Es ist kein Fehler gewesen, das Handy mit zur Schule zu nehmen. Das ist mal vollkommen klar. Es war ein Fehler es zu benutzen. Dann darf der Lehrer es vorübergehend konfiszieren. Dieses "Vorübergehend" interpretiere ich jetzt längstens bis zum Ende des jeweiligen Schultags.
Ein noch längeres einbehalten halte ich für nicht verhältnismäßig. Insbesondere da das Handy eine wichtige Sicherheitsfunktion für eine junge Schülerin darstellt - gerade auch jetzt im Winter wo es so früh dunkel wird.
Da der Lehrer scheinbar der letzte ist, der den Aufenthaltsort des Handys kannte - laut seiner Aussage der Save der Schule - ist nun derjenige haftbar für den Schaden, der die Aufsicht über den Save hat. In diesem Fall die Schule selbst. Wenn die Schule (zB die zuständige Sekretärin) abstreitet, daß das Handy je im Save lag, ist der Lehrer haftbar.
Schätze mal, die werden selbst Anzeige wegen Diebstahl erstatten.
Ein noch längeres einbehalten halte ich für nicht verhältnismäßig. Insbesondere da das Handy eine wichtige Sicherheitsfunktion für eine junge Schülerin darstellt - gerade auch jetzt im Winter wo es so früh dunkel wird.
Da der Lehrer scheinbar der letzte ist, der den Aufenthaltsort des Handys kannte - laut seiner Aussage der Save der Schule - ist nun derjenige haftbar für den Schaden, der die Aufsicht über den Save hat. In diesem Fall die Schule selbst. Wenn die Schule (zB die zuständige Sekretärin) abstreitet, daß das Handy je im Save lag, ist der Lehrer haftbar.
Schätze mal, die werden selbst Anzeige wegen Diebstahl erstatten.
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