nicht gefunden.
Bearbeitet von Pumukel77 am 10.12.2010 21:09:28
Edit sagt: ich geb euch Bescheid wie die sache ausgeht, hab das heut gegoogelt wie ne wilde aber nicht gefunden.
Bearbeitet von Pumukel77 am 10.12.2010 21:09:28
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Zitat (123stpo456 @ 10.12.2010 21:00:01) |
Da die Schule sicherlich über eine Haftpflicht-Versicherung verfügt, dürfte das doch auch eigentlich kein Problem sein, oder? |
Ganz so einfach ist die Sache leider nicht, erst einmal muss geklärt werden wie das Handy verschwunden ist.
Irgend jemand muss doch das Handy als letztes gehabt haben. In erster Linie würde ich mich an den Lehrer halten, der Rest ist seine Sache. Er hat es weggenommen, also muss er es auch wieder zurückgeben.
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Spafuchs,
ich (öffentl. Dienst) habe z. B. eine Berufsrisiko-Haftpflicht-Versicherung. Meinst Du nicht, dass der Lehrer die auch haben wird?
Also ist doch nur die Frage zu klären, wessen Versicherung zahlt hier?
Vielleicht bin ich ja naiv - aber mir erscheint das logisch: Das Kind kann nicht die "Leidende"sein.
ich (öffentl. Dienst) habe z. B. eine Berufsrisiko-Haftpflicht-Versicherung. Meinst Du nicht, dass der Lehrer die auch haben wird?
Also ist doch nur die Frage zu klären, wessen Versicherung zahlt hier?
Vielleicht bin ich ja naiv - aber mir erscheint das logisch: Das Kind kann nicht die "Leidende"sein.
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Zitat (123stpo456 @ 10.12.2010 21:24:35) |
Also ist doch nur die Frage zu klären, wessen Versicherung zahlt hier? |
So ist es ;)
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Zitat (Sparfuchs @ 10.12.2010 21:13:21) |
In erster Linie würde ich mich an den Lehrer halten, der Rest ist seine Sache. Er hat es weggenommen, also muss er es auch wieder zurückgeben. |
Nix da.
1.
Der Lehrer hat es nicht "als Person" eingezogen, sondern als "öffentlich Bediensteter" mithin als "im Auftrag des Direktors handelnd" und damit "als Schule handelnd".
2.
Der Lehrer hat bei dem Einzug rechtens gehandelt, da Handys in Bayern (laut Erstschreiberin) an den Schulen verboten sind. Er durfte es konfiszieren, um damit den von der Schule bzw. vom Kultusministerium oder von der Schulbehörde gewünschten handyfreien Zustand wieder herzustellen.
3.
Da niemand etwas Gegenteiliges beweisen kann, ist zunächst davon auszugehen, dass der Lehrer - so wie er das auch angegeben hat - das Handy tatsächlich in den Tresor gelegt und damit hinreichend für die sichere Aufbewahrung gesorgt hat.
In aller Regel geht das im Übrigen auch so von statten, dass der Tresorschlüssel von einer Person verwaltet wird, die ihn auch nicht rausgibt, sondern den in den Tresor einzulegenden Gegenstand gegen Quittung entgegen nimmt und in den Tresor einlegt, damit nicht jeder an den Tresor geht und Dinge einlegt oder entfernt. So sollte es zumindest sein.
4.
Die Haftpflichtversicherung der Schule wird einen Teufel tun und das Handy zahlen. Die junge Dame hätte das Mobiltelefon nicht in die Schule mitnehmen dürfen e basta.
Hätte sie sich an die geltende Erlasslage gehalten, wäre das Handy nicht eingezogen, wäre es demnach nicht aus der Reichweite des Mädels, wäre es damit auch nicht "entwendet" oder "verbracht" worden. Störungskette beginnt damit bei dem Mädel und nicht beim Lehrer.
Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn in der Schule die nagelneue Soft-Air-Pistole durch (unabsichtliches) Zutun eines Lehrers aus dem vierten Stock fällt und dabei zerstört wird. Da zahlt auch die Haftpflicht der Schule nicht, weil das Teil in der Schule nix zu suchen hatte.
5.
Die Privathaftpflicht des Lehrers ist eh aussen vor, da er zum Einen nicht als Privatperson gehandelt hat und zum Anderen sein Verschulden nicht gegeben, wenigstens aber nicht erwiesen ist.
Bleibt:
Solls dem armen Haschers halt eine Lehre sein.
Ich wette um ein (allerdings etwas älteres) Handy, dass weder Schule noch Lehrer noch Versicherung das Teil ersetzen werden und sich auf das Handyverbot beziehen.
Bearbeitet von Melchior am 10.12.2010 21:39:24
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Zitat (Melchior @ 10.12.2010 21:34:59) |
Ich wette um ein (allerdings etwas älteres) Handy, dass weder Schule noch Lehrer noch Versicherung das Teil ersetzen werden und sich auf das Handyverbot beziehen. |
So sehe ich das auch.
Ich schließe mich Melchiors schlüssiger und von Fachkenntnis zeugender Argumentationslinie an.
Tut mir leid für das Mädchen und das Handy, aber so isses.
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Melchior: in die Richtung gingen meine ersten Gedanken auch, aber leider ist das Gesetz recht wage formuliert, Handys dürfen nämlich schon mit, um dann eben im besonderen Fall (Bus entfällt etc.) da zu sein, wie es mit ein und ausgeschalten ist legt auch keiner genau fest.Bin selbst sehr gespannt was da noch rauskommt.Anscheinend gibt es so einen Fall noch nicht.
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Zitat (Jeannie @ 10.12.2010 21:41:27) |
Tut mir leid für das Mädchen und das Handy, aber so isses. |
Ich finde die ganze Argumentation schlüssig - leider.
Aber trotzdem: Wäre ich die Mutter, hätte ich arge Probleme, das so hinzunehmen... :labern:
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Zitat (123stpo456 @ 10.12.2010 21:45:08) |
Aber trotzdem: Wäre ich die Mutter, hätte ich arge Probleme, das so hinzunehmen... :labern: |
Das ist aber dann das Problem der Mutter...
Ich kann es nur für NRW definitiv sagen, aber alle Sachen, die nicht unbedingt für den Schulbetrieb notwendig sind (MP3-Player, Handies, Digicams, Sammelkarten, andere Spielzeuge...) werden auf eigenes Risiko mitgeschleppt und sind nicht versichert.
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Zitat (Pumukel77 @ 10.12.2010 21:42:48) |
Melchior: in die Richtung gingen meine ersten Gedanken auch, aber leider ist das Gesetz recht wage formuliert, Handys dürfen nämlich schon mit, um dann eben im besonderen Fall (Bus entfällt etc.) da zu sein, wie es mit ein und ausgeschalten ist legt auch keiner genau fest.Bin selbst sehr gespannt was da noch rauskommt.Anscheinend gibt es so einen Fall noch nicht. |
Wie ich mit meiner Einschränkung "(laut Erstschreiberin)" zeigen sollte, kenne ich die Erlasslage in Bayern nicht im Wortlaut.
Wenn die Erlasslage schwammig ist, müsste man den Schwammigkeitsfaktor und die Ausnahmeregelungen kennen. Vielleicht kanns dann doch noch was werden.
Aber wenn Handys verboten sind an der Schule, ists Essig mit nem neuen Handy.
Interessiert, was dabei rauskommt, bin ich aber auch.
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Ist mir ja schon beinahe peinlich zu fragen:
Aber wenn doch der Lehrer behauptet, er hätte das Handy in den Tresor getan......
Aber wenn doch der Lehrer behauptet, er hätte das Handy in den Tresor getan......
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Zitat (123stpo456 @ 10.12.2010 21:57:22) |
Ist mir ja schon beinahe peinlich zu fragen: Aber wenn doch der Lehrer behauptet, er hätte das Handy in den Tresor getan...... |
Dann gehe ich davon aus, dass er das getan hat.
Die nächste Frage wäre, wer für den Inhalt des Tresors zuständig ist.
Aber das ändert alles nichts an der Tatsache, dass das Handy in der Schule nichts zu suchen hatte.
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Zitat (123stpo456 @ 10.12.2010 21:57:22) |
Ist mir ja schon beinahe peinlich zu fragen: Aber wenn doch der Lehrer behauptet, er hätte das Handy in den Tresor getan...... |
Ich denke das muss geklärt werden, sonst könnte jeder Lehrer den Schülern ein Handy abnehmen und dann einfach behalten.
Wenn ich im Halteverbot stehe und abgeschleppt werde, muss ich auch mein Auto
Außerdem spricht es nicht für die Schule, wenn sie so handelt.
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Zitat (Sparfuchs @ 10.12.2010 22:03:07) |
Ich denke das muss geklärt werden, sonst könnte jeder Lehrer den Schülern ein Handy abnehmen und dann einfach behalten. |
Jau.
Und die Handysammlung wächst und wächst... :P
Bearbeitet von Jeannie am 10.12.2010 22:14:27
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Zitat (Jeannie @ 10.12.2010 22:05:10) |
Jau. Meine Handysammlung wächst und wächst... :P |
Glaub ich gerne, die armen Lehrer können sich ja auch keine Handys leisten- es soll sogar lehrer geben die während der Schulstunde Zigaretten drehn. ;)
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Lass uns beim Thema bleiben, ok?
Sonst fange ich noch an zu weinen. :heul:
Sonst fange ich noch an zu weinen. :heul:
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Soweit ich weiß ist der Lehrer wohl so die Art " zerstreuter Proffesor", da wäre dann die Nachfrage hilfreich ob es dokumentiert wurde. Das hilft uns schon mal nen Schritt weiter.
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Zitat (Jeannie @ 10.12.2010 22:19:47) |
Lass uns beim Thema bleiben, ok? Sonst fange ich noch an zu weinen. :heul: |
:trösten:
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Zitat (Pumukel77 @ 10.12.2010 22:22:04) |
da wäre dann die Nachfrage hilfreich ob es dokumentiert wurde. Das hilft uns schon mal nen Schritt weiter. |
Normalerweise haben der Schulleiter und die Sekretärin einen Zugang zum Tresor.
Da würde ich einhaken. :winkewinke:
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Es ist Dir erlaubt, Dein Handy mit in die Schule zu nehmen. Das ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gedeckt, das das Grundgesetz einem jeden von uns vermittelt. Allerdings dürfen das Handy, der MP3 Player, Digitalkameras etc. nicht im Unterricht benutzt werden. Gegenstände, die den Schulunterricht stören können, dürfen vom Lehrer nämlich weggenommen werden. Das steht meist in dem Schulgesetz des Bundeslandes, in dem Du zur Schule gehst. So steht z.B. in § 53 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen, dass "erzieherische Maßnahmen" getroffen werden können. Dazu gehört auch die "zeitweise Wegnahme von Gegenständen". Diese müssen von der Schule aber verwahrt werden und sind Dir zurückzugeben, da sie dir schließlich gehören. Ansonsten ist es Diebstahl wenn du dein Handy nicht wieder bekommst,da es trotzdem dein Eigentum ist. In der Regel wird das noch am Ende des selben Tages der Fall sein. Denn die erzieherischen Maßnahmen müssen insbesondere verhältnismäßig sein. Da die Wegnahme dazu dient, dass Du den Unterricht nicht weiter störst, muss am Ende des Schultages das Handy zurückgegeben werden. Über mehrere Tage kann die Schule höchstens in schweren Fällen das Handy einbehalten. Geht das Handy verloren oder wird beschädigt, so muss die Schule den Schaden natürlich ersetzen.
Daher soll deine freundin mit ihrer Tochter zur Schule gehen,und dies klären,sollte sich die Schule quer stellen soll sie mit Rechtlichen konsequenzen drohen.
Sie sind auf jeden Fall im Recht.
Die Schule kann sich nicht auf das Handy Verbot berufen.............
Liebe Grüße
Und Viel Viel Glück für deine Freundin.
Daher soll deine freundin mit ihrer Tochter zur Schule gehen,und dies klären,sollte sich die Schule quer stellen soll sie mit Rechtlichen konsequenzen drohen.
Sie sind auf jeden Fall im Recht.
Die Schule kann sich nicht auf das Handy Verbot berufen.............
Liebe Grüße
Und Viel Viel Glück für deine Freundin.
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teddy,
Du sprichst mir aus der Seele :wub:
Du sprichst mir aus der Seele :wub:
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Kein Ding,
ich bin zwar auch dafür keine Handys werend der Schulzeit,aber was da abläuft grenzt :labern: :wallbash: naja ich wills nicht schreiben. sonst müsst ich morgen noch schreiben....................lach
ich bin zwar auch dafür keine Handys werend der Schulzeit,aber was da abläuft grenzt :labern: :wallbash: naja ich wills nicht schreiben. sonst müsst ich morgen noch schreiben....................lach
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Zitat (teddy1704 @ 10.12.2010 23:57:15) |
Kein Ding, ich bin zwar auch dafür keine Handys werend der Schulzeit,aber was da abläuft grenzt :labern: :wallbash: naja ich wills nicht schreiben. sonst müsst ich morgen noch schreiben....................lach |
Wenn ich mir das so anschaue, waren die Ausführungen in deinem vorherigen Posting aber keine offizielle Version, oder? ;)
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Danke werd das mal so weiter geben, ärgerlich ist halt, das das Mädel noch nicht mal damit gestört hat, war ja in der langen Mittagspause, und ein paar Freiheiten sollten die Kinder schon noch haben.
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Zitat |
Wenn ich mir das so anschaue, waren die Ausführungen in deinem vorherigen Posting aber keine offizielle Version, oder? wink.gif |
Wiso..............
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Zitat (Jeannie @ 10.12.2010 21:50:14) |
Das ist aber dann das Problem der Mutter... Ich kann es nur für NRW definitiv sagen, aber alle Sachen, die nicht unbedingt für den Schulbetrieb notwendig sind (MP3-Player, Handies, Digicams, Sammelkarten, andere Spielzeuge...) werden auf eigenes Risiko mitgeschleppt und sind nicht versichert. |
Klar, eigenes Risiko... wen der Teen das Dingen verliert oder kaputt macht isses eben so, aber wenn ein Erziehungsbeauftragter eine Sanktion verhängt, dann geht in dem Fall die Verantwortung an ihn über... er hat das Handy nur verwahrt und zwar mit der Absicht es an die Eltern der Lütten zurück zu geben.
Wenn ich in einer Anliegerstraße parke ohne die Berechtigung darf mir auch keiner ungestraft den Lack verkratzen nur weil ich da nicht hätte parken dürfen... aus meiner Sicht hat der Lehrer einen Bock geschossen und ist dafür haftbar!
Aber wie heißt es so schön: Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
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Zitat (Pumukel77 @ 10.12.2010 18:24:54) |
Hallo Mutti´s und Vati´s, ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Die 13 Jährige Tochter einer Freundin hatte ihr Handy in der Mittagspause zum Musikhören genuzt, darauf hin hat ein Lehrer es eingezogen. Einige Tage späther am Elternabend erklärte der Lehrer der Mutter das Handy läge im Tressor der Schule, an den er jetzt nicht käme, sie einigten sich, das er das Handy dem Mädchen aushändigen solle. Nun kommt das Kind heut hein und berichtet, das der Lehrer ihr sagte das Handy sei weg, also er könne es nicht finden. Wie ist den die Lage da? Wer haftet? War ein etwas teureres Teil Geburtstagsgeschenk von allen Verwanten.Wir wohnen in Bayern hier gibt es ja ein gesetzliches Verbot Handys an Schulen zu nutzen, weiß nicht ob das evtl. etwas an der Sachlage ändert. |
Hier würde ich sagen: Die Kinder sollen zusammen nochmal losgehen (auch und gerade im Lehrerzimmer) und das Handy suchen und ein Lehrer (Zeuge) wie Mutter und / oder Vater (2.Zeugin/ Zeuge) und vielleicht ein befreundeter Polizist (3. Zeuge) überwachen das. Das Handy wird nicht aufgefunden? Suche ergebnislos?
Okay, dann Strafanzeige und Schadenersatzforderung (Zivilklage).
Drankommen wird dabei weniger die Schule selbst als der Lehrer, der das bewußte Handy eingezogen hat.
Hier heißt aber in meinem Fall: Bundesland ohne gesetzliches Handyverbot an Schulen.
Nein, ich habe einen solchen Fall nicht.
Hat das Bundesland jedoch ein gesetzliches Handyverbot für Schulen, seht Ihr alt aus, denn Ihr habt gegen dieses Gesetz verstoßen. ;)
Leute, sagt Euren Kindern, daß die verfluchten Handys nichts in der Schule zu suchen haben. Vor allem, wenn es ein Gesetz dagegen gibt. Wer also trotzdem noch immer ein Handy mitnimmt, handelt also gesetzeswidrig. Im schlimmsten Fall gibt es also nicht mal den Kaufpreis für das Fon zurück.
Wenn sie das kapieren (anhand solcher drastischen Beispiele) wäre das doch nicht unklug.
Okay, ein Handy kann durchaus Leben retten, Schulbusplätze einsparen helfen und kilometerweite Fußwege bei Busausfall gewaltig abkürzen und sonstwas, aber das interessiert den Gesetzgeber nicht mal peripher. Der wird immer argumentieren, daß es verboten sei ---blabla, und die Mittagspause rechnet auch noch unter Schul- (oder Arbeits-) zeit. ;)
Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 11.12.2010 02:58:22
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Ich hab hier mal das was wirklich zählt:
Den Wortlaut des Bayrischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.
http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_Art56.htm
Dort steht unter (5),
Zitat |
(5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. |
Daher hat mM nach der Lehrer den schwarzen Peter. Denn das Mitführen ist nicht verboten, sondern nur das verwenden. Und das Stichwort ist hier "vorübergehend". Das heißt soviel, daß sichergestellt sein muß, daß das Gerät auch wieder herausgegeben werden muß.
Bearbeitet von Wyvern am 11.12.2010 12:50:37
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wyvern: DANKE :blumen: das hab ich die ganze Zeit versucht zu finden, kam aber immer nur zu Artikeln darüber, nie zum genauen Text.Das hört sich doch gut an. Da hat man Grund zum hoffen.
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ich würde das teil verlangen!
wie der Lehrer es macht ist seine Sache.
wie der Lehrer es macht ist seine Sache.
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Also ich hab das hier jetzt gelesen und muss bei manchen Äußerungen wirklich den Kopf schütteln.
Das ist nicht euer Ernst, dass ihr wirklich glaubt das Mädchen hätte einfach Pech gehabt, weil es gegen das "Gesetz verstoßen" hat?
Erstens: Egal was das für ein Gesetz ist, es kann nur für die Benutzung oder das Anschalten des Handys gelten, alles andere widerspräche dem deutschen Grundgesetz.
Zweitens: Der Lehrer ist kein Gericht, demzufolge kann er auch keine Strafe für ein gebrochenes "Gesetz" verhängen. Ihm ist lediglich ggf. der vorübergehende Einzug des Handys erlaubt.
Drittens: Wenn man jetzt wirklich von "Gesetzen" bzgl. dieses "Handyvergehens" sprechen möchte:
§ 19 StGB
Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Viertens: Es besteht ein Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
Wer fachlich nicht ganz firm mit dem Thema ist, hier eine kurze Erklärung (kein Zitat, aber kann gerne ergooglet werden): Der Eigentümer ist der dem es rechtmäßig gehört, der Besitzer ist der, der es momentan "in seiner Gewalt" hat. Gutes Beispiel: Vermieter/Mieter: Der V ist der Eigentümer der Wohnung, der M der Besitzer.
Fünftens: Das Eigentum an dem Handy wurde durch die Schenkung (§516 BGB) durch die Verwandten dem Mädchen übertragen.
Das Mädchen ist nur beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB), jedoch war die Schenkung ein lediglich vorteilhaftes Geschäft für das Mädchen und es bedarf keiner nachträglichen Genehmigung der Eltern. (Außerdem sind die Eltern ja hier offensichtlich damit einverstanden, dass das Mädchen dieses Handy hat).
Sechstens: Das Handy ist noch immer Eigentum des Mädchens, denn zur Übergabe des Eigentums Bedarf es einer Einigung (§929 BGB). Es ist eine Übergabe des Besitzes erfolgt (das Mädchen musste dem Lehrer das Handy geben) aber logischerweise nicht des Eigentums.
Siebtens: Wenn ich Eigentümer einer Sache bin, kann ich die Herausgabe vom Besitzer (=der Lehrer, weil er es ja hat) verlangen (§985 BGB).
Achtens: Damit ist der Lehrer verpflichtet, das Handy herauszurücken, egal was für ein Gesetz in Bayern für irgendwelche Handybenutzung gilt. Wenn es es nicht tut kann man ihn ihn auf Herausgabe verklagen (nach §985 BGB, siehe 7.), ggf. auch der Unterschlagung fremden Eigentums beschuldigen, ihm mit einer Diebstahlanzeige drohen (ist zwar jur. gesehen kein Diebstahl aber er ist kein Jurist oder :D), und so weiter. Schadensersatz für die Zeit ohne Handy zu verlangen klingt auch nett. (Also das ist zwar dann ein bisschen an den Haaren herbeigezogen, aber Hauptsache es zieht).
Lösung:
Als erstes muss ich sagen, dass es wenig Sinn macht, wenn die Kleine das Problem alleine lösen muss. Der Lehrer wird sie belabern und sagen nö ich hab es nicht blabla und dann kommt sie weinend nach Hause. Besser wäre es, wenn Ihre Mutter in der Schule anruft und einen Termin macht. Ggf. auch telefonische Aussprache. Wenn das nichts bringt:
Schreibt ihm einen netten Brief und setzt ihm eine Frist: Es hat bis 2 Wochen nach Erhalt des Briefes (Einschreiben mit Rückschein) Zeit, ein neues/das original Handy zu besorgen, ansonsten würdet ihr einen Anwalt einschalten.
So. Ich habe ein Semester Jura studiert, bevor ich mit BWL angefangen habe, und zumindest für diesen Fall reicht es.
Mit Schuldrecht (Stichwort Schadensersatz) kenn ich mich nicht aus, aber das oben sollte reichen.
Ihr könnt die Paragraphen im Internet nachlesen, das sind absolute Basics, die man als Laie gut versteht.
Das ist nicht euer Ernst, dass ihr wirklich glaubt das Mädchen hätte einfach Pech gehabt, weil es gegen das "Gesetz verstoßen" hat?
Erstens: Egal was das für ein Gesetz ist, es kann nur für die Benutzung oder das Anschalten des Handys gelten, alles andere widerspräche dem deutschen Grundgesetz.
Zweitens: Der Lehrer ist kein Gericht, demzufolge kann er auch keine Strafe für ein gebrochenes "Gesetz" verhängen. Ihm ist lediglich ggf. der vorübergehende Einzug des Handys erlaubt.
Drittens: Wenn man jetzt wirklich von "Gesetzen" bzgl. dieses "Handyvergehens" sprechen möchte:
§ 19 StGB
Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Viertens: Es besteht ein Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
Wer fachlich nicht ganz firm mit dem Thema ist, hier eine kurze Erklärung (kein Zitat, aber kann gerne ergooglet werden): Der Eigentümer ist der dem es rechtmäßig gehört, der Besitzer ist der, der es momentan "in seiner Gewalt" hat. Gutes Beispiel: Vermieter/Mieter: Der V ist der Eigentümer der Wohnung, der M der Besitzer.
Fünftens: Das Eigentum an dem Handy wurde durch die Schenkung (§516 BGB) durch die Verwandten dem Mädchen übertragen.
Das Mädchen ist nur beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB), jedoch war die Schenkung ein lediglich vorteilhaftes Geschäft für das Mädchen und es bedarf keiner nachträglichen Genehmigung der Eltern. (Außerdem sind die Eltern ja hier offensichtlich damit einverstanden, dass das Mädchen dieses Handy hat).
Sechstens: Das Handy ist noch immer Eigentum des Mädchens, denn zur Übergabe des Eigentums Bedarf es einer Einigung (§929 BGB). Es ist eine Übergabe des Besitzes erfolgt (das Mädchen musste dem Lehrer das Handy geben) aber logischerweise nicht des Eigentums.
Siebtens: Wenn ich Eigentümer einer Sache bin, kann ich die Herausgabe vom Besitzer (=der Lehrer, weil er es ja hat) verlangen (§985 BGB).
Achtens: Damit ist der Lehrer verpflichtet, das Handy herauszurücken, egal was für ein Gesetz in Bayern für irgendwelche Handybenutzung gilt. Wenn es es nicht tut kann man ihn ihn auf Herausgabe verklagen (nach §985 BGB, siehe 7.), ggf. auch der Unterschlagung fremden Eigentums beschuldigen, ihm mit einer Diebstahlanzeige drohen (ist zwar jur. gesehen kein Diebstahl aber er ist kein Jurist oder :D), und so weiter. Schadensersatz für die Zeit ohne Handy zu verlangen klingt auch nett. (Also das ist zwar dann ein bisschen an den Haaren herbeigezogen, aber Hauptsache es zieht).
Lösung:
Als erstes muss ich sagen, dass es wenig Sinn macht, wenn die Kleine das Problem alleine lösen muss. Der Lehrer wird sie belabern und sagen nö ich hab es nicht blabla und dann kommt sie weinend nach Hause. Besser wäre es, wenn Ihre Mutter in der Schule anruft und einen Termin macht. Ggf. auch telefonische Aussprache. Wenn das nichts bringt:
Schreibt ihm einen netten Brief und setzt ihm eine Frist: Es hat bis 2 Wochen nach Erhalt des Briefes (Einschreiben mit Rückschein) Zeit, ein neues/das original Handy zu besorgen, ansonsten würdet ihr einen Anwalt einschalten.
So. Ich habe ein Semester Jura studiert, bevor ich mit BWL angefangen habe, und zumindest für diesen Fall reicht es.
Mit Schuldrecht (Stichwort Schadensersatz) kenn ich mich nicht aus, aber das oben sollte reichen.
Ihr könnt die Paragraphen im Internet nachlesen, das sind absolute Basics, die man als Laie gut versteht.
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Danke Pippilette! Hatte heut Chaos-Tag und weiß noch nichts neues, aber das hilft uns weiter, peinlich, peinlich jetzt wo ich es lese muß ich ja sagen von alledem habe ich ja schon mehrfach gehört und gelesen, manchmal setzt das Hirn aus, ich glaube anderen wird es auch so gehen. Danke dir für die Mühe alles mit den entsprechenden Paragraphen zu benennen.
Ich berichte weiter...
Ich berichte weiter...
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Ich bin wirklich gespannt, was am Ende rauskommt.
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Letzter Stand: Telefonat mit der Sekretärin, über den Safe werden keine Listen geführt, der Lehrer selbst ist erst ab Montag wieder zu erreichen, da seine Klasse Praktikumswochen hat und er überall in die Betriebe muß. :wallbash: werde weiter berichten.
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Zitat (Pumukel77 @ 16.12.2010 21:00:15) |
Letzter Stand: Telefonat mit der Sekretärin, über den Safe werden keine Listen geführt, der Lehrer selbst ist erst ab Montag wieder zu erreichen, da seine Klasse Praktikumswochen hat und er überall in die Betriebe muß. :wallbash: werde weiter berichten. |
Wieso wartest Du bis Montag? Bestehe auf ein Gespräch mit dem Schulleiter und frage mal nach wie nun weiter verfahren wird.
Ich stelle mir das gerade mal aus meiner Sicht vor: Meine Tochter hat alle 2 Wochen Dienstags 9 Stunden. Nach der Schule geht sie direkt weiter zum Schwimmtraining, zwischendurch telefonieren wir ob alles in Ordnung ist.
Oder Mittwochs, ich bleibe direkt nach der Arbeit bei Oma und die Kinder kommen nach der Schule mit Zug und Bus dorthin. Wie wäre das wenn sie mich nicht erreichen könnten wenn der Zug ausfällt?
Natürlich kommen da jetzt wieder die Leute die sagen, was haben wir ohne Handy gemacht? Egal, wir HABEN Handys!
Ergo, ich finde es eine UNVERSCHÄMTHEIT das Handy in der Mittagspause, als es zum Musik hören genutzt wurde, einzuziehen. Mit Sicherheit würde ich nicht so viel Geduld aufbringen wie Du.
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Anzeige wegen Diebstahls könnte man androhen. Der Lehrer wäre dann der Dumme, da er beweisen müsste, daß er das Handy in den Save gelegt hat - ohne Listen wäre das schwer.
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Zitat (Wyvern @ 17.12.2010 08:43:43) |
Anzeige wegen Diebstahls könnte man androhen. Der Lehrer wäre dann der Dumme, da er beweisen müsste, daß er das Handy in den Save gelegt hat - ohne Listen wäre das schwer. |
Genau das hat mein Mann huete morgen auch gesagt, als ich ihm von dieser Sache hier berichtete.
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Zitat (Wyvern @ 17.12.2010 08:43:43) |
Anzeige wegen Diebstahls könnte man androhen. Der Lehrer wäre dann der Dumme, da er beweisen müsste, daß er das Handy in den Save gelegt hat - ohne Listen wäre das schwer. |
vorallem hat das Mädel doch ein Recht auf ihr Eigentum! Und das sofort und nicht erst nach Tagen!!! Ich würde auch nicht bis Montag warten, der Lehrer hat doch bestimmt auch ein Handy, auf dem er für die Schule erreichbar ist. Denen würde ich Dampf unter'm Hintern machen... Wie Ela auch schrieb, es gibt Situationen, da braucht man einfach ein Handy (Notfall, Koordination von Terminen, Abholung im Schneechaos etc)...
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Ich finde es seltsam, das man dem Mädel alle Rechte zuspricht, aber alle Pflichten mit dem Hinweis, sie wäre nicht strafmündig ab erkennt. Da bräuchten wir an Schulen überhaupt keine Regeln aufstellen.
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Daß es nicht in Ordnung war, das Handy zu nutzen (in der Pause!?), will ich gar nicht abstreiten, allerdings ist es auch nicht in Ordnung, dieses nun nicht mehr herauszugeben - nach über einer Woche!
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Zitat (Josi-Julius @ 17.12.2010 11:28:38) |
Ich finde es seltsam, das man dem Mädel alle Rechte zuspricht, aber alle Pflichten mit dem Hinweis, sie wäre nicht strafmündig ab erkennt. Da bräuchten wir an Schulen überhaupt keine Regeln aufstellen. |
Es ist mit Sicherheit nicht die Pflicht des Lehrers ein Handy abzunehmen, nach Schulschluss nicht zurückzugeben, es dann auch noch zu verschlampen und dann zur Tagesordnung überzugehen!
Auch wenn es mit Sicherheit ein Fehler war das Handy mit zur Schule zu nehmen, hat der Lehrer doch den größeren Fehler gemacht. Wenn sich jemand Eigentum von einem anderen nimmt muss er darauf achten, auch wenn es um verbotene Handys geht.
Oder glaubt hier jemand das Lehrer ohne Handy in die Schule gehen? ICH NICHT!!!
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Zitat (Wyvern @ 17.12.2010 08:43:43) |
Anzeige wegen Diebstahls könnte man androhen. Der Lehrer wäre dann der Dumme, da er beweisen müsste, daß er das Handy in den Save gelegt hat - ohne Listen wäre das schwer. |
Gilt jetzt auf einmal die Schuldsvermutung oder wie? :lol:
Der Lehrer sagt, er habe das Handy in den Safe gelegt, der Safe wird (keine Listen, verschiedenste Menschen können "einfach so ran" usw.) offenbar schlampig geführt, keiner kann die Version des Lehrers widerlegen.
Wieso muss bitte er dann beweisen, dass er das Handy nicht gestohlen hat?
Andersrum wird ein Schuh draus:
Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass er es gestohlen hat. Und das wird sie nicht können, die Anzeige würde (darauf wette ich) ohne Auflagen eingestellt.
Anzeige bringt also gar nichts.
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Man könnte den Fall auch dem Schulelternbeirat melden o der was noch besser ist an die Presse geben, das mögen Schulleiter gar nicht ;)
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Ist das Handy denn anrufbar? Ist es eingeschaltet? Abwegige Idee aber ne Möglichkeit *gg*
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Es kann doch nicht sein, das ein Handy das ordnungsgemäß im Sekretariat in den Tresor gelegt wird, einfach verschwindet? Die Sekretärinnen achten da meist besonders drauf.
Ich glaube eher der Lehrer hat das Handy irgendwo liegen lassen. :pfeifen:
Ich glaube eher der Lehrer hat das Handy irgendwo liegen lassen. :pfeifen:
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Zitat (Sparfuchs @ 17.12.2010 18:04:55) |
Es kann doch nicht sein, das ein Handy das ordnungsgemäß im Sekretariat in den Tresor gelegt wird, einfach verschwindet? Die Sekretärinnen achten da meist besonders drauf. Ich glaube eher der Lehrer hat das Handy irgendwo liegen lassen. :pfeifen: |
Ich denk auch, der hats selbst irgendwoe liegen lassen und dann hats wer geklaut. :ph34r:
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