Hagebutten u.ä. "sammeln" unterwegs... 'darf' man so'was abpflücken?

Ihr Lieben,

ich habe mal eine "Gewissensfrage": darf man sich im Park oder städtischen Anlagen ein paar Hagebutten oder Beerenzweige abschneiden/-'knipsen'?- Eigentlich möchte ich nur ein paar rote Hagebutten oder Holzäpfelchen o.ä. 'sammeln' (liegen hier aber nicht rum!), um sie meinen Herbst-Dekos hinzuzufügen.- In's Maisfeld werde ich mich hüten, einzusteigen, so sehr mich das ja auch reizt.- Da sind die Bauern hier eigen; kann man ja auch verstehen.- Nur, wenn ich Nix beschädige?

Was meint denn Ihr so?

Danke für die Antworten im voraus...Gruß...IsiLangmut

Bearbeitet von IsiLangmut am 06.10.2011 14:30:34
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einem Wildfruchtsammler-Set kannst du sicherstellen, dass du beim Pflücken von Beeren und Hagebutten im Freien nichts beschädigst. Es hilft dir, die Früchte sauber und effizient zu sammeln, ohne Pflanzen zu zerstören, was deinem Gewissen und den Pflanzen zugutekommt.

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Moin IsiLangmut,

das sind städtische Anlagen, über Du da sprichst, oder? Du kannst das Ordnungsamt fragen, ob Du ihnen die Arbeit der Sträucherpflege abnehmen darfst. Die sind in der Regel dafür zuständig.

Grüßle,

Egeria
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Liebe Isi,

tja gute Frage. Ich würde spontan behaupten solange man sich nicht auf Privatgrundstücken bedient sondern wie du halt schreibst im Park oder so kann ich mir nicht vorstellen, dass das verboten ist.
Ist ja anders als im Supermarkt wo es nicht erlaubt ist, zum Beispiel die Weintrauben zu probieren.

Ich würde das nach dem Spruch "Wo kein Kläger da kein Richter" halten. Lasse mich da allerdings gerne eines Besseren belehren.

Jedenfalls kann ich da nichts Schlimmes dran finden wenn man ein paar Hagebutten abpflückt oder so.
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Hallo, liebe Isi!

Gegen das Abknipschen von kleinen Zweiglein oder das Aufsammeln der Hagebutten, dürfte wohl nichts Verbotenes sein. - Solange Du nichts weiter beschädigst... ;)

Ich mache es häufig u. habe auch mal einen angestellten Friedhofsgärtner gefragt, ob ich mir ein kleines Ästlein abschneiden dürfte. Er half mir sogar.

Also zwacke ab u. freue Dich, wenn etwas Großes daraus erwächst. :augenzwinkern:

herzlichst, der :engel:

Bearbeitet von engelmetatron am 06.10.2011 14:44:58
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Nuja, @Egeria (Re-Welcome, gelle?! ;) ), städtisch/ von Gemeinde isses ja...aber, wenn da nun Jede/r nach Belieben rumrupft?- Denn DAS ist meine Überlegung...ich würde das ja nicht 'einfach wüst abreissen', aber der/die Nächste?- Denke, DIESE Antwort bekäme ich wohl auch bei der Gemeindeverwaltung.- Daß die Nix mehr an den öffentlichen Anlagen tun, ist 'ne andere Sache.- Bei meinem 'Glück', kriege ich da noch 'ne Strafe aufgebrummt, wenn man mich sieht (und Irgendwer sieht Einen hier immer).

Liebe grüße...Isi
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@Engelchen: nun, wenn DU das so schreibst...ich sage dann"Der Engel hat mir das erlaubt!".- Meinste, wo ich DANN lande ;) .

Liebe Grüße...Isi
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Wer lang fragt,geht lang irr :P
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Liebe IsiLangmut,

einer meiner liebsten Verwandten (Huhu Papa! :winkewinke:) kennt sich ganz gut mit den Naturschutzgesetzen aus, von ihm weiß ich folgendes: man darf ohne Genehmigung alle wirbellosen Tiere fangen, solange die nicht auf der roten Liste bedrohter Arten o.ä. steht. So, bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass es bei Pflanzen ähnliche Regelungen gibt, da Papa aber grad im Urlaub ist, kann ich ihn nicht fragen und habe mich daher an Herrn Internet gewandt. Dabei hab ich folgendes rausgefunden (leider nix NRW-spezifisches):

Zitat
(1) Es ist verboten,
1.[...]
2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
[...]
(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.

Quelle: Bundesnaturschutzgesetz §39
Allerdings scheint es so, dass dieses Gesetz nur der Rahmen für die länderspezifischen Regeln ist, also könnte es bei dir anders sein (glaub ich aber nicht). Der Nabu ist auch auf deiner Seite:
Zitat
Es ist im Prinzip erlaubt, aber nur in bestimmten Mengen, bei bestimmten Arten ist es ganz verboten, ebenso in vielen Schutzgebieten.

Quelle: NABU-Magazin von 2005

Also, "entnimm pfleglich" ein paar Hagebutten und keiner wird meckern :)

Edit: Alle Angaben ohne Gewähr. (Bin ja keen Profi oder sowas.)

Bearbeitet von Tetris am 06.10.2011 18:39:42
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@Dorie & @ Tetris: eigentlich denke ich so wie Ihr auch in dieser Hinsicht.- Werde ich Morgen mal ganz offiziell in Höhe des Rathauses im Zentralort an den wüstesten Stellen der Rabatten ein paar!!! Hagebutten und Beeren abmachen.- Kann ja dann Niemand von heimlich sprechen.- Und, wenn doch Jemand meckert, sage ich, ich wolle zum guten Aussehn der Großgemeinde beitragen, und Beetpflege betreiben ;) .

@Wurst: bei uns heißt das "Wer vill fööch, kritt vill Antwoot" (=wer viel fragt, bekommt viel Antwort)

Ich bedankne mich bei Euch, daß Ihr mir so nett geantwortet habt, bzw. Euch bemüht, eine sachdienliche, fachlich versierte Antwort beizusteuern (@Tetris).

Schönen Abend noch, liebe Grüße...Isi
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Wußte nicht dass es da ne Verordnung gibt, man lernt ja nie aus....aber wir haben früher im Wald Pilze und Beeren gesammelt ohne Probleme, als Kids auch mal in städt.Anlagen "Aschkitzelcha" (Hagebutten)....die einzigen die sich da beschwert haben waren Mitschüler bei denen die zerdrückten Hagebutten im Hemd gelandet sind ... :pfeifen: :mussweg:
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ich hatte hier mal nen ähnlichen Fred aufgemacht, es ging um wildwachsende Brombeeren: https://forum.frag-mutti.de/index.php?showtopic=30091

die Antworten ähneln sich (logischerweise)
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Suche dir einfach ein Hagebuttengestrüpp, was nicht im Park steht, sondern am Feldrain. Dann gibts auch keine Probleme. Du willst ja schließlich nicht die ganze Hecke roden. Ich pflücke jedes Jahr so 2 bis 3kg Hagebutten, ein Standort ist ein total verwildertes Gesträuch am Bahnhof, der andere ein genau so wüst wachsendes Sträuchlein am Feldrand eines Biobauern. Deren einziger Zweck ist, dass die Ackerkrume nicht auf die Gleise bzw. auf die Straße geweht oder gespült wird. Die Früchte spielen da überhaupt keine Rolle.

Im Übrigen ergänze ich Wurschtels Sprichwort mal:
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Pilze kannste ja schließlich auch kostenlos sammeln und ohne zu fragen.
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